Samstag, 31. Januar 2015

Plädiert Aigner für eine neue Stromtrasse?

 

Bild: Peter Holz 
Die Äußerungen der bayerischen Wirtschafts- und Umweltministerin Ilse Aigner zum Ausbau des Stromnetzes noch vor Ende des Energiedialogs sorgen in der CSU für Diskussionen. Die bayerische Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner (CSU) sorgt mit Äußerungen zum Bau von Stromtrassen im Freistaat für Diskussionen. „Ich bin mir sicher, dass wir nicht zwei Leitungen brauchen werden“, sagte Aigner dem „Münchner Merkur“ vom 22. Januar: „Wir halten nicht für die Überproduktion im Norden her.“ Von der Zeitung und von Nachrichtenagenturen war Aigners Aussage so gewertet worden, dass sie sich damit deutlich für den Neubau immerhin einer Trasse ausspreche. Dies stieß auf Kritik. „Wir werden über die Energiepolitik dann sprechen, wenn der Energiedialog zu Ende ist. Vorher gibt es keine Festlegung“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, Thomas Kreuzer. Aus Parteikreisen hieß es, auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sei über den Vorstoß der Ministerin verärgert. Seehofer hatte im vergangenen Jahr beide geplanten Hochspannungsgleichstrom-Trassen abgelehnt, die Strom aus Norden und Osten nach Bayern bringen sollen.
Seit Herbst 2014 bis Anfang Februar 2015 führt die bayerische Staatsregierung einen Energiedialog mit allen Beteiligten, auch mit den Gegnern neuer Stromtrassen. Erst am Ende dieses Prozesses, voraussichtlich am 2. Februar, soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang neue Leitungen in Bayern notwendig sind.
Aigner ordnete während einer CSU-Sitzung in Wildbad Kreuth ihre Äußerung ein. „Es wird dabei bleiben, dass wir erst den Dialog zu Ende führen“, sagte sie zum weiteren Verfahren, machte aber in der Sache keine Abstriche: „Es gilt immer noch, dass wir die Notwendigkeit von Trassen generell überprüfen und dass wir meinen, dass das, was vorgeschlagen ist, zu viel ist.“ Der Verband der bayerischen Wirtschaft sprach sich dafür aus, mindestens eine der beiden geplanten Leitungen zu bauen und die bisherigen Übertragungsnetze zu ertüchtigen. Zur Absicherung würden in Bayern zusätzlich auch Gasturbinen benötigt.
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Januar 22, 2014

Timm Krägenow

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Freitag, 30. Januar 2015

Gabriel: Absicherung von Auslandsinvestitionen durch den Bund weiter sehr gefragt

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2014 Investitionsgarantien zur Absicherung deutscher Direktinvestitionen gegen politische Risiken in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern in Höhe von 5 Mrd. Euro übernommen. Dieses hohe Ergebnis spiegelt die seit Jahren kontinuierlich wachsende Nachfrage n...Gabriel: Absicherung von Auslandsinvestitionen durch den Bund weiter sehr gefragt

Oberfranken genehmigt Frankenleitung

 

 Bild: Fotolia.com, Gina Sanders 
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO hat am 21. Januar von der Regierung in Oberfranken den Planfeststellungsbeschluss für den bayerischen Abschnitt der Höchstspannungsleitung erhalten. „Die Frankenleitung ist eine wichtige Verbindung im deutschen Stromnetz. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die Versorgung Bayerns dauerhaft zu sichern“, begrüßte Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsführung der TenneT TSO GmbH, die behördliche Genehmigung. Nach Angaben von TenneT sollen die Bauarbeiten an der 30 km langen Trasse zwischen der Landesgrenze bei Weißenbrunn vor dem Wald und Redwitz im Landkreis Lichtenfels nun in Kürze beginnen. TenneT habe in zahlreichen Bürgersprechstunden in den betroffenen Regionen für das Vorhaben geworben und die Belange von Anwohnern und Gemeinden bei der Planung berücksichtigt, betonte Hartmann.
Mit dem Bau der Frankenleitung in der Errichtung des letzten Abschnitts in Thüringen, für den der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz verantwortlich ist, soll eine durchgehende Verbindung zwischen dem Großraum Halle in Sachsen-Anhalt über Thüringen bis in den Raum Schweinfurt in Bayern entstehen. Bayern wird derzeit nur über zwei Stromverbindungen in den Norden an das bundesdeutsche Übertragungsnetz angebunden. Die bestehende Leitung nach Thüringen gilt laut TenneT als einer der größten Engpässe im deutschen Stromnetz, für das der Übertragungsnetzbetreiber immer häufiger regulierende Netzeingriffe vornehmen muss. Bislang hatte das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zur Netzstabilität beitragen können, diese Anlage soll aber noch in diesem Jahr abgeschaltet werden. Die Frankenleitung soll künftig als wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur zur Versorgungssicherheit in Bayern beitragen, hieß es von TenneT.
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Januar 21, 2014

Kai Eckert

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Donnerstag, 29. Januar 2015

Habeck fordert nationalen Neuanfang bei Zwischenlagerung

Aus Sicht von Kiels Energiewendeminister Robert Habeck scheidet Schleswig-Holstein wahrscheinlich für die Zwischenlagerung von Atommüll aus.Bei der Zwischenlagerung von Atommüll aus der Wiederaufbereitung im britischen Sellafield, den die Bundesrepublik ab 2017 zurücknehmen muss, wird Deutschland auf eine Beteiligung von Schleswig-Holstein wohl verzichten müssen. Das erklärte Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) am 23. Januar vor dem Kieler Landtag. Er begründete diese Einschätzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Genehmigung des Standortzwischenlagers am inzwischen stillgelegten Kernkraftwerk Brunsbüttel für rechtswidrig erklärt. Seither dürfen dort keine weiteren Castor-Behälter mehr deponiert werden. Habeck forderte einen nationalen Neuanfang für die Zwischenlagerung, der mit der Debatte über ein Endlager verzahnt werden müsse. Schleswig-Holstein hatte nach Urteil eine vorübergehende Duldung der Zwischenlagerung angeordnet. Damit darf Betreiber Vattenfall bis 2018 seine bereits eingelagerten neun Castoren weiter dort aufbewahren, muss bis dahin aber eine neue Lösung finden.

„Das ist ein ehrgeiziger Zeitrahmen, aber kein unmöglicher“, sagte Habeck. Denkbar ist jetzt, die für rechtswidrig erklärte Genehmigung durch einen neuen beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellten Antrag zu ersetzen oder ein Neubau des Zwischenlagers. Auch eine Verbringung der Castoren in ein anderes standortnahes Zwischenlager ist nach Darstellung Habecks möglich. So könnten die Castoren aus Brunsbüttel in das Zwischenlager am rund 12 km entfernten Kernkraftwerk Brokdorf umgelagert werden. Dafür müsste ein Antrag gestellt werden. Zudem lagern im Reaktordruckbehälter in Brunsbüttel noch Brennelemente, die weitere elf bis zwölf Castoren füllen würden. Wenn auch diese nach Brokdorf umgelagert werden, gäbe es in Brokdorf keinen Platz mehr, um Castoren aus der Wiederaufbereitung in Sellafield oder aus dem französischen La Hague aufzunehmen, sagte Habeck. Auch im Zwischenlager Krümmel sei kein Platz für weitere Castoren vorhanden.
Schleswig-Holstein hatte sich ursprünglich zur Aufnahme eines Teils dieser 26 aus der Wiederaufbereitung zurückzuführenden Castoren ausgesprochen, weil nach dem Endlagersuchgesetz diese Behälter nun nicht mehr in das bisherige Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben gebracht werden dürfen. Neben der Kieler Landesregierung hatte lediglich Baden-Württemberg sich zur Castor-Aufnahme bereit erklärt, andere Bundesländer fühlten sich dafür nicht verantwortlich.
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Januar 23, 2014

Kai Eckert

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Dienstag, 27. Januar 2015

Einigung mit Bulgarien im Schadenfall Klösters verbessert bilaterale Investitionsbeziehungen

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Die Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien begrüßen die Einigung beider Länder zur Lösung einer offenen Wirtschaftsfrage zu Investitionsgarantien des Bundes für Projekte in Bulgarien. Als Ergebnis kann Deutschland künftig wieder Anträge auf die Übernahme von Investitionsgarantien für Bulgarien prüfen. Damit schaffen wir die Grundlage für eine noch tiefere wirtschaftliche Zusammenarbeit unserer Länder....Einigung mit Bulgarien im Schadenfall Klösters verbessert bilaterale Investitionsbeziehungen

PV-Ausschreibung: Verordnungsentwurf senkt Volumen

 

