Mittwoch, 30. Juli 2014

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

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Sonntag, 27. Juli 2014

Erweiterte EU-Finanzsanktionen wegen Ukraine-Krise in Kraft

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Am 24. Juli haben die EU-Außenminister Verschärfungen der Sanktionen wegen der Ukraine-Krise beschlossen. Diese werden mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wirksam, die am Freitag oder Samstag erfolgen soll. Neu gelistet wurden 15 Einzelpersonen und 18 Organisationen und Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Ukraine bzw. der illegalen Annektierung der Krim durch Russland stehen....Erweiterte EU-Finanzsanktionen wegen Ukraine-Krise in Kraft

Samstag, 26. Juli 2014

Weißer Rauch aus Brüssel für das EEG


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Die EU-Kommission hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes endgültig abgesegnet. Mit der am 23. Juli erteilten beihilferechtlichen Genehmigung kann das EEG 2014 wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie“, so Bundesenergieminister Sigmar Gabriel. Die Entscheidung der EU-Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 sowie die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 stehen den Angaben zufolge noch aus und werden nach der Sommerpause erfolgen. Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission sei die „grundlegende Reform“ des EEG für einen geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien mit mehr Kosteneffizienz und Marktintegration sowie dem Systemwechsel bei der Förderung zu Ausschreibungen „erfolgreich abgeschlossen“, hieß es weiter von Gabriel. Schließlich sorgten die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die Umlagepflicht „für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG“.

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Juli 23, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Kritik an EU-Einsparzielen


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Die von EU-Energiekommissar Günther Oettinger vorgelegten Pläne zur Energieeinsparung haben überwiegend negative Reaktionen hervorgerufen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission, 30 % Energie bis zum Jahr 2030 einzusparen, hagelt es Kritik von allen Seiten. Die Umweltverbände werfen ihr vor, die „Erfolge im Bereich der Energieeffizienz“ zu verspielen. Aus der Industrie ertönt der Vorwurf, ein eigenständiges Effizienzziel sei „kontraproduktiv“. Nur die Bundesregierung „begrüßt“, dass die Kommission „einen ambitionierten Vorschlag zur Reduzierung des Energieverbrauchs“ macht. Das sei ein „guter Ausgangspunkt“ für die von Berlin gewünschte Fortschreibung der „Zieltrias“ aus einem CO2-Ziel (-40 %), dem Ausbau der erneuerbaren Energien (27 %) und dem Energiesparziel (-30 %). Im Europäischen Parlament, das sich Anfang des Jahres für ein Energiesparziel von 40 % ausgesprochen hatte, kommt die schärfste Kritik von den Grünen. Das von der Kommission anvisierte Ziel sei „alles andere als ehrgeizig und verlängert unsere Abhängigkeit von den Gaslieferungen Russlands“, sagt die grüne Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms. Der Energieexperte der Fraktion, Claude Turmes, erinnert daran, dass die EU ihre Energieeffizienz gegenwärtig um 2 % pro Jahr verbessert. Dahinter dürfe die Union auch im nächsten Jahrzehnt nicht zurück fallen. Die Kommission habe die „ehrgeizigen Forderungen“ des Parlamentes nicht ausreichend berücksichtigt, meint der umweltpolitische Sprecher der SPD, Matthias Groote. „30 Prozent sind weniger als erhofft, aber mehr als erwartet“, sagte er unter Hinweis darauf, dass der Vorschlag innerhalb des Kollegium umstritten war. Auch der umweltpolitische Sprecher der EVP, Peter Liese, zeigte sich erleichtert, dass die Kommission sich auf 30 % verständigt hat. Das sei „ein Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für die weiter Diskussion“. Um die 30 % zu erreichen, seien jedoch zusätzliche „politische Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz“ nötig. Dagegen kritisiert Lieses Fraktionskollege Herbert Reul, der Vorschlag werde „enorme Auswirkungen auf den Alltag“ haben. Das anvisierte Ziel sei nur mit „Zwangsmaßnahmen im Gebäudesektor“ und der „jährlichen Bereitstellung von gewaltigen Milliardensummen für die nächsten 15 Jahre“ umzusetzen. Massive Kritik kommt auch vom Spitzenverband der europäischen Industrie, BusinessEurope. Es sei zwar richtig, dass sich die Kommission für die Verbesserung der Energieeffizienz einsetze, die Industrie sei aber „nicht überzeugt“ von den zahlreichen Zielen, die im Rahmen der europäischen Energie- und Klimapolitik vorgegeben würden. Nur ein einziges Klimaziel garantiere eine „kosteneffektive“ Senkung der Treibhausgase. Dagegen begrüßte der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), dass die Kommission „mit Bedacht vorgeht“. Verpflichtende Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzziels lehne der VKU allerdings ab, sagt Hauptgeschäftsführer Hans Joachim Reck. Der BDEW spricht sich dafür aus, die Effizienzvorgaben so auszugestalten, „dass sie den Mitgliedsstaaten hohe Freiheitsgrade bei der Festlegung von nationalen Maßnahmen gewähren“. Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) begrüßen das 30-%-Ziel der Kommission, bemängelten aber, „dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten noch nicht genauer beschrieben wird“. Die Umweltverbände sind sich einig darin, dass das von der Kommission vorgeschlagene 30-%-Ziel hinter den klima- und energiepolitischen Notwendigkeiten zurückbleibt. Energiesparen sei die „kostengünstigste Art des Klimaschutzes“, heißt es in einer Erklärung des WWF. Ein Ziel ohne Verbindlichkeit stelle ein Verwässerung der bisherigen Klimapolitik dar. Damit bleibe die Kommission hinter dem zurück, „was unabhängige Gutachter als wirtschaftlich sinnvoll erachten“, kritisiert auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz. Sie setzt ihre Hoffnung jetzt auf den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Er habe begriffen, dass „Energieeffizienz der Schlüssel für Wachstum und Unabhängigkeit in Europa ist“.

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Juli 24, 2014

Tom Weingärtner

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Rümmler: "Auf See ist unser Ziel, für unter zehn Cent zu erzeugen"


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Organisatorisch sind bei Eon nun alle Kraftwerke unter einem Dach zusammengefasst. Warum und wie das Unternehmen insbesondere die Zukunft von Offshore-Wndparks sieht, darüber sprach E&M mit Eckhardt Rümmler, dem Chef von Eon Climate & Renewables.
E&M: Herr Rümmler, Eon managt neuerdings ihre fossilen und regenerativen Kraftwerke organisatorisch unter einem Dach. Macht das Sinn?

Rümmler: Eindeutig ja. Als Eon 2007 begann, regenerative Kraftwerke aufzubauen, war das ein Start-up-Geschäft. Dieses Geschäft ist mittlerweile erwachsen geworden. Auch wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergeht, sind wir davon überzeugt, dass in den nächsten Dekaden noch fossile Kraftwerke notwendig sind – in welchem Marktsystem auch immer. Dieses neue Marktsystem gilt dann sowohl für die fossilen als auch die regenerativen Energien.

E&M: Ist die Zusammenstellung der Kraftwerkseinheiten als Vorbereitung auf das künftige Marktsystem zu verstehen?

Rümmler: In vielen Märkten, in denen wir unterwegs sind, hat es eine solche Reform schon gegeben oder sie befindet sich aktuell in der Umsetzung. Wir holen eher eine Entwicklung nach. Auch von der technischen Seite ist die Zusammenlegung sinnvoll. Zwischen einem Transformator für einen Offshore-Windpark und einem Transformator für ein Gaskraftwerk gibt es technologisch keine Unterschiede. Das technologische Know-how, das wir in unserer konventionellen Kraftwerkssparte über Jahre gewonnen haben, brauchen wir für die neue, zusammengelegte Einheit. Denn Eon wird in den kommenden Jahren den Wachstumsschwerpunkt auf die erneuerbaren Energien legen, während die Konsolidierungsphase bei den konventionellen Kraftwerken andauern wird.

E&M: Eon hat die Stilllegung von Kraftwerken mit einem Volumen von 11 000 Megawatt bis zum Jahr 2015 angekündigt. Gibt es darüber hinaus schon ein Stilllegungsprogramm 2.0?

