Mittwoch, 16. Juli 2014

Konsultation zu Eckpunkten für Pilotausschreibungen


Bild: Fotolia.com, itestro

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation gestellt. Sie enthalten konkrete Vorschläge, aber auch noch offene Fragen zur Gestaltung der Ausschreibungen.In der jüngst verabschiedeten EEG-Novelle ist eine Abkehr vom bisherigen System fester Vergütungen für die Erneuerbaren-Technologien festgelegt: Ab 2017 soll die Höhe der Förderung grundsätzlich über Ausschreibungen ermittelt werden. „Wir haben inzwischen 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und in den nächsten Jahren werden sie zur dominierenden Stromerzeugungsquelle in Deutschland. Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen“, betont Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake. Dieser Systemwechsel solle „transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure“ vollzogen werden. Die nun veröffentlichten Eckpunkte für die Pilotausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen als Grundlage für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung dienen, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Die erste Ausschreibungsrunde ist für das Jahr 2015 vorgesehen und soll mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten angekündigt werden. Die Prüfung der Gebote solle möglichst innerhalb von zwei Wochen erfolgen, heißt es weiter. Grundsätzlich sollen die Ausschreibungen mehrmals im Jahr, mindestens aber zweimal stattfinden, um ein „Stop and go“ zu vermeiden. Denkbar sei, so heißt es in dem Papier, im Jahr 2015 zwei bis drei Ausschreibungsrunden von je 200 bis 300 MW durchzuführen. Übernommen wird dies von der Bundesnetzagentur. Das BMWi will mit einem statischen „Pay-as-bid“-Verfahren beginnen, weil es „einfach, verständlich und mit wenig administrativem Aufwand umzusetzen ist. Dabei werden einmalig verdeckte Gebote abgegeben, an die die Bieter gebunden sind. Übersteigen die Gebote die ausgeschriebene Menge, so kommen die günstigsten zum Zuge. Vermeiden will man, dass die Finanzierungskosten für die Technologien durch Ausschreibungen steigen, weil das Ziel einer „hohen Kosteneffizienz von zentraler Bedeutung“ ist. Daher sollten „Bieterrisiken und der administrative Aufwand bei den Bietern möglichst gering bleiben“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Erst kürzlich hatte eine Untersuchung der Beratungsgesellschaft Frontier Economics ergeben, dass die Vergütung für die Photovoltaik-Projekte mit Ausschreibungen durchaus höher ausfallen könnte als nach dem EEG. Denn die Einspeisetarife im EEG wurden so massiv gesenkt, dass wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit das Segment der größeren Photovoltaik-Anlagen darniederliegt. Zudem beschränkte sich die Förderung bisher auf Anlagengrößen bis 1MW. In den Eckpunkten geht das BMWi nun sogar über die im neuen EEG festgelegten Größen hinaus: Statt einer Begrenzung auf 10 MW dürften Projekte demnach bis zu 25 MW umfassen, „um kosteneffizientere Projekte zu ermöglichen“.

Beschränkungen bei Flächen könnten gelockert werden

Grundlage der Eckpunkte bildet ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums bestehend aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen. Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem, die bestehenden Restriktionen hinsichtlich der Flächen für Freiflächenanlagen zu lockern. Bisher dürfen diese nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen mit höchstens 110 m Breite, auf Konversionsflächen sowie nicht bebauten Industrie- und Gewerbeflächen und versiegelten Flächen wie Parkplätzen errichtet werden. Damit aber könnte nach Ansicht der Experten der gewünschte Wettbewerb, für den die Verfügbarkeit von Flächen entscheidend sei, nicht erreicht werden. Sie plädieren dafür, die Förderung nur noch an das Vorliegen eines wirksamen Bebauungsplanes zu knüpfen. Da aber auch Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes zu beachten sind, will das Ministerium die Frage, welche Flächenkategorien genutzt werden sollen, in der Konsultation ergebnisoffen diskutieren. Dazu sind in den Eckpunkten konkrete Fragen formuliert, etwa auch die, wie eine regionale Verteilung der Projekte sicher gestellt werden könnte und welche Verteilung anzustreben sei. Vorbeugen will das BMWi offenbar auch negativen Erfahrungen im Ausland mit nicht erreichten Zielmengen. Da „nicht damit zu rechnen“ sei, dass alle Projekte, die einen Zuschlag erhalten haben, auch tatsächlich realisiert werden, sollen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 400 MW insgesamt 600 MW ausgeschrieben werden. Mehrkosten werden dadurch nicht erwartet, weil das Volumen auf den gesamten Photovoltaik-Zubau und damit auf den „atmenden“ Deckel angerechnet wird. Zur Frage der Qualifikationsanforderungen an die Bieter wie auch der Strafen für verzögerte oder nicht realisierte Projekte gibt das Ministerium zu bedenken, dass diese die Bieterrisiken und die Eintrittsschwellen für die Ausschreibungsteilnehmer erhöhen. „Sie können damit zu höheren Finanzierungskosten führen und negative Auswirkungen auf die Bieter- und Akteursstruktur haben“, heißt es dazu.

Sonderkonditionen für kleinere Akteure

Das BMWi schlägt hier einen Mix vor. Anforderungen soll zum einen der Aufstellungsbeschluss der betreffenden Gemeinde für einen Bebauungsplan sein, verbunden mit dem Nachweis einer vorläufigen Netzanschlusszusage. Zum anderen wird eine finanzielle Sicherheit („Bid-Bond“) gefordert, deren Höhe noch festzulegen sei. Das Gutachten schlägt 2 bis 5 Euro/kW Leistung vor der Ausschreibung vor, bei Zuschlag dann 25 bis 50 Euro/kW Leistung. Die Absicherung könnte in Form einer Avalbürgschaft einer Bank oder Bareinzahlung auf ein Sperrkonto erfolgen. Um die Hürde für kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften gering zu halten, wird vorgeschlagen, dass sie bei Vorlage eines „verkündeten“ Bebauungsplans einen niedrigeren Bid-Bond hinterlegen können. Die Pönalen sollten zweistufig ausgestaltet werden: mit einer ersten Strafzahlung oder Förderkürzungen bei Nichtrealisierung des Projektes innerhalb von 18 Monaten. Bei Nichtinbetriebnahme innerhalb von 24 Monaten soll zusätzlich zu einer Strafzahlung die Förderung ganz entfallen können. Die Fragen in der Konsultation richten sich unter anderem auf die erwarteten Finanzierungskosten. Auch die Möglichkeit zur Rückgabe und Übertragbarkeit von Förderberechtigungen soll erörtert werden. Die Pilotausschreibungen sollen wichtige Erfahrungswerte für die zukünftigen Ausschreibungen liefern. Doch betont auch das BMWi: „Die Ergebnisse dieser Pilotausschreibung werden allerdings nicht unmittelbar auf andere erneuerbare Energien übertragen werden können, da eine Ausschreibung an das jeweilige Marktsegment und die spezifische Wettbewerbssituation angepasst werden muss.“ Das Ministerium will aufbauend auf der Konsultation ab Ende August die Rechtsverordnung zur Photovoltaik-Pilotausschreibung erarbeiten. Bis zum 22. August 2014 können schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de geschickt werden. Die Unterlagen finden sich unter folgendem Link:www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform,did=645752.html

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Juli 14, 2014

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