 Bild: Fotolia.com, itestro  
Der Kabinettsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird in ersten Bewertungen als problematisch erachtet. Nach dem E&M powernews vorliegenden Verordnungs-Entwurf (VO) sollen für 2015 insgesamt 500 MW, für 2016 insgesamt 400 MW und für 2017 insgesamt 300 MW plus etwaigen Defiziten aus den Vorjahren, jeweils aufgeteilt in drei Chargen ausgeschrieben werden. Diese Volumina sind aus Sicht von Kritikern völlig unzureichend. „Die Große Koalition bremst durch dieses Pilotprojekt den Ausbau der Erneuerbaren weiter aus“, sagt Oliver Krischer, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion. Er verweist darauf, dass im Koalitionsvertrag noch 600 MW pro Jahr gestanden hätten, nun sei für 2017 nur noch die Hälfte vorgesehen. Im VO-Entwurf heißt es, jährlich solle man im Durchschnitt auf 400 MW kommen.
Im Entwurf selber wird darauf verwiesen, dass der Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit 2013 „stark rückläufig“ ist, weil die Modulpreise und die sonstigen Anlagen- und Installationskosten weitgehend stagnierten, die Vergütungssätze jedoch weiterhin ambitioniert gesunken seien. „Die Degression der Fördersätze für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit dem Instrument des atmenden Deckels hat dazu geführt, dass die Fördersätze für Freiflächenanlagen so stark abgesunken sind, dass Freiflächenanlagen in der Regel kaum noch wirtschaftlich betrieben werden können“, wird dazu festgestellt. Dies zeigten auch die Zubauzahlen: Der Zubau an Freiflächenanlagen betrug im Jahr 2013 rund 1 GW und lag damit um 66 % niedriger als im Jahr 2012. Im Jahr 2014 halbierte sich der Zubau weiter auf rund 500 MW. Der „Spiegel“ sieht in den gesenkten Volumina eine Niederlage für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. In der Bundesregierung hätte sich insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gewehrt, weil die Agrarlobby fürchte, dass zu viele landwirtschaftliche Flächen für Solarkraftwerke umgewidmet würden, heißt es dazu. Für 500 MW werden laut Expertenangaben etwa 1 000 ha Fläche benötigt. Anlagengrößen zwischen 100 kW und 10 MW Zwar sollen PV-Freiflächenanlagen vorwiegend auf Konversionsflächen wie zum Beispiel frühere Gewerbe- oder Militärgelände errichtet werden, doch ist dies in der Regel teurer und beschränkt die verfügbaren Flächen stark, so dass für die Ausschreibungen eine Ausweitung der sogenannten „Flächenkulisse“ notwendig ist. Dazu heißt es in der einleitenden Zielformulierung des VO-Entwurfes: „Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen dieser Pilot-Ausschreibung wie auch aller anderen Ausschreibungen ist das Vorliegen einer Knappheitssituation auf dem jeweiligen Markt, damit die Bieter untereinander um einen Zuschlag konkurrieren. Ohne eine solche Wettbewerbssituation kann eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe nicht erfolgreich funktionieren, da die Bieter in diesem Fall wissen, dass sie einen Zuschlag erhalten werden und daher nicht ihre wahren Kosten offenbaren, sondern strategisch hohe Gebote abgeben.“ Nur bei einer hohen Wettbewerbsintensität bestehe somit die Chance, dass die Ergebnisse der Ausschreibung die tatsächlichen Kosten der Technologie abbilden. Die Wettbewerbsintensität werde bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßgeblich durch die verfügbaren Flächen bestimmt. Daher werde die bestehende Flächenkulisse für Freiflächenanlagen, also Konversionsflächen, versiegelte Flächen und Seitenrandstreifen „maßvoll erweitert“. Der Bund stellt dafür über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zusätzlich insgesamt 1 000 ha in 2016/2017 bereit. Für maximal 10 Anlagen pro Jahr können demnach Ackerflächen in benachteiligten Gebieten in Anspruch genommen werden. Um eine räumliche Ballung von Freiflächenanlagen zu verhindern, enthält die Verordnung weitere Sonderregelungen. Bei der Evaluierung der Pilotausschreibungen soll ein agrarökonomisches Institut einbezogen werden.
Bei den Ausschreibungen dürfen „natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen“ Gebote abgeben. Mindestumfang für die Gebote ist eine installierte Leistung von mindestens 100 kW, Höchstumfang ist 10 MW. Dabei dürfen auch mehrere Gebote abgegeben werden. Strategisches Verhalten von „Multiprojektbietern“ solle jedoch minimiert werden, heißt es. In den Ausschreibungen sollen Höchstwerte definiert werden.

Keine Sonderregelungen für die Bürgerenergie

Sonderregelungen für die Bürgerenergie sind in dem VO-Entwurf nicht vorgesehen, da das Ausschreibungsdesign „transparent“ und „verständlich“ gestaltet worden sei, heißt es in der Einleitung zu den Bestimmungen. Da sind Verfechter der Bürgerenergie ganz anderer Ansicht. „Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät“, sagt Greenpeace-Experte Marcel Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften, die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet hätten, könnten künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. „Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt“, so Keiffenheim.
Krischer moniert auch den Umfang des VO-Entwurfes: „Ein Gesetzentwurf lediglich für Pilotprojekte bei PV-Freiflächenanlagen von 101 Seiten ist ein bürokratisches Monster und zerstört die Akteursvielfalt.“ Erneuerbaren-Verbände wie der Bundesverband Regenerative Mobilität (BRM) kritisieren daher auch die kurze Frist, die ihnen die Bundesregierung für ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf gesetzt hat: Bis zum 21. Januar sollen alle Stellungnahmen vorliegen, da der Kabinettsbeschluss bereits für den 28. Januar geplant ist.
Die Eile hat ihren Grund: Die erste Ausschreibung für dieses Jahr sollte bereits Anfang des Jahres erfolgen, verzögerte sich jedoch durch die Uneinigkeit in der Bundesregierung. Geplant ist nun der 15. April für zunächst 150 MW. Durchgeführt werden sollen die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur, die dafür auch Gebühren kassieren darf (für die Erteilung eines Zuschlags beispielsweise 700 Euro). Ihre jährlichen Kosten für die Ausschreibungen werden in dem Entwurf mit rund 450 000 Euro für Personal, knapp 99 000 Euro für Sachmittel und knapp 165 000 Euro „Gemeinkosten“ abgeschätzt.

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Januar 19, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Montag, 26. Januar 2015

Baake: Keine Vorentscheidung über Kapazitätsmarkt

 

 Bild: Fotolia.com, oqopo 
Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake hat den Vorwurf, die Bundesregierung habe sich bereits gegen einen Kapazitätsmarkt entschieden, zurückgewiesen und zugleich die Rettung überflüssiger Kraftwerke abgelehnt. Baake räumte auf dem Handelsblatt-Energiewirtschaftskongress am 20. Januar in Berlin zunächst mit einer „Fehlinterpretation der Situation“ auf: dem „Trugschluss“, das Problem der Kapazitätssicherung sei deshalb aufgetreten, „weil wir die erneuerbaren Energien fördern“. Denn Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich führten Kapazitätsmärkte ein, obwohl bei ihnen die Erneuerbaren nicht die große Rolle spielen wie in Deutschland. Vielmehr gehe es um das Strommarktdesign nach der Liberalisierung. Es gehe jetzt um eine „Grundsatzentscheidung“, betont er: Ob man Signale wie Preisspitzen „unverfälscht“ bei den Verbrauchern ankommen lassen wolle oder ob man einen Kapazitätsmarkt wolle – „dann aber den, der am kostengünstigsten ist“, so Baake. „Es gibt da keine Vorentscheidung“, unterstrich er.
Zugleich stellt der Staatssekretär klar: „Eins kann ein Kapazitätsmarkt nicht: Er kann nicht Kraftwerke künstlich am Markt halten, die keiner braucht. Kraftwerke, die rote Zahlen schreiben, werden nicht am Markt gehalten werden können.“ Es gebe in Deutschland große Überkapazitäten und daher in den nächsten fünf Jahren kein Versorgungsproblem. Die Probleme in Süddeutschland hätten mit fehlenden Leitungen zu tun. Erst für das kommende Jahrzehnt, wenn diese Überkapazitäten abgebaut seien, müsse geklärt werden, wie die notwendigen Kapazitäten gesichert werden könnten. „Wir dürfen aber diese Frage nicht rein national diskutieren, es ergeben hier nur gemeinsame Antworten auf die Fragen einen Sinn“, verdeutlichte Baake. Daher würden bereits jetzt Gespräche mit den Nachbarländern wie auch mit Norwegen und Schweden unter Einbeziehung der EU-Kommission geführt. „Ich weiß nicht, wie viel fossile Kapazitäten wir in Deutschland noch sehen werden“, sagte der Staatssekretär.

Künftige KWK-Förderung noch unklar

Baake bekräftigte, dass die Bundesregierung nach den Konsultationen zum Grünbuch Strommarktdesign ihre Vorstellungen in einem Weißbuch formulieren werde. Im Zusammenhang mit dem Strommarktdesign solle auch die Frage der weiteren KWK-Förderung geklärt werden, bekräftigte er. „Ja, die KWK-Novelle wird kommen“, denn die Förderung der KWK sei auch Förderung von Kapazität. Wie die Neuregelung aber aussehen wird, dazu gebe es noch keine konkrete Festlegung. „Die Frage, was wir machen werden, ist noch offen, das entscheiden wir zusammen mit dem neuen Marktdesign“, sagte der Staatssekretär. Die Frage der weiteren Befreiungen von Eigenstrom-Bestandsanlagen von der EEG-Umlage ab 2017 habe man schon mit der neuen EU-Wettbewerbskommissarin diskutiert. Auf jeden Fall wolle man die Evaluierung vorziehen. Baake kündigte zugleich an: „Wir werden die Netzentgelt-Systematik ändern.“ Auch dazu würden Vorschläge im Weißbuch gemacht. Was die Frage der abschaltbaren Lasten angeht, meint Baake: „Wir müssen die Verantwortung der Bilanzkreis-Verantwortlichen stärken.“ Von ihnen, so erwartet er, werden Initiativen für das Lastmanagement ausgehen.

