Donnerstag, 26. Juni 2014

Royal präsentiert französisches Energiewendegesetz

Bild: fotolia.com, daboost

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Die französische Umwelt- und Energieministerin Ségolène Royal hat am 18. Juni ihren Gesetzentwurf für die „transition énergétique“ vorgestellt. In dem Gesetz, dessen Verabschiedung nach dem parlamentarischen Verfahren für Anfang 2015 erwartet wird, werden konkrete Ziele festgelegt: Der Treibhausgasausstoß soll bis 2030 um 40 % gesenkt werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch soll bis dahin auf 32 % steigen. Das vom französischen Staatspräsidenten Francois Hollande bereits bei seinem Amtsantritt verkündete Ziel, den Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung von derzeit rund 75 % bis 2025 auf 50 % zu reduzieren, ist ebenfalls festgeschrieben. Der Energieverbrauch soll bis 2050 auf die Hälfte des Standes von 2012 gesenkt werden. Vorgesehen ist eine „low carbon“-Strategie zur Erreichung der Ziele, die alle fünf Jahre überprüft werden soll. Die französische Regierung will sich Flexibilität erhalten: Mit einer Fünf-Jahres-Planung (PPP) für den Energiebereich sollen jeweils die konkreten Ziele vor allem für die Produktion und die Energieeinsparung wie auch für das Volumen der finanziellen Förderung, insbesondere für die erneuerbaren Energien, festgelegt werden. Änderungen des Fördersystems sollen jeweils durch Verordnungen festgelegt werden. Zwar soll es noch Einspeisetarife geben, doch sollen sie weitgehend über Ausschreibungen ermittelt werden. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Direktvermarktungsprämie vor. Neu ist auch die Einführung von Sanktionen, wenn Kriterien nicht eingehalten werden, bis hin zur Rückzahlung der Förderung. Um die Investitionen in nachhaltiges Wachstum und erneuerbare Energien zu erleichtern, soll ein nationaler Fonds mit einem Volumen von 1,5 Mrd. Euro für die Jahre 2015 bis 2017 eingerichtet werden. Davon sollen im Zeitraum allein 800 Mio. Euro an Krediten für die Erneuerbaren zur Verfügung gestellt werden. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Projekten soll erleichtert werden. Mit Spannung erwartet wurden die Festlegungen zum Verfahren mit dem Nuklearpark. Im Gesetzentwurf ist keine direkte Schließung von Anlagen durch den Staat vorgesehen, doch soll die Stromerzeugungskapazität aus Kernenergie auf ihrem aktuellen Niveau (63,2 GW) eingefroren werden. Dies bedeutet, dass neue Reaktoren nur ans Netz gehen können, wenn alte geschlossen werden. Zwar steht die Schließung des ältesten KKW Fessenheim nicht im Gesetzestext, sie würde sich aber laut Medienberichten zwangsläufig ergeben, wenn beispielsweise der EPR in Flamanville den Betrieb aufnehmen würde. „Ein guter Anfang, das Gesetzvorhaben von Madame Royal ist ein erster Schritt“, kommentierte die französische Tageszeitung „Le Monde“ den Gesetzentwurf. „Es ist das erste Mal, dass das Dogma des 'Alles-Nuklear' offiziell in Frage gestellt wird“, schreibt das Blatt (Ausgabe 20. Juni). Die Reaktionen bei den französischen Grünen, deren Zustimmung für eine Mehrheit im Parlament die Regierung braucht, sind jedoch geteilt. „Wenn das Gesetz angenommen wird, haben wir endlich eine mehrjährige Planung für den Energiesektor insgesamt für jeweils zehn Jahre“, betonen Abgeordnete wie Denis Baupin und Ronan Dantec, Senator von Loire-Atlantique, die mit über den Text verhandelt haben. Auch der Erneuerbaren-Verband begrüßte, dass Investitionssicherheit geschaffen werde, fordert aber noch Nachbesserungen. Hingegen kritisieren andere Grünen-Vertreter, die Regierung habe „vor der Lobby kapituliert“, das Ganze sei „ein Deal“ mit EDF-Chef Henri Proglio.

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E&M powernews Juni 20, 2014
Angelika Nikionok-Ehrlich
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