Freitag, 20. Juni 2014

Eilanträge sind vom Tisch

Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
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Die Europäische Kommission darf das Beihilfeverfahren gegen das EEG fortsetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die
Eilanträge von sieben deutschen Unternehmen abgelehnt.


Damit wollten die Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie erreichen, dass Brüssel die Prüfung der Industrieprivilegien
bei der EEG-Umlage untersagt wird.
Die Eilanträge hatten die Unternehmen Dieckerhoff Guss GmbH, Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Georgsmarienhütte GmbH, Schmiedag
GmbH, Schmiedewerke Gröditz GmbH, Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH gestellt. Das EEG 2012 verpflichtet Betreiber öffentlicher Stromnetze, den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom abzunehmen und
zu vergüten. Zur Finanzierung dieser Förderung von Grünstrom sieht das Gesetz eine Umlage der Kosten auf die Stromendverbraucher
vor. Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, zu denen die Antragsteller zählen, sind jedoch zum Schutz ihrer
Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage teilweise befreit.

Hauptverfahren läuft weiter

In
seinen Beschlüssen hat der Präsident des Gerichts der Europäischen
Union festgestellt, dass die Antragsteller weder die Dringlichkeit der
beantragten einstweiligen Anordnung
noch deren Notwendigkeit glaubhaft gemacht haben. Seit Ende
vergangenen Jahres prüft die EU-Kommission, ob die Ausnahmeregelungen
für deutsche Unternehmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2012 den fairen Wettbewerb in Europa verletzen. Die
Ablehnung der Eilanträge hat jedoch nichts mit den eigentlichen Klagen
der sieben Unternehmen gegen die Europäische Kommission
zu tun. Darauf weist der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner
Mitteilung hin. Diese sind weiterhin beim EuGH anhängig.
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Juni
20, 2014


Heidi
Roider


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