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Januar 20, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Samstag, 24. Januar 2015

Sigmar Gabriel über die Krise in Europa und die Sanktionen des Westens gegen Russland im Interview mit dem Handelsblatt

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Handelsblatt (HB): Die Schweiz hat mit der Abkopplung des Franken vom Euro die Gemeinschaftswährung auf ein 11-Jahrestief gedrückt. Waren Sie in die Pläne Zürcher Notenbank eingeweiht?...Sigmar Gabriel über die Krise in Europa und die Sanktionen des Westens gegen Russland im Interview mit dem Handelsblatt

Freitag, 23. Januar 2015

Reck sieht Kommunalversorger bei IT nicht gut aufgestellt

 

 Bild: Fotolia.com, Edelweiss 

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, kritisiert im „Handelsblatt“ die Kleinstaaterei der Branche. Die Kommunalversorger sollten bei der Informationstechnik mindestens auf regionaler Ebene kooperieren. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, sieht bei seinen Mitgliedsunternehmen Nachholbedarf in Sachen Zukunft und leistungsfähige Informationstechnik. Die meisten kommunalen Unternehmen seien in diesem Bereich „nicht gut aufgestellt“, sagt Reck im Interview mit dem Handelsblatt (Ausgabe 16. Januar): „Die Kommunalwirtschaft hat es bis heute – anders als die Sparkassen – nicht geschafft, eine leistungsfähige, skalierbare IT-Landschaft zu entwickeln. Es gibt in unseren Unternehmen in dieser Frage eine unglaubliche Kleinstaaterei.“ Für das Thema Big Data und Smart Home brauche man große Gesellschaften und große Partner. „Ich fürchte, aus eigener Kraft schaffen wir das nicht“, sagte Reck.

Der VKU-Chef betonte, dass die klassischen Geschäftsmodelle der kommunalen Versorger in Gefahr seien. Gleichzeitig greife die IT-Welt an. „Die großen Themen sind die Weiterentwicklung der Netze, die intelligent gesteuert werden müssen, und Smart Home. Da ist die IT-Branche gefragt, die Firmen dieser Branche haben das erkannt und laufen los. Das wird nicht leicht für uns.“
Aus der stärkeren Betonung der Energieeffizienz durch die Bundesregierung lassen sich nach Recks Einschätzung neue Geschäftsmodelle entwickeln. Das reiche vom Betrieb eines Blockheizkraftwerks für eine Wohnungsbaugesellschaft bis hin zur Energiesparberatung beim Endkunden. „Aber auch darauf sind wir nicht optimal vorbereitet“, kritisierte der Verbandsmanager. „Die Steuerung der einzelnen Effizienzinstrumente durch eine webbasierte Applikation für den Kunden ist auch wieder ein IT-Thema.“ Das gelte auch für die Steuerung intelligenter Netze und dezentraler Erzeugung. „Ich rate unseren Unternehmen, diese Herausforderung anzugehen. Vielleicht nicht gleich auf nationaler Ebene, aber regional“, sagte Reck: „Sie müssen mit Partner Plattformen schaffen, die die IT für Netze, für den Vertrieb und Effizienzinstrumente bieten.“
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Januar 16, 2014

Timm Krägenow

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Donnerstag, 22. Januar 2015

Konsortium verliert Sellafield-Kontrakt

 

Bild: Fotolia.com, daboost 
Die liberal-konservative britische Regierungskoalition hat dem Konsortium Nuclear Management Partners (NMP) den Auftrag für die Aufräumarbeiten am englischen Nuklearkomplex Sellafield mit sofortiger Wirkung entzogen. Die französische Areva-Gruppe, die britische Amec Foster Wheeler und die US-amerikanische URS haben als Konsortium NMP seit 2009 an dem 9 Mrd. Pfund, umgerechnet 11,6 Mrd. Euro, schweren Auftrag für die Aufräumarbeiten in Sellafield gearbeitet. 2013 hatte NMP noch eine Auftragsverlängerung um fünf weitere Jahre bekommen. Nun sieht es jedoch Energieminister Ed Davey als Fehler an, eine so gewaltige Aufgabe überhaupt einem privaten Konsortium anzuvertrauen. Das seit Jahrzehnten kontaminierte Gelände in Sellafield aufzuräumen, zu reinigen und die Rest- und Abfallstoffe verantwortungsvoll und sicher zu entsorgen, soll künftig allein in Händen der Nuclear Decommissoning Authority (NDA) liegen, der zur Entsorgung nuklearer Abfälle eigens geschaffenen Behörde. Die NDA soll zugleich auch die Kosten kontrollieren, die für den Zeitraum von 120 Jahren auf rund 80 bis 90 Mrd. Pfund, oder umgerechnet 103 bis 116 Mrd. Euro, veranschlagt sind.
In Sellafield, auf dem Gelände einer früheren Munitionsfabrik im Nordwesten Englands an der Küste von Cumbria, arbeitete schon in den frühen 1950er Jahren der erste britische Kernreaktor, der zunächst Plutonium für Waffen produzierte. Als eine der großen Wiederaufarbeitungsanlagen für abgebrannte Brennstäbe aus den Kernkraftwerken in Großbritannien und aus anderen europäischen Ländern erlangte Sellafield eine Art Symbolcharakter für die Kernenergie. Um so heißer ist jetzt die Frage der Entsorgung. Ob der ganze Prozess wirtschaftlicher in staatlicher Regie abläuft, steht aber noch nicht fest. Vielleicht gibt es nach den britischen Wahlen im Mai − je nach deren Ausgang − wieder eine Wende zurück zu privaten Konsortien.
Von den Partnern im NMP-Konsortium gibt es kaum eine Reaktion darauf, dass sie sich die mit 500 000 Pfund, umgerechnet 646 000 Euro, relativ magere Abfindung für die Kündigung eines Kontrakts teilen müssen. Bisher verdienten die Partner jährlich mehr als 30 Mio. Pfund oder umgerechnet 39 Mio. Euro an dem Auftrag. Allein Areva hat pro Jahr bisher 15 Mio. Euro kassiert und betont jetzt: „Wir sind mit der Anlage in Sellafield vertraut, kennen die Herausforderungen und würden gern weiter unser Wissen dort zur Verfügung stellen.“ Zudem sei ein weiteres Konsortium, das aus Areva und den beiden britischen Partnern WB Atkins sowie Mace besteht, nicht von der Kündigung betroffen, sondern baue weiter an einer neuen Anlage zur Behandlung nuklearer Abfälle.

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Januar 14, 2015

Katharina Otzen

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Mittwoch, 21. Januar 2015

Gabriel vor WEF in Davos: "Nur durch stärkere Integration gewinnt Europa an Einfluss in der Welt!"

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Unter dem Motto "The New Global Context: What Will We Do About It?" findet von 21. bis 24. Januar 2015 das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) in Davos, Schweiz, statt. ...Gabriel vor WEF in Davos: "Nur durch stärkere Integration gewinnt Europa an Einfluss in der Welt!"

Stadtwerke fordern Nitratbremse

 

Bild: Fotolia.com, Amir Kaljikovic 
Der Versorgerverbände VKU und der BDEW sehen sich durch ein neues Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen in ihrer Forderung bestärkt, zum Schutz des Trinkwassers Stickstoffeinträge in die Umwelt zu verringern. Wasserversorger haben seit einiger Zeit mit verstärkten Nitratbelastungen im Grundwasser, das sie für die Trinkwassergewinnung nutzen, zu kämpfen. Seit längerem fordere die kommunale Wasserwirtschaft deshalb ein konsequentes Gegensteuern, da der Grenzwert aus der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l Nitrat zum Teil nur noch durch aufwendige und kostenintensive Maßnahmen bei der Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser aus Grundwasser eingehalten werden kann, so der VKU. Nitrat ist vor allem für Kleinkinder gesundheitsschädlich.
Doch nicht nur im Trinkwasser machen Stickstoffverbindungen wie Nitrat Schwierigkeiten. Die Belastung der Umwelt mit reaktivem Stickstoff sei ein vielfach unterschätztes Problem, heißt es im Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) am 14. Januar an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks übergab. Als wichtigste Verursacher von Stickstoffeinträgen nennt das Gutachten die Düngung in der Landwirtschaft und die Verbrennung von Kohle, Öl oder Biomasse. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen“, fordert Karin Holm-Müller, stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Dies betreffe Landwirtschafts-, Verkehrs- und Energiepolitik. „Deshalb ist eine Stickstoffstrategie nötig“.
Für dringend erforderlich hält der SRU unter anderem eine Verschärfung der Düngeverordnung (DÜV), die das landwirtschaftliche Ausbringen von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen regeln soll. Der Referentenentwurf für eine Novellierung vom Dezember 2014 sei nicht ausreichend. Das sehen auch VKU und BDEW, die Verbände der Wasserwirtschaft, so.
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Januar 14, 2015

