Sonntag, 30. November 2014

Neue Senatoren für Berlin

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Der designierte Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller, hat seine Kandidaten für die Neubesetzung zweier auch energiewirtschaftlich relevanter Senatorenämter vorgestellt. Neuer Finanzsenator in Berlin und damit Nachfolger von Ulrich Nußbaum, der im Dezember zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit aus dem Senat ausscheiden wird, soll Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (57) werden. Der SPD-Mann aus Südhessen war zuletzt als Unternehmensberater bei der Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC tätig. Davor beschäftigte er sich als Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) unter anderem mit der Finanzierung von Offshore-Windparks. Der neue Finanzsenator wird im nächsten Jahr als dafür in der Stadtregierung Verantwortlicher die Vergabeverfahren für das Gas- und das Stromnetz in der Hauptstadt weiterführen und möglichst zu Ende bringen müssen. Neuer Senator für Stadtentwicklung und Umwelt und in diesem Amt Nachfolger von Michael Müller wird der SPD-Politiker und Bürgermeister des Berliner Bezirks Lichtenberg, Andreas Geisel (48). Seine Aufgabe wird unter anderem die Erarbeitung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) mit dem Ziel sein, die Hauptstadt bis 2050 klimaneutral zu machen. Giebels Vorgänger Müller war auch zuständig für die Schaffung des Berliner Stadtwerks, das bislang jedoch nicht weit über die Gründung hinausgekommen ist. Die neuen Senatoren sollen am 11. Dezember nach der vorgesehenen Wahl Müllers zum Regierenden Bürgermeister vereidigt werden.

Matthias Kollatz-Ahnen Bild: EIB


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November 21, 2014
Peter Focht
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Samstag, 29. November 2014

Fracking-Erlaubnis unter Auflagen

Bild: Fotolia.com, WoGi 

Das Bundesumweltministerium will das umstrittene Fracking-Bohrverfahren zur Erdgasgewinnung nicht generell verbieten und unter sehr strengen Auflagen auch in Tiefen oberhalb 3 000 m zulassen. Unkonventionelle Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen, die in der Regel in Tiefen oberhalb von 3 000 m anzutreffen sind, können künftig mit Hilfe des Fracking-Verfahrens unter strengen Auflagen erkundet werden. Mit solchen Probebohrungen sollen Auswirkungen von Fracking auf die Umwelt erforscht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Diese Regelungen sieht der Entwurf für ein Fracking-Gesetz vor, den das Bundesumweltministerium am 18. November in die Ressortabstimmung einbrachte. Er regelt alle wasser- und umweltrechtlichen Belange, für die bergbaurechtlichen Anpassungen ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck durch eine Bohrung in den Untergrund gepresst. Es sprengt das dichte Schiefergestein auf, das Gas kann entweichen und gefördert werden. Das Verfahren ist vor allem umstritten, weil befürchtet wird, dass die Chemikalien das Grundwasser schädigen. Um das auszuschließen, soll jetzt erstmalig die Anwendung von Fracking gesetzlich geregelt werden. Aus der vorgesehenen Zulassung von Probebohrungen lassen sich laut Umweltministerium keine zwingenden Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit kommerziellen Frackings, also der Gasförderung mit Hilfe des Verfahrens, ziehen. Fracking kann aber in Tiefen oberhalb von 3 000 m zugelassen werden, wenn die unabhängige Expertenkommission, die nach dem Gesetzentwurf die Fracking-Erprobung wissenschaftlich begleiten und auswerten soll, grünes Licht gibt und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder eine Genehmigung erteilen. Das Votum der Kommission ist für die Genehmigungsbehörden der Länder allerdings nicht bindend. Das im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzliche Fracking-Verbot in Tiefen oberhalb von 3 000 m bedeutet laut Ministerium nur, dass Gasunternehmen keinen automatischen Anspruch darauf haben, in diesem Bereich fracken zu dürfen.

Kein kommerzielles Schiefergas-Fracking vor 2018

Vor Ende 2018 soll es nach den Plänen des Umweltministeriums kein kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen geben, weil die Erfahrungsberichte der Expertenkommission, der unter anderem Fachleute des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe angehören sollen, nicht vor Mitte 2018 zu erwarten seien. Für die Gasförderung in konventionellen Lagerstätten in Tiefen unterhalb von 3 000 m, wo in der Regel keine nutzbaren Grundwasservorkommen mehr anzutreffen sind, soll Fracking unter ebenfalls strengen Vorschriften erlaubt bleiben. Fracking-Vorhaben für so genanntes Tightgas blieben grundsätzlich möglich, heißt es. Für Bohrungen in solchen Vorkommen dürfen nach dem Vorschlag des Umweltministeriums auch schwach wassergefährdende Fracking-Chemikalien eingesetzt werden. Der aus den Bohrungen wieder an die Oberfläche tretende Rückfluss von Fracking-Chemikalien und das Wasser aus der Lagerstätte müssen nach den vorgesehenen Neuregelungen voneinander getrennt und in geschlossenen Behältnissen aufgefangen werden. Für alle Fracking-Maßnahmen wird zudem eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. In Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, soll Fracking jeglicher Art untersagt werden. Dieses Verbot könne durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden, so das Umweltministerium. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers habe absolute Priorität.

Wintershall begrüßt Ausrichtung des Gesetzentwurfs

„Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf geht offenbar in die richtige Richtung“, erklärte das Erdgasförderunternehmen Wintershall in einer ersten Stellungnahme. Es sei wichtig, das Thema Erdgasförderung mit Fracking „technologieoffener und differenzierter“ zu betrachten. Das Unternehmen fördert deutsches Erdgas und sieht sich aktuell bei der Entwicklung eines großen konventionellen Tightgas-Projekts in Niedersachsen durch die unklare Gesetzeslage behindert. „Mit den geplanten Regelungen setzt die Regierung zwar einige gute Zeichen, aber machen wir uns nichts vor: Bei den Hürden wird man nur schwer Investoren hinter dem Ofen hervorlocken können“, erklärte dagegen Gernot Kalkoffen, Vorstandsvorsitzender der ExxonMobil Central Europe Holding. Auch der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG), in dem die deutschen Gasförderunternehmen organisiert sind, kritisierte, dass der Gesetzentwurf große Bereiche für die Erdgasproduktion versperre. Die Erdgasindustrie in Deutschland werde dadurch unzumutbar belastet und in Frage gestellt. Im Gegensatz dazu kritisiert die Bundestagsfraktion der Grünen, dass aus dem ursprünglich angekündigten Fracking-Verbot nun ein Fracking-Erlaubnisgesetz geworden sei. „Die Bundesregierung beugt sich damit dem Druck der Erdgasindustrie und stellt einmal mehr Klima- und Umweltschutz hintan“, so die Stellungnahme weiter. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo größere Schiefergas- und Kohleflözgasvorkommen vermutet werden, hat sich eine breite Widerstandsbewegung gegen Fracking gebildet. Befürchtet werden neben der Verunreinigung des Grundwassers durch die Chemikalien auch Erdbeben, die durch das Verfahren ausgelöst werden könnten.

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November 20, 2014

Peter Focht

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Gabriel: Billigung des Abkommens über Handelserleichterungen zentraler Schritt

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Der Allgemeine Rat der WTO hat gestern das Abkommen über Handelserleichterungen gebilligt. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn 2/3 der WTO-Mitglieder es ratifizieren....Gabriel: Billigung des Abkommens über Handelserleichterungen zentraler Schritt

Freitag, 28. November 2014

Goodbye für unseren Lifestyle?

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Auch die Internationale Energieagentur fordert eine Verstärkung der Klimaschutzbemühungen. Um das Zwei-Grad-Ziel für die Begrenzung der Erderwärmung einhalten zu könnten, müsste die Menschheit sich bis 2100 auf ein Budget von 2 300 Gigatonnen CO2-Emissionen beschränken. Daran erinnerte Fatih Birol, Chefökonom der Internationalen Energieagentur (IEA), bei der Vorstellung des World Energy Outlook 2014 in Berlin. Schon im Zeitraum 1900 bis 2012 sei davon die Hälfte bereits verbraucht worden, und ohne mehr Anstrengungen zum Klimaschutz sei „bis zum Jahr 2040 alles weg“. Ab 2041 müssten dann die Emissionen gleich null sein. „Ich glaube, Paris ist unsere letzte Chance“, sagte er im Vorgriff auf den übernächsten UN-Klimagipfel, „sonst müssen wir unserem gewohnten Lifestyle Goodbye sagen“. Nach den Klimaschutzzusagen aus den USA und China sei er jedoch optimistisch für die Klimaverhandlungen in einem Jahr. Es werde sehr schwierig für andere Länder, sich dieser Koalition zu entziehen. Bis 2040 müssten die Investitionen in Low-Carbon-Technologien vervierfacht werden. „Es ist eine weitsichtige Politik notwendig, um das weltweite Energiesystem auf einen sicheren Weg zu bringen.“ Wir müssten uns von dem Mythos verabschieden, dass eine Fixierung per Vertrag die Lösung sein könnte, meint Felix Christian Matthes vom Öko-Institut. Wie das Beispiel Australien mit seiner Abschaffung der Klimaschutzsteuer zeige, gebe es keine rechtliche Bindung. Auch Matthes wertet Chinas Zusicherung positiv. Dort bestehe der Wille, die Dinge zu gestalten. „Ein gemanagter Strukturwandel wird als größte Quelle für CO2-Minderungen gesehen.“ Im Wesentlichen sieht auch Urban Rid, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dies so. Wichtiger als eine Unterschrift sei der Wille Chinas zum Umsteuern.

