Freitag, 19. Dezember 2014

Kommentar: Ohrfeige für Methode à la Berlin

Bild: Fotolia.com, Do Ra 

Das Land Berlin holt sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige für seinen unausgegorenen Versuch der Rekommunalisierung des Gasnetzes in der Hauptstadt. Das Landgericht Berlin hat am 9. Dezember dem Senat untersagt, die Konzession für das Gasnetz in der Hauptstadt an Berlin Energie zu vergeben. Finanzsenator Ulrich Nußbaum hatte der eigens dafür gegründeten kommunalen Gesellschaft Anfang Juni die Konzession zugesprochen. Die unterlegene Gasag, die bisher die Konzession hält, hatte dagegen geklagt. Das Gericht stellte bei der Verhandlung am 9. Dezember nicht nur die Bieterfähigkeit von Berlin Energie in Frage, sondern auch die Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens. Berlin Energie sei nur ein „unselbständiger Teil“ der Verwaltung, ein Finanzierungskonzept für die Konzessionsübernahme sei nicht zu erkennen, die Gewichtung der Vergabekriterien sei intransparent. Dieses Urteil ist ein Armutszeugnis für die gesamte Rekommunalisierungspolitik in der Hauptstadt. Der SPD, die im Senat die Mehrheit und mit Michael Müller den Regierenden Bürgermeister stellt, ist es nicht gelungen, die bekannt kommunalfreundliche Stimmung der Bürger zu nutzen und ein plausibles Konzept für eine Energieversorgung in öffentlicher Hand zu entwickeln. Sie war nicht einmal in der Lage, ihren Koalitionspartner CDU davon zu überzeugen und verzettelte sich deshalb mit dem Plan, einen Ein-Mann-Betrieb von Senates Gnaden zum ernsthaften Konkurrenten der Gasag für die Gas- und von Vattenfall für die Stromkonzession aufzublasen. Dieser Weg ist auf ganzer Linie gescheitert. Und damit nicht genug: Auch das bei den rekommmunalisierten Wasserbetrieben angesiedelte Berliner Stadtwerk, das sich um Ökostromvertrieb kümmern soll, hat sich bislang als komplett handlungsunfähig erwiesen. Das Scheitern des Berliner Weges wirft auch die Frage auf, ob der Senat bei seinem Rekommunalisierungsversuch gut beraten war. Die Anwältin der in diesem Bereich erfahrenen Kanzlei Becker Büttner Held versuchte bei der Gerichtsverhandlung zwar noch beredt zu retten, was zu retten war. Doch der Richter machte ob offensichtlicher Mängel des Verfahrens schnell klar, dass nichts zu retten war. Wie konnte es aber überhaupt zu einer Konzessionsvergabe kommen, die juristisch auf so töneren Füßen stand? Die politische Opposition hatte den Schuldigen schnell gefunden: Finanzsenator Nußbaum. Die Rücktrittsforderung an ihn war aber überflüssig, denn er hatte schon im Zuge des Abgangs des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit im Sommer erklärt, seinen Hut zu nehmen. Nußbaums seit 11. Dezember amtierender Nachfolger Matthias Kollatz-Ahnen obliegt es nun, die Scherben, die sein Vorgänger hinterlassen hat, zu kitten, um vielleicht doch noch zu einer kleinen Rekommunalisierung zu kommen. Gasag und Vattenfall haben als Alternativen zu ihren Alleinbewerbungen um die Konzessionen auch Kooperationen mit dem Land angeboten. Kollatz-Ahnen hat bereits angekündigt, mit der Gasag darüber zu verhandeln. Viel anderes als die damit zu erreichende Teil-Rekommunalisierung des Gasnetzes bleibt ihm nicht übrig. Denn schon 2016 sind Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin. Und sollte die SPD wieder als stärkste Partei daraus hervorgehen wollen, kann sie sich eine Berufung gegen das Landgerichtsurteil und damit einen langwierigen Rechtsstreit um die Gaskonzession kaum erlauben. Denn die Bewohner der Hauptstadt haben spätestens seit dem Flughafendesaster unendliche Hängepartien endgültig satt.

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Energie & Management

Dezember 17, 2014

Peter Focht

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