Samstag, 26. Juli 2014

Weißer Rauch aus Brüssel für das EEG


 Bild: Fotolia.com, kreatik  
Die EU-Kommission hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes endgültig abgesegnet. Mit der am 23. Juli erteilten beihilferechtlichen Genehmigung kann das EEG 2014 wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie“, so Bundesenergieminister Sigmar Gabriel. Die Entscheidung der EU-Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 sowie die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 stehen den Angaben zufolge noch aus und werden nach der Sommerpause erfolgen. Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission sei die „grundlegende Reform“ des EEG für einen geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien mit mehr Kosteneffizienz und Marktintegration sowie dem Systemwechsel bei der Förderung zu Ausschreibungen „erfolgreich abgeschlossen“, hieß es weiter von Gabriel. Schließlich sorgten die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die Umlagepflicht „für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG“.

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Juli 23, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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