Bundesregierung will Klimaschutz durch mehr Effizienz

Umsteuern wolle auch die Bundesregierung. „Wir haben 20 Jahre zu wenig getan bei der Energieeffizienz.“ Einer der Schwerpunkte der Effizienzbemühungen werde der Gebäudebereich sein, der mit neuen, marktwirtschaftlichen Instrumenten vorangebracht werden solle. „Nullachtfünfzehn-Beratung reicht nicht.“ Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für energetische Sanierungen sei erklärtes Ziel. „Die Finanzierungsmöglichkeit steht noch nicht“, so Rid weiter. Der Emissionshandel allein „wird es nicht richten“. Es müsse Fortschritte bei der Energieeffizienz geben. „Energieeffizienz wird darüber entscheiden, wer im Weltmarktmaßstab wettbewerbsfähig ist.“ Klimaschutz sei kein richtig wichtiges Thema für Investoren, warf Armin Sandhövel von der Allianz Global Investors Europe ein. Ein Grund dafür sei, dass die für Finanzinvestoren wichtigen Fragen zu wenig diskutiert würden. Einen Mangel an Finanzmitteln sieht er aber nicht: „Es ist genug Geld in der Welt.“ Dass der CO2-Preis durch eine Reform auf eine Höhe gebracht werden muss, „die Signale setzt“, wie Birol anmerkte, steht auch für Gregor Pett von Eon Global Commodities außer Frage. Die Reparatur des Emissionshandelssystems sei essentiell. Doch wie soll es gehen? Matthes ist überzeugt, dass, selbst wenn seine Vorstellungen von einer Reparatur umgesetzt würden, wir „erst Ende der 2020er Jahre Signale“ bekommen würden. „Eine nachhaltige ökonomische Basis eines Energiesystems wird aus anderen Elementen bestehen müssen.“ Auch das künftige Strommarktdesign in Deutschland spiele eine Rolle. Dabei gehe es nicht nur darum zu klären, ob die Politik Preisspitzen aushalte, sondern auch darum, ob Preisspitzen in notwendiger Höhe überhaupt entstünden. In Texas lege der Regulierer noch etwas auf den Marktpreis drauf, um Investitionen überhaupt anreizen zu können. Es müsse diskutiert werden, wie der Strukturwandel gestaltet werden könne. „Kann man den Umbau managen, auch mit Desinvestitionen? Oder kann man Märkte so gestalten, dass Unsicherheiten ein Stück weit herausgenommen werden? CO2-Preis und Energiebepreisung allein reichen nicht“, erklärte Matthes.

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November 19, 2014

Helga Bodenstab

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Donnerstag, 27. November 2014

Brandenburg glaubt an Vattenfall-Rückzug

Bild: Mibrag

Der brandenburgische Wirtschaftsminister Albrecht Gerber geht in einem Radio-Interview fest davon aus, dass der Vattenfall-Konzern sein Braunkohlegeschäft in Deutschland verkaufen wird. In einem Interview mit dem Inforadio am 18. November sagte Gerber, dass sich Vattenfall aus der Lausitz zurückziehen werde. Er rechne damit, dass der Verkauf in den kommenden sechs bis neun Monaten über die Bühne gehen werde. Allerdings wies der brandenburgische Wirtschaftsminister darauf hin, dass sein Land keinen Einfluss darauf habe, an wen der Energiekonzern sein Braunkohlegeschäft verkaufe. "Wir haben natürlich ein hohes Interesse daran, dass ein Investor gefunden wird, der sich langfristig in der Braunkohle engagiert, der zur Energiepolitik in Deutschland steht. Und zu dieser Energiepolitik gehört, dass wir in der Energiewende die Braunkohle noch brauchen werden. Und das ist das Interesse des Landes in diesem Prozess", so Gerber. Im Interesse Brandenburgs sei es vor allem, dass die Braunkohlesparte als Ganzes verkauft werde. "Nur so macht der Verkauf Sinn. Das Lausitzer Revier muss zusammenbleiben", betonte der Minister.

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November 18, 2014

Kai Eckert

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Mittwoch, 26. November 2014

Deutschland und China setzen ihre erfolgreiche Kooperation im Messwesen fort

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Seit 35 Jahren arbeiten Deutschland und China auf dem Gebiet der Metrologie eng zusammen. In zahlreichen Einzelprojekten entwickeln die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und ihre Schwesterinstitution, das nationale Metrologieinstitut (NIM) der Volksrepublik China, immer ausgefeiltere, abgestimmte Mess- und Standardisierungsverfahren für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Heute haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Vizeminister des chinesi...Deutschland und China setzen ihre erfolgreiche Kooperation im Messwesen fort

Dienstag, 25. November 2014

Hamburg verschafft sich Zeit

Bild: Fotolia.com, WestPic

Die Freie und Hansestadt Hamburg und der Netzbetreiber Hansewerk, ehemals Eon Hanse, haben sich auf eine Verlängerung der Sonderkündigungsfrist für die Hamburger Gasnetzkonzession verständigt. Dies verschafft beiden Seiten mehr Zeit für die Verhandlungen zum Rückkauf des Gasnetzes durch die Stadt. Hamburg verhandelt seit mehr als einem Jahr über den Rückkauf des Gasnetzes in der Elbmetropole. Im September vergangenen Jahres hatte die Initiative „Unser Hamburg − unser Netz“ einen Volksentscheid zum vollständigen Rückkauf der Energienetze erfolgreich durchgeführt. Beim Stromnetz konnte Hamburg relativ schnell mit Vattenfall einen Rückkauf des Stromverteilnetzes aushandeln. Am 12. November wurde, wie E&M Powernews bereits berichtete, die Stromnetzkonzession für die nächsten 20 Jahre an die städtische Gesellschaft vergeben. Unterdessen gestalten sich die Verhandlungen zum Rückkauf des Gasnetzes offenbar schwieriger. Bis Ende November hat die Stadt ein Sonderkündigungsrecht für die Konzession des Gasnetzes. Diese Frist wurde nun bis Ende Dezember verlängert, um mehr Zeit für weitere Gespräche zu gewinnen, bestätigte ein Hansewerk-Sprecher gegenüber E&M Powernews. Sollten die Verhandlungen scheitern, müsste die Stadt von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um die Gasnetzkonzession nach 2018 neu vergeben zu können. Bislang ist die Stadt mit 25,1 % an der Hamburg Netz GmbH beteiligt, die anderen 74,9 % der Anteile hält das Hansewerk. Die Gesellschaft betreibt in der Hansestadt das rund 7 300 km lange Gasnetz, dessen Wert auf rund 320 Mio. Euro geschätzt wird. Sollte eine Übernahme der Hansewerk-Anteile scheitern, müsste sich die Stadt mit einer eigenen Netzgesellschaft um die neue Gasnetzkonzession bewerben. Während der Hansewerk-Sprecher keine Angaben zu den laufenden Verhandlungen machen wollte, erwarten Beobachter, dass die Stadt mit der Übernahme der Hansewerk-Anteile aber auch die entsprechende Expertise einkaufen wird. Am 15. Februar 2015 wird die Hamburger Bürgerschaft neu gewählt. Der SPD-Senat hatte nach der Niederlage im Volksentscheid eine konsequente und schnelle Umsetzung des Bürgerwillens versprochen.

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November 18, 2014

Kai Eckert

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RWE mit rückläufigem Ergebnis

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Der Essener Energiekonzern RWE hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres weniger verdient. Das betriebliche Ergebnis fiel nach Unternehmensangaben erwartungsgemäß auf 2,9 Mrd. Euro zurück und liegt damit 31 % unter dem Vorjahreswert. Es sind vor allem das anhaltend niedrige Preisniveau im Stromgroßhandel und die milde Witterung, die der Energiewirtschaft zusetzen. Nach Eon hat nun am 13. November auch RWE mit den Bilanzzahlen für die ersten drei Quartale dieses Jahres nachgezogen. Ebenso wie der Konkurrent aus Düsseldorf macht auch RWE Einmaleffekte für das rückläufige Ergebnis verantwortlich. Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) fiel nach RWE-Angaben um 22 % auf 4,7 Mrd. Euro, als nachhaltiges Nettoergebnis weist der Essener Konzern 763 Mio. Euro aus, dies sind 60 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Rückgänge begründet RWE mit einer hohen Einmalzahlung aus dem Preisrevisionsverfahren zu den Gaslieferverträgen mit Gazprom und dem fehlenden Ergebnis der Tochtergesellschaft RWE Dea. Letzteres wurde aufgrund der laufenden Verkaufsverhandlungen nicht mehr im Nettoergebnis berücksichtigt, teilte der Konzern mit. Insgesamt konnte RWE zwischen Januar und September 35,3 Mrd. Euro umsetzen, dies waren 9 % weniger als im Vorjahr. Insgesamt produzierte RWE 151,2 Mrd. kWh Strom in seinen Kraftwerken, gegenüber dem Vorjahr war dies ein Minus von rund 6 %. In den ersten neun Monaten konnte RWE 192 Mrd. kWh Strom (- 4 %) und 185 Mrd. kWh Gas (-19 %) absetzen. Während das Geschäft im Bereich der Privat- und Gewerbekunden rückläufig war, konnte RWE bei Industrie- und Geschäftskunden von Akquiseerfolgen und einer zumindest teilweise höheren Stromnachfrage profitieren. Für das Gesamtjahr erwartet der RWE-Vorstand nun ein Ebitda von 6,4 bis 6,8 Mrd. Euro und prognostiziert ein betriebliches Ergebnis im Bereich zwischen 3,9 und 4,3 Mrd. Euro. Seit Ende 2013 hat RWE im Zuge seines Sparkurses die Mitarbeiterzahl um 7 % verringert, der Konzern weist zum Quartalsstichtag 60 439 Vollzeitstellen aus.

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November 13, 2014

Kai Eckert

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EEG-Umlage könnte weiter steigen

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Übertragungsnetzbetreiber legen Mittelfristprognose vor und geben Bandbreite der für 2016 zu erwartenden EEG-Umlage an.
 


Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass im Jahr 2019 über 112 GW an erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen. Davon entfallen 91 % auf Solar- und Windenergie mit knapp 47 GW Solar- und 56 GW Windkraftkapazität. Die Prognose der Erzeugung beläuft sich imBetrachtungszeitraum auf mehr als 200 TWh. Davon werden mehr als 50 TWh nach festen EEG-Sätzen vergütet. Für die Anlagenbetreiber bedeutet dies eine Ausschüttung von 12,1 Mrd. Euro. Darüber hinaus werden nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber in fünf Jahren rund 154 TWh in der geförderten Direktvermarktung sein. Für diese sind Prämienzahlungen von 16,4 Mrd. Euro veranschlagt. Von denPV-Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden 3,5 TWh.

Nach den Transparenzvorschriften in §3 der Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechAV) sind die Übertragungsnetzbetreiber auch verpflichtet eine realistische Bandbreite für die Höhe der zu erwartenden EEG-Umlage des jeweils übernächsten Jahres anzugeben. Für 2016 liegt sie demnach zwischen 5,66 ct/kWh und 7,27 ct/kWh. Grundlagen der Ermittlung sind Einspeise- undVergütungsprognosen des Leipziger Instituts für Energie, Letzverbraucherprognosen von Prognos sowie Prognosen zu Marktwertfaktoren von Energy Brainpool. Auf der gemeinsamen Internetplattform www.netztransparenz.de stehen nähere Informationen zur Entwicklung der regenerativen Erzeugungskapazitäten sowie die Prognosen der drei Gutachter zum Download zur Verfügung.


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November 17, 2014
Fritz Wilhelm
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CSU beschließt umstrittenes Windrad-Gesetz

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Die CSU wird ihre Mehrheit im Landtag nutzen: Bis zum Abend sollte das umstrittene Gesetz für Mindestabstände von Windrädern zu Wohnanlagen verabschiedet sein. Die Opposition hat bereits eine Klage beim bayerischen Verafssungsgericht angekündigt. Nach monatelangem kontroversen Dikussionen und gegen den Widerstand der Opposition wird die CSU nach Agenturberichten am Abend des 12. November im Landtag höhere Mindestabstände für Windkraftanlagen beschließen. Bei Redaktionsschluss lag noch kein endgültiger Beschluss vor. Damit muss der Abstand eines Windrades zum nächsten Wohnhaus in Zukunft das Zehnfache der Höhe betragen − Ausnahmen sind dann möglich, wenn alle im Umfeld der Anlage liegenden Gemeinden zustimmen. SPD, Freie Wähler und Grüne hatten noch versucht, den Gesetzesbeschluss zu stoppen, unter anderem in einer Sondersitzung des Ältestenrats und per Geschäftsordnungsantrag. Der Ältestenrat des Parlaments wies den Antrag jedoch zurück, das Thema von der Tagesordnung der Plenarsitzung am Nachmittag zu nehmen. Die Opposition hatte dies unter anderem damit begründet, dass es zu dem Gesetz noch einmal eine Expertenanhörung geben wird. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) und mehrere weitere CSU-Politiker verteidigten den Kurs der CSU, das Gesetz jetzt zu verabschieden − trotz der geplanten zweiten Anhörung und trotz des eben erst begonnenen neuen Energie-Dialogs.

Mehrheit der Experten sind gegen das Gesetz

In der ersten Anhörung am 3. Juli hatten 11 von 12 Experten das geplante Gesetz abgelehnt. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Erwin Huber (CSU), sagte dazu, es würden Argumente gewichtet, nicht die Zahl der Köpfe. Zudem habe die CSU nachgebessert: „Und die anderen sagen nur Nein und Nein und Nein, und bei der nächsten Anhörung sagen sie auch nur Nein und Nein und Nein. Dafür brauche ich keine Anhörung. Ich höre mir die Opposition lange genug an.“ Der bayerische Regierung muss sich jedoch auch auf eine Klage einstellen: „Pro Windkraft“ will noch im November eine Klage beim bayerischen Verfassunsggericht einreichen. Zu dieser Klagegemeinschaft wurde initiiert von Hans-Josef Fell (Bündnis 90/Die Grünen), MdB von 1998 bis 2013. Auch die Freien Wähler wollen eine Klage einreichen, die SPD behält sich dies ebenfalls vor.

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November 12, 2014

Heidi Roider

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Todesstoß für die Windenergie in Bayern?

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Es war zu erwarten, dass die CSU trotz starker Proteste die 10-H-Regelung beschließt. Die Windbranche rechnet damit, dassder Bau von Windrädern in Bayern damit nun fast völlig zum Erliegen kommen wird. Eine Klagegemeinschaft will das Gesetz kippen. Die beiden Termine fielen zufällig eng aufeinander. Am Abend des 12. November hatte die bayerische Landesregierung die umstrittene Abstandregelung für Windräder beschlossen, für den Tag darauf hatte Bayern Innovativ schon vor geraumer Zeit zum Cluster-Forum Windenergie nach Nürnberg eingeladen gehabt. Mit rund 60 Teilnehmern war dieser Branchentreff nicht gut besucht, der Diskussionsbedarf war aber umso größer. Die geringe Teilnahme spiegelt die Situation der Windbranche wider: Die 10-H-Regelung biete „keine guten Rahmenbedingungen“, sagte Manfred Fenzl vom Cluster-Management Energietechnik von Bayern Innovativ. Aber dies sei nun einmal das Umfeld, in dem „wir uns bewegen“. Bayern Innovativ unterstütze daher die bayerische Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Fenzl: „Das machen wir durch die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft.“ In Nürnberg waren entsprechend nicht nur Fachreferenten aus der Wirtschaft, sondern auch von Forschungseinrichtungen und Clusterverbänden, die ihre jeweilige Arbeit vorstellten sowie Möglichkeiten der Kooperation mit Unternehmen aufzeigten. Mit Michael Heidler war auch das bayerische Wirtschaftsministerium auf der Nürnberger Veranstaltung vertreten. Nach seinen Worten werde das Gesetz am 21. November in Kraft treten. Die 10-H-Regelung sieht vor, dass Windturbinen einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten müssen. Geringere Abstände sind nur noch im Rahmen von Bebauungsplänen möglich. Sollten Gemeinden in Bebauungsplänen eine Sondergebietsfläche für Windräder mit einem geringeren Abstand festsetzen wollen, muss die Nachbargemeinde zustimmen. Heidler verwies darauf, dass es eine Übergangsfrist mit dem Stichtag 2. Februar 2014 gebe. Projekte, deren Anträge vor diesem Datum eingereicht worden sind, genießen Bestandsschutz.

Unverständnis bei den Unternehmen

Auf dem Nürnberger Cluster-Forum löste die beschlossene 10-H-Regelung vor allem Kopfschütteln aus: Da die Aufgabe nun bei den Kommunen liege, rechnen viele Windmüller damit, dass sich laufende Projekte und Genehmigungsverfahren noch einmal verzögern werden. Den Kommunen fehle zum einen das nötige Personal, zum anderen seien viele verunsichert und würden erst einmal abwarten. Daher werde man sich erst einmal auf laufende Projekte und – wenn möglich – auf andere Bundesländer oder Länder in Europa konzentrieren. Zudem hofft so mancher Projektierer, dass die angekündigten Klagen dafür sorgen, dass das Gesetz keinen Bestand haben wird. Unter anderem hat die Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ angekündigt, eine Klage beim bayerischen Verfassungsgericht einzureichen. Die Klagegemeinschaft will die neue Regelung so schnell wie möglich zu Fall zu bringen. Die beiden Kläger Hans-Josef Fell, langjähriger Bundestagsabgeordneter der Grünen und einer der Väter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, und Patrick Friedl wollen nach eigenen Angaben zeitgleich mit Inkrafttreten der 10-H-Regelung ihre Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, hierfür ist der 21. November 2014 vorgesehen. Auch die Oppositionsparteien wollen vor das Verfassungsgericht ziehen. Ulrich Lenz, Vorstand der Ostwind AG, brachte die derzeitig schlechte Stimmung in Bayerns Windbranche auf den Punkt: „Mit 10-H bleibt in Bayern eigentlich nichts an Flächen für die Windenergie übrig“. Auch Repowering-Potenziale seien damit faktisch keine mehr vorhanden, denn jedes Repowering-Projekt setze eine neue Genehmigung voraus. Mit dem nun geltenden Gesetz stehen ein Großteil der Anlagen schlichtweg zu nah an Wohnbebauungen. Der Windkraftausbau im weiß-blauen Freistaat, der seit dem Gau in Fukushima einen zarten Aufschwung erlebt hat, steht vor einem abrupten Ende.

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November 14, 2014

Heidi Roider

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Beirat plädiert für auslastungsabhängige Netzentgelte

Bild: Peter Holz 

Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet die Bepreisung von Engpässen Anreize zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Kapazitäten. Die aktuelle Reformdiskussion in der Energiewirtschaft, in der Telekommunikationsbranche und im Verkehrssektor war Anlass für die Wissenschaftler, sich mit der Frage nach der effizienten Nutzung von Netzinfrastrukturen bei Engpässen zu beschäftigen. Das Fazit vorweg: Für den Strommarkt empfehlen sie, „die Voraussetzungen für die Verwendung auslastungsabhängiger Netznutzungsentgelte (…) zu schaffen. Solch differenzierte Entgelte signalisieren den Marktteilnehmern, sich in Produktion und Verbrauch an die Kosten der Netzengpässe anzupassen. Langfristig geben sie Anreize für eine effiziente regionale Ansiedlung von Kraftwerken.“ Der Beirat weist darauf hin, dass die Allokation von Netzkapazitäten bisher nicht über auslastungsabhängige Einspeise- und Ausspeiseentgelte stattfindet. Die Entgelterhebung für Einspeisung sei sogar nach §15 (1) Stromnetzentgeltverordnung explizit ausgeschlossen. Dagegen könnten regional differenzierte Übertragungsnetztarife die variierende Lastfluss-Situation sowie Netzrestriktionen berücksichtigen und letztlich die Notwendigkeit von Resdispatches reduzieren. Eine sogenannte „verallgemeinerte Merit Order“ stelle sicher, dass „diejenigen Kraftwerke zum Zuge kommen, die unter gegebenen Netzrestriktionen am günstigsten produzieren“. Das Konzept sieht vor, auch Stromübertragungskosten, differenziert nach der jeweiligen Auslastungssituation, bei der Ermittlung der Merit Order zu berücksichtigen. Daher sprechen sich die Wissenschaftler für eine Aufhebung von § 15 (1) StromNEV aus. Sie sind überzeugt, dass die Verwendung auslastungsabhängiger Netznutzungsentgelte die richtigen Signale über den Ausbaubedarf der Infrastruktur sendet. Mit deren effizienterer Nutzung sei jedoch auch zu erwarten, dass sich der Ausbaubedarf letztlich reduzieren werde. Das Gutachten „Engpassbasierte Nutzerfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen in Netzsektoren“ mit einer näheren Erläuterung des Konzepts der Verallgemeinerten Merit Order steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung.

