Sonntag, 31. August 2014

Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit dem ZDF

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Russland - Ukraine...Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit dem ZDF

Samstag, 30. August 2014

Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit der ARD

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Nahost:...Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit der ARD

Freitag, 29. August 2014

Slowakei: SE künftig mehrheitlich staatlich


Bild: Fotolia.com, caruso13
Die Slowakischen Elektrizitätswerke (SE) sind künftig überwiegend in Staatshand. Das hat Ministerpräsident Robert Fico angekündigt. Die Slowakei soll mit 51 % statt wie bisher 34 % an den SE beteiligt sein, die restlichen 49 % sind für einen privaten Investor vorgesehen. Es sei „alles so eingestellt, dass unsere Leute ohne Weiteres loslegen können“, so der Regierungschef. Das Unternehmen war im Jahre 2006 teilprivatisiert worden. Seither ist die italienische Enel zu 66 % an den SE beteiligt; die restlichen Aktien hält der slowakische Staat.
Enel verhandelt derzeit über den Verkauf ihres Anteils. Die slowakische Regierung will diese Transaktion zu einer Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nutzen. Fico hatte sich in der Vergangenheit stets gegen die Teilprivatisierung der SE ausgesprochen. Für den Rückkauf aller Enel-Anteile fehlt der Slowakei, die vor kurzem von der EU-Kommission wegen einer rapide ansteigenden Staatsschuldenquote gerügt wurde, zurzeit jedoch das notwendige Kapital.
Daher dringt der Regierungschef auf das Beteiligungsmodell 51:49. Es wurde unter anderem bereits beim seit Juni wieder ganz in öffentlicher Hand befindlichen Gasversorger SPP angewandt. Fico zufolge werden die Rechte des Minderheitsaktionärs, der beispielsweise bei der SPP freie Hand in strategischen Fragen hatte, jedoch von vornherein deutlich eingeschränkt sein.
Beobachter gehen davon, aus, dass langfristig alle SE-Anteile wieder dem Fiskus gehören werden. Robert Fico wolle einen einheitlichen staatlichen Versorger für Gas und Strom schaffen. Deshalb sei es nur eine Frage der Zeit, bis auch die SE wieder vollständig in Staatshand sei und danach alsbald mit der SPP verschmolzen werde.

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August 25, 2014


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Belgische Regierung bereitet Stromabschaltungen vor


Bild: Fotolia.com, daboost
Nach dem Ausfall von drei Reaktorblöcken in Belgien reichen die vorhandenen Kraftwerkskapazitäten nicht mehr aus, um die Spitzenlasten im Winter zu decken. Regierung und Netzbetreiber planen, notfalls bestimmten Verbrauchern den Strom abzuschalten. Die Sorgen um die Stromversorgung Belgiens im kommenden Winter sind jetzt offiziell von der Regierung des Landes bestätigt worden. Um einen Stromausfall zu verhindern, könnten die Stromversorger in Belgien im kommenden Winter bestimmten Kunden zeitweilig den Strom abstellen, sagte der belgische Innenminister Melchior Wathelet laut der Nachrichtenagentur Belga am 22. August. Dem Bericht zufolge arbeitet der belgische Netzbetreiber Elia bereits an Krisenplänen. Diese sollen Anfang September den Behörden der verschiedenen Regionen vorgestellt werden. Eine Reduktion der elektrischen Last könne nötig sein, um einen „Black Out“, also einen Zusammenbruch des Stromsystems insgesamt, zu vermeiden, warnte Wathelet.
Die Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 stehen derzeit still, weil in beiden Reaktordruckbehältern Risse entdeckt worden sind. Bislang ist unklar, ob die beiden Kraftwerke überhaupt noch mal in Betrieb gehen können. Der Reaktorblock 4 des Kraftwerks Doel liegt still, seit 65 000 Liter Öl aus einer Turbine abgelassen wurden, die sich daraufhin automatisch abschaltete. Dabei ist offenbar ein erheblicher Schaden entstanden. Seit Mitte August ermittelt die belgische Staatsanwaltschaft wegen Sabotage. Es wird vermutet, dass das Öl absichtlich abgelassen wurde. Die vorhandenen Kraftwerksreserven reichen nach Einschätzung der belgischen Regierung nicht aus, um die Spitzenlast in einem kalten Winter zu decken.

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August 25, 2014

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Donnerstag, 28. August 2014

Bau der Ostküstenleitung konkretisiert


Bild: Fotolia.com, Gina Sanders  
Gemeinsam mit den Netzbetreibern Tennet und Schleswig-Holstein Netz hat sich das Kieler Umweltministerium auf die Umsetzung geeinigt. Schon im Herbst soll die Öffentlichkeit beteiligt werden, damit 2015 die Feinplanung starten kann. Schleswig-Holstein geht mit der Verzahnung von Bürgerbeteiligung und Genehmigungsverfahren neue Wege, erklärte Kiels Energiewendeminister Robert Habeck. Dem nun beschlossenen Realisierungsplan zufolge sollen ab Herbst 2014 Bürger, Gemeinden und Verbände in einem Dialogprozess in die Planung für den groben Korridor der neuen Leitung einbezogen werden. Im kommenden Jahr solle dann die Feinplanung beginnen und ab dem dritten Quartal 2016 die Planfeststellungsanträge für den ersten der insgesamt drei Bauabschnitte eingereicht werden. Ab 2018 soll dann jährlich mit dem Bau eines Leitungsabschnittes begonnen werden.

