Montag, 7. Juli 2014

Bundestag beschließt EEG-Korrektur

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Der Bundestag hat am 4. Juli Änderungen am EEG 2014 beschlossen, mit denen Fehler im eine Woche zuvor verabschiedeten Gesetzestext korrigiert wurden. Diese hätten einen massiven Eingriff für Biogasanlagen bedeutet.Bereits am 3. Juli hatten die maßgeblichen Bundestagsausschüsse den Änderungen, die über einen Antrag der Koalitionsfraktionen eingebracht wurden, zugestimmt. Die redaktionellen Fehler in den Übergangsbestimmungen für Biogasanlagen wie auch die „mangelhafte Stichtagsregelung“ bei Biomethan hätten mit dem geplanten Inkrafttreten des EEG 2014 zum August „tausende von Anlagen in wirtschaftliche Schieflage gebracht“, verdeutlicht Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas. Durch den Fehler in § 100 hätten bestehende Anlagen weniger Förderung bekommen, doch sollten die Kürzungen eigentlich nur für neue Anlagen gelten. Konkret wäre infolge des Fehlers die Förderung für vor 2012 in Betrieb genommene BHKW weggefallen, die räumlich entfernt von einer Biogasanlage stehen, aber mit dem dort erzeugten Biogas Strom produzieren. Sie gelten damit als rechtlich eigenständige Anlagen, die gefördert werden. Trotz der „Erleichterung“ über die schnelle Korrektur weist da Costa Gomez darauf hin, dass auch die sonstigen Regelungen des neuen EEG „Eingriffe in den Investitions- und Vertrauensschutz“ bei Biogas und Biomethan enthielten. Hier habe der zeitliche Druck ebenfalls eine wesentliche Rolle gespielt: Im parlamentarischen Verfahren sei schlicht nicht genügend Zeit gewesen, um die Bioenergie umfassend und fundiert zu regeln. So habe man die Komplexität der Bioenergie einzig und allein auf den Preis je Kilowattstunde reduziert und dabei die Warnungen der Wissenschaft und der Fachpolitiker ignoriert, kritisiert da Costa Gomez. „Die Bioenergie ist bereit und vor allem in der Lage, mehr Systemverantwortung zu übernehmen“, betont der Verbandsgeschäftsführer, der von der Politik „einen sachlich ausgewogenen Dialog“ fordert.

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Juli 04 2014


Angelika
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