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November 17, 2014

Fritz Wilhelm

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Sonntag, 23. November 2014

TTIP: Kleine und mittlere Unternehmen sollen Handelshemmnisse melden

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de
Die EU-Kommission führt derzeit eine Online-Umfrage durch, um Hindernisse auf dem US-Markt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zu identifizieren. KMU sind dazu aufgefordert, der EU-Kommission möglichst konkret Handelshemmnisse im US-Markt mitzuteilen....TTIP: Kleine und mittlere Unternehmen sollen Handelshemmnisse melden

Donnerstag, 20. November 2014

Gabriel: Handel mit Vietnam ausbauen

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, reist vom 18. bis 22. November 2014 in Begleitung von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie einer Unternehmerdelegation nach Vietnam. Erste Station der Reise war Hanoi, wo Minister Gabriel zu politischen Gesprächen mit dem vietnamesischen Premierminister, Nguyen Tan Dung, dem Minister für Planung und Investitionen, Bui Quang Vinh, und dem Minister für Industrie und Handel, Vu Huy Hoang, z...Gabriel: Handel mit Vietnam ausbauen

Mittwoch, 19. November 2014

Kassel setzt auf Personal-Kontinuität

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Die Aufsichtsräte der Unternehmen der kommunalen Konzernholding Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) haben einen Großteil der Vorstände und Geschäftsführer in ihren Ämtern bestätigt. Andreas Helbig bleibt bis Ende 2015 Vorstandsvorsitzender der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) und der Städtischen Werke AG. Er ist zugleich auch Vorsitzender der Geschäftsführung der Städtischen Werke Energie + Wärme GmbH (EWS) der KVV. Ein Personalauswahlverfahren ist nach Angaben der Holding gerade gestartet worden, so dass bis zu seinem Ruhestand Ende 2015 ein Nachfolger bereitstehe. Der Vertrag mit Norbert Witte, Vorstand der KVG, wurde um eineinhalb Jahre verlängert. Sein Vertrag läuft nun bis Ende 2016. Bestätigt als Vorstand Markt der Städtischen Werke AG wurde Stefan Welsch, dessen Vertrag um weitere fünf Jahre bis Ende 2020 verlängert wurde. Andreas Kreher und Eike Weldner bleiben ebenfalls für fünf Jahre Geschäftsführer der Städtischen Werke Netz + Service GmbH. Neue Geschäftsführerin der EWS wird Dr. Gudrun Stieglitz. Sie löst in dieser Funktion Karl-Heinz Schreyer ab, der zum Jahresende aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

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November 14, 2014

Kai Eckert

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Dienstag, 18. November 2014

Hamburg behält Stromverteilung in eigener Hand

Bild:E&M powernews

Das Vergabeverfahren um die Konzessionierung des Hamburger Stromverteilnetzes ist abgeschlossen. Auch künftig wird die Stromnetz Hamburg GmbH das Verteilnetz in der Elbmetropole betreiben.Der Betrieb des Hamburger Stromnetzes bleibt städtisch. Senat und der bisherige Netzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH haben am 12. November einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren unterzeichnet. Damit ist das erste Drittel der Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze abgeschlossen. Am 22. September vergangenen Jahres hatte sich die Hamburger Bevölkerung im Rahmen eines Volksentscheids für den Rückkauf der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze und deren Betrieb in städtischer Hand entschieden. Mit dem Konzessionsvertrag wurde nun zwischen Stadt und städtischem Netzbetreiber auch eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel der Kooperation ist die Umsetzung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltgerechten Energieversorgung. Dafür wird die Stromnetz Hamburg GmbH bis 2024 rund 2 Mrd. Euro in den Ausbau und die Modernisierung des Stromverteilnetzes investieren.

Die Stromnetzkonzession in Hamburg war im Dezember 2012 europaweit ausgeschrieben worden. Dabei hatten zunächst sechs Unternehmen ihr Interesse bekundet, fünf von ihnen waren im weiteren Verlauf des Verfahrens aber aus der Konzessionsbewerbung wieder ausgestiegen. Übrig blieb letztlich die Stromnetz Hamburg GmbH, mit der die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt das neue Vertragswerk letztlich allein aushandeln konnte.
Der Hamburger Senat hatte nach dem Volksentscheid seine bisherige Beteiligung von 25,1 % an der Stromverteilnetzgesellschaft aufgestockt und Mitte Januar die restlichen 74,9 % der Anteile von Vattenfall Europe erworben. Für die vollständige Umsetzung des Volksentscheids muss die Stadt nun auch die Gas- und Fernwärmenetze kaufen und den Betrieb ihren eigenen Betreibergesellschaften konzessionieren. Für das Gasnetz rechnet Umweltsenatorin Jutta Blankau noch in diesem Jahr mit einer Lösung. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Hansewerk, der früheren Eon Hanse, über den Rückkauf des Gasnetzes noch. Für das Fernwärmenetz hat die Stadt Hamburg mit Vattenfall bereits eine Rückkaufsoption für 2019 vereinbart.

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November 12, 2014

Kai Eckert

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Montag, 17. November 2014

USA und China wollen Treibhausgas-Ausstoß eindämmen

Bild: Fotolia.com, Nicole Effinger

China und die USA sind für 40 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Bisher konnten sich beide Staaten nicht auf verbindliche Klimaziele verständigen, solange die jeweils andere Seite nicht ebenfalls ihre Emissionen begrenzt. Nun haben sich die beiden größten Klimasünder der Erde darauf verständigt, ihren Treibhausgas-Ausstoß gemeinsam einzudämmen.Es kann ein entscheidender Impuls für die anstehenden Klimaverhandlungen in Lima sein: Nach monatelangen Verhandlungen haben sich US-Präsident Barack Obama und Chinas Staatschef Xi Jinping auf neue gemeinsame Klimaziele verständigt. Am 12. November kündigte Obama in Beijing an, sein Land wolle den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2025 um 26 bis 28 % gegenüber den Werten von 2005 begrenzen. Im Gegenzug hat sich China dazu verpflichtet, dass der CO2-Ausstoß im Reich der Mitte spätestens 2030 seinen Höhepunkt erreichen wird und der Anteil der CO2-freien Energieträger bis dahin um 20 % gesteigert wird.

Bislang hatten die Amerikaner eine Treibhausgas-Reduktion von 17 % bis 2020 angepeilt. Mit der neuen bilateralen Vereinbarung verdoppeln die USA nun die Klimaanstrengungen. Für das 17-Prozent-Ziel war eine jährliche CO2-Absenkung von 1,2 % nötig. Für den Zeitraum 2020 bis 2025 soll diese Reduktionsquote nun auf 2,8 % erhöht werden. China dagegen hatte bisher nur die Bereitschaft zur Absenkung der CO2-Intensität seiner Wirtschaft erklärt. Bei einem jährlichen Wirtschaftswachstum wäre der Treibhausgas-Ausstoß in China damit aber immer weiter angestiegen. Mit dem neuen Ziel verpflichtet sich China dazu, etwa 800 bis 1 000 GW Kraftwerkserzeugungsleistung in Nuklear-, Wind- und Solarenergie zu installieren, teilte die US-Regierung mit.
Nach Einschätzung des UN-Klimasekretariats UNFCCC in Bonn gibt das bilaterale Abkommen zwischen den USA und China den internationalen Klimaverhandlungen einen deutlichen Schub. Die Ankündigung komme nur wenige Stunden, nachdem das UNFCCC die Verhandlungstexte für den bevorstehenden Klimagipfel in Lima veröffentlicht habe. Dort soll der Entwurf eines neuen Klimaabkommens erarbeitet werden, der ein Jahr später in Paris verabschiedet werden soll. Die Vereinbarung bringe neue Dynamik in den politischen Prozess und öffne auch allen anderen großen Volkswirtschaften und insbesondere den Industrienationen die Tür, um eigene Vorschläge im Vorfeld der Pariser Verhandlungen vorzulegen, betonte UNFCCC-Chefin Christiana Figueres.

Nationale Kontaktstelle für OECD-Leitsätze schließt Verfahren zu Textilimporten aus Bangladesch ab

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Die deutsche Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKS) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute ein Beschwerdeverfahren gegen Unternehmen betreffend Textilimporte aus Bangladesch abgeschlossen. Das Verfahren wurde mit einer Teileinigung beendet. Beide Unternehmen haben deutliche Fortschritte bei der Beachtung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beim Bezug von Text...Nationale Kontaktstelle für OECD-Leitsätze schließt Verfahren zu Textilimporten aus Bangladesch ab

Sonntag, 16. November 2014

Gabriel rechnet mit Energiewende-Illusionen ab


Bild: Fotolia.com, ChaotiC PhotographY 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will Energieeffizienzbemühungen forcieren, um die Klimaschutzziele für 2020 doch noch zu erreichen. Er verwahrt sich aber weiter gegen Forderungen nach staatlich verordneten Stilllegungen von Kohlekraftwerken. Eigentlich sollte Energieminister Sigmar Gabriel bei der Eröffnung des Energieeffizienzkongresses der deutschen Energieagentur (dena) am 11. November in Berlin eine Erweckungsrede für den „schlafenden Riesen Energieeffizienz“ halten. Doch kaum hatte er angesetzt, enthüllten zwei Greenpeace-Aktivisten neben ihm auf der Rednerbühne gelbe Transparente mit der Aufschrift „Herr Gabriel, Klimaschutz braucht Kohleausstieg!“.