Peter Focht

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Dienstag, 20. Januar 2015

Bulgarien will neue Rolle in der Energiepolitik



Bild: Fotolia.com, koya979 
Nach dem Aus für die Gaspipeline South Stream sucht Bulgarien mehr Unabhängigkeit in der Energiepolitik von Russland. Die neue Regierung in Sofia will das Land zu einem „Hub“ im europäischen Gasverbund ausbauen. Die EU soll der ihr dabei helfen. Der neu gewählte Ministerpräsident Boyko Borissow traf am 12. Januar in Brüssel mit dem Vizepräsident der Kommission, Maros Sefcovic, und Energiekommissar Miguel A. Canete zusammen. Der Versuch der Vorgängerregierung, South Stream unter Umgehung der EU-Vorschriften zu realisieren, habe sein Land in eine schwierige Lage gebracht, sagte Borissow nach dem Gespräch. Seine Regierung wolle Bulgarien zu einem „Gas-Verteilzentrum für die EU-Staaten in der Region machen“. Über ein solches „Gas Hub“ könnten auch Länder in West- und Zentraleuropa sowie der Energiegemeinschaft mit Gas beliefert werden. Sefcovic unterstützte diese Idee: „Ein Gas Hub kann eine wichtige Rolle bei der Entwicklung eines regionalen Gasmarktes spielen.“ Voraussetzung dafür seien eine leistungsfähige Infrastruktur, Transparenz, Liquidität und ein diskriminierungsfreier Zugang aller Lieferanten und Verbraucher zum Gasmarkt und zur Infrastruktur. Mit der Schaffung eines Gas Hubs in Bulgarien soll sich auch die hochrangige Arbeitsgruppe beschäftigen, die zwischen der EU-Kommission und den südosteuropäischen EU-Staaten gebildet wird. Sie werde „so bald wie möglich“ zum ersten Mal in Sofia zusammentreten, sagte Sefcovic weiter.
Man sei sich einig gewesen, dass die energiepolitische Integration der Region höchste Priorität habe, sagten Sofcovic und Borrisow nach ihrem Gespräch vor der Presse. Nur so könne die Versorgung diversifiziert und verbessert werden, vor allem für Bulgarien. Die regionale Zusammenarbeit und Solidarität müssten in diesem Punkt gestärkt und neue, regionale Lösungen entwickelt werden. Die Arbeitsgruppe müsse vor allem grenzüberschreitende Projekte identifizieren und formulieren. Die Kommission sei bereit, für die Finanzierung solcher Projekte alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, sagte Sefcovic weiter. Für eine rasche Umsetzung könnten Mittel aus dem Programm „Connecting Europe“ ebenso eingesetzt werden wie Gelder aus dem Ten-E-Programm oder dem „Fonds für Strategische Investitionen“.
In Brüssel hält man nach dem Aus für South Stream und Nabucco daran fest, dass neue Pipelines gebraucht werden, um die EU mit Gas vom Kaspischen Meer und aus dem Nahen Osten zu versorgen. Man sei sich mit der türkischen Regierung und den Azeri-Staaten einig, dass die EU ab 2019 oder 2020 über neue Leitungen mit Gas aus diesen Staaten beliefert werden soll. Dabei soll Bulgarien als Transitland eine wichtige Rolle spielen.
Die „europäische Energieunion“ habe für Bulgarien höchste Priorität, betonte Borissow. Mittelfristig könne sein Land nicht nur für den Gashandel eine wichtige Rolle spielen, sondern auch als Lieferant. Bulgarien verfüge über umfangreiche Reserven an Schiefergas, die bislang nicht gefördert wurden. Borissow kündigte an, dass darüber neu entschieden werde.
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Januar 13, 2015

Tom Weingärtner

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Montag, 19. Januar 2015

Berliner Effizienznetzwerk will wachsen

 
Bild: Fotolia.com, Photo-K  
Das Berliner NetzwerkE, das seit 2008 über 20 Energieeffizienzprojekte in der Hauptstadt auf den Weg gebracht hat, kann seine Arbeit für weitere drei Jahre mit öffentlicher Förderung fortsetzen. Netzwerke sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen und Kommunen spielen. Das von der Berliner Energieagentur (BEA) gesteuerte NetzwerkE erhält für diese Arbeit vom Bund und vom Land Berlin Mittel aus einem Programm zur Förderung der regionalen Infrastruktur. Bis 2017 werden es insgesamt 1 Mio. Euro sein.
Seit 2008 wurden mit Hilfe des Unternehmensnetzwerkes rund 20 Modellprojekte angestoßen und realisiert. Dabei ging es beispielsweise um Nutzung von Wärme aus Abwasser zum Heizen eines Schwimmbad der Berliner Bäderbetriebe, um zwei Brennstoffzellen-Feldtests, einer davon in einer Schule, um modernes Energiecontrolling und um den Einsatz einer Einzelraumtemperaturregelung in öffentlichen Gebäuden, die zu Wärmeeinsparungen von über 20 Prozent führen. Im Berliner NetzwerkE engagieren sich 13 Unternehmen aus der Hauptstadt, darunter die BEA und als aktuell neuer Partner die Wista-Management GmbH, Betreiberin des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Adlershof. Assoziierte Partner sind die örtlichen Energieversorger Vattenfall und Gasag sowie die Berliner Wasserbetriebe. In den nächsten drei Jahren wolle das NetzwerkE weitere Partner gewinnen und gemeinsam „der Vision einer Smart City näherkommen“, kündigt BEA-Geschäftsführer Michael Geißler an.
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Januar 09, 2015

Peter Focht

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Sonntag, 18. Januar 2015

Gabriel diskutiert mit TTIP-Beirat über EU-Freihandelsabkommen mit Kanada

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Gabriel diskutierte der TTIP-Beirat, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, auf seiner heutigen vierten Sitzung im Bundeswirtschaftsministerium das CETA-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Einen besonderen Schwerpunkt bildete das Kapitel...Gabriel diskutiert mit TTIP-Beirat über EU-Freihandelsabkommen mit Kanada

BDEW will endlich Taten der Politik sehen

 

 Bild: Fotolia.com, oqopo  
Die Energiewirtschaft hat ihre Mahnung an die Bundesregierung erneuert, endlich Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen für den Kraftwerkspark zu schaffen und fordert ein energiepolitisches Gesamtkonzept. „In den letzten zwei Jahren ist nicht viel geschehen. 2015 muss wieder ein Jahr der Entscheidungen werden“, betont die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Hildegard Müller. Es müsse eine ganze Reihe konkreter Gesetze vorbereitet und verabschiedet werden. Dazu gehören unter anderem die Novelle der Anreizregulierung wie auch des KWK-Gesetzes, die Regelungen für die Pilot-Ausschreibungen und nicht zuletzt Festlegungen zum künftigen Strommarktdesign.
Die Dringlichkeit, die Rahmenbedingungen für die konventionelle Erzeugung zu regeln, zeigt sich für den BDEW auch in den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage des Verbands unter 265 Geschäftsführern von EVU, die mindestens die Wertschöpfungsstufe Stromerzeugung oder –vertrieb in ihrem Portfolio haben. Ergebnis: Die wirtschaftliche Situation hat sich bei 39 % der Befragten in den vergangenen zwei Jahren weiter verschlechtert. Dabei spielte neben einem verringerten Absatz die fossile Erzeugung die Hauptrolle, wie 69 % der Befragten angaben. Mit weniger Einnahmen ergebe sich das politische Problem, dass die gerade mit der Energiewende geforderten Investitionen der Unternehmen in neue Geschäftsfelder schwierig würden, verdeutlicht Müller. Dass sich die Lage insbesondere bei den Stadtwerken verschlechtert hat, schlage zudem auf die Kommunalfinanzen durch, es stünde dann weniger Geld für die Quersubventionierung kommunaler Aufgaben zur Verfügung.

KWKG-Novelle wird verzögert

„Besorgniserregend“ sind für den BDEW auch die Ergebnisse der Umfrage zur KWK. Lediglich die Hälfte der Befragten gibt an, die Anlagen seien kostendeckend. Bei 32 % ist die KWK hingegen unwirtschaftlich, und dieser Trend wird sich laut den Erwartungen in der Zukunft noch verschärfen. „Das wird Konsequenzen haben“, sagt Müller und fordert von der Politik, die ursprünglich das Ziel eines KWK-Anteils von 25 % festgelegt hatte, endlich „klare Ansagen“. Immerhin, so Müller, liege der Erfahrungsbericht seit September 2014 vor. Für die KWKG-Novelle „deutet sich ein lang gezogenes Verfahren an“, bedauert Müller und bekräftigt, dass die KWK „Teil der Lösung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ sei. Ihre Kritik gelte aber nicht für den Bundestag, stellt sie klar. „Ich habe den Eindruck, dass die Abgeordneten hier schon viel weiter sind als die Bundesregierung“, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.
„Die Unternehmen brauchen klare Bedingungen“, unterstreicht Müller. Zur Sicherung der Stromversorgung komme man um die konventionelle Erzeugung noch auf längere Sicht nicht herum. EnWG und Reservekraftwerkverordnung müssten im Rahmen der Gesetzgebung nach der angekündigten Vorlage des Weißbuchs im Sommer verändert werden. „Die Reservekraftwerksverordnung nur über 2017 hinaus zu verlängern, wird nicht reichen“, betont Müller. Sie hat den Eindruck, dass die Frage Kapazitätsmechanismus oder Energy-Only-Markt 2.0 "nicht so offen ist", wie behauptet und warnt vor zusätzlichen Kosten. Der BDEW arbeitet zusammen mit dem französischen Elektrizitätsverband aktiv an der Entwicklung eines gemeinsamen Kapazitätsmodells mit Frankreich.
Klarheit müsse die Politik auch über die Forderung schaffen, die Energiewirtschaft solle zusätzliche CO2-Einsparungen von 22 Mio. t realisieren. „Ich kann nicht erkennen, wie die Bundesregierung das umsetzen will“, so Müller, die zu der Frage „noch spannende Diskussionen“ erwartet. „Die Energiewirtschaft ist bereit, weitere Beiträge zu erbringen“, bekräftigt sie. Auch die Länderchefs stehen in der Pflicht Müller spart aber auch nicht an Kritik an den Ministerpräsidenten der Länder. Was den Netzausbau betreffe, sei „klar, dass der Dialog nicht allein aus bayerischer Sicht erfolgen darf“. Sie wundert sich darüber, „warum die Ministerpräsidenten in Norddeutschland so ruhig sind“ und sich noch nicht aktiv gemeldet haben. Statt „organisierter Verantwortungslosigkeit“ sei ein Konsens der Ministerpräsidenten nötig. Der Bund müsse die Länder in die Pflicht nehmen. Die BDEW-Chefin hält regelmäßige Konferenzen für die Bund-Länder-Koordination für erforderlich.
Mit Blick auf die für die Weiterführung der Energiewende anstehenden Aufgaben äußert sie Zweifel, „ob die Bundesregierung in der Lage sein wird, die Probleme strukturiert anzugehen“. Vorschläge aus der Branche gebe es genug, nun müsse die Politik „liefern“.

