Samstag, 5. Juli 2014

BMWi-Studie: Reform vor Kapazitätsmarkt


Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Bevor ein umfassender Markt für das Vorhalten von Kraftwerksleistung eingeführt wird, soll zuerst der bestehende Strommarkt optimiert werden, fordern die Autoren einer Studie, die für das Bundeswirtschaftsministerium erstellt wurde. Sie listen eine Reihe von Optiminierungsmöglichkeiten auf.Bevor über einen neuen Kapazitätsmarkt für das Vorhalten von Kraftwerksleistung nachgedacht wird, sollten zuerst die bestehenden Regeln des existierenden Energy-Only-Markts optimiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellte Studie der Berliner Connect Energy Economics. Die Studie mit dem Titel „Leitstudie Strommarkt – Arbeitspaket Optimierung des Strommarktdesigns“ macht eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie die derzeitigen Spielregeln auf dem Strommarkt, in dem es keine langfristigen Prämien für das Vorhalten von Kraftwerken gibt, so angepasst werden können, dass der Markt die Stromversorgung noch effizienter gewährleisten kann. „Hemmnisse im Marktdesign lassen sich häufig auf Friktionen an den Grenzen der Teilmärkte zurückführen. Diese können notwendige Ausgleichsgeschäfte und die Berücksichtigung von Opportunitätskosten erschweren, so dass die Wirkung von Preissignalen künstlich begrenzt wird“, heißt es in der Studie, die jetzt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht wurde. So könnten Produktdefinitionen sowohl an den Spot- als auch an den Regelleistungsmärkten zu einer impliziten Begrenzung des Anbieterkreises führen und so die Flexibilisierung des Marktes hemmen. Die bisherige Art der Regelleistungs- und Blindleistungsbereitstellung kann außerdem zu einer ineffizient hohen Mindesteinspeisung führen, beschreiben die Wissenschaftler die Wechselwirkungen der verschiedenen Teilmärkte. Hemmnisse im Regulierungsdesign seien häufig auf administrative Anreizstrukturen zurückzuführen, die zu einer Abkopplung des Verhaltens der Marktteilnehmer vom Strompreissignal führen. Ein zentrales Beispiel seien die Netzentgeltstrukturen, die zu einem Zielkonflikt von netz- und marktdienlichen Anreizen führten. Ebenso wie die Eigenverbrauchsregelungen seien die Entgeltstrukturen somit nicht im Sinne der Energiewende angelegt. Zudem könnten Verzerrungen zwischen den Sektoren auftreten, wenn das Preisverhältnis zwischen substituierbaren Energieträgern durch uneinheitliche Abgaben verändert wird. Unter anderem beschäftigen sich die Studien-Autoren auch mit dem kartellrechtlichen Verbot für Kraftwerksbetreiber mit starker Marktstellung, den Strom aus ihren Kraftwerken zu Preisen oberhalb ihrer eigenen Grenzkosten anzubieten. „Das Mark-Up-Verbot nimmt (..) unmittelbar Einfluss auf das Gebotsverhalten der Marktteilnehmer. Das Verbot blockiert das Peakload-Pricing und erschwert die Refinanzierung von angebots- und nachfrageseitigen Kapazitäten“, heißt es in der Studie. Die kurzfristige Einführung von Zahlungen für das Bereithalten von Kraftwerksleistung sehen die Studien-Autoren als nicht notwendig an. „Prognosen zur Entwicklung des Kraftwerksparks, der Spitzenlast und der Übertragungskapazitäten lassen auch für die nächsten Jahre erwarten, dass die Versorgung in Deutschland gesichert ist.“ Die bevorstehende fundamentale Anpassung des Marktes in einen Gleichgewichtszustand könne zu einem höheren Preisniveau, gelegentlichen Preisspitzen und einen zunehmenden Terminmarktvolumen führen. Damit gibt das Gutachten dem Großteil der Kräfte im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Auftrieb, die der Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarktes skeptisch gegenüber stehen. Die traditionelle, sich marktwirtschaftlich nennende Fraktion im Ministerium fürchtet durch Kapazitätsmärkte staatliche Markteingriffe. Anhänger der erneuerbaren Energien, die durch die Fusion von Teilen des Umweltministeriums jetzt ebenfalls im Wirtschaftsministerium vertreten sind, sehen jede zusätzliche Zahlung für fossile Kraftwerke skeptisch. Sowohl Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel als auch sein Energieabteilungsleiter Urban Rid hatten in den vergangenen Wochen immer wieder ein „Hartz IV für Kraftwerke“ abgelehnt. Die Branchenverbände BDEW und VKU fordern dagegen die baldige Weichenstellung in Richtung eines umfassenden Marktes für elektrische Leistung. Die Studie steht unter http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=643918.html zum Abruf bereit.

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Juli 02, 2014

Timm Krägenow

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