Andere hätte so etwas aus dem Konzept gebracht – der Minister blieb gelassen. „Lass sie doch stehen“, wies er seine Personenschützer an. „Stephan bleib sitzen“, beruhigte er dena-Chef und Gastgeber Stephan Kohler.  Gabriel nutzte die Situation zu einer Generalabrechnung mit „Öko-Populismus“ und Energiewende-Illusionisten von Greenpeace bis zu den Grünen. Er bekräftigte seine Auffassung, „dass man nicht zeitgleich aus der Atomenergie und aus der Kohle aussteigen kann“.
Wer jetzt einen staatlich verordneten Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kohle fordere, tue der Versorgungssicherheit nichts Gutes und vergrößere die Gefahr, dass die Strompreise weiter stiegen. „Exorbitant hohe Strompreise“ vertrieben aber nicht nur die Grundstoffindustrie, sondern ganze Wertschöpfungsketten aus Deutschland, so der Minister.
Auch Zehntausende von Arbeitsplätzen sieht er gefährdet. „Die einen sind für das Gute zuständig, die anderen dürfen 15 000 Arbeitsplätze bei Vattenfall retten“, sagte Gabriel an Greenpeace gerichtet.

Emissionszertifikate wandern ins Ausland

Auch wenn klar sei, „dass wir nach und nach weniger Kohle brauchen“, müsse jeder, der „den nächsten ordnungspolitischen Eingriff fordert“ und zwangsweise Kraftwerke abschalten will, wissen, dass das nicht dazu beitrage, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese würden nur verlagert, weil CO2-Zertifikate anderswohin wanderten, wenn sie in Deutschland nicht mehr gebraucht würden. Gabriel nannte das eine „Scheinreduktion von CO2“.
Noch einmal an Greenpeace gewandt appellierte er, aufzuhören, die Aufgabe der Energiewende „zu simplifizieren und den Leuten etwas vorzumachen. „Schluss mit den Illusionen“, rief er unter lautem Beifall der Kongressteilnehmer.
„Ich bin sicher, wir erreichen die Klimaschutzziele“, ergänzte Gabriel, das müsse aber so passieren, dass Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität nicht gefährdet würden. Sonst tauge die Energiewende auch nicht als Vorbild für andere Länder. Dann kam der Minister auf die geplanten Energieeffizienzbemühungen der Bundesregierung sprechen. Das Bundeskabinett werde am 3. Dezember den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz verabschieden, kündigte er an. Dieser werde der Leitlinie Informieren – Fördern – Fordern folgen.
Gabriel kündigte ein Ausschreibungssystem für Energieeffizienzmaßnahmen, verbesserte Rahmenbedingungen für Gebäudesanierungen und eine Weiterentwicklung des Contractings an.
Auch über die vielfach geforderten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen wird offensichtlich wieder verhandelt. Er sei optimistisch, dass das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angekündigte Investitionsprogramm auch Spielräume für Effizienzmaßnahmen schaffe, meinte der Minister.

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November 11, 2014

Peter Focht

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Samstag, 15. November 2014

Wie viel russisches Gas braucht die Ukraine?

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Die Ukraine hat, wie Ende Oktober in Brüssel vereinbart, die erste Schuldenrate für frühere russische Gaslieferungen bezahlt. Doch Gas für den Winter bestellt hat das Land noch nicht.Ende Oktober hatten nach monatelangem Streit die Ukraine und Russland unter Vermittlung der EU im so genannten Winterpaket vereinbart, dass Kiew bis zum Jahresende 4 Mrd. m3 Gas aus Russland importieren könne, wenn das Land seine Zahlungsrückstände für frühere Lieferungen begleicht. Der Lieferant Gazprom erwartet nun Bestellungen. Wie Unternehmenschef Alexej Miller gegenüber Medien erklärte, haben sich Gazprom und der ukrainische Versorger Naftogaz in Brüssel auf einen Vertragszusatz geeinigt, wonach die Ukraine im November und im Dezember je 2 Mrd. m3 bezieht und bezahlt.

Doch in Kiew wird − begleitet von Regierungsappellen an alle Gasverbraucher, möglichst wenig Energie zu verbrauchen − darüber diskutiert, nur so viel Gas einzukaufen, wie unbedingt gebraucht wird. Das deutet darauf hin, dass die von russischer Seite für 2014 zugesicherte Gasmenge offenbar nicht ausgeschöpft werden soll. Möglicherweise hängt das auch damit zusammen, dass die Ukrainer ab Jahresbeginn 2015 für russisches Gas nur noch 365 US-Dollar (293 Euro) pro 1 000 m3zu bezahlen haben und nicht mehr 378 US-Dollar wie bis zum Jahresende 2014.
Die russischen Gaslieferungen an die Ukraine sind seit Juni unterbrochen. Das Land gewinnt auch selbst Gas und wird darüber hinaus von europäischen Unternehmen mit Lieferungen versorgt.

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November 10, 2014

Josephine Bollinger-Kanne

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Freitag, 14. November 2014

Wissenschaft und Forschung zur regenerativen Energie - im Netz gefunden

Kapitalorientierte Lösungen nicht bevorzugen

Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann 
Anlässlich des Symposiums Energie des Beirats WIE stellte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, am 5. November in Leipzig die aktuellen Modellvorschläge zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung vor. Franke betonte, es müsse künftig Anreize für intelligente Investitionen in die Verteilnetze geben. Dies sei eine wesentliche Anforderung an die verschiedenen Modelle, die nun im Zuge der Weiterentwicklung der Anreizregulierung in der Diskussion sind. Kapitalorientierte Lösungen sollten dabei allerdings nicht bevorzugt werden. Zwar sei eines der Ziele des Evaluierungsprozess, die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber zu sichern. Gleichzeitig sei aber auch Zweck der Regulierung, eine möglichst hohe Kosteneffizienz zu erreichen. Grundsätzlich geht Franke jedoch davon aus, dass die Netzentgelte weiter steigen werden. Eine ausführliche Beschreibung und Würdigung von Vor- und Nachteilen der Modelle, die beim Evaluierungsworkshop in Bonn am 23. Oktober ausführlich diskutiert wurden, findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Bis zum 17. November hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, zu den einzelnen Ansätzen Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Bericht an das Bundeswirtschaftsministerium mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung schicken. Franke geht davon aus, dass das auf dieser Grundlage novellierte Regelwerk zur nächsten Regulierungsperiode wirksam wird. Es sei allerdings kein Geheimnis, so Franke, dass das Modell des Kapitalkostenabgleichs, das schon längere Zeit als sogenanntes Schäfer-Modell bekannt ist und für das sich die Bundesländer im vergangenen Jahr stark gemacht hatten, nicht der Favorit der BNetzA ist. Den Gesamtkostenabgleich mit Bonus sieht er nicht ganz so kritisch, machte aber darauf aufmerksam, dass die damit verbundene Verkürzung der Regulierungsperiode auf zwei Jahre einen hohen Aufwand nach sich ziehe. Außerdem mache dieses Modell Pauschalisierungen erforderlich. „Dies wird dazu führen, dass es unter den Verteilnetzbetreibern Gewinner und Verlierer geben wird.“ Die Frage nach der Eigenkapitalverzinsung sei im Evaluierungsprozess ausgeklammert. Angesichts der Entwicklung am Finanzmarkt sieht Franke aber durchaus Handlungsbedarf. Sollte die Politik der Meinung sein, diese Frage müsse auch in der novellierten Anreizregulierungsverordnung adressiert werden, so könne man dies noch tun.


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November 05, 2014
Fritz Wilhelm
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CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 14.11.2014)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abge...CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 14.11.2014)

Donnerstag, 13. November 2014

Statistik: Höhe der EEG-Umlage für Haushaltsstromkunden in Deutsch

Statistik: höhe der eeg-umlage für haushaltsstromkunden in deutschland in den jahren 2003 bis 2015 (in euro-cent pro kilowattstunde) | statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Offshore-Windpark Meerwind offiziell eingeweiht

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Mit dem Projekt Meerwind Süd-Ost ist ein weiterer Offshore-Windpark in der Nordsee offiziell in Betrieb gegangen. Bis Ende dieses Jahres sollen alle 80 Siemens-Windturbinen der 3,6-MW-Klasse am Netz sein, derzeit sind es gut die Hälfte. Die Zuschaltung der Propeller erfolgt sukzessive seit September.Meerwind ist ein gemeinsames Vorhaben des US-Investor Blackstone (Anteil: 80 %) und der Berliner Windland Energieerzeugungs GmbH (Anteil: 20 %). Die Investitionskosten für den 288-MW-Windpark belaufen sich nach Angaben der beiden Gesellschafter auf rund 1,2 Mrd. Euro. Für das Private Equity-Unternehmen aus New York ist es das erste Offshore-Windprojekt überhaupt. Dabei soll es aber nicht bleiben. „Wir sind derzeit in intensiven Verhandlungen, weitere Projektrechte in Deutschland zu erwerben“, ließ Sean Klimczak, Senior Managing Director bei Blackstone, bei der offiziellen Einweihungsfeier am 10. November durchblicken. Im Sommer 2012 hatte Backstone die Projekte für das Vorhaben Nördlicher Grund übernommen. Da dieser Hochseewindpark aber erst 2024 mit einem Netzanschluss rechnen kann, suchen die US-Amerikaner bereits seit längerem nach einem zusätzlichen Projekt. „Hier in Deutschland stimmen für uns die Rahmenbedingungen“, betonte Klimczak bei der Eröffnungsfeier in Bremerhaven, „die US-Regierung kann auf alle Fälle viel von Deutschland beim Ausbau der Offshore-Windenergie lernen.“

Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollten die 80 Meerwind-Mühlen bereits seit knapp zwei Jahren Strom produzieren. Allerdings gab es wie bei vielen anderen Nordsee-Projekten Verzögerungen bei dem Netzanschluss. Auch als Meerwind Anfang April dieses Jahres alle 80 Riesenpropeller errichtet hatte, fehlte der Netzanschluss von TenneT. Keine Angaben für die nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu zahlenden Kompensationszahlungen machte Jens Assheuer, Geschäftsführer von WindMW GmbH, der gemeinsamen Projektgesellschaft von Blackstone und Windland. Wesentlich zufriedener zeigte sich Assheuer mit der überschaubaren Bauzeit von 18 Monate für die Hochseewindfarm: „Damit haben wir schon ziemlich das Optimum herausgeholt.“
Um beim nächsten Offshore-Vorhaben Kosten zu senken, setzt Blackstone-Manager Klimczak vor allem auf den Einsatz leistungsstärkerer Windturbinen mit einem größeren Rotordurchmesser: „Die Kosten für die Errichterschiffe, die Seekabel oder die Installationsarbeiten selbst werden nicht im großen Maße sinken. Die spezifischen Kosten lassen sich nur mit einem höheren Windertrag reduzieren, was nur mit dem Einsatz größerer Windturbinen möglich ist.“ Klimczak deutete an, dass Blackstone für sein nächstes deutsches Offshore-Windprojekt mit der Bestellung von Windturbinen der 6-MW-Windturbinen liebäugelt.

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November 10, 2014

Ralf Köpke

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Gabriel prüft nationale Erdgasreserve

 

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Das Bundeswirtschafts- und Energieministerium wird laut Medienberichten ein Gutachten erstellen lassen, das Verbesserungsmöglichkeiten bei der Gasversorgung auf Basis einer nationalen Erdgasreserve prüfen soll. 

Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge vergibt das Ministerium derzeit den Auftrag für eine Studie. Das ausgeschriebene Gutachten soll aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge bestehen. Das Gutachten soll im Frühjahr vorliegen und als politische Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Speicherregulierung dienen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.
Deutschland verfügt laut Angaben der Transparenzplattform Gas Infrastracture Europe über insgesamt rund 21,5 Mrd. m3 Speicherkapazitäten. Ein Teil davon könnte für eine nationale Erdgasreserve geblockt und dem Marktzugriff entzogen werden. Vor allem Porenspeicher eignen sich für strategische Gasreserven, weil sie technisch bedingt längere Ein- und Ausspeicherzeiten benötigen und somit nicht schnell genug auf die Anforderungen im Gas-Spothandel reagieren können.
Seit den 1970er Jahren unterhält die Bundesrepublik bereits eine strategische Ölreserve. Diese war 1974 als Reaktion auf die Ölkrise von der Internationalen Energieagentur (IEA) in Paris initiiert worden und umfasst nach Angaben des Erdölbevorratungsverbandes in Hamburg derzeit rund 24 Mio. t Erdöl und Erdölerzeugnisse. Dies entspricht den Durchschnittsnettoimporten für 90 Tage bezogen auf die vergangenen drei Jahre. 2005 hatte die Bundesregierung nach dem Hurrikan Katrina und die dadurch stark angestiegenen Ölpreise eine geringe Menge freigegeben. Auch nach dem Ausfall der libyschen Ölexporte 2011 hatte sich die Bundesregierung mit rund 4,3 Mio. Barrel an der Freigabe von Ölreserven beteiligt, um die Verringerung der Liefermengen international kompensieren zu können.

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November 04, 2014

Kai Eckert

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Mittwoch, 12. November 2014

EU nimmt South Stream-Gesetz unter die Lupe

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Die EU-Kommission will das ungarische Gesetz zum beschleunigten Bau von Gaspipelines prüfen. Man habe die Regierung um „Klarstellung“ über das Gesetz beschlossen, das am 3. November vom ungarischen Parlament verabschiedet worden war. Das Gesetz soll nach Ansicht der Kommission für einen schnellen und reibungslosen Bau der South-Stream-Pipeline sorgen, die vom russischen Energiekonzern Gazprom geplant wird. South Stream würde russische Gasfelder mit Westeuropa unter Umgehung der Ukraine verbinden. Sie soll Gas durch das Schwarze Meer, Bulgarien, Rumänien, Ungarn und den Westbalkan bis nach Italien transportieren. Die EU hält das Projekt allerdings „nicht für vordringlich“. Nach dem neuen ungarischen Gesetz kann die Leitung auch von einer Firma gebaut werden, die keine Betriebsgenehmigung hat. Damit könnte die ungarisch-russische Projektgesellschaft die Genehmigung für den Bau des ungarischen Abschnitts von South Stream erhalten. Nach der europäischen Gasrichtlinie sei es grundsätzlich möglich, die Lizenz für den Bau und den Betrieb einer Gasleitung an unterschiedliche Firmen zu vergeben, sagte Kommissionssprecherin Anna-Kaisa Itkonen am 4. November in Brüssel. Eine Genehmigung müsse aber auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und dürfe nicht diskriminierend sein. Aus dem Gesetz gingen diese Kriterien nicht klar hervor. Die Lizenz zum Bau der Pipeline dürfe außerdem nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden. Die Kommission hatte im Sommer bereits in Bulgarien interveniert, um den Bau von South Stream zu stoppen. Die Regierung in Sofia will das Projekt vorerst nicht weiter verfolgen.

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November 04, 2014

Tom Weingärtner

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Dienstag, 11. November 2014

Plattform Energie Bayern gestartet

Die bayerische Energieministerin Ilse Aigner hat am 3. November den Energiedialog im Freistaat gestartet. Um die Energiewende voranzubringen, hat im Rahmen des Energiedialogs die Plattform Energie Bayern ihre Arbeit aufgenommen. "Es ging heute auch darum, Einigkeit über die Ziele der Energiewende herzustellen", erklärte Aigner. Am Dialogprozess sollen in den kommenden drei Monaten Vertreter der Wirtschaft, Kommunen, Verbände, Bürgerinitiativen sowie gesellschaftliche Gruppen, Netzbetreiber und weitere Experten teilnehmen. Bis Anfang Februar werden die vier Arbeitsgruppen Energie sparen/Effizienz steigern, Beitrag der Speichertechnologien, Ausbaupotenzial der erneuerbaren Energien und Versorgungssicherheit drei- bis viermal tagen. Es sei wichtig, die wesentlichen Akteure der Energiewende an einen Tisch zu bringen, so Aigner. Die Ergebnisse des Dialogprozesses werden in das Energieprogramm einfließen.

Im Zentrum der Gespräche dürfte die Weigerung Bayerns stehen, neue Stromtrassen aus dem Norden der Republik nach Süddeutschland zu bauen. Weite Teile der Wirtschaft halten den Bau neuer Höchstspannungstrassen nach Bayern für unverzichtbar. „Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass es notwendig ist“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK), Peter Driessen. Die bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeber und die IG Metall betonten in einer gemeinsamen Erklärung: „Über den Stromnetzausbau in Bayern auf allen Spannungsebenen muss jetzt zügig und im breiten gesellschaftlichen Konsens entschieden werden.“

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November 03, 2014

Andreas Kögler

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CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 10.11.2014)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienst...CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 10.11.2014)

Montag, 10. November 2014

Kohlekapazitäten sollen abgebaut werden


 Bild: Fotolia.com, Nicole Effinger

Die Politik reagiert mit ersten Ankündigungen auf die Vorlage der Appelle aus dem Synthesebericht des Weltklimarats. Dänemark will seinen Kohleausstieg vorziehen, auch in Deutschland wird ein Zurückdrängen der Kohle diskutiert. In seiner Deutlichkeit lässt der 5. Sachstandsbericht des IPCC keine Zweifel: Die Welt muss umgehend handeln und verfügt über die nötigen Techniken. Ab 2020 müssen die globalen Treibhausgas-Emissionen sinken und bis 2100 muss die Verbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe gestoppt sein. Andernfalls drohen irreversible und unbeherrschbare Klimaschäden und die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit ist nicht mehr zu erreichen.

Nach Ansicht von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ist der IPCC-Bericht ermutigend. Er zeige, dass sich das Ruder noch herumreißen lasse, allerdings seien die Klimaschutzbemühungen der vergangenen 15 Jahre zu gering gewesen. Gegenüber dem Deutschlandfunk betonte Hendricks, dass nun die Anstrengungen forciert werden müssen. „Wir haben uns ja vorgenommen, bis zum Jahr 2050 80 Prozent unserer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Auf dem Weg dahin brauchen wir fossile Energieträger noch. Mir liegt allerdings daran, dass die Kohle zurückgedrängt wird und innerhalb des Mixes der fossilen Energieträger, die wir noch brauchen, das Gas dann wieder in die Vorderhand kommt, weil das natürlich viel weniger CO2-schädlich ist als die Kohle“, sagte Hendricks dem Radiosender. Dabei werde es nicht anders gehen, als einige alte Kohlekraftwerke stillzulegen, sagte die Ministerin. Bis Anfang Dezember will die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket schnüren. Dieses werde auch den Abbau von Kohlekraftwerks-Kapazitäten vorsehen, erklärte Hendricks am 3. November vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Allerdings könne der Kapazitätsabbau nur mit Rücksicht auf die Betreiber geschehen. Diese stünden schon sehr unter Druck, unterstrich Hendricks, die mit Verweis auf die laufende Abstimmung der Gremien noch keine Details nennen wollte.

Wesentlich konkreter ist da Dänemark vorgeprescht. Nicht erst 2030 wie bislang geplant, sondern nun schon 2025 soll Schluss sein mit der Kohleverstromung bei unseren nördlichen Nachbarn. „Der Report des Weltklimarates hat mich überzeugt, dass wir fossile Brennstoffen früher als gedacht auslaufen lassen müssen“, erklärte Dänemarks Klimaminister Rasmus Helveg Petersen seine Entscheidung.