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Januar 13, 2015

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Samstag, 17. Januar 2015

Royal bekennt sich zu Kernenergie

 

Bild: Fotolia.com, daboost  
Die französische Energie- und Umweltministerin Ségolène Royal hat bekräftigt, dass die Kernenergie für Frankreich unverzichtbar sei und klar gestellt, dass es auch einen Neubau von KKW geben kann, wenn alte Meiler vom Netz gehen. In einem am 13. Januar veröffentlichten Interview mit der französischen Zeitschrift „Usine Nouvelle“ sagte Royal, „dass die Erfahrung und das französische Know-how in der Nuklearindustrie zu unseren Trümpfen gehören“ (eig. Übersetzung). Gleichzeitig müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden. „Man muss aber aus dem ‚nur Nuklear‘ aussteigen, das liegt in unserem nationalen Interesse“, betonte Royal. Dass die Nationalversammlung das Gesetz über die „transition énergétique“ verabschiedet habe, sei nur möglich gewesen, weil sie die verschiedenen Energieträger nicht gegeneinander gestellt habe, so die Ministerin. Sie unterstrich die Bedeutung der Kernenergie für die Dekarbonisierung und die Versorgungssicherheit in Frankreich, „auch wenn Fragen zum Umgang mit dem Atommüll und zur Versorgung mit Uran bleiben“.
Royal verwies darauf, dass die installierte Kernenergieleistung mit dem Gesetz auf 63,2 GW gedeckelt wurde. „Das bedeutet, dass wenn der EPR in Flamanville in Betrieb geht (geplant ist 2017, d. Red.), zwei andere schließen müssen“, erläutert sie. Da keine anderen Vorschläge auf dem Tisch lägen, werde dies Fessenheim sein. EdF müsse die Schließung 18 Monate vor der Eröffnung des neuen Meilers einleiten. Was die Lebensdauer der KKW anbetrifft, so betont Royal, dass sie diese – entgegen der Forderung der Grünen, die eine Beschränkung auf 40 Jahre wollten − nicht exakt im Gesetz festgelegt habe, „weil dies kein guter Umgang mit der Industrie“ und international ein „zu ideologisches Hackbeil“ gewesen wäre. Einige Meiler könnten länger laufen.
Die von EdF auf 55 Mrd. Euro geschätzten Kosten für Renovierungsmaßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit der alten Reaktoren, müssten mit Blick auf das Gesamtsystem der Energieversorgung betrachtet werden. Für diese Investitionen müsse jetzt ein Plan erstellt werden. „Man muss aber auch den Bau einer neuen Generation von Reaktoren planen, die die alten Meiler ersetzen, wenn diese nicht mehr renoviert werden können“, stellte Royal klar. Zugleich unterstrich sie, der französische Staatskonzern EdF müsse sich diversifizieren. „EdF muss in der Lage sein, Atomstrom nach Polen zu verkaufen, aber auch Erneuerbaren-Strom“, verdeutlichte Royal. „Meine Aufgabe ist es, EdF in die Zukunft zu schubsen.“
Unterdessen hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem an ihre französische Amtskollegin gerichteten Brief die Abschaltung des KKW Fessenheim gefordert. „Wie Sie wissen, ist die Bevölkerung im grenznahen Bereich über die Sicherheit des Atomkraftwerks sehr besorgt“, heißt es darin laut Agenturberichten. Hendricks bittet Royal daher, „die Stilllegung des Kraftwerks zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzusehen“. Der Meiler im Elsass ist seit 1977 in Betrieb und damit das älteste französisch KKW. Präsident Francois Hollande hatte ursprünglich dessen Schließung für 2016 angekündigt, diesen Termin aber nicht wieder bestätigt.

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Januar 14, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Donnerstag, 15. Januar 2015

Streitgespräch zu TTIP in Berlin (aktualisiert am 19.1.2015)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Am 19. Januar nimmt der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, an einem Streitgespräch zur geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin teil. Sein Gesprächspartner ist Sven Giegold, Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament....Streitgespräch zu TTIP in Berlin (aktualisiert am 19.1.2015)

Mittwoch, 14. Januar 2015

EEG-Konto: Rekord-Überschuss zum Jahresende


Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle


Ende Dezember 2014 ist das EEG-Konto nach Überschüssen in den vergangenen drei Monaten auf etwa 2,85 Mrd. Euro angestiegen. Zum Jahresende 2013 schloss das EEG-Konto noch mit einem Minus von rund 225 Mio. Euro. Nach Überschüssen in den vergangenen drei Monaten verbucht das EEG-Konto damit ein neues Rekordniveau. Auf rund 2,01 Mrd. Euro summierten sich laut den aktuellen Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber im Dezember die Einnahmen, die durch den Ökostromverkauf an der Börse erzielt wurden. Im November lagen die Einnahmen bei 1,97 Mrd. Euro, im Oktober bei 1,90 Mrd. Euro. Rückläufig waren seit September die Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT für die Einspeisevergütungen für EEG-Anlagen. Sie sanken von 1,66 Mrd. Euro im Oktober auf 1,53 Mrd. Euro im November und lagen im Dezember bei knapp 1,22 Mrd. Euro. Damit wuchs der Überschuss von etwa 436 Mio. Euro im November auf rund 795 Mio. Euro im Dezember. Der Kontostand stieg in diesem Zeitraum dementsprechend von 2,06 Mrd. Euro auf 2,85 Mrd. Euro.
Im Frühjahr 2015 ist mit weiter steigenden Überschüssen und einem Kontostand von 3 Mrd. Euro zu rechnen. Denn im Winter stehen den geringeren Vergütungszahlungen für Strom aus Photovoltaikanlagen in der Regel die höheren Preise am Spotmarkt gegenüber.

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Januar 08, 2015
Michael Pecka
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Dienstag, 13. Januar 2015

Streit über Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern

 

Bild: Fotolia.com, DeVIce 
In Mecklenburg-Vorpommern formiert sich immer mehr Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung zum Ausbau der Windkraft, gegen Offshore-Parks wie auch gegen Windparks an Land. Gegner des Windkraftausbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind Bürgerinitiativen in zahlreichen Gemeinden und ganze Kommunen, vor allem an der Ostsee. Sie fürchten die Zerstörung der Landschaft und eine Beeinträchtigung des Tourismus, der für das an Industrie arme Bundesland ein wichtiger Wirtschaftszweig ist. Die Landesregierung strebt mindestens eine Verdopplung der Eignungsflächen für Windparks an, auch weitere Offshore-Parks soll es, neben dem bereits bestehenden Baltic 1 vor dem Darß, geben.
Doch da hat die Landesregierung die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Nach dem Seebad Kühlungsborn wie auch Graal-Müritz, die sich gegen Windräder im Wasser wehren, hat nun auch die Stadt Doberan Widerstand gegen einen möglichen Offshore-Park vor ihrem Küstenabschnitt angemeldet. Laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (DPA) wurde an der Seebrücke Heiligendamm ein großes Protest-Transparent angebracht. Das von der Landesregierung in der aktuellen Landesraumentwicklungsplanung 6 km vor der Küste ausgewiesene Eignungsgebiet für eine Windfarm „liegt genau im Sonnenuntergangsbereich von dem ersten deutschen Seebad Heiligendamm“, empört sich Bürgermeister Thorsten Semrau, der ein Wegbleiben von Feriengästen fürchtet.
Auch in der Mecklenburgischen Seenplatte hagelt es Proteste. So wurde in dem Ort Tützpatz aus einer Bürgerinitiative heraus der Verein „Windflüchter e.V.“ gegründet. Er wendet sich gegen ein Windpark-Projekt in der Nachbarschaft der Gemeinde, wo 30 Windräder mit 150 m Nabenhöhe errichtet werden sollen. Immer mehr Anti-Windkraft-Initiativen treten dem Aktionsbündnis „Freier Horizont“ bei. Dieses fordert einen sofortigen Stopp des weiteren Windkraft-Ausbaus in Mecklenburg-Vorpommern und zählt nach eigenen Angaben auf seiner Webseite bereits Windkraftgegner und lokale Bürgerinitiativen aus rund 40 Kommunen zu seinen Mitgliedern.

