Freitag, 18. April 2014

EuGH stoppt Beihilfeverfahren


Die Stahlbranche hat im Streit mit der EU-Kommission um das Beihilfeverfahren gegen die Industrierabatte im EEG einen juristischen Teilerfolg verbuchen können.
Nach Angaben einer Londoner Anwaltskanzlei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass der Eröffnungsbeschluss für das Beihilfeverfahren vom Dezember 2013 vorerst nicht vollzogen werden darf. Die Kanzlei vertritt neun Stahl- und Gießereiunternehmen, die bislang von den Industrierabatten profitieren. Seit Ende letzten Jahres prüft die EU-Kommission, ob die Ausnahmeregelungen für deutsche Unternehmen im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) den fairen Wettbewerb in Europa verletzen. Stromintensive Industriebetriebe können in Deutschland von den EEG-Regelungen ausgenommen werden. Mit ihrem Eilantrag wollen die Unternehmen verhindern, dass sie mit Verweis auf das Beihilfeverfahren die bislang gewährten Rabatte zurückerstatten müssen und die Vergünstigungen bis zur Hauptsacheentscheidung in Luxemburg im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Dieses sogenannte Durchführungsverbot des EU-Beihilferechts ist mit der Entscheidung des EuGH nun bis zur abschließenden Entscheidung im Eilverfahren ausgesetzt worden. Den Eilantrag hatten die Unternehmen Dieckerhoff Guss GmbH, Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Georgsmarienhütte GmbH, Schmiedag GmbH, Schmiedewerke Gröditz GmbH, Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH gestellt.


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April 17, 2014
Kai Eckert
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Mittwoch, 16. April 2014

Becker: "Eher ein Reförmchen als eine Reform"

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz wird Klarheit über den Wachstumspfad der Windenergie schaffen, meint Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung beim Stadtwerkeverbund Trianel. Doch für eine wirkliche Aufbruchstimmung in der Energiebranche bedarf es weiterer Reformen.
E&M: Herr Becker, wie bewerten Sie den Kabinettsbeschluss zum EEG?

Becker: Es handelt sich um eine Fortentwicklung des EEG, nicht um eine wirklich grundlegende Änderung der Förderung. Also eher ein Reförmchen als eine wirkliche Reform. Es war nicht zu erwarten, dass beim EEG ein ganz großer Wurf gelingen könnte, weil die Länder zustimmen müssen und viele heterogene Interessen bestehen. Deshalb hat es am Schluss an vielen Stellen noch Aufweichungen gegeben, die auch weitere Kosten produzieren. Positiv zu bewerten ist, dass jetzt bei den erneuerbaren Energien Planungssicherheit geschaffen worden ist. Für Wind onshore und offshore gibt es nun einen verlässlichen Ausbaupfad.
Ich finde es gut, dass mit der Direktvermarktung und der geplanten Vergabe der Förderung in Auktionen ein erster Schritt Richtung Markt gemacht wurde. Wichtig ist, dass das jetzt auch umgesetzt und nicht noch weiter aufgeweicht wird.

E&M: Wie wird sich die EEG-Umlage entwickeln?

Becker: Ich gehe davon aus, dass die EEG-Umlage in den nächsten zwei Jahren stabil bleiben wird. Wenn wir allerdings den Zubau im Bereich Offshore sehen, dann wird der früher oder später noch mal zu einer Steigerung der EEG-Umlage führen.

E&M: Industrielle KWK-Anlagen zur Deckung des eigenen Strombedarfs werden künftig an der Finanzierung der Erneuerbaren über die EEG-Umlage beteiligt. Welche Folgen hat das?

Becker: Beim Eigenstromprivileg ist viel Effizienzpotenzial weggeschnitten worden, weil die Modernisierung alter Anlagen stark eingeschränkt wurde. Das betrifft auch industrielle KWK-Anlagen mit Wirkungsgraden von 90 Prozent, die wir geplant haben. Solche Projekte werden durch die Pflicht zur anteiligen Zahlung der EEG-Umlage wirtschaftlich belastet.

Sven Becker: "Wir müssen die Schockstarre überwinden und zur Tagesordnung übergehen"
Bild: Trianel



E&M: Wird es jetzt in der Energiewirtschaft Aufbruchstimmung geben, nachdem der künftige Förderpfad für die Erneuerbaren feststeht?

Becker: Aufbruchstimmung entsteht noch nicht. Auch deshalb nicht, weil bisher nur die Änderung des EEG beschlossen ist. Die Entwicklung bei der konventionellen Erzeugung und in den Strommärkten drückt weiterhin viele Versorger. Durch die Verluste im konventionellen Bereich fehlt die Liquidität, um im größeren Stil in die erneuerbaren Energien einzusteigen. Die niedrigen Börsenstrompreise belasten ja auch die Verbraucher, weil die Differenz zwischen EEG-Förderzusage und Börsenpreis weiterhin über die EEG-Umlage getragen werden muss. Das Thema Marktdesign ist also eine wirklich dringende Baustelle. Außerdem müssen wir uns für eine grundlegende Reform und Belebung des Emissionshandels einsetzen. Der auch im Jahr 2013 wieder gestiegene CO2-Ausstoß zeigt, dass die notwendigen Lenkungssignale über den CO2-Preis im Moment noch ausbleiben.