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November 03, 2014
Kai Eckert
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Samstag, 8. November 2014

Gleicke: KMU-Außenwirtschaftsförderung - mit starken Partnern den Schritt auf die Weltmärkte wagen

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Heute findet im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin unter dem Motto "Chancen nutzen, Grenzen überschreiten, Märkte erschlieÃ�en" die deutsche Hauptveranstaltung zur sechsten Europäischen KMU-Woche statt. Ã�ber 100 Teilnehmer, insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vertreter von Kammern und Verbänden, aus Wissenschaft und Politik, disk...Gleicke: KMU-Außenwirtschaftsförderung - mit starken Partnern den Schritt auf die Weltmärkte wagen

Freitag, 7. November 2014

Kommentar: Ende einer Hängepartie

Bild: Fotolia.com, Do Ra
Die Gasversorger in Deutschland dürfen aufatmen. Kurz vor Winterbeginn hat sich die Ukraine doch noch bequemt, den seit Ende September weitgehend feststehenden Eckpunkten für eine Wiederaufnahme ihres Gasbezugs aus Russland zuzustimmen. Zum Ende seiner Amtszeit als EU-Energiekommissar kann sich Günther Oettinger noch einen Erfolg als Vermittler ans Revers heften. In mehreren Verhandlungsrunden hat er erreicht, dass Russland die Ukraine zumindest im nächsten Winter wieder mit Gas versorgt, nachdem die Lieferungen seit Juni unterbrochen waren. Die drohende Gefahr, dass sich die Ukrainer im Winter aus Transitlieferungen bedienen, die eigentlich für die EU bestimmt sind, und damit die Gasversorgung in Europa beeinträchtigen, ist damit erst einmal gebannt. Warum sich die Ukraine allerdings bis zur Vertragsunterzeichnung so lange Zeit ließ, bleibt unklar. Seit Oettinger Ende September mit den Energieministern aus Moskau und Kiew in Berlin verhandelt hatte, stand fest, dass die Ukraine bis Jahresende 2,5 Mrd. Euro Altschulden an den russischen Lieferanten Gazprom zu zahlen hat. Auch der Gaspreis von etwa 300 Euro pro 1 000 m3 für künftige Lieferungen war unumstritten. Russland hatte bis zu 5 Mrd. m3 Gas zugesagt. Zuletzt hatte es noch den Anschein, die zahlungsunfähige Ukraine könne aus den bisherigen Krediten des Internationalen Währungsfonds nur die Schulden bezahlen und suche nach weiteren Geldgebern. Doch nach der Einigung auf eine Liefervereinbarung am 30. Oktober hieß es sogar, das Land könne Schuldentilgung und Vorauszahlungen, die es für die bis März bestellten 4 Mrd. m3 Gas an Gazprom zu leisten hat, aus vorhandenen Mitteln bedienen. Oettinger sprach auch von Finanzhilfen der EU für die Ukraine, ließ jedoch offen, wie viel die Europäer die Hilfe für ihren neuen Schützling genau kostet. Erfreulich daran ist, dass damit eine unnötige Hängepartie beendet wurde. Für die Gasversorger in Deutschland bedeutet die vorgesehene Wiederaufnahme der russischen Gaslieferungen an die Ukraine Entspannung. Die Branche hatte zwar in den vergangenen Monaten immer wieder darauf verwiesen, dass die Versorgung im kommenden Winter nicht gefährdet sei, weil volle Speicher sowie diversifizierte Liefermöglichkeiten und Bezugsquellen einen Ausfall der Lieferroute über die Ukraine kompensieren könnten. Dennoch war die Versorgungssicherheit seit dem Sommer ein großes Thema und die Branche war in Sorge, mit der Ukraine-Krise in eine weitere Image-Krise zu schlittern. Diese Gefahr ist indes noch nicht gebannt. Denn die Zweifel an der Sicherheit der Gasversorgung sind mit dem Ukraine-Paket nicht endgültig ausgeräumt. Dazu wäre auch eine Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen zum wichtigsten Gaslieferland Russland erforderlich – und dafür gibt es im Moment keine Anzeichen.

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Oktober 31, 2014
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Brüssel winkt Infrastruktur-Finanzhilfen durch

Bild: Fotolia.com, kreatik 
Die EU hat 647 Mio. Euro Finanzhilfen für 34 Energieprojekte von gesamteuropäischer Bedeutung genehmigt. Der größte Teil der Mittel kommt Vorhaben in Osteuropa zugute. Gefördert werden 16 Projekte in der Gas- und 18 in der Elektrizitätswirtschaft. Mit dem überwiegenden Teil der Finanzhilfen werden Studien finanziert, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit abzusichern. Den größten Betrag, 295 Mio. Euro, stellt die EU für den Bau einer Gas-Pipeline zwischen Polen und Litauen bereit, 32 Mio. Euro für den Aufbau eines „Smart Grid“ in Irland und Großbritannien und 28 Mio. Euro für eine Kapazitätsausweitung der litauischen Ferngasleitungen. Einen Baukostenzuschuss für den Ausbau wichtiger Gaspipelines erhalten auch Lettland (55 Mio. Euro) und Großbritannien (34 Mio. Euro). Die stärkere Vernetzung der nationalen Energiemärkte sei wichtig, um die gegenwärtige „geopolitische Krise“ zu bewältigen und trage entscheidend zum Entstehen eines „integrierten Energiemarktes“ bei, sagte Energiekommissar Günther Oettinger. Mehrere geförderte Projekte haben eine zentrale Bedeutung für die Strategie zur Versorgungssicherheit, die die Kommission im Mai vorgelegt hatte. Insgesamt stehen im Rahmen des Programms „Connecting Europe“ der Kommission 5,85 Mrd. Euro für den Ausbau der Energieinfrastruktur zur Verfügung.

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Oktober 29, 2014

Tom Weingärtner

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Donnerstag, 6. November 2014

M-net und Stadtwerke München treiben Glasfaserausbau voran

Bild: Fotolia.com, Edelweiss 

Der Telekommunikationsanbieter M-net und die Stadtwerke München (SWM) investieren kräftig in den Ausbau von Glasfaserleitungen. Rund 250 Mio. Euro haben die Unternehmen bereits in München investiert, weitere Projekte in ländlichen Regionen sollen folgen. Ob der Smart Meter im Keller, Fernseher oder Laptop − immer mehr Geräte kommunizieren über das Netz. Die benötigten Bandbreiten werden somit größer. Aber vor allem die Abhängigkeit der Internetgeschwindigkeit von der Länge der Kupferleitung dämmt die Datenübertragung nach wie vor vielerorts erheblich ein. Das Münchner Unternehmen M-net will deshalb sein Glasfasernetz in den nächsten Jahren weiter ausbauen − und kooperiert mit Stadtwerken. Obwohl M-net in München nach eigenen Angaben bereits seit Jahren über eine eigene Glasfaser-Infrastruktur verfügt, birgt die Kupferverkabelung im Bereich der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke vom Hauptverteiler (Ortsvermittlungsstelle) bis zur Telefondose des Nutzers, potenzielle Datenstaus. Diese Engstellen will M-net verstärkt abbauen, um immer mehr Kunden Bandbreiten von 300 Mbit/s im Download und 30 Mbit/s im Upload anbieten zu können. Das teilte das Unternehmen am 3. November mit. Ein dazugehöriges Produkt für Kunden − eine Surf&Fon-Flat − ist seit Anfang November auf dem Markt. Das Unternehmen hat gemeinsam mit den Stadtwerken München nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren bereits insgesamt 250 Mio. Euro in den Glasfaser-Breitbandnetzausbau investiert. In rund 32 000 Gebäude mit etwa 350 000 Haushalten sind mittlerweile Bandbreiten mit bis zu 300 Mbit/s verfügbar. Dies seien knapp 50 % der Haushalte in der Landeshauptstadt. Bei der in München praktizierten Kooperation wurden die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Glasfaserkabel durch die SWM durchgeführt. M-net wiederum war und ist für die Installation der aktiven Technik, den Betrieb des Netzes und die Bereitstellung der digitalen Dienste verantwortlich. Diese beinhalten neben Telefon- und Internetlösungen auch die Bereitstellung eines umfangreichen HD-TV-Angebots.

Derzeit größtes Glasfaserprojekt in Hessen

M-net will auch mit weiteren Kooperationspartnern in anderen Regionen breitflächig in den Glasfaserausbau investieren. Derzeit stattet das Unternehmen beispielsweise gemeinsam mit einem örtlichen Infrastrukturpartner, der Breitband-Main-Kinzig GmbH, den hessischen Landkreis Main-Kinzig (etwa 125 000 Haushalte) mit glasfaserbasierten Breitbandanschlüssen aus. Das Projekt soll Ende 2015 abgeschlossen sein. M-net mit Sitz in München besteht seit 1996 und hatte im vergangenen Jahr einen Umsatz von etwa 195 Mio. Euro. Die Gesellschafter des Telekommunikationsanbieters sind die Stadtwerke München GmbH, die Stadtwerke Ausgburg Energie GmbH, die Allgäuer Überlandwerke GmbH, die N-Ergie AG, Infra Fürth GmbH sowie die Erlanger Stadtwerke AG. Das Unternehmen versorgt knapp 310 000 Privat- und Geschäftskunden.

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November 03, 2014

Heidi Roider

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Strom-Netzentgelte sollen auf den Prüfstand

Bild: Peter Holz 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, die Strom-Netzentgelte zu überprüfen. Für Verbraucher und Unternehmen soll die Energiewende nicht noch teurer werden. „Wir werden das System der Netzentgelte überprüfen“, sagte Uwe Beckmeyer (SPD), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, nach Agenturberichten am 29. Oktober auf einer Konferenz zur Energiewende in Neustrelitz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte). In einigen Regionen würden die Netzentgelte bis zu einem Viertel des Strompreises ausmachen. „Da müssen wir was tun“, sagte Beckmeyer weiter. Detailinformationen nannte er aber nicht. Einige ostdeutsche Bundesländer fordern bereits seit einigen Monaten eine deutschlandweit gerechtere Verteilung der Kosten für den Ausbau der Stromnetze.