Studie soll wirtschaftliche Vorteile aufzeigen

Die Politik versucht, mit wirtschaftlichen Argumenten den Widerstand einzudämmen: Die SPD-Landtagsfraktion will nun die wirtschaftlichen Potenziale der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen lassen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine wirtschaftspolitische Chance für das Land, denn er bringe Arbeitsplätze und sorge so auch für sichere Einkommen, betonte der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Nieszery laut DPA.
Wertschöpfungspotenziale und Beschäftigungseffekte soll die beim Hanseatic Institute for Entrepreneurship and Regional Development (HIE-RO) an der Universität Rostock in Auftrag gegebene Studie genauer ermitteln. „Wir sind uns sicher, dass neu geschaffene Arbeitsplätze und gute Verdienstmöglichkeiten für Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern ebenso zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort für die Energiewende beitragen, wie eine finanzielle Beteiligung der betroffenen Anwohner und Kommunen oder sinkende Strompreise“, so Nieszery.
Ob dies gelingen wird, scheint zweifelhaft. Denn viele Windkraftgegner pochen in im Netz nachlesbaren Äußerungen auf den „Erhalt der Kulturlandschaft“ und sehen in einer finanziellen Beteiligung von Bürgern und Kommunen den Versuch, die Zustimmung zu weiteren Windparks zu „erkaufen“. Auch der Verweis von Energieminister Christian Pegel auf die in der Landesraumentwicklungsplanung der Landesregierung enthaltene Bürgerbeteiligung vermag manche nicht zu überzeugen. − Obwohl die in der ersten Phase nach Vorstellung der Pläne eingereichten Einwände den Angaben zufolge derzeit eingearbeitet werden und in diesem Jahr noch eine zweite Beteiligungswelle folgen soll, bevor der endgültige Plan beschlossen wird. Ministerpräsident Erwin Sellering hatte jüngst bekräftigt, dass das Land am Ausbau der Windenergie festhalten werde. "Man wird nicht jedem Protest nachgehen können. Sondern das ist für mich einer der Bereiche, wo Politik denn auch stehen muss."

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Januar 07, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Montag, 12. Januar 2015

Neues Jahr bringt neue Pflichten

 

Bild: Fotolia.com, Kadmy 
2015 werden gesetzliche Regelungen wirksam, die Unternehmen unter anderem zu Energieaudits und zum Einbau von geeichten Stromzählern verpflichten. Außerdem starten Pilotvorhaben zur Energieeffizienz. Industrie- und Gewerbebetriebe sollten die Änderungen dringend beachten, die das Energiedienstleistungsgesetz und das novellierte EEG in diesem Jahr bringen, rät der Energiedienstleister. Ispex AG aus Bayreuth. So verpflichte die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes Unternehmen, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig durch einen fachkundigen internen oder externen Auditor erfolgen.
Betroffen seien Unternehmen, die nicht als KMU im Sinne der EU-Definition eingestuft werden, aber auch Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Betriebe, die über ein Energiemanagementsystem verfügen, das wiederum die Voraussetzung für Steuererleichterungen, wie den Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer, oder für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 ist.
„Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukommen“, rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der Ispex. Er empfiehlt, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen, um die Umsetzungsfrist wahren zu können.

Geeichte Stromzähler nötig

Der Bayereuter Energiedienstleister weist außerdem darauf hin, dass das neue EEG Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern verpflichtet, mit denen alle Strommengen erfasst werden, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleichregelung habe das zur Folge, dass dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angezeigte Strommengen erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen „im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr“ weitergeleitet werden, dem Bafa ebenfalls angezeigt werden müssen, seien auch diese von geeichten Stromzählern zu erfassen.
Profitieren können Unternehmen von dem neuen Stromeffizienz-Pilotvorhaben zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen), dessen Ziel die Senkung des Stromverbrauchs ist. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder „Green IT“ gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.

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Januar 07, 2015

Jan Mühlstein

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Sonntag, 11. Januar 2015

Hamelner Erklärung gegen Südlink an BNetzA übergeben

 

Bild: Peter Holz  
Landkreise fordern die Bundesnetzagentur auf, den Antrag von TenneT auf Bundesfachplanung für den Verlauf der Trasse zwischen Wilster in Schleswig-Holstein und Grafenrheinfeld in Bayern abzulehnen. Bei einem Gespräch mit Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), übergab Tjark Bartels, Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont, ein Papier der Anwaltskanzlei de Witt, das von der Unvollständigkeit des TenneT-Antrags ausgeht. Es bezieht sich nach Auskunft des Landkreises Hameln-Pyrmont auf ein Gutachten des Planungsbüros Oecos. Der Antrag sei unter anderem deshalb nicht vollständig, weil keine tragfähig Begründung für die Reduzierung auf eine Trasse gegeben werde. Außerdem sei die beantragte Ausführung als Gleichstromtrasse bisher noch nicht erprobt und nur als Pilotierung zulässig. Außerdem fehle eine Begründung für den weitgehenden Verzicht auf eine Erdverkabelung, so dass TenneT den möglichen gesetzlichen Rahmen nicht nutze. Daher sei der Antrag des Übertragungsnetzbetreibers zurückzuweisen.
Bartels, Sprecher der Kooperation von 17 Südlink-kritischen Landkreisen, wurde bei seinem Besuch in Bonn von Prof. Karsten Runge von Oecos, Peter Durinke von der Rechtsanwaltsgesellschaft deWitt, der die Landreise rechtlich vertritt und Tobias Timm, Geschäftsführer der Klimaschutzagentur Weserbergland, begleitet. Bei dieser Gelegenheit übergab Bartels auch die sogenannte „Hamelner Erklärung“, die den Anspruch der Landkreise darlegt, das Genehmigungsverfahren für Südlink eng zu begleiten.
Der Präsident der Bundesnetzagentur bezeichnete das große Engagement auf kommunaler Ebene als „sehr willkommen“. Die aktive Beteiligung der Landkreise sei wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Die Landkreise schließen eine Klage nicht grundsätzlich aus, sehen nun aber erst einmal die Bundesnetzagentur am Zug: „Sofern diese den Antrag zurückweist und damit den Weg für ein ausgewogenes und nachvollziehbares Verfahren ebnet, gibt es keinen Grund für weitere rechtliche Schritte“, erklärte deren Sprecher Bartels.
Homann versicherte seinen Gesprächspartnern, das Bundesfachplanungsverfahren werde „ergebnisoffen“ durchgeführt. „Im Moment prüfen wir den Antrag zu Südlink sehr gründlich. Das wird angesichts des zu erwartenden Überarbeitungsbedarfs noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst im Anschluss werden wir Termine für Antragskonferenzen festlegen“, so Homann.
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Januar 7, 2015

Fritz Wilhelm

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Samstag, 10. Januar 2015

Bundesmittel für Klimafonds

 

Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen  
Die Mitfinanzierung des Energie- und Klimafonds aus dem Bundeshaushalt ist nun Gesetz. Der Energie- und Klimafonds des Bundes, aus dem diverse Förderprogramme finanziert werden, ist nicht mehr nur auf die unzureichenden Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate angewiesen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember, bei seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit die vom Bundestag am 27. November 2014 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds passieren lassen. Die neue Regelung, wonach der Bund dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds jährlich einen Haushaltszuschuss nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes gewähren kann, ist in einem vom Bundespräsidenten am 22. Dezember 2014 ausgefertigten und am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz enthalten.
Die Festlegung des Bundeszuschusses erfolgt im jährlichen Haushaltsgesetz. Für das Jahr 2015 weist der Bundeshaushalt für den Energie- und Klimafonds 781 Mio. Euro an maximalen Mehrausgaben aus, für 2016 sind Maximalmehrausgaben von 848,5 Mio. Euro, für 2017 von 826 Mio. Euro und für 2018 von 836 Mio. Euro eingeplant.

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Januar 07, 2015

Jan Mühlstein

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Freitag, 9. Januar 2015

Sigmar Gabriel über seine Agenda 2015 im Interview mit der Bild am Sonntag

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Sigmar Gabriel (55, SPD) steckt fest. Sein Zug steht vor einer vereisten Weiche kurz vor Berlin. Der Vizekanzler und Wirtschaftsminister kommt aus seiner Heimatstadt Goslar. Dort hat er mit seiner Ehefrau Anke (38), Töchterchen Marie (wird im April 3) und seiner erwachsenen Tochter Saskia (25, aus einer früheren Beziehung) Weihnachten gefeiert. Mit knapp 50 Minuten Verspätung kommt Gabriel im Ministerium an. Er wirft einen kurzen Blick in den Aktenstapel auf seinem Schreibtisch, setzt sich dann zum ...Sigmar Gabriel über seine Agenda 2015 im Interview mit der Bild am Sonntag

Klimapolitische Alleingänge wenig sinnvoll

 

Bild: Fotolia.com, Nicole Effinger  

Der Effekt zusätzlicher nationaler Maßnahmen zur Emissionsminderung in Bereichen, die ohnehin schon am EU-Emissionshandel teilnehmen, ist einer Analyse des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) gleich Null. 

Zusätzliche nationale Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen machen den Klimaschutz unnötig teuer und bürden der eigenen Bevölkerung und den heimischen Unternehmen Kosten zum Vorteil anderer am Emissionshandel teilnehmenden Akteuren auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des RWI Essen. In der Untersuchung geht das RWI sogar noch weiter und zeigt auf, dass zusätzlich zu den ineffizient hohen Kosten solcher Klimaschutzmaßnahmen die internationalen Wirkungen gering sind. So seien zwischen 1990 und 2012 trotz des Kioto-Protokolls die weltweiten Treibhausgas-Emissionen um 52 % angestiegen, obwohl eigentlich eine Reduktion von 5,2 % vereinbart war. Vor diesem Hintergrund würden solche nationalen Alleingänge gar nichts bringen. Die Bundesregierung will bis 2020 die deutschen CO2-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 absenken. Dies sei unnötig teuer und zeige weltweit nur wenig Wirkung, mahnt das RWI Essen. Innerhalb der EU gibt das EU-Emissionshandelssystem die bindende Obergrenze für die CO2-Emissionen vor. Nationale Maßnahmen, wie das deutsche EEG, das die Förderung erneuerbarer Energien vorantreibe, könnten aber deshalb keinerlei zusätzliche Einsparungen erzielen. Die über das EEG geförderte Stromerzeugung senke zwar die Emissionen im deutschen Strommarkt, allerdings sinken dadurch auch die Preise für Emissionsrechte stärker, als dies ohne EEG der Fall wäre. Am Ende würden die benötigten CO2-Vermeidungsmaßnahmen in anderen Sektoren aufgrund des günstigen CO2-Preisniveaus nicht mehr ergriffen. Andere Strommärkte innerhalb der EU sowie die Industriesektoren, die in den Emissionshandel einbezogen sind, weisen am Ende entsprechend höhere Emissionen auf und gleichen die Emissionseinsparungen durch das EEG vollständig aus, so das RWI. Nationale Maßnahmen konterkarieren damit das Prinzip des Emissionshandels, nachdem Treibhausgase mit den kosteneffizientesten Technologien und ihr Ausstoß dort reduziert werden soll, wo es am kostengünstigsten ist. Dadurch wird der Klimaschutz unnötig teuer und ineffizient, mahnt das RWI Essen in seinem Positionspapier „Teuer und Ineffizienz: Die Emissionsminderung der EU“.