Rümmler: Ich wehre mich immer gegen solche Bezeichnungen. Daher auch ein klares Nein auf die Frage, ob es ein Stilllegungsprogramm 2.0 gibt. Vielmehr beobachten wir die Wirtschaftlichkeit unserer Kraftwerke jeden Tag. Wenn ein Kraftwerk über einen mittelfristigen Zeitraum, sagen wir ein bis zwei Jahre, rote Zahlen schreibt, muss es stillgelegt oder eingemottet werden. So werden wir auch weiterhin verfahren.

"Ohne die fossilen Kraftwerke wird es für einen längeren Zeitraum nach meiner Einschätzung nicht gehen"


E&M: Wenn der Eon-Vorstand künftig den Investitionsschwerpunkt auf die erneuerbaren Energien legt, ist er dann nicht gleichzeitig der Totengräber der eigenen konventionellen Kraftwerke?

Rümmler: Nein, das Marktmodell für die konventionellen Kraftwerke hat sich geändert. In der Vergangenheit kam es nur darauf an, so viele Kilowattstunden wie möglich zu erzeugen. Heute müssen wir die Kraftwerke so fahren, dass sie mit der Einspeisung der erneuerbaren Energien korrespondieren. Die Betriebsstunden sinken, deshalb ist es wichtig, dass diese Kraftwerke durch ein geändertes Marktsystem auch künftig Geld verdienen. Denn selbst wenn wir in einigen Jahren bei 50 Prozent erneuerbarer Stromeinspeisung sind, brauchen wir weiterhin eine größere Anzahl Gas- und Kohlekraftwerke. Ohne die fossilen Kraftwerke wird es für einen längeren Zeitraum nach meiner Einschätzung nicht gehen.

E&M: Wieviel Geld plant Eon in den kommenden Jahren in erneuerbare Energien zu investieren?

Rümmler: Eine Gesamtsumme lässt sich derzeit schwer sagen. Absehbar ist aber, dass wir rund die Hälfte des Budgets außerhalb von Europa investieren wollen. Unser Investitionsschwerpunkt in Deutschland ist für die nächste Zeit die Offshore-Windenergie, namentlich das Projekt Amrumbank West, das wohl im nächsten Jahr vollständig in Betrieb gehen wird. Wir haben hierzulande auch mehrere Onshore-Windparks in Entwicklung, Investitionsentscheidungen sind aber noch nicht gefallen.




E&M: Eon hat bereits vor längerer Zeit weitere Projektrechte für Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee erworben. Wann werden diese Vorhaben realisiert?

Rümmler: Es gibt für jedes dieser Vorhaben einen Projektplan. Die Umsetzung hängt einzig und allein vor den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei ist auch die Frage entscheidend, ob wir diese Projekte später allein oder mit Partnern betreiben wollen. Eine weitere Option ist der Verkauf. Wir haben uns längst von dem früheren Utility-Modell verabschiedet, Assets nur noch für uns allein umzusetzen. Wir haben viel mehr Projekte in der Entwicklung als wir letztendlich als Eon alleine investieren werden und wollen. Es hängt alles von der Markt- und Nachfragesituation, deshalb gibt es auch keinen festgelegten Zeitplan für weitere Offshore-Windprojekte in Deutschland.

"Der ab 2020 vorgesehene Systemwechsel zu einem Ausschreibungsmodell macht uns Sorgen"


E&M: Haben sich für Eon die Chancen, in Offshore-Windenergieprojekte zu investieren, nach der jüngst beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verbessert oder verschlechtert?

Rümmler: Wir stehen hinter dem Grundgedanken, dass es zu Kosteneinsparungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommen muss. Daher können wir auch gut mit den Regelungen für die Offshore-Windenergie leben, da sie dokumentieren, dass diese Technologie eine Lernkurve durchläuft. Was uns Sorgen macht, ist der ab 2020 vorgesehene Systemwechsel zu einem Ausschreibungsmodell. Bei den langen Vorlaufzeiten für einen Offshore-Windpark wäre es gut, so schnell wie möglich zu wissen, mit welchen Einnahmen wir ab 2020 rechnen können. So schafft diese Situation derzeit Unsicherheiten für mögliche Investitionen.

E&M: Eon kündigt in eigenen Publikationen eine Kostenreduktion für Offshore-Windprojekte von 40 Prozent an. Ist dann davon auszugehen, dass im Projekt Amrumbank West die Kilowattstunde für rund zehn Cent produziert werden kann?

Rümmler: Das 40-Prozent-Einsparziel gilt insbesondere für die Projekte, die wir aktuell in der Entwicklung haben. Für Amrumbank West sind alle wesentlich Einkäufe und Verträge vor Jahren schon geschlossen worden. Künftig wollen wir schon die Kilowattstunde auf See für unter zehn Cent erzeugen. Das ist unser erklärtes Ziel.

E&M: Mit welchen Hebeln wollen Sie diese 40 Prozent erreichen?

Rümmler: Diese 40 Prozent lassen sich nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen, von denen ich einige nennen will. Es ist unverzichtbar, bei der Montage der Windturbinen so viel wie möglich bereits an Land vorzunehmen. Auf See ist alles aufwendiger und kostet viel mehr Zeit. Erhebliche Einsparungen sehen wir bei den Fundamenten, wo sich bereits einige Innovationen ankündigen. Ein anderer Punkt ist der Einsatz leistungsstärkerer Windturbinen, mit denen ein höherer Ertrag möglich ist. Bis die heutige Generation der erprobten work horses abgelöst sein wird, geht noch einige Zeit ins Land. Aber der Wechsel kommt. Es gibt weitere Stellschrauben bei Logistik und Planung für Einsparungen. Das 40-Prozent-Ziel noch in dieser Dekade zu erreichen, halten wir für machbar.


Eckardt Rümmler,
geboren 1960 im westfälischen Lengerich, ist seit Anfang Juni 2013 Vorsitzender der Geschäftsführung von Eon Climate & Renewables (ECR). Der studierte Schiffsbauingenieur begann seine Laufbahn in der Energiewirtschaft 1994 bei dem Eon-Vorgänger PreussenElektra. Vor seinem Wechsel auf den ECR-Chefsessel leitete Rümmler seit 2010 den Bereich Strategy & Corporate Development des Eon-Konzerns.
Juli 23, 2014
Ralf Köpke
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Wird Oettinger Handelskommissar?


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Günther Oettinger, bisher EU-Energiekommissar, wurde von der Bundesregierung erneut für einen Kommissarsposten in der neuen EU-Kommission nominiert. Unklar ist bisher, welches Ressort er verantworten soll. Theoretisch könnte Oettinger Energiekommissar bleiben. In der Praxis ist es jedoch so, dass „alte“ EU-Kommissare in der Regel nicht mehr demselben Ressort vorstehen, sondern ein neues erhalten. Oettinger selbst hatte geäußert, er würde gerne Energiekommissar bleiben, gleichzeitig aber auch Interesse an anderen Politikbereichen wie Industrie angedeutet. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ (Ausgabe 21. Juli) berichtet nun, Bundeskanzlerin Angela Merkel wolle Oettinger als Handelskommissar in die neue Kommission entsenden. "Merkel arbeitet darauf hin, dass Günther Oettinger die Zuständigkeit für Handel bekommt", zitiert die "Wirtschaftswoche" EU-Kreise vom Wochenende. Oettinger wäre damit unter anderem Verhandlungsführer für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Zwar hätten auch andere EU-Länder wie unter anderem Finnland und Spanien das Handelsressort, doch hat Oettinger wohl gute Chancen, weil die Bundesregierung keinen Anspruch auf andere wichtige Posten in der EU angemeldet hat wie den Ratsvorsitz oder den Außenbeauftragten. Die Entscheidung liegt beim neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Er wird auch bestimmen, wer neuer EU-Kommissar für Energie wird. Für diesen Posten, der angesichts der anstehenden Zielformulierungen für die Dekade nach 2020 sowie weiterem EU-Netzausbau und EU-Energiebinnenmarkt ein sehr wichtiger ist, interessiert sich dem Vernehmen nach unter anderem Polen, das nach wie vor hauptsächlich auf die Kohleverstromung setzt. Damit dürften die Sympathien für die deutsche Energiewende auf EU-Ebene nach Einschätzung von Beobachtern nicht gerade größer werden. Allerdings wurde auch das Agieren des derzeitigen Energiekommissars Oettinger von den Grünen kritisiert, unter anderem wegen seiner Forderung nach Harmonisierung der Erneuerbaren-Förderung. Genauere Festlegungen zu den Kommissarsposten wird es erst nach der Sommerpause geben.