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Oktober 30, 2014

Heidi Roider

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Mittwoch, 5. November 2014

Staatssekretärin Zypries eröffnet Außenwirtschaftskongress "GlobalConnect"

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Am 4. November eröffnete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, den AuÃ�enwirtschaftskongress "GlobalConnect" in Stuttgart. Die von der Germany Trade & Invest als Kooperationspartner unterstützte Veranstaltung widmet sich vor allem den kleinen Unternehmen, für die der Schritt ins Ausland mit besondere Herausfor...Staatssekretärin Zypries eröffnet Außenwirtschaftskongress "GlobalConnect"

Dienstag, 4. November 2014

Grünbuch-Entwurf für Strommarktdesign liegt vor

Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch

Das Diskussionspapier des Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die bevorstehende Grundsatzentscheidung. Eine Empfehlung
für oder gegen einen Kapazitätsmarkt lässt das Papier nicht erkennen.


Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen ersten Entwurf des Grünbuchs
für das künftige Design des Strommarkts fertiggestellt.
Der Entwurf mit dem Titel „Ein Strommarkt für die Energiewende“ trägt
das Datum 23. Oktober 2014 und liegt der Redaktion vor.
Kapitel 9.1 trägt die Überschrift „Eine politische Grundsatzentscheidung
ist nötig“ und beschreibt die grundsätzliche Weichenstellung,
vor der die deutsche Energiepolitik steht: „Zur Diskussion steht, ob ein
optimierter Strommarkt erwarten lässt, dass ausreichen
Kapazitäten für eine sichere Versorgung vorgehalten werden, oder ob
zusätzlich ein Kapazitätsmarkt erforderlich ist.“ Im Kern
gehe es bei der Debatte um die Frage, ob ein optimierter Strommarkt
erwarten lasse, dass Investitionen in selten genutzte,
aber dennoch erforderliche Kapazitäten getätigt werden: „Dies wird nur
dann der Fall sein, wenn Knappheitspreise unverfälscht
bei den Marktteilnehmern ankommen und die Investoren darauf vertrauen,
dass die Politik beim Auftreten von Knappheitspreisen
nicht interveniert. Den Anbietern von Kapazitäten muss erlaubt sein, in
Knappheitssituationen mit Preisen über ihren Grenzkosten
am Strommarkt zu bieten.“ Wenn die Anbieter befürchten müssten, dass die
Politik Preisobergrenzen einführe und damit Investitionen
im Nachhinein teilweise entwerte, würden kapitalintensive Investitionen
ausbleiben. Auf jeden Fall sieht das Papier für diese
Option, das Setzen auf den Energiemarkt 2.0, die Einrichtung einer
Reserve für Engpässe vor. Wenn Gesellschaft und Politik zu einer
derartigen Weiterentwicklung des Strommarktes mit Knappheitspreisen
nicht bereit seien,
bedürfe es eines Kapazitätsmarktes. Allerdings bergen laut dem Papier
auch Kapazitätsmärkte Herausforderungen, Nachteile und
Risiken, derer sich Gesellschaft und Politik bewusst sein müssten: „Der
Staat verändert das Strommarktdesign und greift regulatorisch
in den Wettbewerb ein. Die Kosten des Kapazitätsmarktes müssen auf die
Verbraucher umgelegt werden.“ Zudem führt das Papier
die möglichen Varianten für einen Kapazitätsmarkt auf. Eine
Vorentscheidung für eine der beiden Varianten lässt das Grünbuch
nicht erkennen.

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Oktober 28, 2014

Timm Krägenow

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Montag, 3. November 2014

Deutschland und Großbritannien drängen zur Eile

Bild: Fotolia.com, arahan 

Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf eine Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) geeinigt. Deutschland und
Großbritannien wollen nun möglichst schnell die nötigen Reformschritte umsetzen.


Nach der Verständigung der Staats- und Regierungschefs drängen
Deutschland und Großbritannien auf eine schnelle Reform des
europäischen Emissionshandels (ETS). Es wäre ein „starkes Signal“, wenn
die Pläne zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve
(MSR) bis zum Frühjahr beschlossen würde, sagte der britische
Umweltminister Edward Davey am Rande des Umweltrates in Luxemburg. Die
Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen die MSR bereits 2017
einzuführen.
Bislang ist das erst 2021 geplant. Es ist vorgesehen, dass die EU-Emissionsrechte (EUA), die durch das so genannte Backloading vom Markt genommen werden sollen,
direkt in die Marktstabilitätsreserve übertragen werden. Mit ihr sollen EUA-Überschüsse, die über die erforderliche Liquidität
im CO2-Markt hinausgehen, beschränkt werden und das Emissionsrechteangebot an die konjunkturelle Entwicklung angepasst werden.

Staaten sollen Angebote für ein Klimabkommen erarbeiten

Die EU wird sich bei der bevorstehenden UN-Klimakonferenz in Lima dafür einsetzen, die methodischen Grundlagen für ein neues
Klimaabkommen im nächsten Jahr zu legen. Ein „ernsthaftes Abkommen“ könne nur geschlossen werden, wenn alle Staaten spätestens
im kommenden Frühjahr Angebote auf den Verhandlungstisch legen und diese nach einheitlichen Methoden bewertet werden könnten,
sagte die scheidende Klimakommissarin Connie Hedegaard nach den Beratungen der Umweltminister in Luxemburg. Die Konferenz
in Lima müsse dafür sorgen, dass die potenziellen Vertragsparteien „transparente, berechen- und vergleichbare“ Angebote vorlegen
könnten, heißt es in der beschlossenen Verhandlungsposition der EU. Jede Regierung müsse in der Lage sein, die Angebote im
Vorfeld der Klimakonferenz in Paris zu analysieren, zu bewerten und miteinander zu vergleichen. Nur so könne der Grundsatz
umgesetzt werden, dass jedes Land einen Beitrag leiste, der seiner Verantwortung und seinen Möglichkeiten entspreche. Die
Umweltminister betonten außerdem, die EU halte an dem Ziel einer für
alle Länder verbindlichen, regelbasierten Vereinbarung
fest. Ihre fristgerechte Umsetzung müsse durch klare Regeln und
Kontrollen sichergestellt werden. Nur so könnten die Vertragsparteien
darauf vertrauen, dass alle Verpflichtungen zuverlässig und fristgerecht
erfüllt würden.

Deutschland, Polen und Luxemburg verfehlen Klimaziel

Die
EU wird ihre Klimaziele für 2020 voraussichtlich mehr als erfüllen. Die
Europäische Umweltagentur (EEA) legte am 28. Oktober ihren jüngsten
Bericht über die Entwicklung der Treighausgase vor. Danach ist der CO2-Ausstoß
zwischen 2012 und 2013 um 1,8 % zurückgegangen. Gegenüber 1990 betrug
der Rückgang 19 %. Setzt sich der Trend unverändert fort, erreicht die
EU 2020 einen Rückgang ihrer Emissionen um 21 %. Wenn die
Mitgliedsstaaten bereits geplante Maßnahmen auch umsetzen, könne der
Rückgang 24 % erreichen, heißt es in dem Bericht der EEA weiter. Die
Emissionen der Industrie, die am ETS teilnimmt, sanken wesentlich
stärker als in den anderen Bereichen: minus 4 %. Sie lagen 2013 um 19 %
unter dem Niveau von 2005. Die größten Rückgänge gab es in der Zement-
und Keramikindustrie, weil die Produktion sank. In
der Stromerzeugung war der steigende Anteil erneuerbarer Energien für
den Emissionsrückgang verantwortlich. In drei Mitgliedsstaaten lagen die Emissionen jedoch über dem Zielwert für 2013: Deutschland, Polen und Luxemburg. Deutschland
verfehlte mit einem Gesamtausstoß von 476 Mio. t CO2 sein
Ziel um 3,5 Mio. t. Damit rechnet die EEA auch, wenn sich der Trend
fortsetzt. Dann würden 2020 in Deutschland 420,7 Mio. t CO2
ausgestoßen, 3,5 Mio. t mehr als von der EU vorgesehen. Insgesamt laufen
13 Länder Gefahr, ihr Ziel zu verfehlen. Diese Länder müssten
zusätzliche
Maßnahmen ergreifen, um den Rückgang ihrer Treibhausgase zu
beschleunigen, empfiehlt die EEA.

EU sieht Einsparziele gefährdet

Auch
beim Ausbau der erneuerbaren Energien liegt die EU im Plan. 2012 wurden
14,1 % der verbrauchten Energie aus Wind, Sonne und anderen
erneuerbaren Quellen erzeugt, ein Prozent mehr als vorgesehen.
Bulgarien,
Estland und Schweden produzierten 2012 schon mehr erneuerbare Energie
als sie sich für 2020 vorgenommen hatten. In 22 Ländern,
darunter in Deutschland, lag die Erzeugung über dem anvisierten Niveau.
Trotzdem müssen viele Länder nach Ansicht der EEA
die Produktion aus erneuerbaren Quellen schneller steigern als in den
vergangenen Jahren, weil die Ziele in den nächsten Jahren
anspruchsvoller werden. Gefährdet ist nach Ansicht der EEA das
Einsparziel der EU. Nach der gegenwärtigen Projektion werde der
Energieverbrauch bis
2020 um 4 % weniger zurückgehen als die angepeilten 20 %. 2012 lag die
Union wegen des schwachen Wachstums trotzdem bei den Einsparungen im
Plan. Vier Mitgliedsstaaten, darunter
auch Deutschland, werden ihr Ziel voraussichtlich verfehlen, wenn sie
keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um ihren Energieverbrauch
zu senken

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Energiepolitik Deutschlands und Großbritanniens wurde bereitgestellt von: Energie & Management



Oktober 29, 2014



Tom Weingärtner



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