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Januar 05, 2014

Kai Eckert

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Gabriel droht Bayern mit Aufteilung des Strommarkts

 

Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel warnt, dass bei weiter fehlenden Stromleitungen die EU die Unterteilung des deutschen Strommarkts in zwei Preiszonen durchsetzen wird. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) mit der Zweiteilung des deutschen Strommarkts gedroht, wenn Bayern den Bau von neuen Stromtrassen verweigere. „Strom in Bayern bleibt dann knapp und wird mit dem Abschalten der Atomkraftwerke in den nächsten Jahren noch knapper. Und alles was knapp ist, wird teuer“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“.

Der Bundeswirtschaftsminister warnte den bayerischen Ministerpräsidenten davor, dass bei weiter fehlenden Nord-Süd-Leitungen die Europäische Kommission auf Änderungen beim Zuschnitt der Preiszonen drängen werde. „Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dann irgendwann die EU die bislang einheitliche Preiszone in Deutschland aufteilen wird: in eine preiswerte im Norden und eine teurere im Süden“, sagte Gabriel der Zeitung. Er verlangte von Seehofer eine schnelle Antwort in dieser Frage: „Bayern muss sich im Januar endgültig für die beiden geplanten Stromtrassen nach Süden entscheiden.“
Die Aufteilung des deutschen Strommarkts in mehrere Preiszonen war von einer EU-Studie ins Gespräch gebracht worden, über die E&M Powernews im August 2014 erstmals berichtet hatte. Laut dieser Studie könnte die Unterteilung des deutschen Strommarktes in Preiszonen das geeignetste kurzfristig wirksame Instrument sein, um unerwünschte „Loop Flows“, also ungeplante Kreisflüsse von Strom, zu verhindern.
Durch die hohe Stromerzeugung in Norddeutschland und die schwachen innerdeutschen Transportleitungen nach Süden kommt es im Osten Deutschlands in den Stromnetzen von Polen, Tschechien, Ungarn sowie im Westen in den Niederlanden und Belgien und Nord-Frankreich zu diesen ungewollten Stromflüssen. Die Loop Flows blockieren Leitungen und verschlechtern die Sicherheit der Versorgung.
Durch die Einrichtung von zwei Preiszonen könnte sich laut der Studie der norwegischen Thema Consulting Group die Kilowattstunde in Bayern und Baden-Württemberg um ca. 0,1 bis ca. 0,6 Cent gegenüber den deutschlandweiten Strompreisen verteuern. Unter extremen Bedingungen könnte die Preiserhöhung sogar 1,6 Ct/kWh ausmachen. Die Strompreise in Norddeutschland würden dagegen je nach Annahme merklich fallen.
Seehofer hatte im vergangenen Jahr die von den Netzbetreibern als notwendig dargestellten neuen Höchstspannungstrassen grundsätzlich in Frage gestellt. Geplant sind Verbindungen von Schleswig-Holstein ins bayerische Grafenrheinfeld (Süd-Link) und von Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Kernkraftwerk Grundremmingen in Schwaben (Ost-Süd-Trasse). Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Marcel Huber, hatte am 1. Januar noch einmal die geplante Versorgung Süddeutschlands mit Strom aus norddeutschen Windkraftanlagen in Frage gestellt, jetzt auch aus wirtschaftlichen Gründen. Gas seid derzeit wirtschaftlicher als regenerative Energie, wurde Huber zitiert. Das Gaskraftwerk Irsching, das modernste der Welt, produziere für 5 Ct/kWh. Offshore-Windkraft produziere für 18 Ct/kWh.

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Januar 05, 2014

Timm Krägenow

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Mittwoch, 7. Januar 2015

Zu niedrig angesetzte THG-Quote

Bild: Fotolia.com, Stephan Leyk

Seit Jahresanfang 2015 ersetzt die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) die bislang in Deutschland gültige Biokraftstoffquote. Die Biomethan-Branche dürfte davon zunächst nicht profitieren.Am 9. Oktober 2014 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Damit wurde ein Systemwechsel bei der Biosprit-Förderung vollzogen: Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs ist für die Quotenerfüllung relevant. Politisches Ziel des europaweit bislang einzigartigen Modells ist, Biokraftstoffe mit hohem THG-Minderungspotenzial zu fördern. „Momentan herrscht im Markt absolute Unsicherheit und Unwissenheit. Zum einen darüber wie künftig Konkurrenzprodukte bewertet werden und zum anderen über die konkrete Umsetzung des neuen Systems“, betont Volker Seebach, Geschäftsführer der bmp greengas GmbH. „Von Seiten der Branchenakteure wird auf Grund dieser Tatsache die Thematik Biomethan als Kraftstoff nicht aktiv angegangen und somit wird die Marktrelevanz dieses Produkts in 2015 ernüchternd gering ausfallen“, erläutert Seebach die Situation.

Stefanie Jacobi: „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“ Bild: bmp greengas

Laut der seit Jahresanfang geltenden THG-Minderungsquote muss der THG-Anteil der gesamten Benzin- und Dieselmengen zuzüglich der Biospritanteile mit dem Inverkehrbringen von Biokraftstoffen um 3,5 % gesenkt werden. Ab 2017 gilt ein Satz von 4 %, der drei Jahre später auf 6 % steigt. „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“, betont Stefanie Jacobi von bmp greengas. Nach ihrer Einschätzung wird es „voraussichtlich erst ab 2017 zu einer erhöhten Nachfrage von Biokraftstoffen kommen, wenn durch die Anhebung der Treibhausgaswerte einige Biokraftstoffe aus der Förderung fallen“. Der Fachverband Biogas kritisierte bereits im Vorfeld des Systemwechsels die Höhe der gesetzlich festgelegten „Start“-Quote von 3,5 %. Dies bedeute „faktisch eine Reduzierung der THG-Einsparziele“. Denn der Fachverband beziffert die THG-Quote für 2012 auf rund 3,2 %. „Es ist davon auszugehen, dass bereits im Quotenjahr 2014 eine THG-Quote von etwa 4 % erreicht wird, da Marktteilnehmer im Hinblick auf die zukünftige THG-genaue Bilanzierung ihre Produktions- und Transportabläufe bezüglich der THG-Emissionen bereits optimiert haben“, heißt es weiter aus Freising.

Für das neue System müssen die THG-Emissionen eines Biokraftstoffes einsatzstoffspezifisch über die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette erfasst und addiert werden. Alternativ können zur Berechnung auch Standardwerte herangezogen werden. Für die bereits aktiven Hersteller von Biokraftstoffen verursacht das THG-Minderungsquote nach Angaben von Jacobi „keinen Mehraufwand, weil sie schon beim Quotenhandel die Nachhaltigkeit ihrer Produktion − unter anderem mit einem THG-Minderungspotenzial von mindestens 35 Prozent − nachweisen mussten“.
Das THG-Minderungspotenzial fällt je nach Kraftstoff unterschiedlich aus. Je höher das Einsparungspotenzial eines Biokraftstoffes ist, desto geringere Mengen sind für die Einhaltung der Quote notwendig. „Biomethan aus Rest- und Abfallstoffen erzielt zwar die höchsten THG-Minderungswerte, allerdings haben diese in Verkehr gebrachten Mengen zum Jahreswechsel ihren Anspruch auf Doppelquotenfähigkeit verloren“, erläutert Jacobi. Die THG-Berechnung könnten zwar gerade bei Biomethan sehr komplex werden, heißt es bei bmp greengas. „Doch für zahlreiche Anlagenbetreiber dürfte es sich lohnen, Optimierungsmöglichkeiten bei der Biomethanproduktion mit Blick auf die THG-Berechnung zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen im Herstellungsprozess und der Anlagentechnik in Erwägung zu ziehen“, lautet die Einschätzung des Münchner Biomethan-Handelshauses.
Laut Jacobi wurde mit der Novelle des BImSchG zudem der Rahmen geschaffen, mit einer weiteren Verordnung auch Elektrofahrzeuge in das System einzubeziehen: „Auf EU-Ebene ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen für Elektrofahrzeuge zur Erfüllung der Treibhausgas-Einsparungsziele ein aktuelles Thema.“ Daraus könnte sich eine zusätzliche Förderbarkeit auf nationaler Ebenen ergeben. Jacobi geht davon aus, „dass Deutschland diese Möglichkeit nutzt, um die Elektromobilität weiter auszubauen“.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Zu niedrig angesetzte THG-Quote wurde bereitgestellt von:

