Montag, 14. Juli 2014

Erst beschließen, dann ändern


 Bild: Fotolia.com, saschi79

Das geplante Gesetz in Bayern über Mindestabstände für Windkraftanlagen
hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags am 10. Juli für Streit gesorgt.


Die Opposition hatte gefordert, angesichts massiver Einsprüche in einer  Expertenanhörung am 3. Juli das Gesetz bis zum Herbst auszusetzen und nochmals in Ruhe mit Verbänden und Wissenschaftlern zu sprechen. Die CSU lehnte dies ab. Am Ende der Sitzung billigte die Regierung den Gesetzentwurf, obwohl sie noch Änderungen vornehmen will, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Die SPD sprach von einer Farce. „Geht's eigentlich noch? Das ist absurd, das könnt ihr einfach
nicht machen“, sagte Natascha Kohnen (SPD). Annette Karl (SPD) klagtelaut dpa, das habe mit Parlamentarismus nichts mehrzu tun: „Wir sind hier im Landtag und nicht im Kindergarten.“ Ausschusschef Erwin Huber kündigte laut Agenturmeldungen an, dass die CSU bei zwei Punkten bereit sei, nachzubessern. Erstens beim Bestandsschutz für schon bestehende Flächennutzungspläne, in denen der Bau von Windrädern vorgesehen ist; und zweitens
bei der Frage der Beteiligung von Nachbargemeinden, wenn eine Kommune von der sogenannten 10-H-Regelung abweichen will.

Experten lehnen den Gesetzentwurf ab

In der Expertenanhörung wurde zuvor unter anderem kritisiert, dass die
Argumentation – es könne ja gebaut werden, wenn Konsens herrsche –
in der Praxis nicht umsetzbar sei. Trete die Regelung in Kraft, würden Windkraftanlagen in Außenbereiche verdrängt, was zu Streit zwischen benachbarten Gemeinden führen könne, gab Florian Gleich, Referent für Planen und Bauen beim Bayerischen Städtetag, zu bedenken. Zudem hätten nach dem Beschluss von 2011 viele Kommunen aufwendige Konzepte erarbeitet, sagte Dr. Franz Dirnberger, Direktor des Bayerischen Gemeindetags, bei der Expertenanhörung. Es
müsse daher eine Vertrauensschutzregelung für Planungen geben, die bereits vorliegen. Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK München und Oberbayern, sieht „keine
Notwendigkeit für das Gesetz“. Damit drohe nur eine Verkomplizierung,die viele Gemeinden überfordere. Nach Meinung von Günter Beermann, Landesvorsitzender des Bundesverbands Windenergie, ist die Windkraft in Bayern quasi tot, wenn die 10-H-Regelung komme.
„Wir haben das einmal überprüft“, sagte Beermann im Gespräch mit E&M Powernews. Bei einem Mindestabstand von 2 000 m reduziere sich die verbleibende Fläche auf einen minimalen
Restwert von 0,05 % der Landesfläche Bayerns. Auch die Opposition warf der CSU erneut vor, der Windenergie damit den Boden zu entziehen. Geht es nach den Plänen der CSU, soll die abschließende Beratung im Landtag im Oktober sein, günstigenfalls solle das Gesetz
Anfang November in Kraft treten.

Der vorstehende Beitrag wurde bereitgestellt von:

E&Mpowernews

Juli 10, 2014

Heidi Roider

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