Donnerstag, 25. Dezember 2014

Regierung plant Atom-Fonds

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Laut einem Papier von Wirtschafts- und Umweltministerium sollen die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke stufenweise 17 Mrd. Euro für die künftigen Entsorgungskosten in einen Fonds einzahlen. Die Verantwortung für die Entsorgung will der Bund aber nicht übernehmen. Die Bundesregierung plant offenbar, die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke zu Milliardenzahlungen an einen Entsorgungs-Fonds zu verpflichten. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass laut einem internen Papier aus dem Wirtschafts- und aus dem Umweltministerium die Kraftwerksbetreiber stufenweise 17 Mrd. Euro in einen Fonds einzahlen sollen, „um die langfristigen Verpflichtungen der Entsorgung“ abzudecken. Damit ist offenbar vor allem die Errichtung des geplanten Endlagers und dessen Betrieb gemeint. Der Rückbau der Kernkraftwerke und die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennstäbe sollen auch künftig nicht aus einem zentralen Fonds, sondern aus den Rückstellungen der Betreiber beglichen werden. Die Kosten hierfür werden mit etwa 19 Mrd. Euro beziffert. Die vier Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland, Eon, RWE, Vattenfall und EnBW, haben derzeit rund 36 Mrd. Euro an Rückstellung für den Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der Brennstäbe gebildet. Wo allerdings diese Rückstellungen angelegt sind, ob in Wertpapieren oder in Kraftwerken, ist derzeit nicht sehr transparent. Auch angesichts der Krise der großen Energieunternehmen wächst die Besorgnis, dass das Geld zum entscheidenden Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen könnte. Der deutsche Ableger des schwedischen Vattenfall-Konzerns hatte sich kürzlich so umformiert, dass die schwedische Konzernmutter nicht mehr für die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke haften muss. Auch die Pläne von Eon, sämtliche Großkraftwerke und damit auch die Kernkraftwerke in eine neue Gesellschaft auszulagern, hatten Bedenken ausgelöst, ob das neue Unternehmen in Zukunft noch genügend finanzielle Reserven haben wird, um den Entsorgungsverpflichtungen nachzukommen. "Wir können nicht sicher sein, dass alle Kernkraftwerksbetreiber die Veränderungen am Energiemarkt erfolgreich überstehen und ihren langfristigen Entsorgungsverpflichtungen nachkommen können", heißt es in dem Papier. Autoren sind der Wirtschafts- und Energie-Staatssekretär Rainer Baake und der Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth. Die Rückstellungen seien "weder zweckgebunden noch insolvenzsicher". Die Zeitung berichtet, dass schon 2011 der Bundesrechnungshof moniert habe, dass sich Höhe und Wert der Rückstellungen für die Finanzbehörden kaum kontrollieren ließen. Nach den Plänen der Staatssekretäre soll sich dies nun ändern. So wie Versicherer sollen die Energiekonzerne für ihre Entsorgungs-Rückstellungen künftig Anlagevorschriften erhalten, um Risiken stärker zu streuen. Im Fall der Insolvenz sollen zuerst die Summen für die Nuklear-Entsorgung beglichen werden. Mit der Einführung des Fonds planen die Staatssekretäre aber nicht, dass der Bund, wie von den Unternehmen angedacht, auch die Verantwortung für die Entsorgung der Kernenergie-Restbestände übernimmt. "Alleiniger Zweck des Fonds ist die Sicherung der Mittel", heißt es in dem Papier. "Eine Befreiung der Betreiber von ihren Verpflichtungen ist damit nicht verbunden." Der baden-württembergische Kernkraftbetreiber EnBW betonte, dass das Geld für die Entsorgung vorhanden sei. „Der Konzern kann zu jeder Zeit Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Das gilt auch für die Rückstellungen im Kernenergiebereich“, sagte ein Sprecher. Ende vergangenen Jahres hätten sich die Rückstellungen bei EnBW auf 7,66 Mrd. Euro belaufen.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Entsorgungs-Fonds wurde bereitgestellt von:

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Dezember 11, 2014

Timm Krägenow

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