E&M: Die Branche hat es in den letzten Jahren mit der Politik nicht leicht gehabt.

Becker: Tatsache ist, dass die staatlichen Abgaben in den vergangenen zehn Jahren erhöht worden sind. Tatsache ist auch, dass über die Förderpolitik der Markt so ausgehöhlt wurde, dass der Glaube in den Wettbewerb, den wir seit 1998 gesehen haben, zerstört war. Wir haben zwei sich grundsätzlich widersprechende Trends: auf der einen Seite Wettbewerb, auch forciert durch die europäische Integration, und auf der anderen Seite den Trend zu einer staatlichen Re-Regulierung mit dem EEG, der Winterreserve und der jüngsten Diskussion über Staatskraftwerke. Wir brauchen ein Bekenntnis zum Markt und einen Ordnungsrahmen, der Vertrauensschutz nicht nur für Investoren in PV-Anlagen schafft, sondern auch für andere Anleger.

E&M: Auch wenn Sie gute Gründe dafür haben, wird es die Kunden auf Dauer nicht begeistern, wenn die Energiebranche vor allem über die Fehler der letzten Jahre klagt.

Becker: Wir müssen die Schockstarre überwinden und zur Tagesordnung übergehen. Obwohl viele Versorger in den zurückliegenden Jahren Investments gemacht haben, die sich unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr rechnen, müssen wir uns aus der Lähmung befreien. Es geht darum, die Chancen und Geschäftsmodelle, die mit der Marktveränderung verbunden sind, zu nutzen, um damit neue Geschäfte zu kreieren.

E&M: Und was ist dabei die wichtigste Aufgabe?

Becker: Zentral ist die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt. Daraus ergeben sich viele Ansätze: unter anderem Direktvermarktung und Nutzung von Flexibilität in Erzeugung und Verbrauch, zum Beispiel über Sekundärregelpools. Das Thema Smart Metering muss angegangen werden, um eine Flexibilisierung zu erreichen. Wir müssen in neuen Geschäftsmodellen denken.
Und da ist es auch nicht verboten, mal auf andere Branchen zu schauen. Die Energiewirtschaft war bisher von langjähriger Kontinuität geprägt mit geringem Innovationsgrad. Und hier gilt es jetzt, Fortschritte zu machen.

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April 15, 2014
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Mittwoch, 9. April 2014

Einigung über Industrie-Rabatte und Kabinettsbeschluss

Die Bundesregierung hat sich nach wochenlangen Verhandlungen mit der EU-Kommission über das künftige Ausmaß der Industrie-Rabatte bei EEG-Umlage verständigt. Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf der EEG-Novelle beschlossen.
Das meldet die Deutsche Presse-Agentur am 8. April unter Berufung auf Regierungskreise. Details der Verständigung mit Brüssel will Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel am Mittag vor der Presse bekannt geben.

Die Bundesregierung wollte unbedingt das Beihilfeverfahren, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Dezember 2013 eröffnet hatte, zu einem Abschluss bringen, damit die Unternehmen ihre Anträge auf Rabatte bei der EEG-Umlage für das kommende Jahr noch rechtzeitig stellen können. Derzeit sind knapp 2 100 Unternehmen weitgehend befreit, das Entlastungsvolumen (2014: rund 5,1 Mrd. Euro) müssen die übrigen Stromkunden mitfinanzieren. Ein Durchschnittshaushalt zahlt so etwa 45 Euro im Jahr für die Industrie-Vergünstigungen, das sind gut 20 % der Umlage.

Die EU-Kommission hatte eine Beschränkung der stark ausgeweiteten Rabatte gefordert und zuletzt vorgeschlagen, die Zahl der entlasteten Branchen von derzeit rund 170 auf 65 zurückzuführen. Die Unternehmen sollten mindestens 20 % der EEG-Umlage zahlen, aktuell etwa 1,25 Ct/kWh, energieintensive Betriebe jedoch nur einen Anteil bis zur 2,5 % ihrer Bruttowertschöpfung. Das war der Bundesregierung noch deutlich zuviel. Auf mögliche Milliarden-Rückzahlungen der Unternehmen für zuviel erhaltene Vergünstigungen 2012 und 2013 schien die Kommission zuletzt verzichten zu wollen.

Mit der EEG-Novelle, die nach dem Kabinettsbeschluss ins parlamentarische Verfahren geht, will die Bundesregierung vor allem eine Kosteneindämmung und bessere Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus beschließen. Dies soll durch Förderkürzungen, Ausbaukorridore, verpflichtende Direktvermarktung und den Übergang zu Ausschreibungen bis 2017 erreicht werden.

Die Bundesländer hatten insbesondere für die Windenergie einige Verbesserungen erreicht, könnte es auch im Bundestag noch Modifizierungen bei einzelnen Regelungen geben. Gabriel geht davon aus, dass die EEG-Umlage mit der EEG-Reform bis 2017 stabil bleiben könnte und auch danach nur gering absteigt. Erneuerbaren-Verbände betonen, dass dies wegen der erreichten Kostenreduktionen bei der Windkraft an Land und der Solarenergie auch ohne die gesetzlichen Eingriffe der Fall wäre.

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April 8, 2014
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