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Juli 22, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Freitag, 25. Juli 2014

Vorbild für eine Wärmewende


Bild: Fotolia.com, daboost
Vorbild für eine Wärmewende In Dänemark hat eine langfristig orientierte Energiepolitik für den Ausbau von Fernwärme und KWK gesorgt. Viele Erfahrungen lassen sich trotz der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nach Deutschland übertragen. „Die Energiewende vor Ort kann auf Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme nicht verzichten“, betonte Sarah Vautz, die sich beim Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) auf das Thema Stadtentwicklung konzentriert, Ende Juni in Schwäbisch Hall.

Zu der Veranstaltung „Innovative Fernwärmelösungen aus Dänemark − Antworten auf die Energiewende“ hatte der Verband gemeinsam mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall, dem Danish Board of District Heating (DBDH) sowie die Dänische Botschaft eingeladen. Dänemark hält in Europa einen Spitzenplatz: Der KWK-Anteil an der Stromerzeugung wurde in den vergangenen 30 Jahren auf über 60 % erhöht. Mit 63 % dominiert heute die Fernwärme im dänischen Wärmemarkt. Zudem stammen über 70 % der Fernwärme aus erneuerbaren Energien (inklusive der Abwärme aus der Müllverbrennung) oder werden mit Erdgas-KWK-Anlagen erzeugt. Im deutschen Wärmemarkt überwiegen die Energieträger Erdgas (48 %) und Heizöl (32 %). Der Fernwärmeanteil beträgt etwa 14 %, der Anteil der KWK an der Stromerzeugung wird auf rund 17 % geschätzt. Und während hierzulande Wärmespeicher in Kombination mit KWK-Anlagen noch die Ausnahme sind, haben sich die flexiblen Erzeugungssysteme in Dänemark jahrelang in der Praxis bewährt.

„Wir benötigen eine konsequente politische Unterstützung der Fernwärme und der KWK“, fordert daher Arne Jan Hinz, der bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall für das technische Controlling verantwortlich ist. Dass in Dänemark nach der Ölkrise eine Wärmewende angeschoben wurde, liegt an der langfristigen politischen Rahmensetzung zum Aufbau von Fernwärmenetzen – während Deutschland vornehmlich sein Gasnetz erweiterte. Gesetze zur Wärmeversorgung ab den 1980er Jahren sorgten nicht nur für den Ersatz von Heizwerken durch Heizkraftwerke, sondern nahmen auch die Kommunen in die Pflicht. Städte und Gemeinden erhielten die Aufgabe, Energiepläne zu erstellen und umzusetzen. „Die genossenschaftlich organisierten Fernwärmeversorger sind nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern berechnen den Verbrauchern einen Preis, der der Summe der tatsächlichen Kosten entspricht“, erklärt Ricky Bjorkvik vom dänischen Netzwerk DBDH. Die finanzielle Förderung des KWK-Stroms sowie die Fernwärmeanschlusspflicht bei einem gleichzeitig garantierten Niedrigpreis hat verhindert, dass es zu einem konkurrierenden Ausbau von gasgefeuerten Heizungen in Einzelgebäuden gekommen ist. Dass Dänemark – im Gegensatz zu Deutschland − trotz geringer Bevölkerungsdichte eine hohe Fernwärmerate aufweist, ist sowohl auf eine ordnungsrechtliche Ausgestaltung der Energiepolitik zurückzuführen, als auch auf eine hohe Akzeptanz staatlicher Eingriffe bei der Daseinsvorsorge.

Hohe Fernwärmerate trotz geringer Bevölkerungsdichte



„Wir sollten bewährte Technologien wie beispielsweise die Niedertemperaturfernwärme oder die Solarthermie übernehmen, statt diese zu erforschen“, resümiert daher KWK-Experte Hinz. Thomas Ostergaard, Projektmanager und Marktleiter bei der dänischen Beratungsgesellschaft COWI A/S, präsentierte mit der Software Termis eine Möglichkeit, die Temperatur in Fernwärmenetzen nicht nur schrittweise abzusenken, sondern zu kontrollieren. Seiner Aussage zufolge gibt es für Fernwärmenetze nicht die eine, sondern zwei Mindesttemperaturen: eine höhere im Winter, die von der Mindesttemperatur zum Heizen von Gebäuden bestimmt wird, und eine niedrigere im Sommer, die von der Warmwasserversorgung für andere Zwecke abhänge. „In einem optimierten Fernwärmenetz ist es möglich, die Vorlauftemperaturen im Sommer bis auf 56 Grad Celsius abzusenken“, so Ostergaard. In Dänemark, wo die Temperatur in den Fernwärmeleitungen aufgrund von Vorschriften schon seit Jahren abgesenkt werden, lägen die durchschnittlichen Einsparungen dadurch bei etwa 5 %. In anderen Ländern sei das Einsparpotenzial erheblich größer. Zwar sei die Absenkung der Rücklauftemperatur noch komplexer – auch weil beim Verbraucher angesetzt werden müsse – doch könnten Wärmeverluste damit nochmals weiter reduziert werden. Nach Einschätzung von Ostergaard verfügen zwar viele Fernwärmesysteme bereits über ein SCADA-System (Supervisory Control and Data Acquisition), das einen Überblick über Temperatur- und Flussdaten im Netz verschaffe. In Verbindung mit der Termis-Software könnten Daten über das Netz und den Kunden jedoch kombiniert werden und ein modernes Computermodell liefern, dass in Echtzeit berechnet, wie das gesamte Netz arbeitet.

Temperatur in Fernwärmenetzen nicht nur abzusenken, sondern kontrollieren


Dabei werden nicht nur Variablen wie Druck, Temperatur und Fluss in den Leitungen einbezogen, sondern auch Vorhersagen zu Außentemperaturen und Windverhältnissen, das Verhalten von Großabnehmern, aktuelle Strompreise sowie Grenzwerte an kritischen Stellen des Netzes. „Damit kann der Betreiber präzise den Energieverbrauch voraussagen und die Temperatur im Netzwerk auf das erforderliche Minimum senken“, so Ostergaard. Außerdem könne die Software genutzt werden, um Ausfälle und andere Probleme im Netzverbund zu orten. Fernwärme gilt in Dänemark aber nicht nur als der Schlüssel für eine flexible Wärme- und Stromerzeugung mit einem hohen Ökostromanteil im Netz, sondern ermöglicht auch die umfangreiche Einbindung von erneuerbaren Energien. In Dänemark hat beispielsweise die Einspeisung von Solarwärme in Fernwärmesysteme Tradition und gilt als bewährte Technik. „Solarthermie ermöglicht stabile und attraktive Wärmegestehungskosten“, hob Wolfgang Guggenberger von Arcon Solar A/S hervor. Das dänische Unternehmen gilt als Pionier bei der Herstellung von solarthermischen Flachkollektoren und als Weltmarktführer bei Anlagen über 1 000 m2Kollektorfläche. Die spezifischen Systemkosten können seiner Aussage zufolge bei Großanlagen im Vergleich zu kleinen Dachkollektoren um etwa 30 % reduziert werden. Guggenberger gibt die Wärmegestehungskosten mit 25 bis 45 Euro/MWh für die Gesamtanlage (ohne saisonalen Großspeicher) an.
Gesetze zur Wärmeversorgung sorgten in Dänemark ab den 1980er Jahren nicht nur für den Ersatz von Heizwerken durch Heizkraftwerke, sondern nahmen auch die Kommunen in die Pflicht Bild: Stadtwerke Schwäbisch Hall
Die Amortisationszeiten lägen etwa bei der der Hälfte der Lebensdauer von rund 20 Jahren und seien in der Fernwärme weit weniger problematisch als bei industriellen Anwendungen. Der Solarertrag − in Dänemark jährlich zwischen 400 und 525 kWh pro m2 − ist seinen Angaben zufolge keine Frage der Technik, sondern vor allem der Gesamtkonzeption, also der Systemintegration, Regelung und Wartung. Weil Solarthermie zur Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch immer einen Pufferspeicher benötigt, können auch andere – zeitlich entkoppelte – Energiequellen wie KWK und Wärmepumpen in das System eingebunden werden. Mit Kreativität könne laut Guggenberger beispielsweise auf Industriedächern oder Brachflächen stets ein Platz für die Kollektoren geschaffen werden. Erneuerbare Energien könnten auch in Deutschland eine noch wichtigere Rolle bei der Fernwärme spielen. Hinz plädiert dafür „die unter den schlechten Strompreisen leidende Erdgas-KWK mit Biomasseheizwerken, Großwärmepumpen oder Solarthermie zu ergänzen“. In der breiten Wahrnehmung gelten die Potenziale für Solarthermie hierzulande jedoch als gering, die Möglichkeiten für Biomasseanlagen und Wärmepumpen als eingeschränkt.
56 % der deutschen Gebäude sind für Fernwärme geeignet
Bundesweit sind laut AGFW-Statistik rund 56 % der deutschen Wohn- und Verwaltungsgebäuden für einen Fernwärmeanschluss geeignet. „Investitionen in diese Zukunftstechnologie müssen heute getätigt werden, um für die nächsten 60 Jahre Bestand zu haben und Versorgungssicherheit zu bieten“, stellt Vautz vom AGFW daher klar. Ihren Ausführungen zufolge nimmt der Ausbau der Fernwärmenetze in Deutschland Fahrt auf, die Förderung für den Fernwärmeleitungsbau habe sich seit der letzten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wesentlich verbessert. Doch für weiter reichendere Entscheidungen fehlt der deutschen Energiepolitik bislang offenbar der Mut. In Dänemark sind Öl- und Gasheizung in neuen Privathäusern seit 2013 verboten. Bauherren haben die Wahl zwischen Fernwärme, Wärmepumpen und Holzpellets, oder sie entscheiden sich für ein Passivhaus. Ab dem Jahr 2016 sind Öl- und Gasheizungen auch in bestehenden Gebäuden untersagt − sofern sie in Gemeinden mit Fernwärmenetz stehen.

