Bürger-Energiegenossenschaften können sich vorerst kaum Hoffnungen machen, in Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Projekte über eine Sonderregelung zum Zuge zu kommen. Das zeichnet sich mit Blick auf das 2015 startende „Pilot“-Verfahren nach der jüngsten Meinungsbildung im Bundeswirtschaftsministerium ab. Sofern eine noch offene Ressortabstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium erfolgreich abgeschlossen wird, könnte die Kabinettsrunde am 17. Dezember den Startschuss für den „Piloten“ einleiten. Mit diesem Testverfahren sollen − in drei Tranchen zum April, August und Dezember − insgesamt mindestens 400 MW Solarstromleistung zum Bau ausgeschrieben werden.

Angesichts dieser Entwicklung konnte NRW-Umweltminister Johannes Remmel den im Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband (RWGV) organisierten Energie-Bürgern jüngst lediglich allgemeine Unterstützung signalisieren. Das Organisationsmodell des Energiemarktes der Zukunft sei „dezentral und genossenschaftlich“, sagte er während der RWGV-Tagung „Energiegenossenschaften in Zeiten des EEG 2.0“ in Gelsenkirchen. Jene Bürgerunternehmen, die seit 2006 nach Verbandsangaben mehr als 1,35 Mrd. Euro in zumeist erneuerbare Energien investiert haben, seien „wichtige Partner der Energiewende“.

Allerdings hat sich der Großteil der rund 900 bestehenden Energiegenossenschaften bislang vornehmlich mit Investitionen in Photovoltaik beschäftigt. Schon nach den Einschnitten bei der Solarvergütung bei der EEG-Novelle 2012 war die Zahl der errichteten Neuanlagen dramatisch zurückgegangen. Auch die jüngste Novelle in diesem Sommer konnte die Entwicklung nicht drehen, weil alternative Direktbelieferungsmodelle durch den − auch rückwirkenden − Fortfall des Grünstromprivilegs zunichte gemacht wurden. Derzeit würden Genossenschafts-Investitionen in Höhe von rund 300 Mio. Euro zurückgehalten, schätzt RWGV-Chef Ralf Barkey.

Aus diesem Grund war mit Spannung die Kursfestlegung für die bundesweit erste PV-Ausschreibung erwartet worden. Dieses Verfahren soll ab 2017 für den Regelfall gelten und die bisherigen fixen Einspeisevergütungen im EEG ablösen. Genossenschaften verfügen allerdings weder über ausreichende Mittel noch unternehmensrechtliche Möglichkeiten, sich unter Einsatz erheblicher Projektierungskosten letztlich erfolglos an Wettbewerben zu beteiligen. Deshalb hatte der Verband gefordert, ein Viertel des Ausschreibungsvolumens im „Piloten“ so genannten „kleinen Marktakteuren“ zu reservieren. Darunter fallen sollten Unternehmen bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Auch die Düsseldorfer Landesregierung setzte sich im Herbst mit dem Land Schleswig-Holstein für einen solchen Sonderbereich ein. In Düsseldorf hielt man 100 MW als „Schutzzone“ für angemessen. Daraus wird vorerst nichts. „Den Energiekonzernen hat Berlin den Wunschzettel erfüllt. Und wir Bürgergenossenschaften haben die Bescherung“, ärgert sich RWGV-Vorstand Barkey.

Während für NRW-Minister Remmel das Ausschreibungsmodell im Bereich Photovoltaik „noch irgendwie funktionieren mag“, mache es für Windenergie absolut keinen Sinn. Es sei ihm nicht plausibel, warum Wettbewerber sechsstellige Summen an Projektierungskosten in die Hand nehmen sollten, „um nachher an einer Verlosung teilzunehmen“. Wenn nicht schnell erklärt werde, wie das funktionieren solle, müsse man das Verfahren abbrechen und auf „Reset“ drücken, fordert er in Richtung Bundesregierung und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Dann müsse man eben erneut mit der EU-Kommission reden, die für Großbritannien ein Atomstrom-Subventionsmodell über 35 Jahre genehmigt habe.