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Januar 05, 2015

Michael Pecka

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Dienstag, 6. Januar 2015

Jetzt anmelden: Dritter TTIP-Bürgerdialog in Leverkusen

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird kontrovers diskutiert. Am 20. Januar lädt die überparteiliche Europa-Union (EUD) deshalb zum dritten von insgesamt sieben geplanten Bürgerdialogen nach Leverkusen ein. Die Bürgerinitiative, die sich mit rund 18.000 Mitgliedern für die europäische Einigung einsetzt, bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern dort die Möglichkeit, über Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken von TTIP zu diskutieren....Jetzt anmelden: Dritter TTIP-Bürgerdialog in Leverkusen

BWE sieht entscheidendes Jahr für Energiewende

Bild: Fotolia.com, oqopo

2015 werde wegen der anstehenden energiepolitischen Weichenstellungen und der Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen ein entscheidendes Jahr für die Zukunft der Energiewende, meint der Bundesverband Windenergie.Mit der Festlegung des zukünftigen Strommarktdesigns, der Vorbereitung der nächsten EEG-Novelle und den geplanten Ausschreibungen werden für die Wind- und die Erneuerbaren-Branche insgesamt wichtige Rahmenbedingungen gesetzt, von denen die weitere Entwicklung der Energiewende abhängt. „Mit der gesetzlichen Flankierung eines fairen Marktplatzes, der Vorbereitung der Weiterentwicklung des EEG und dem beabsichtigten, von uns allerdings abgelehnten Systemwechsel hin zu Ausschreibungen wird 2015 zu dem Entscheidungsjahr für das Gelingen der Energiewende“, meint der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Hermann Albers.

Zwar befinde man sich „noch“ auf einem guten Weg. Doch sei nun entscheidend, wie der Gesetzgeber diesen weiterbaue: „Ob mit Asphalt eine solide Straße der Energiewende entsteht oder Schotter abgeworfen wird, macht einen gewaltigen Unterschied“, so Albers. Für den Strommarkt sieht er „die Gefahr von deutlichen Fehlsteuerungen“. Die Energiewende sei „eine wirkliche technische Revolution“, betont der BWE-Präsident. „Deshalb kann das neue Marktdesign nicht auf alten Fundamenten entstehen, sondern muss neu erdacht werden.“ In der neuen Energiewelt gehe es um Kommunikation, Analyse, Smart Grid und virtuelle Kraftwerke, für die IT-Plattformen benötigt werden.

Kapazitätsmarkt und Ausschreibungen gefährden weiteren Ausbau

Albers warnt insbesondere vor einer Subventionierung der alten fossilen Energiewelt. „Es macht jetzt keinen Sinn, über Kapazitätsmärkte zu sprechen, weil massive fossile Überkapazitäten den Börsenpreis verzerren und den Markt zerstören“, verdeutlicht er. Für das Strommarktdesign der Zukunft müsse man „Antworten liefern auf die Frage, wie der Markt von fossilen Überkapazitäten befreit werden kann und verbindliche Planungen aufgestellt werden können, um alte, ineffiziente Kohlekraftwerke außer Betrieb zu nehmen“.
Albers bekräftigt auch die Kritik am geplanten Ersatz der bisherigen Erneuerbaren-Förderung mittels Einspeisevergütungen durch Ausschreibungen und verweist auf „absehbare Probleme“. Alle Erfahrungen im Ausland zeigten, dass sich die drei Ziele der Bundesregierung – Kostensenkung, Akteursvielfalt und Zielerreichung – „sicher nicht erreichen lassen“. Die Bundesregierung dürfe nicht mit „Experimenten“ den für die Exporterfolge wichtigen deutschen Erneuerbaren-Markt destabilisieren, so der BWE-Chef. Probleme sieht er auch bei der praktischen Umsetzung von Ausschreibungen: „Ohnehin wird es eine enorme Herausforderung, die Besonderheiten des deutschen Planungs- und Baurechts in einem System der Ausschreibungen bei Wind an Land zu berücksichtigen“, meint Albers. Zudem komme es angesichts der Planungszeiten von drei bis fünf Jahren bereits heute zu massiven Verunsicherungen im Markt.
Eine Mahnung richtet Albers auch an die Vertreter der erneuerbaren Energien selbst: Die verschiedenen Erneuerbaren-Branchen müssten näher zusammenzurücken und ihre Kommunikation gegenüber der Politik verbessern. „Wir haben im Zuge der EEG-Novelle 2014 erlebt, dass die Politik die Energiewende zwar verbal unterstützt, uns gesetzgeberisch jedoch Steine in den Weg legt“, so der BWE-Präsident. Er verweist darauf, dass aktuell 29 Erneuerbaren-Verbände um Aufmerksamkeit und Wahrnehmung rängen. „Wir müssen lernen uns zu konzentrieren und mit einer Stimme zu sprechen. Nur so können wir erfolgreich 100 Prozent Erneuerbare erreichen“, betont Albers.




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Samstag, 3. Januar 2015

Hendricks sieht Trendwende beim Klimaschutz




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Nach Einschätzung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks seien die sinkenden Treibhausgasemissionen Beleg für funktionierende Maßnahmen beim Klimaschutz. Dennoch müssen weitere Schritte folgen.Erste grobe Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zeigten, dass die CO2-Emissionen in Deutschland im Jahr 2014 um rund 40 Mio. t gesunken seien. "Wir haben noch keine abschließenden Zahlen, ich gehe aber davon aus, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland in diesem Jahr um etwa drei Prozentpunkte gesunken sind. Damit kommt der Klimaschutz in Deutschland endlich wieder in die richtige Richtung", teilte Hendricks in einer Aussendung des Bundesumweltministeriums mit. Zu der Entwicklung habe der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen, deren Anteil am Stromverbrauch von 25 auf gut 27 % zugelegt hat. Zudem zeigen die Daten der AG Energiebilanzen ein deutlicher Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland. "Der vereinbarte Pfad zum Ausbau der erneuerbaren Energien muss konsequent weiter beschritten werden, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen. Dazu gehört auch, dass wir die erneuerbaren Energien wieder stärker als energiepolitisches Modernisierungsprogramm begreifen", so Hendricks.

Die Umweltministerin mahnte zugleich, dass im Zuge des Umbaus der Energieerzeugung der Zuwachs der erneuerbaren Energien mit einem sinkenden Anteil an fossiler Stromerzeugung vor allem aus Kohle einhergehen müsse. "Der ungute Trend, dass hochmoderne energieeffiziente Gaskraftwerke still stehen, während die ältesten und ineffizientesten Kohlekraftwerke bis zum Anschlag produzieren, muss schrittweise umgekehrt werden." Hendricks forderte erneut, den Europäischen Emissionshandel schon früher als von der EU-Kommission geplant zu reformieren. "Wir wissen, warum der Patient Emissionshandel krank ist und wir kennen die Medizin, um ihn wieder gesund zu machen. Ich halte nichts davon, jetzt mit der Therapie länger zu warten. Wir können die Reformen Anfang 2017 in Kraft setzen. Dafür werde ich in den nächsten Monaten nachdrücklich bei den europäischen Partnern werben."

Der vorstehende Beitrag zum Thema Trendwende beim Klimaschutz wurde bereitgestellt von:

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Dezember 30, 2014


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Donnerstag, 1. Januar 2015

Dobrindt will Schnellladesäulen an allen Autobahnraststätten

Bild: Fotolia_36528687_S© JiSIGN - Fotoliacom  Bis 2017 sollen Elektroautos ihre Akkus an allen Raststätten aufladen können. Der Bundesverkehrsminister will damit die Voraussetzungen für bundesweite Fahrten schaffen. Bis 2017 sollen alle deutschen Autobahnraststätten mit Schnellladestationen ausgerüstet werden. Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in einem Interview mit der Zeitung „Passauer Neue Presse“ angekündigt. „Künftig soll es möglich sein, mit einem Elektrofahrzeug von der Nordsee bis an die Zugspitze zu fahren“ , wurde Dobrindt am 27. Dezember von der Zeitung zitiert. Mit dem Elektromobilitätsgesetz habe die Bundesregierung zusätzliche Anreize für Elektroautos auf den Weg gebracht, sagte der Minister der Zeitung: „Jetzt geht es darum, die Ladeinfrastruktur zu verbessern.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Betreibergesellschaft Tank & Rast GmbH nach Angaben des Verkehrsministeriums ihre 400 eigenen Raststätten an Autobahnen vollständig mit Schnellladestationen und entsprechenden Parkplätzen ausstatten. In einem ersten Schritt sollen 50 Standorte mit der Ladetechnik ausgerüstet werden. Bis 2017 ist dann geplant, dass alle Tank & Rast-Anlagen über die Ladeinfrastruktur verfügen. Für die etwa 30 Raststätten, die von anderen Unternehmen betrieben, wird eine entsprechende Vereinbarung angestrebt. Zu den Baukosten soll es einen Zuschuss aus der Bundeskasse geben, die Betriebskosten müssen von den Betreibern getragen werden. Bislang gibt es in Deutschland rund 100 Schnellladestationen für Elektroautos. Diese Technik ermöglicht es, schon nach kurzer Pause die Fahrt mit teilgeladener Batterie wieder fortzusetzen. Bundesweit waren Ende Oktober 24 000 Elektroautos zugelassen. Die Bundesregierung hält am ihrem Ziel fest, die Zahl bis zum Jahr 2020 auf eine Million zu erhöhen. Der vorstehende Beitrag zum Thema Schnellladesäulen wurde bereitgestellt von: Energie & Management

Dezember 29, 2014

Timm Krägenow

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