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Juli 22, 2014

Michael Pecka

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Berliner Tagebuch: Sommerliche Entspannung


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Das Tagebuch von Angelika Nikionok-Ehrlich, Berliner E&M-Korrespondentin, hält die Energie-Ereignisse oder -Inszenierungen der Hauptstadtpolitik fest.

Donnerstag, 3. Juli

Energiepanel auf dem Wirtschaftstag der CDU: Die Energiewende wird auf dem Podium nur negativ dargestellt. Einzig und ausgerechnet RWE-Chef Peter Terium, der auf die schwierige Lage in der Erzeugung wie auch bei der mit der Energiewende zusammenhängenden Umstellung verwiesen hatte, betont dann: „Man kann nicht geprägt sein von alten Feindbildern.“ Und: „Energiewende ist Innovation.“

Da hätte man eigentlich auch erwarten können, dass der BASF-Vorstandsvorsitzende Kurt Bock, der gesagt hatte, die Chemie liefere Produkte für die Innovationen von Unternehmen, erwähnt, dass auch seine Branche von der Energiewende profitiert. Stattdessen geht es wieder nur um die Kosten. Immerhin erlaubt sich EU-Energiekommissar Günther Oettinger den Hinweis an das Publikum, es habe ja vielleicht auch der eine oder andere Anwesende in Wind- oder Solarparks investiert und freue sich über die feste Rendite. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: Die muss auch nach Ansicht des Energiekommissars bald abgeschafft werden. "Das EEG ist nicht mehr reformierbar", betont Oettinger.

Insgesamt konnte man bei diesem Energiepodium Eindruck haben, die Erneuerbaren-Branche stehe außerhalb der „Wirtschaft“. Da lohnt es sich, mal auf einige Zahlen zu schauen: Die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums für 2013 insgesamt 119 000 Arbeitsplätze in der Windenergie an Land ermittelt und 19 000 für die Offshore-Branche. Der Exportanteil liegt bei 67 %, Auch traditionelle Anlagenbauer und Zulieferer profitieren. Das wird auf dem CDU-Wirtschaftstag ignoriert – eine Versammlung der Rückwärtsgewandten, so scheint es, bei der FDP-Chef Christian Lindner hofiert wird und bei der Kanzlerin Angela Merkel später sogar den am selben Tag beschlossenen Mindestlohn verteidigen muss.

Mittwoch, 9. Juli

Aus Brüssel kommen beruhigende Nachrichten: EU-Kommission und Bundesregierung haben sich nun im Beihilfestreit über das neue, vom Bundestag verabschiedete EEG verständigt. Es bedürfe nur noch kleiner technischer Änderungen, über die er sich mit Energieminister Sigmar Gabriel verständigt habe, sagt Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia und kündigt an: „Wir bereiten eine positive Antwort auf die Vorlage der Bundesregierung vor.“ Wichtige Punkte für den Wettbewerbskommissar: die Zusage der Bundesregierung, die Förderung der Eigenerzeugung der Industrie in KWK-Anlagen, die mit konventionellen Brennstoffen betrieben werden, bis 2017 neu zu regeln. Gabriel wolle dafür „so bald wie möglich“ einen neuen Vorschlag unterbreiten, so Almunia. Weiterer Punkt: die Bereitschaft Deutschlands, in der Zukunft einen Teil seines Ökostroms aus anderen EU-Staaten zu beziehen. Dafür sollten ausländische Anbieter an den ab 2017 geplanten Ausschreibungen mit mindestens 200 MW berücksichtigt werden. Bereits bei den vorher geplanten Pilotprojekten können diese 5 % der ausgeschriebenen Kapazität stellen.

Erleichtert können Industrie und Bundesregierung auch darüber sein, dass die EU-Kommission nicht, wie befürchtet, Milliarden-Nachzahlungen von Unternehmen fordert, die aus ihrer Sicht unberechtigterweise mit der stark ausgeweiteten Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2012 in den Genuss von großen Ermäßigungen bei der EEG-Umlage gekommen sind. Almunia fordert nun lediglich Rückzahlungen von 30 Mio. Euro. Dies betreffe etwa 350 der rund 2 000 Unternehmen, bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium.

Freitag, 11. Juli

Der Bundesrat winkt die EEG-Reform ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses durch, obwohl die Länder mehrheitlich gegen die damit ebenfalls verabschiedete Abstandsregelung für Windkraftanlagen sind und auch bei einigen anderen Regelungen (zum Beispiel zur Bioenergie) Bauchschmerzen haben. Letztlich wiegt für alle das immer wieder beschworene Damoklesschwert schwerer, dass bei Verzögerungen der Einigung mit der EU-Kommission über das EEG die energieintensive Industrie zunächst keine Ausnahmen mehr bei der EEG-Umlage bekäme. Und der Erhalt der ansässigen Unternehmen ist nicht nur für CDU- und SPD-Landespolitiker ein Argument, sondern auch für Grüne wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Wilfried Kretschmann. Bundesenergieminister Gabriel kann zufrieden sein: Die Zustimmung der Länder wurde mit nur wenigen Zugeständnissen, etwa für die Windkraft an Land, erreicht, das Gesetzgebungsverfahren im Galopp abgeschlossen. Vorbehaltlich der Notifizierung durch die EU-Kommission, die Ende Juli erfolgen soll, kann das neue EEG zum 1. August in Kraft treten.

