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Die kontrovers diskutierte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
kann pünktlich zum 1. August in Kraft treten. Am 11. Juli billigte der
Bundesrat das Gesetzespaket.
Die Ausbaukorridore für die Windenergie, die Direktvermarktung und die Ausschreibung von regenerativen Erzeugungsprojektenwaren auf Drängen der Bundesländer noch nachgebessert worden. Kritik übten vor allem die Bundesländer an den Mindestabstandsregelungen für Windräder, die auf Bestreben Bayerns in das Bundesbaugesetz aufgenommen werden. Lange war vermutet worden, dass der Bundesrat deshalb den Vermittlungsausschuss einschalten würde. Nach der Abstimmung im Bundesrat ist klar, dass die EEG-Reform umgesetzt wird.
Die Bundesländer billigten am 11. Juli das Gesetzespaket und verzichten trotz aller Kritik auf die Einschaltung des Vermittlungsausschusses. Damit kann das reformierte EEG fristgerecht zum 1. August in Kraft treten. Ziel der Refom ist es, mit verbindlichen Ausbauzielen, Förderkürzungen und mehr Wettbewerb die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2017 stabil zu halten.
Juli 11, 2014
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