Die Stahlbranche hat im Streit mit der EU-Kommission um das
Beihilfeverfahren gegen die Industrierabatte im EEG einen juristischen
Teilerfolg verbuchen können.
Nach Angaben einer Londoner Anwaltskanzlei hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass der
Eröffnungsbeschluss
für das Beihilfeverfahren vom Dezember 2013 vorerst nicht vollzogen
werden darf. Die Kanzlei vertritt neun Stahl- und Gießereiunternehmen,
die bislang von den Industrierabatten profitieren. Seit Ende letzten
Jahres prüft die EU-Kommission, ob die Ausnahmeregelungen
für deutsche Unternehmen im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) den fairen
Wettbewerb in Europa verletzen. Stromintensive Industriebetriebe
können in Deutschland von den EEG-Regelungen ausgenommen werden. Mit
ihrem Eilantrag wollen die Unternehmen verhindern, dass
sie mit Verweis auf das Beihilfeverfahren die bislang gewährten Rabatte
zurückerstatten müssen und die Vergünstigungen bis
zur Hauptsacheentscheidung in Luxemburg im kommenden Jahr ausgesetzt
werden. Dieses sogenannte Durchführungsverbot des EU-Beihilferechts
ist mit der Entscheidung des EuGH nun bis zur abschließenden
Entscheidung im Eilverfahren ausgesetzt worden. Den Eilantrag
hatten die Unternehmen Dieckerhoff Guss GmbH, Friedrich Wilhelms-Hütte
GmbH, Georgsmarienhütte GmbH, Schmiedag GmbH, Schmiedewerke
Gröditz GmbH, Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH gestellt.
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April 17, 2014
Kai Eckert
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Der Post "EuGH stoppt Beihilfeverfahren" wurde eingestellt von Christoph Gold Marketing & Sales
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