Freitag, 18. Juli

Bundeskanzlerin Merkel überrascht bisweilen mit ihrer Detailkenntnis. Und so zeigt sie sich bei ihrem traditionellen Sommerauftritt vor der Hauptstadtpresse auch beim Thema Kapazitätsmärkte gut im Bilde über die Problemlage. Das Thema Kapazitätssicherung stehe nach der Parlamentssommerpause als nächster Schritt in der Energiepolitik an, sagt die Kanzlerin und erläutert sogleich: „Da muss man jetzt sehr genau überlegen, nach welchen Kriterien macht man das.“ Es gehe um die Frage, welche Kraftwerke als wichtig für die Versorgungssicherheit eingestuft werden sollen: „Nehme ich da die modernsten, nehme ich da die lokal am wichtigsten, frage ich alle, ob sie wollen, dass ihre Kraftwerke in so eine Reserve hineinkommen“, beschreibt die Kanzlerin die möglichen Kriterien. Hinzu kämen europäische Fragen, ergänzt sie und prognostiziert: „Das wird noch eine sehr ambitionierte Diskussion.“

Womit die Kanzlerin den Nagel auf den Kopf trifft. Denn auf der einen Seite haben die EVU ein Interesse daran, möglichst viele ihrer darbenden Kraftwerke durch Kapazitätszahlungen wieder wirtschaftlich zu machen. Andererseits warnen Experten vor neuen Dauersubventionen, die den Strompreis für die Privatkunden weiter steigen lassen würden. Einbezogen werden müssen zudem übergreifende Ziele wie der Klimaschutz – was dafür spräche, nur moderne, emissionsärmere Kraftwerke zu fördern – und auch der europäische Binnenmarkt für Elektrizität, in dem Versorgungsengpässe grenzüberschreitend ausgeglichen werden sollten. Erzeugung nahe am Verbrauch hingegen könnte Netzausbau-Notwendigkeiten verringern. Angesichts dieser Gemengelage scheint derzeit nur eines klar: Man wird es nicht allen recht machen können.
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Juli 22, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Dienstag, 22. Juli 2014

Merkel erwartet schwierige Diskussion zu Kapazitätsmarkt




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Nach der Sommerpause des Parlaments steht das Thema Kapazitätssicherung an. Das Thema ist auf höchster politischer Ebene angekommen, Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigt Problembewusstsein.
Die Frage der sogenannten Kapazitätsmärkte zur Sicherung der Stromversorgung stehe als nächster Schritt an, sagte Merkel am 18. Juli bei ihrer traditionellen Sommer-Pressekonferenz in der Hauptstadt. „Da muss man jetzt sehr genau überlegen, nach welchen Kriterien macht man das“, so die Kanzlerin.

Es gehe um die Frage, welche Kraftwerke als wichtig für die Versorgungssicherheit eingestuft werden sollen: „Nehme ich da die modernsten, nehme ich da die lokal am wichtigsten, frage ich alle, ob sie wollen, dass ihre Kraftwerke in so eine Reserve hineinkommen“, beschreibt die Kanzlerin die möglichen Kriterien. Hinzu kämen europäische Fragen, ergänzt sie und prognostiziert: „Das wird noch eine sehr ambitionierte Diskussion.“

Damit trifft die Kanzlerin den Nagel auf den Kopf. Denn auf der einen Seite haben die EVU ein Interesse daran, möglichst viele ihrer darbenden Kraftwerke durch Kapazitätszahlungen wieder wirtschaftlich zu machen. Andererseits warnen Experten vor neuen Dauersubventionen, die den Strompreis für nichtprivilegierte Verbraucher weiter steigen lassen würden.

Einbezogen werden müssen zudem übergreifende Ziele wie der Klimaschutz – was dafür spräche, nur moderne, emissionsärmere Kraftwerke zu fördern – und auch der europäische Binnenmarkt für Elektrizität, in dem Versorgungsengpässe grenzüberschreitend ausgeglichen werden sollten. Erzeugung nahe am Verbrauch hingegen könnte Netzausbau-Notwendigkeiten verringern. Angesichts dieser Gemengelage scheint derzeit nur eines klar: Man wird es nicht allen recht machen können. 
 
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Juli 21, 2014

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Australien kippt CO2-Steuer



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In einer Senatsabstimmung Mitte Juli hat Australien entscheiden, keine CO2-Steuer und damit auch keinen CO2-Handel auf dem fünften Kontintenten einzuführen.


Als zwölftgrößte Wirtschaftsnation der Welt hält Australien mit einem täglichen Pro-Kopf-Ausstoß von 49,3 kg CO2 den höchsten CO2-Ausstoß der Erde. Die damalige Labour-Regierung hatte nach langen Verhandlungen im Juli 2012 die Einführung einer CO2-Steuer für 300 Unternehmen mit dem höchsten Kohlendioxidausstoß erlassen. Seither mussten Kohle- und Aluminiumproduzenten sowie andere energieintensive Unternehmen eine Abgabe für ihre Treibhausgasemissionen entrichten. Diese Steuer sollte bis 2015 in einen Emissionshandel überführt werden, für den dann eine feste Emissionsobergrenze festgelegt wird und die Unternehmen entsprechend ihrem CO2-Ausstoß Zertifikate nach dem Cap-and-Trade-Prinzip handeln müssen. Der damalige Oppositionsführer von Canberra und heutige Ministerpräsident Tony Abbott ist ein konsequenter Gegner des Emissionshandels. Im Falle eines Wahlsiegs 2013 hatte er angekündigt, den CO2-Handel wieder abzuschaffen.

Mit 39 zu 32 Stimmen entschied der australische Senat nun, die Pläne fallen zu lassen. Premierminister Abbott hatte in einem "Blutschwur" vor seiner Wahl versprochen, Maßnahmen für mehr Wirtschaftsschutz und weniger Umweltschutz zu ergreifen. Mit der nun erfolgten Abschaffung der CO2-Steuer werde eine "Handbremse" für die heimische Wirtschaft mit einem Volumen von umgerechnet rund 940 Mio. Euro pro Jahr gelöst, so Abbott. Damit hätten die heimische Aluminium-, Eisen- und Stahlindustrie eine Chance, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.


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Sonntag, 20. Juli 2014

Aufbruchstimmung in der internationalen Klimapolitik



 Bild: Fotolia.com, Nicole Effinger


Umweltministerin Barbara Hendricks sieht nach Abschluss des Petersberger Klimadialogs Aufbruchstimmung in der internationalen Klimapolitik. Wichtige Länder wie China wollen sich engagieren, doch es bestehen weiterhin Meinungsverschiedenheiten.
Am 14. und 15. Juli waren Vertreter aus 35 Staaten in Berlin zusammengekommen, um die Chancen für ein Nachfolgeabkommen zum Kioto-Vertrag auszuloten. „Es herrscht Aufbruchstimmung in der internationalen Klimapolitik“, konstatiert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zum Abschluss des Treffens, das der Vorbereitung der nächsten Klimakonferenz in Peru dienen sollte. „Gemeinsam können wir den Klimawandel zähmen, das ist die Botschaft der vergangenen Tage. Zahlreiche Länder arbeiten an neuen, ehrgeizigeren Klimazielen für das globale Abkommen, das wir 2015 in Paris beschließen wollen.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte: „Es ist eine Kehrtwende notwendig“. Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz würden nur zu höheren Kosten führen. Merkel wies darauf hin, dass die großen Emittenten laut der Vereinbarung von Warschau im vergangenen Jahr ihre Agenda bis zum Frühjahr 2015 vorlegen sollen. Zudem wertete sie es als „erfreuliches Signal“, dass die USA den CO2-Ausstoß aus ihren Kohlekraftwerken um 30 % verringern wollen. Man könne nur mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen voran kommen, so die Kanzlerin. „Diese müssen aber vergleichbar sein“, unterstrich sie. „Bis zur Klimakonferenz im Herbst 2015 in Paris ist dann zu prüfen, ob die Beiträge der Staaten fair verteilt sind und ausreichen, um die 2-Grad-Obergrenze einzuhalten“, sagte Hendricks.

China will 2015 nationale Ziele für nach 2020 festlegen


China wolle mit seinem Klimaschutzplan bis 2020 die Pro-Kopf-Emissionen um mindestens 40 % senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 15 % steigern und auch die Waldflächen durch Aufforstungspogramme vergrößern, betonte der chinesische Klimaminister Xie Zhenhua in Berlin. Er verwies auch auf die Anstrengungen zur Energieeinsparung, die sogar von der Weltbank gelobt wurden: „Die CO2-Intensität ist um 25 Prozent gesenkt worden, es wurden in den letzten Jahren 2,5 Milliarden Tonnen CO2 vermieden“, sagte er.

Zwischen 2005 und 2013 hat sich nach Angaben Xies der Erdgasverbrauch in China verdreifacht. „Die Windenergiekapazität hat sich versechzigfacht und die Photovoltaik hat sich verhundertachzigfacht. Wir sind damit weltweit die Nummer Eins beim Solarstrom“, so der Minister. Dennoch plane China aber auch den Bau von 29 neuen Kernenergiereaktoren. „Das alles machen wir nicht nur auf internationalen Druck hin, sondern auch aus Eigeninteresse“, betonte Xie. Er kündigte für das erste Halbjahr 2015 die Vorlage neuer Ziele für den Zeitraum nach 2020 an. Darin werde vielleicht auch das Peak-Jahr für die chinesischen Emissionen genannt.

