Das meldet die Deutsche Presse-Agentur am 8. April unter Berufung auf Regierungskreise. Details der Verständigung mit Brüssel will Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel am Mittag vor der Presse bekannt geben.

Die Bundesregierung wollte unbedingt das Beihilfeverfahren, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Dezember 2013 eröffnet hatte, zu einem Abschluss bringen, damit die Unternehmen ihre Anträge auf Rabatte bei der EEG-Umlage für das kommende Jahr noch rechtzeitig stellen können. Derzeit sind knapp 2 100 Unternehmen weitgehend befreit, das Entlastungsvolumen (2014: rund 5,1 Mrd. Euro) müssen die übrigen Stromkunden mitfinanzieren. Ein Durchschnittshaushalt zahlt so etwa 45 Euro im Jahr für die Industrie-Vergünstigungen, das sind gut 20 % der Umlage.

Die EU-Kommission hatte eine Beschränkung der stark ausgeweiteten Rabatte gefordert und zuletzt vorgeschlagen, die Zahl der entlasteten Branchen von derzeit rund 170 auf 65 zurückzuführen. Die Unternehmen sollten mindestens 20 % der EEG-Umlage zahlen, aktuell etwa 1,25 Ct/kWh, energieintensive Betriebe jedoch nur einen Anteil bis zur 2,5 % ihrer Bruttowertschöpfung. Das war der Bundesregierung noch deutlich zuviel. Auf mögliche Milliarden-Rückzahlungen der Unternehmen für zuviel erhaltene Vergünstigungen 2012 und 2013 schien die Kommission zuletzt verzichten zu wollen.

Mit der EEG-Novelle, die nach dem Kabinettsbeschluss ins parlamentarische Verfahren geht, will die Bundesregierung vor allem eine Kosteneindämmung und bessere Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus beschließen. Dies soll durch Förderkürzungen, Ausbaukorridore, verpflichtende Direktvermarktung und den Übergang zu Ausschreibungen bis 2017 erreicht werden.

Die Bundesländer hatten insbesondere für die Windenergie einige Verbesserungen erreicht, könnte es auch im Bundestag noch Modifizierungen bei einzelnen Regelungen geben. Gabriel geht davon aus, dass die EEG-Umlage mit der EEG-Reform bis 2017 stabil bleiben könnte und auch danach nur gering absteigt. Erneuerbaren-Verbände betonen, dass dies wegen der erreichten Kostenreduktionen bei der Windkraft an Land und der Solarenergie auch ohne die gesetzlichen Eingriffe der Fall wäre.