Dienstag, 30. Dezember 2014

EnBW klagt gegen Kernkraft-Moratorium

Der Karlsruher EnBW-Konzern hat angekündigt, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einzureichen. Mit Blick auf eine zum Jahresende 2014 ablaufende Verjährungsfrist will der EnBW-Konzern Schadensersatz für die erzwungene Abschaltung von zwei Kernkraftwerken einklagen. Wie das Unternehmen am 22. Dezember mitteilte, soll am 23. Dezember eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht werden. Am 16. März 2011 hatte das baden-württembergische Umweltministerium auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung der EnBW-Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 angeordnet. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel 2013 im Fall des Moratoriums der KKW-Blöcke in Biblis festgestellt hatte, dass die Anordnungen rechtswidrig waren, will nun auch EnBW gegen die Entscheidung vorgehen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, habe der EnBW-Vorstand insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats sei beschlossen worden, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache lieferten hierbei wesentliche Erkenntnisse und unterstützten eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen. Der Schaden, der dem Karlsruher Konzern durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I entstanden sei, liege in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.




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