China lerne auch vom Europäischen Emissionshandel. So gibt es nach Angaben des Klimaministers in seinem Land mehrere Pilotprojekte, in denen Städte und Provinzen den Kohlenstoffpreis bestimmen können. „Sie können den Unternehmen strikte Quoten auferlegen und sie zur Teilnahme zwingen“, berichtet er. Der CO2-Preis betrage durchschnittlich etwa 80 Yuan pro Tonne (9,46 Euro/t).
Für die Vorbereitung eines Konsenses in den internationalen Verhandlungen bleibe nicht viel Zeit, so der chinesische Klimaminister.

Ein neues Klimaschutzabkommen müsse „die individuellen Möglichkeiten jedes Landes berücksichtigen, so dass jedes Land sich nachhaltig entwickeln kann“ und den „unterschiedlichen historischen Verantwortlichkeiten“ Rechnung trage. Diese Forderung bedeutet, dass die Industrienationen, die bisher den größten Teil der Klimaschädigung zu verantworten haben, auch die Hauptlast tragen. Zudem müsse bei der UN-Klimakonferenz Ende 2015 in Paris eine breite Beteiligung aller Länder sicher gestellt werden, mahnt Xie: „Wir wollen nicht die Fehler von Kopenhagen wiederholen.“ Dort hatte am Ende nur noch eine Gruppe von Ländern verhandelt. „Ein neues Abkommen sollte der Wirtschaft und der Bevölkerung in den Staaten helfen, es sollte ein ‘win-win‘ sein“, unterstreicht der Minister.

Den Entwicklungsländern ist insbesondere der Technologie-Transfer und Hilfe bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Bewältigung des Klimawandels wichtig. Bundeskanzlerin Merkel erklärte, Deutschland werde bis zu 750 Mio. Euro für den internationalen Fonds bereitstellen. Das Bundesumweltministerium unterstützt bisher über die Internationale Klimaschutzinitiative 19 Entwicklungsländer aus allen Weltregionen dabei, neue Klimaziele als Beitrag zum 2015er Klimaabkommen zu erarbeiten. Dazu zählen unter anderem Peru, Armenien, Vietnam, Gambia und der Libanon. Mittel zur Unterstützung weiterer Länder stünden zur Verfügung, hieß es. Dem chinesischen Klimaminister ist insbesondere die bilaterale Zusammenarbeit mit Deutschland wichtig: „Wir möchten die gute Kooperation insbesondere im Bereich Low-Carbon-Technologien fortsetzen“, sagte er.

Bundesumweltministerin Hendricks zeigte sich zuversichtlich, „dass sich am Ende alle Staaten verantwortungsbewusst verhalten werden“. Sie verschwieg aber auch nicht, dass es „unterschiedliche Auffassungen, in Bezug auf internationale Verbindlichkeit, Regelungsgrad und Ambition“ gibt. Hier müsse die Konferenz in Lima weitere Fortschritte bringen.

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Juli 15, 2014

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Blassgrün als Trendfarbe Zufall ist das nicht.


Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle



Zufall ist das nicht. Seit geraumer Zeit wird hierzulande weniger über die Chancen und Notwendigkeiten der Energiewende debattiert, sondern (auch) politisch versucht, den Umbau unserer Energieversorgung auszubremsen und zu blockieren. Es geht um viel Geld und um Macht, die ein Teil der heimischen Energiewirtschaft zu verlieren droht.
Von der Aufbruchstimmung für die Energiewende, die nach dem Fukushima-Gau im politischen Berlin zu spüren war, ist immer weniger zu spüren. Die Bedenkenträger gewinnen zunehmend die Oberhand.

Vor gut drei Jahren erlebte auch die Ökostrombranche ihren letzten nennenswerten Aufschwung. Nach der Reaktorkatastrophe in Japan sind eine Reihe von Grünstromanbietern regelrecht überrannt worden. Seitdem dümpelt der Markt dahin, die Wachstumsstory fehlt. Mit dem politisch vollzogenen Atomausstieg ist vielen Anbietern das kardinale Wechselargument, mit Ökostrombezug den Atomausstieg in den eigenen vier Wänden zu vollziehen, abhanden gekommen. Das zeigen auch die Ergebnisse der mittlerweile 10. E&M-Ökostromumfrage, mit der Energie & Management ein kleines Jubiläum feiert. Dass ein Branchenmagazin mit einer eigenen Umfrage gerade in einer so gewichtigen Branche wie der Energiewirtschaft einen Maßstab setzt, kommt nicht alle Tage vor.

Die von E&M dokumentierte Marktstagnation passt in die dahindümpelnde Energiewende. Blassgrün ist angesagt. Das zeigt auch ein Blick in die Top 10 der größten Grünstromanbieter. Dass mit ExtraEnergie, eprimo und Stromio gleich drei Discounter zu den Unternehmen mit den meisten Privatkunden zählen, zeigt, dass für das Gros der Verbraucher einzig und allein der Preis zählt. Um so etwas wie zusätzliche Dienstleistungen (Bau neuer Ökokraftwerke, Speicher oder Fördeprogrammen) schert sich die Mehrzahl der Kunden nicht, ihnen reicht ihr beruhigtes grünes Gewissen zum kleinen Preis. Der Erfolg der Discounter sollte den Unternehmen zu denken geben, die auf ökologischen (Zusatz)-Nutzen ihrer Stromprodukte setzen. Dieser Fokus wird, wie es aussieht, vom Gros der Stromkunden nicht goutiert.

Es ist müßig, eine neue Diskussion anzuzetteln, was guter und was schlechter Ökostrom ist. Der potenzielle Schiedsrichter, der Staat, hat kein Interesse, diese Frage zu entscheiden. Ohnehin tut sich das politische Berlin schwer, die private und gewerbliche Ökostromnutzung zu forcieren. Dass es in diesem Segment sechs Millionen Kunden gibt, interessiert weder Fraktionen noch Ministerien an der Spree. Das Desinteresse an der Weiterentwicklung ist eklatant. Dazu zählt auch die längst überfällige Reform der Stromkennzeichnung. Die bisherige Fassung gaukelt den Verbrauchern vor, dass ihr Stromlieferant immer grüner wird – obgleich die meisten Unternehmen nur mit angezogener Handbremse in eigene erneuerbare Erzeugungsanlagen investieren.

Allerdings, von dieser EEG-Reform geht politisch gewollt kein Aufbruchsignal für eine dynamischere Energiewende aus. Das schlägt auch auf den Ökostrommarkt durch. Letztlich werden irgendwann und irgendwie der ominöse Markt und der vielzitierte mündige Verbraucher darüber entscheiden, wie künftig das Ökostromgeschäft hierzulande weiterläuft. Die E&M-Ökostromumfrage haben in den Vorjahren schon positivere Signale ausgestrahlt als die diesjährige Erhebung.


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Juli 15, 2014

Ralf Köpke

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Belet neuer ETS-Berichterstatter



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Der belgische Europaabgeordnete Ivo Belet wird Berichterstatter des Europäischen Parlamentes für die Reform des Emissionshandels (ETS). Darauf haben sich am 14. Juli in Straßburg die Obleute der Fraktionen im Umweltausschuss verständigt.
Die Reform des ETS ist das wichtigste klimapolitische Gesetzgebungsprojekt der noch amtierenden EU-Kommission und soll bis Ende des Jahres abschließend beraten werden. Kern des Vorschlages ist die Schaffung einer „Marktstabilitätsreserve“, um den Preis für die Emissionsrechte zu stabilisieren. Die Kommission hatte den Vorschlag im Januar als Teil ihres Klimapaketes für 2030 vorgelegt. Die Berichterstatterin des alten Parlamentes, Sophie Auconie, wurde im Mai nicht wieder gewählt.

