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Das
Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar, die Pilot-Ausschreibungen
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einen Zubau von jährlich 600 MW
Spitzenleistung festzulegen. Davon sollen auch ausländische Projekte
profitieren können.
Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Höhe der Förderung für Strom auserneuerbaren Energien ab 2017 durch Ausschreibungen ermittelt wird. Dieses Ausschreibungsmodell soll das System der festen
Einspeisevergütung ersetzen. Um erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell zu sammeln, hat sich die Bundesregierung für eine Pilotphase mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen entschieden. Ursprünglichwar geplant, jährlich eine installierte Leistung in der Größenordnung von 400 MW auszuschreiben. Laut einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums soll nun pro Jahr eine Zubauleistung von 600 MW ausgeschrieben werden, meldet die Tageszeitung „taz“ (Ausgabe vom11. Juli). Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen lassen den Angaben zufolge Solarparks bis 25 MW Spitzenleistung zu. Bewerber können sich bis zu einem Stichtag mit der Leistung ihrer Anlage und dem voraussichtlich benötigten Zuschlag auf den Börsenpreis – also der Marktprämie – bewerben.
Diegünstigsten Angebote sollen schließlich den Zuschlag erhalten. Strafzahlungen drohen denjenigen, die einen Zuschlag erhalten, die geplante Anlage aber nicht errichtet haben. Bei diesem
Ausschreibungsmodell können auch ausländischen Investoren zum Zug kommen. Denn Teil des Kompromisses mit der EU-Kommissionv im Streit um die EEG-Novelle war unter anderem, dass bei Ausschreibungen mindestens 5 Prozent der neu zu installierenden Leistung auch für ausländische Projekte geöffnet werden. Die Regelung in §2 (6) des EEG 2014 gilt bereits für die Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Pikant daran ist, dass die EU-Komission zwar lediglich einen ausländischen Anteil bis 5 Prozent zur Ausschreibung verlangt, im neuen EEG jedoch die Formulierung „mindestens 5 Prozent“ gewählt wurde. Damit existiert kein Deckel hinsichtlich europaweiter Freiflächen-Projekte im Ausschreibungsmodell. Zudem heißt es in dem Paragraph, dass die Ausschreibung europaweit geöffnet werden soll, soweit „der physikalische Import
des Stroms nachgewiesen werden kann“. Weil ein solcher Nachweis physikalisch bekanntlich nicht zu führen ist, droht die Situation, dass die Solarstromerzeugung mit Freiflächenkraftwerken zwar im
europäischen Ausland über das deutsche EEG gefördert wird.
Der erzeugte Ökostrom wird dann voraussichtlich aber vor Ort verbraucht und mit dem deutschen Stromnetz lediglich bilanziell verrechnet. Hierzulande kann durch das ausländische Solarprojekt also kein Strom aus konventionellen Kraftwerken verdrängt werden.
Juli 11, 2014
Tel: +49 8152 9311-0
Fax: +49 8152 9311-22
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Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Höhe der Förderung für Strom auserneuerbaren Energien ab 2017 durch Ausschreibungen ermittelt wird. Dieses Ausschreibungsmodell soll das System der festen
Einspeisevergütung ersetzen. Um erste Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell zu sammeln, hat sich die Bundesregierung für eine Pilotphase mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen entschieden. Ursprünglichwar geplant, jährlich eine installierte Leistung in der Größenordnung von 400 MW auszuschreiben. Laut einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums soll nun pro Jahr eine Zubauleistung von 600 MW ausgeschrieben werden, meldet die Tageszeitung „taz“ (Ausgabe vom11. Juli). Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen lassen den Angaben zufolge Solarparks bis 25 MW Spitzenleistung zu. Bewerber können sich bis zu einem Stichtag mit der Leistung ihrer Anlage und dem voraussichtlich benötigten Zuschlag auf den Börsenpreis – also der Marktprämie – bewerben.
Diegünstigsten Angebote sollen schließlich den Zuschlag erhalten. Strafzahlungen drohen denjenigen, die einen Zuschlag erhalten, die geplante Anlage aber nicht errichtet haben. Bei diesem
Ausschreibungsmodell können auch ausländischen Investoren zum Zug kommen. Denn Teil des Kompromisses mit der EU-Kommissionv im Streit um die EEG-Novelle war unter anderem, dass bei Ausschreibungen mindestens 5 Prozent der neu zu installierenden Leistung auch für ausländische Projekte geöffnet werden. Die Regelung in §2 (6) des EEG 2014 gilt bereits für die Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Pikant daran ist, dass die EU-Komission zwar lediglich einen ausländischen Anteil bis 5 Prozent zur Ausschreibung verlangt, im neuen EEG jedoch die Formulierung „mindestens 5 Prozent“ gewählt wurde. Damit existiert kein Deckel hinsichtlich europaweiter Freiflächen-Projekte im Ausschreibungsmodell. Zudem heißt es in dem Paragraph, dass die Ausschreibung europaweit geöffnet werden soll, soweit „der physikalische Import
des Stroms nachgewiesen werden kann“. Weil ein solcher Nachweis physikalisch bekanntlich nicht zu führen ist, droht die Situation, dass die Solarstromerzeugung mit Freiflächenkraftwerken zwar im
europäischen Ausland über das deutsche EEG gefördert wird.
Der erzeugte Ökostrom wird dann voraussichtlich aber vor Ort verbraucht und mit dem deutschen Stromnetz lediglich bilanziell verrechnet. Hierzulande kann durch das ausländische Solarprojekt also kein Strom aus konventionellen Kraftwerken verdrängt werden.
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