Mittwoch, 2. Juli 2014

Analyse: Urteil schafft Sicherheit nur bis 2020


Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle

Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass es bei nationalen Ausbauzielen für die Staaten auch Möglichkeiten geben muss, ihre Ziele zu erreichen. Doch nach 2020 soll es nach den Vorschlägen der Kommission und vieler Mitgliedsstaaten keine nationalen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien mehr geben. Damit könnte auch die Rechtsgrundlage für nationale Fördersysteme wieder in Frage gestellt sein.Das Urteil des europäischen Gerichtshofs schafft Rechtssicherheit – aber möglicherweise nur bis zum Jahr 2020. „Das Urteil ist eine Bestätigung der Konformität der Erneuerbaren Richtlinie mit dem europäischen Recht“, sagt Dörte Fouquet vom Brüsseler Büro der Energierechtskanzlei BBH: „Das Gericht sagt, wenn man ein europaweites Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien beschließt und dieses Ziel auf die Mitgliedsstaaten verbindlich verteilt, dann müssen die Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit haben, durch nationale Fördermaßnahmen das Erreichen dieser Ausbauziele abzusichern.“ Derzeit allerdings hat die Europäische Union ein solches Ausbauziel mit verbindlichen nationalen Unterzielen nur für die Zeit bis 2020 beschlossen. Innerhalb der nächsten sechs Jahre soll der Anteil der erneuerbaren Energien europaweit auf 20 % steigen, jedes Land hat eigene verbindliche Unterziele übernommen. Wie es danach weitergeht, darüber wird gerade beraten. Auch aufgrund der wirtschaftlichen Probleme in vielen Mitgliedsstaaten hat die Kommission vorgeschlagen, nach 2020 nur noch ein europäisches Erneuerbaren-Ziel zu verabschieden, dies aber nicht mehr auf die einzelnen Staaten herunterzubrechen. Damit könnte aber auch die Berechtigung für die einzelnen Staaten entfallen, mit eigenen nationalen Fördersystemen in die Warenverkehrsfreiheit einzugreifen. „Im Oktober wollen die Staats- und Regierungschefs über die Umwelt- und Erneuerbaren-Ziele nach 2020 entscheiden“, sagt Fouquet: „Jeder, der dann nur für ein EU-Ziel ohne nationale Ziele stimmt, muss wissen, dass er damit auch gegen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Basis von nationalen Fördersystemen stimmt. Denn nationalen Fördersystemen könnte dann die Rechtsgrundlage fehlen.“ Dann würden dieser oder ähnliche Fälle wieder vor dem Gericht landen, das Urteil könnte dann aber anders ausfallen. Für die Jahre bis 2020 sei das Urteil aber auch ein klare Ansage an die Staaten, die derzeit bereits beschlossene Fördersysteme wieder abschaffen oder einschränken wie Spanien oder Rumänien, betont Fouquet: „Die Mitlgiedsstaaten wissen jetzt, dass sie ihr 2020-Ziel erreichen müssen und dass die Hauptarbeit dafür im eigenen Land zu tun ist.“ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist wohl auch deshalb so klar ausgefallen, weil in der mündlichen Verhandlung die schwedische Regierung sehr stark von der deutschen Regierung unterstützt worden war.

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1, 2014


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