Ivo Belet (55) ist seit 2004 Abgeordneter der flämischen Christdemokraten CD&V im Europäischen Parlament. Er gehört damit der gleichen Fraktion (EVP) an wie seine Vorgängerin. Vor seiner Karriere als Abgeordneter studierte Belet Germanistik und Ökonomie und war danach Journalist beim belgischen Fernsehsender VRT. Als Abgeordneter gehörte er bis 2009 dem Sonderausschuss Klimawandel an und war später Mitglied des Industrieausschusses. In der vergangenen Legislaturperiode betraute ihn das Parlament mit der Koordinierung seiner Beratung zu zwei energiepolitischen Gesetzgebungsvorhaben: dem Vorschlag der Kommission zur Kennzeichnung von Reifen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und der Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit von Offshore-Plattformen zur Öl- und Gasgewinnung. Im neuen Parlament vertritt Belet die EVP im Umweltausschuss.

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Juli 15, 2014

Tom Weingärtner

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Mittwoch, 16. Juli 2014

Wie zufrieden sind Sie mit der Energiepolitik der Bundesregierung insgesamt?

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Konsultation zu Eckpunkten für Pilotausschreibungen


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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation gestellt. Sie enthalten konkrete Vorschläge, aber auch noch offene Fragen zur Gestaltung der Ausschreibungen.In der jüngst verabschiedeten EEG-Novelle ist eine Abkehr vom bisherigen System fester Vergütungen für die Erneuerbaren-Technologien festgelegt: Ab 2017 soll die Höhe der Förderung grundsätzlich über Ausschreibungen ermittelt werden. „Wir haben inzwischen 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und in den nächsten Jahren werden sie zur dominierenden Stromerzeugungsquelle in Deutschland. Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen“, betont Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake. Dieser Systemwechsel solle „transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure“ vollzogen werden. Die nun veröffentlichten Eckpunkte für die Pilotausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen als Grundlage für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung dienen, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Die erste Ausschreibungsrunde ist für das Jahr 2015 vorgesehen und soll mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten angekündigt werden. Die Prüfung der Gebote solle möglichst innerhalb von zwei Wochen erfolgen, heißt es weiter. Grundsätzlich sollen die Ausschreibungen mehrmals im Jahr, mindestens aber zweimal stattfinden, um ein „Stop and go“ zu vermeiden. Denkbar sei, so heißt es in dem Papier, im Jahr 2015 zwei bis drei Ausschreibungsrunden von je 200 bis 300 MW durchzuführen. Übernommen wird dies von der Bundesnetzagentur. Das BMWi will mit einem statischen „Pay-as-bid“-Verfahren beginnen, weil es „einfach, verständlich und mit wenig administrativem Aufwand umzusetzen ist. Dabei werden einmalig verdeckte Gebote abgegeben, an die die Bieter gebunden sind. Übersteigen die Gebote die ausgeschriebene Menge, so kommen die günstigsten zum Zuge. Vermeiden will man, dass die Finanzierungskosten für die Technologien durch Ausschreibungen steigen, weil das Ziel einer „hohen Kosteneffizienz von zentraler Bedeutung“ ist. Daher sollten „Bieterrisiken und der administrative Aufwand bei den Bietern möglichst gering bleiben“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Erst kürzlich hatte eine Untersuchung der Beratungsgesellschaft Frontier Economics ergeben, dass die Vergütung für die Photovoltaik-Projekte mit Ausschreibungen durchaus höher ausfallen könnte als nach dem EEG. Denn die Einspeisetarife im EEG wurden so massiv gesenkt, dass wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit das Segment der größeren Photovoltaik-Anlagen darniederliegt. Zudem beschränkte sich die Förderung bisher auf Anlagengrößen bis 1MW. In den Eckpunkten geht das BMWi nun sogar über die im neuen EEG festgelegten Größen hinaus: Statt einer Begrenzung auf 10 MW dürften Projekte demnach bis zu 25 MW umfassen, „um kosteneffizientere Projekte zu ermöglichen“.

Beschränkungen bei Flächen könnten gelockert werden

Grundlage der Eckpunkte bildet ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums bestehend aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen. Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem, die bestehenden Restriktionen hinsichtlich der Flächen für Freiflächenanlagen zu lockern. Bisher dürfen diese nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen mit höchstens 110 m Breite, auf Konversionsflächen sowie nicht bebauten Industrie- und Gewerbeflächen und versiegelten Flächen wie Parkplätzen errichtet werden. Damit aber könnte nach Ansicht der Experten der gewünschte Wettbewerb, für den die Verfügbarkeit von Flächen entscheidend sei, nicht erreicht werden. Sie plädieren dafür, die Förderung nur noch an das Vorliegen eines wirksamen Bebauungsplanes zu knüpfen. Da aber auch Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes zu beachten sind, will das Ministerium die Frage, welche Flächenkategorien genutzt werden sollen, in der Konsultation ergebnisoffen diskutieren. Dazu sind in den Eckpunkten konkrete Fragen formuliert, etwa auch die, wie eine regionale Verteilung der Projekte sicher gestellt werden könnte und welche Verteilung anzustreben sei. Vorbeugen will das BMWi offenbar auch negativen Erfahrungen im Ausland mit nicht erreichten Zielmengen. Da „nicht damit zu rechnen“ sei, dass alle Projekte, die einen Zuschlag erhalten haben, auch tatsächlich realisiert werden, sollen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 400 MW insgesamt 600 MW ausgeschrieben werden. Mehrkosten werden dadurch nicht erwartet, weil das Volumen auf den gesamten Photovoltaik-Zubau und damit auf den „atmenden“ Deckel angerechnet wird. Zur Frage der Qualifikationsanforderungen an die Bieter wie auch der Strafen für verzögerte oder nicht realisierte Projekte gibt das Ministerium zu bedenken, dass diese die Bieterrisiken und die Eintrittsschwellen für die Ausschreibungsteilnehmer erhöhen. „Sie können damit zu höheren Finanzierungskosten führen und negative Auswirkungen auf die Bieter- und Akteursstruktur haben“, heißt es dazu.

Sonderkonditionen für kleinere Akteure

Das BMWi schlägt hier einen Mix vor. Anforderungen soll zum einen der Aufstellungsbeschluss der betreffenden Gemeinde für einen Bebauungsplan sein, verbunden mit dem Nachweis einer vorläufigen Netzanschlusszusage. Zum anderen wird eine finanzielle Sicherheit („Bid-Bond“) gefordert, deren Höhe noch festzulegen sei. Das Gutachten schlägt 2 bis 5 Euro/kW Leistung vor der Ausschreibung vor, bei Zuschlag dann 25 bis 50 Euro/kW Leistung. Die Absicherung könnte in Form einer Avalbürgschaft einer Bank oder Bareinzahlung auf ein Sperrkonto erfolgen. Um die Hürde für kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften gering zu halten, wird vorgeschlagen, dass sie bei Vorlage eines „verkündeten“ Bebauungsplans einen niedrigeren Bid-Bond hinterlegen können. Die Pönalen sollten zweistufig ausgestaltet werden: mit einer ersten Strafzahlung oder Förderkürzungen bei Nichtrealisierung des Projektes innerhalb von 18 Monaten. Bei Nichtinbetriebnahme innerhalb von 24 Monaten soll zusätzlich zu einer Strafzahlung die Förderung ganz entfallen können. Die Fragen in der Konsultation richten sich unter anderem auf die erwarteten Finanzierungskosten. Auch die Möglichkeit zur Rückgabe und Übertragbarkeit von Förderberechtigungen soll erörtert werden. Die Pilotausschreibungen sollen wichtige Erfahrungswerte für die zukünftigen Ausschreibungen liefern. Doch betont auch das BMWi: „Die Ergebnisse dieser Pilotausschreibung werden allerdings nicht unmittelbar auf andere erneuerbare Energien übertragen werden können, da eine Ausschreibung an das jeweilige Marktsegment und die spezifische Wettbewerbssituation angepasst werden muss.“ Das Ministerium will aufbauend auf der Konsultation ab Ende August die Rechtsverordnung zur Photovoltaik-Pilotausschreibung erarbeiten. Bis zum 22. August 2014 können schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de geschickt werden. Die Unterlagen finden sich unter folgendem Link:www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform,did=645752.html

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Juli 14, 2014

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Institute: Bundesregierung verfehlt Energiekonzept-Ziele


