Dienstag, 1. Juli 2014

EuGH stärkt aktuelle Ökostrom-Förderpraxis

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Die EU-Staaten dürfen Fördersysteme für Ökostrom auf die nationalen Erzeuger beschränken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 1. Juli in einem Grundsatzurteil, dass sie damit nicht gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen. Damit dürften die Einwände der EU-Kommission gegen das deutsche EEG weitgehend ausgeräumt sein. Die höchsten Richter der EU widersprachen mit ihrem Urteil dem Generalanwalt des Gerichtshofes, der noch im Januar eine andere Auffassung vertreten hatte. Geklagt hatte ein finnischer Windpark, der seinen Windstrom auch in Schweden verkaufen wollte. Für Windstrom erhalten die schwedischen Erzeuger neben dem Verkaufspreis vom Staat „Grünstromzertifikate“, um die höheren Kosten des Windstroms zu decken. Die Zertifikate werden auf einem separaten Markt gehandelt. Die schwedischen Behörden weigerten sich jedoch, für den Windstrom aus Finnland „Grünstromzertifikate“ zu erteilen. Nach der Richtlinie zur Förderung von Ökostrom (EERL) sei Schweden nicht verpflichtet, sein Fördersystem auf andere EU-Mitgliedsstaaten auszudehnen, heißt es in dem Urteil. Die schwedischen Vorschriften seien im vollen Umfang mit der EERL vereinbar. Die schwedische Förderregelung sei zwar geeignet, die Einfuhr von Strom aus anderen EU-Staaaten nach Schweden zu behindern, insbesondere von Strom aus erneuerbaren Quellen. Sie stelle deswegen eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Beschränkung sei jedoch „durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen“. Der Gerichtshof sieht es in diesem Zusammenhang auch als gerechtfertigt an, dass die Maßnahmen zur Förderung des Grünstroms nicht beim Verbrauch ansetzen, sondern bei der Erzeugung. Und er erkennt an, dass die Förderung notwendig ist, um langfristige Investitionen in grüne Energie zu begünstigen. Insgesamt stehe die schwedische Grünstromförderung deswegen auch im Einklang mit dem freien Warenverkehr. Die EU-Kommission begrüßte das Urteil will die Untersuchung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aber trotzdem fortsetzen. Die Entscheidung betreffe zunächst nur die Vereinbarkeit mit der EERL und den freien Warenverkehr, sagte Kommissionssprecher Antoine Colombani. Die Dienste der Kommission würden in den nächsten Wochen und Monaten analysieren, ob die höchstrichterliche Entscheidung Auswirkungen auch für andere Bereiche des europäischen Rechtes habe. Die Einwände der Kommission gegen das EEG seien von der Entscheidung nicht direkt betroffen, weil sie auf dem Beihilfenrecht beruhten. Diese Untersuchung gehe deswegen weiter. Die Entscheidung gebe Investoren größere Rechtssicherheit, heißt es im Umfeld von Energiekommissar Günther Oettinger. Die erneuerbaren Energien könnten damit weiter eine wichtige Rolle beim Aufbau einer sicheren und nachhaltigen Energiewirtschaft bis 2030 spielen. Dafür müssten kosteneffizientere und marktorientierte Fördersysteme entwickelt werden. Die Kommission werde sich weiter für ein europäisches Fördersystem einsetzen und die Mitgliedsstaaten ermutigen, von den in der EERL vorgesehenen Kooperationsmechanismen Gebrauch zu machen.

Entscheidung beseitigt Unsicherheiten

Die industriepolitische Sprecherin der konservativen Mehrheitsfraktion im Europäischen Parlament, Angelika Niebler (CSU), sagte nach der Urteilsverkündung, der EuGH habe deutlich gemacht, dass die nationalen Fördersysteme „nicht über die Hintertür“ abgeschafft würden. „Wir haben den Warnschuss jedoch verstanden und wissen, dass die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union zügig die Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes vorantreiben müssen, um weitere Klagen zu verhindern.“ Die grüne Fraktionsvorsitzende, Rebekka Harms, begrüßte die Entscheidung als „Rückenwind für die europäische Energiewende“. Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Claude Turmes, ergänzte: Die Richter hätten bestätigt, dass nationale Fördersysteme prinzipiell nicht erneuerbare Energien aus anderen Mitgliedsstaaten unterstützen müssten. „Dies ist ein fundamentales Element der europäischen Erneuerbaren Richtlinie, die 2009 zwischen dem Europäischem Parlament und 27 Mitgliedsstaaten beschlossen wurde.“ Nach Ansicht der Dachorganisation der Elektrizitätswirtschaft Eurelectric beseitigt das Urteil die Unsicherheit über die Vereinbarkeit der EERL mit dem EU-Vertrag. Deswegen sei jetzt wieder die Politik gefordert, sagte Generalsekretär Hans ten Berge. „Wir rufen die Europäische Kommission auf, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten stärker zu unterstützen. Ein europäischer Ansatz, mehr Kooperation und eine höhere Marktintegration können, in Verbindung mit den neuen Leitlinien für die Förderung, zu erheblichen Einsparungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen.“ In den nächsten Wochen und Monaten will Eurolectric weitere Vorschläge zur Umsetzung der EERL vorlegen.

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Juni 30, 2014


Tom
Weingärtner


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