Mittwoch, 10. Dezember 2014

Straffer Plan für Effizienz und Klimaschutz

Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch

Die Bundesregierung ergänzt die Energiewende mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz um einen wichtigen Baustein. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz bekräftigt sie ihren Willen zu Kurskorrekturen. Die Energiewende zu systematisieren und planbar zu machen, ist das Ziel von Bundesenergie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sieht er schon „auf Zielkurs“, die Arbeit am künftigen Strommarktdesign läuft. Nun seien die beiden „nächsten wichtigen Meilensteine bei der Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht“, sagte Gabriel am 3. Dezember bei der Vorstellung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und des Aktionsprogramm Klimaschutz, die die Bundesregierung am selben Tag beschlossen hatte. Sie sollen die auch im erstmals vorgelegten Fortschrittsbericht zu Energiewende dokumentierten Defizite bei der Energieeffizienz und beim Klimaschutz beseitigen helfen. Der NAPE setzt auf einen intelligenten Mix aus Beraten und Informieren, Fördern und Fordern. Seine wichtigsten Elemente sind der Vorschlag zur Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und Ausschreibungen für Energiesparprojekte mit einem angestrebten Fördervolumen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. „Energieeffizienz wird damit endlich zur zweiten Säule der Energiewende“, ist sich Gabriel sicher. Er will damit nicht nur den Energieverbrauch und die Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren, sondern „Energieffizienz zum Geschäftsmodell machen“. Das birgt erheblich Chancen für Energieversorger. „Ab 2015 rufen wir mit dem Ausschreibungsmodell „STEP up“ Akteure aus verschiedensten Bereichen dazu auf, individuelle Stromeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und sie bei einem Wettbewerb um Förderzuschüsse einzureichen“, heißt es im NAPE. Energiedienstleister, Stadtwerke, Energiegenossenschaften und andere Akteure sollen motiviert werden, wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten aufzudecken und Effizienzmaßnahmen zu ergreifen. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Sammelprojekte. So könne zum Beispiel ein Energiedienstleister vor Ort die energetische Optimierung von Aufzügen für Unternehmensgebäude oder Wohnhäuser einer Kommune gebündelt anbieten.

Ausschreibung soll Effizienz zum Geschäftsmodell machen

Bis 2018 plant die Bundesregierung, Ausschreibungen mit einem Volumen von rund 500 Mio. Euro auf den Weg zu bringen. Wenn sich das Ausschreibungsmodell bewährt, soll es ab 2018 fortgeführt, und eventuell auf den Wärmeberich ausgeweitet werden. Die Stärkung des Marktes für Energieeffizienz über verbesserte Bürgschaftsangebote für Contracting-Projekte sowie eine gemeinsame Initiative zusammen mit der Wirtschaft zur Etablierung von bis zu 500 Energieeffizienz-Netzwerken, sind weitere wesentliche Bestandteile des NAPE. Das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW soll um 200 Mio. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt werden. Als alternative Förderungsmöglichkeit für Gebäudesanierung wird eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in energetische Gebäudesanierungen eingeführt werden. Vorgesehen ist hierfür ein Fördervolumen von 1 Mrd. Euro pro Jahr bis 2019. Allein für die Gebäudesanierung stünden damit 3 Mrd. Euro Fördermittel pro Jahr bereit. Die steuerliche Förderung ist jedoch nur umzusetzen, wenn die Länder zustimmen. Nach einer Kompensationsmöglichkeit für die Steuerausfälle der Länder wird gesucht. Insgesamt sollen mit dem NAPE 390-460 Petajoule (PJ) Energie eingespart werden, das entspreche etwa dem Energieverbrauch von Bremen und Thüringen, so Gabriel. Zusätzliche Energieeinsparungen in einer Größenordnung von 110-160 PJ werden mit Maßnahmen im Verkehrsbereich erreicht. Mit dem NAPE will der Minister bis 2020 zusätzliche Investitionen von mehr als 80 Mrd. Euro anstoßen. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz ist jedoch nicht nur wichtiger Teil der Energiewende, sondern auch ein zentrales Instrument für die Nachbesserungen beim Klimaschutz, denen sich das im Bundesumweltministerium erarbeitete Aktionsprogramm Klimaschutz widmet. Ministerin Barbara Hendricks sprach bei der Vorstellung in Berlin vom „umfangreichsten Maßnahmenpaket, das je eine Bundesregierung zum Klimaschutz vorgelegt hat“. Sie will damit sicherstellen, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert. Dieses Ziel von 2007 würde ohne das Programm aktuellen Vorausberechnungen zufolge um 5 bis 8 Prozentpunkte verfehlt.