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Die im Energiekonzept der Bundesregierung 2010 festgelegten Energieeinsparungs- und Klimaziele werden laut einer vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Studie wahrscheinlich nicht erreicht.Laut dem Energiekonzept der Bundesregierung soll Deutschland im Jahr 2050 seinen Energieverbrauch gegenüber 2008 halbiert haben und 80 % weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Die Wissenschaftler von Prognos, EWI und GWS prognostizieren für das Jahr 2050 jedoch nur einen Rückgang des Energieverbrauchs um 42 % sowie eine Emissionsminderung um 65 %. Bereits das Ziel für 2020 wird demnach verfehlt: Statt 40 % weniger CO2-Ausstoß würden nur 36 % erreicht. „Die Ziele des Energiekonzepts werden überwiegend nicht erreicht“, resümiert Michael Schlesinger von der Prognos AG. Dabei wirkten unter anderem die schrumpfende Bevölkerung, der wirtschaftliche Strukturwandel sowie steigende Energiepreise „begünstigend“ auf ein Sinken von Energieverbrauch und Emissionen. Dazu kommt, dass die erneuerbaren Energien eine „zunehmend bedeutende Rolle bei der Deckung des Energieverbrauchs“ spielen, wie Dietmar Lindenberger vom EWI betont. „Die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare im Stromsektor werden bis 2020 sogar übertroffen.“ Dies ist laut Studie vor allem der weiter ansteigenden Eigenerzeugung durch dezentrale Photovoltaik außerhalb des EEG zu danken. Diese Eigenerzeugung wachse wegen insbesondere durch fortbestehende Ungleichbehandlungen von Eigenerzeugung und Stromfremdbezug bei Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Förderung der erneuerbaren Energien nach 2030 grenzüberschreitend stattfindet, und zwar zunächst für Offshore- Wind in einem Nordsee-Cluster, später europaweit. Um die Ziele des Energiekonzepts zu erreichen, seien mehr Anstrengungen nötig. Dazu zeigen sich die Experten aber skeptisch. Energie- und Klimaschutzpolitik müssten eine dauerhaft hohe Priorität auf der politischen Agenda einnehmen, betonen sie und fordern auch Verhaltensänderungen von Wirtschaft wie privaten Energieverbrauchern: Diese müssten ihr Verhalten stärker am Klimaschutz ausrichten und die vorhandenen Effizienztechnologien konsequent nutzen. Erleichtert würde die Erreichung der Ziele durch ein international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz, heißt es weiter. Dieses wäre dann langfristig sogar mit gesamtwirtschaftlichen Vorteilen verbunden.

Strompreise steigen bis 2025 weiter, außer für die stromintensive Industrie

Die Wissenschaftler gingen bei ihrer Prognose von einem mittel- und langfristigen Wachstum der deutschen Wirtschaft von 1 %/a aus. Auf den internationalen Märkten erwarten sie reale Preisanstiege gegenüber derzeitigen Marktpreisen für Rohöl, Erdgas und Kesselkohle. Die Verbraucherpreise für Mineralölprodukte, Erdgas und Kohle würden im Wesentlichen von Weltmarktpreisen und Wechselkursen sowie durch Steuern und Abgaben bestimmt „sowie ab 2020 von CO2-Zuschlägen für private Haushalte und Unternehmen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen“, lautet eine weitere Prognose. Bis 2025 steigen demnach die Strompreise in Deutschland für Haushalte, Handel und Gewerbe sowie Industrie. Für stromintensive Industrien hingegen sinken die Kosten für den Strombezug bis 2020 und nehmen danach kontinuierlich zu. Für die CO2-Zertifikate-Preise wird bis 2020 ein weiter moderates Niveau erwartet. Der Primärenergieverbrauch verringert sich im Betrachtungszeitraum durchgehend. Der Endenergieverbrauch geht laut der Prognose mittel- und langfristig in allen Verbrauchssektoren zurück. Die Endenergieproduktivität steige um knapp 2 %/a. Die Experten erwarten bei zunehmender Wertschöpfung einen sinkenden Energieverbrauch in der Industrie. Das gelte auch für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, wo mit einem „erheblichen Rückgang“ gerechnet wird, selbst in dynamisch wachsenden Branchen. Auch in den privaten Haushalten werde der Verbrauch zurückgehen und sogar im Verkehr. Dort vor allem als Folge zunehmend effizienter Pkw und Lkw, wozu auch der Ausbau der Elektromobilität beitrage. Zum Strommarkt heißt es, die nationalen Marktgebiete würden weiter zusammenwachsen. In Deutschland steige die installierte Erzeugungskapazität des Kraftwerksparks im Betrachtungszeitraum kontinuierlich an. Dabei bleibe die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken bis 2030 stabil, anschließend nimmt sie laut der Prognose deutlich ab. „Die Benutzungsstunden von Gaskraftwerken gehen bis 2025 vor allem aufgrund zunehmender Erzeugung aus erneuerbaren Energien zurück“, heißt es weiter. Die Experten glauben, dass die Investitionskosten konventioneller Kraftwerkstechnologien in den nächsten Jahren stabil bleiben werden. Der Fokus zukünftiger Entwicklungen liege auf der Optimierung des Teillastverhaltens. Für die Bruttostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung wird mit einem Anstieg bis 2040 gerechnet. Der größte Anteil an der deutschen Stromerzeugung entfalle nach 2030 auf die Windenergie. Dabei würden mit zunehmenden grenzübergreifenden Kooperationen Synergien erschlossen und die Kosten der Förderung gedämpft. In den kommenden Jahren seien weitere Kostendegressionen vor allem bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu erwarten.

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Montag, 14. Juli 2014

Solarparks: Ausschreibungen für jährlich 600 MW geplant


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 Das Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar, die Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einen Zubau von jährlich 600 MW Spitzenleistung festzulegen. Davon sollen auch ausländische Projekte profitieren können.


Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Höhe der Förderung für Strom auserneuerbaren Energien ab 2017 durch Ausschreibungen ermittelt wird. Dieses Ausschreibungsmodell soll das System der festen
Einspeisevergütung ersetzen. Um erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell zu sammeln, hat sich die Bundesregierung für eine Pilotphase mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen entschieden. Ursprünglichwar geplant, jährlich eine installierte Leistung in der Größenordnung von 400 MW auszuschreiben. Laut einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums soll nun pro Jahr eine Zubauleistung von 600 MW ausgeschrieben werden, meldet die Tageszeitung „taz“ (Ausgabe vom11. Juli). Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen lassen den Angaben zufolge Solarparks bis 25 MW Spitzenleistung zu. Bewerber können sich bis zu einem Stichtag mit der Leistung ihrer Anlage und dem voraussichtlich benötigten Zuschlag auf den Börsenpreis – also der Marktprämie – bewerben.

Diegünstigsten Angebote sollen schließlich den Zuschlag erhalten. Strafzahlungen drohen denjenigen, die einen Zuschlag erhalten, die geplante Anlage aber nicht errichtet haben. Bei diesem
Ausschreibungsmodell können auch ausländischen Investoren zum Zug kommen. Denn Teil des Kompromisses mit der EU-Kommissionv im Streit um die EEG-Novelle war unter anderem, dass bei Ausschreibungen mindestens 5 Prozent der neu zu installierenden Leistung auch für ausländische Projekte geöffnet werden. Die Regelung in §2 (6) des EEG 2014 gilt bereits für die Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Pikant daran ist, dass die EU-Komission zwar lediglich einen ausländischen Anteil bis 5 Prozent zur Ausschreibung verlangt, im neuen EEG jedoch die Formulierung „mindestens 5 Prozent“ gewählt wurde. Damit existiert kein Deckel hinsichtlich europaweiter Freiflächen-Projekte im Ausschreibungsmodell.  Zudem heißt es in dem Paragraph, dass die Ausschreibung europaweit geöffnet werden soll, soweit „der physikalische Import
des Stroms nachgewiesen werden kann“. Weil ein solcher Nachweis physikalisch bekanntlich nicht zu führen ist, droht die Situation, dass die Solarstromerzeugung mit Freiflächenkraftwerken zwar im
europäischen Ausland über das deutsche EEG gefördert wird.

Der erzeugte Ökostrom wird dann voraussichtlich aber vor Ort verbraucht und mit dem deutschen Stromnetz lediglich bilanziell verrechnet. Hierzulande kann durch das ausländische Solarprojekt also kein Strom aus konventionellen Kraftwerken verdrängt werden.

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Juli 11, 2014

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