Freitag, 14. November 2014

Kapitalorientierte Lösungen nicht bevorzugen

Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann 
Anlässlich des Symposiums Energie des Beirats WIE stellte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, am 5. November in Leipzig die aktuellen Modellvorschläge zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung vor. Franke betonte, es müsse künftig Anreize für intelligente Investitionen in die Verteilnetze geben. Dies sei eine wesentliche Anforderung an die verschiedenen Modelle, die nun im Zuge der Weiterentwicklung der Anreizregulierung in der Diskussion sind. Kapitalorientierte Lösungen sollten dabei allerdings nicht bevorzugt werden. Zwar sei eines der Ziele des Evaluierungsprozess, die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber zu sichern. Gleichzeitig sei aber auch Zweck der Regulierung, eine möglichst hohe Kosteneffizienz zu erreichen. Grundsätzlich geht Franke jedoch davon aus, dass die Netzentgelte weiter steigen werden. Eine ausführliche Beschreibung und Würdigung von Vor- und Nachteilen der Modelle, die beim Evaluierungsworkshop in Bonn am 23. Oktober ausführlich diskutiert wurden, findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Bis zum 17. November hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, zu den einzelnen Ansätzen Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Bericht an das Bundeswirtschaftsministerium mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung schicken. Franke geht davon aus, dass das auf dieser Grundlage novellierte Regelwerk zur nächsten Regulierungsperiode wirksam wird. Es sei allerdings kein Geheimnis, so Franke, dass das Modell des Kapitalkostenabgleichs, das schon längere Zeit als sogenanntes Schäfer-Modell bekannt ist und für das sich die Bundesländer im vergangenen Jahr stark gemacht hatten, nicht der Favorit der BNetzA ist. Den Gesamtkostenabgleich mit Bonus sieht er nicht ganz so kritisch, machte aber darauf aufmerksam, dass die damit verbundene Verkürzung der Regulierungsperiode auf zwei Jahre einen hohen Aufwand nach sich ziehe. Außerdem mache dieses Modell Pauschalisierungen erforderlich. „Dies wird dazu führen, dass es unter den Verteilnetzbetreibern Gewinner und Verlierer geben wird.“ Die Frage nach der Eigenkapitalverzinsung sei im Evaluierungsprozess ausgeklammert. Angesichts der Entwicklung am Finanzmarkt sieht Franke aber durchaus Handlungsbedarf. Sollte die Politik der Meinung sein, diese Frage müsse auch in der novellierten Anreizregulierungsverordnung adressiert werden, so könne man dies noch tun.


Der vorstehende Beitrag zum Anreizregulierung wurde bereitgestellt von:
Energie & Management
November 05, 2014
Fritz Wilhelm
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