Zusätzlicher Klimaschutzbeitrag von Kraftwerken

Das Aktionsprogramm beinhaltet Maßnahmen für eine zusätzliche Minderung der Treibhausgasemissionen in der Größenordnung von 62 bis 78 Mio. t CO2-Äquivalenten. Mit 25-30 Mio t den größten Beitrag dabei soll die Verbesserung der Energieeffizienz. Der Bereich klimafreundliches Bauen und Wohnen soll 1,5 bis 4,7 Mio. t beitragen. Durch zusätzliche Maßnahmen im Stromsektor wollen Hendricks und Gabriel die CO2-Emissionen um 22 Mio. t reduzieren. Dazu soll der Bundeswirtschaftsminister in der ersten Jahreshälfte 2015 einen Regelungsvorschlag ausarbeiten, wie diese 22 Mio. t als Minderungsverpflichtung auf den gesamten Kraftwerkspark in Deutschland verteilt werden. Diese Vorhaben hatte im Vorfeld der Verabschiedung des Aktionsplans das größte Aufsehen erregt. Als weiteres zentrales Instrument zum Erreichen der Ziele sehen die beiden Ministerien zudem auf die schnelle Reparatur des Europäischen Emissionshandels bis 2017 und nicht erst bis 2021 wie bisher vorgesehen. Der Emissionshandel setzt derzeit aufgrund der derzeitigen Überliquidität keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize für Klimaschutzinvestitionen. Der Verkehrsbereich soll mit 7-10 Mio. t zum Aktionsprogramm beitragen. Dazu kommen noch Maßnahmen zur Minderung nicht energiebedingter Emissionen in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Abfallwirtschaft, die 3 bis 7,7 Mio. t bringen sollen, sowie in der Landwirtschaft (3,6 Mio. t). Darüber hinaus enthält das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 eine Reihe von Maßnahmen, die schwer zu quantifizieren sind. Hierzu zählen insbesondere Beratung und Information sowie die Effekte von Aus- und Fortbildung. Auch Forschung und Entwicklung seien unabdingbar, um die notwendige schrittweise Dekarbonisierung der Volkswirtschaft zu erreichen, so Ministerin Hendricks. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sei ebenfalls von besonderer Bedeutung, etwa die öffentliche Beschaffung und die energetische Sanierung öffentlicher Liegenschaften. Diese Maßnahmen zusammen könnten einen Beitrag von mindestens 3 bis 4 Mio. t CO2-Reduzierung bis 2020 bringen, so dass über das Gesamtvolumen des Programms in Höhe von 78 Mio. t hinaus sogar eine Minderung von 82 Mio. t erreicht werden könnte. Auch das Monitoring der Programme soll verbessert werden. Hendricks kündigte einen einen jährlichen Klimaschutzbericht an, Gabriel wird in drei Jahren den nächsten Fortschrittsbericht zur Energiewende vorlegen und dann gegebenenfalls noch einmal nachsteuern, wenn es nötig ist, wie er versicherte.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Klimaschutz wurde bereitgestellt von:

Energie & Management

Dezember 03, 2014

Peter Focht

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