Mit dem Bau der geplanten Ostküstenleitung vom ostholsteinischen Göhl in den Kreis Segeberg soll eine 380-kV-Leitung errichtet werden, die Windstrom aus dem Nordosten Schleswig-Holsteins abtransportieren kann. Teilweise wird dabei auch eine bereits bestehende 220-kV-Leitung ausgebaut.

In Ostholstein mussten in der Vergangenheit aufgrund von Netzengpässen immer wieder Windräder temporär abgeschaltet werden, in den kommenden Jahren soll die Erzeugungskapazität in dieser Region aber um weitere 1 000 MW aufgestockt werden. Der Bau der neuen Leitung ist  deshalb nach dem Netzentwicklungsplan 2013 als wichtig eingestuft worden. In Schleswig-Holstein war bereits bei der Planung der Westküstentrasse durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ein
beschleunigtes Planverfahren erprobt worden.

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August 25, 2014

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Die Gießkanne ist die falsche Botschaft


Bild: Fotolia.com, Do Ra
Wer es noch nicht weiß: Der Erfolg der Energiewende hängt ganz maßgeblich von den Stromnetzen ab. Im besonderen Maße von den Verteilnetzen, die rund 90 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien aufnehmen. Da passt es doch, dass die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Bildung und Forschung im August gemeinsam die Forschungsinitiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ gestartet haben; 157 Millionen Euro geben sie dafür aus. Es war im Detail nicht zu erfahren, was davon in die Höchstspannungsebene fließt und was in die Verteilnetze. Jedenfalls erwähnen die Ministerien in ihrer Pressemitteilung zur Forschungsinitiative: „Neue Anforderungen ergeben sich zum Beispiel daraus, dass die dezentrale Erzeugung und die Verbrauchsschwerpunkte geografisch sehr weit auseinander liegen können. Neue Übertragungstechniken wie die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ; die Red.) können hier Abhilfe schaffen.“ Das ist wahr und bedarf keiner Forschung mehr. HGÜ-Leitungen kann man von der Stange kaufen, das einzige Problem dabei sind die Widerstände der Bevölkerung beim Bau solcher Trassen.
Es ist also zu hoffen, dass möglichst viel von den 157 Millionen für die Weiterentwicklung von intelligenten Verteilnetzen ausgegeben werden. Die Forschungsinitiative der beiden Ministerien hat eine Laufzeit von fünf Jahren und berücksichtigt mit den 157 Millionen Euro 83 Vorhaben: Sind 1,89 Millionen Euro pro Vorhaben. Die 83 Vorhaben verteilen sich auf 300 Hochschulinstitute und Forschungseinrichtungen sowie 400 Unternehmen, „davon 160 kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“, wie die Ministerien verlautbaren, und bei allen sei „die Förderinitiative auf großes Interesse gestoßen“. 700 Beteiligte teilen sich die 157 Millionen, im Schnitt erhält jeder 224 285, 714 Euro. Verteilt auf fünf Jahre sind das jährlich 44 857,142 Euro pro Teilnehmer.
700 Teilnehmer! „Wer koordiniert am Ende die einzelnen Ergebnisse“, war die Frage von E&M an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Antwort: „Über einen eigenen Internetauftritt zur Initiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ präsentiert die Bundesregierung aktuelle Forschungsergebnisse. Es sind regelmäßig Statusseminare mit den geförderten Einrichtungen geplant. Vor allem die Universitäten und Forschungseinrichtungen werden wissenschaftlich publizieren. Die Projektergebnisse werden über Zwischen- und Schlussberichte dokumentiert.“ Wer sich die Mühe machen will: Weitere Informationen sind zu finden unter http://forschung-stromnetze.info/. Im Augenblick gibt es nur die Information, dass ab Ende des Jahres ausführlich berichtet wird.
Und man fragt sich nach dem Nutzen dieser Initiative, die einmal Forschungs- und dann wieder Förderinitiative heißt. Egal: Ob gefördert oder geforscht, der Nutzen dieser Gießkanne ist für die erforderliche Ertüchtigung der Verteilnetze zweifelhaft. Es liegt nicht am Mangel wissenschaftlicher (und wirtschaftlicher) Erkenntnisse, dass zu wenig in intelligente Netze investiert wird, sondern an den regulatorischen Rahmenbedingungen. Die zu verändern kostet kein Geld, sondern nur Geist.
Wir brauchen nicht in fünf Jahren neue Erkenntnisse, sondern wir benötigen jetzt neue Anreize für Investitionen, damit die vorhandenen Erkenntnisse zu praktischen Erfahrungen werden.


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August 22, 2014

Helmut Sendner

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Bundesregierung genehmigt Verkauf von RWE Dea


Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Der umstrittene Verkauf des Gas- und Ölförderunternehmens RWE Dea an einen russischen Investor ist von der Bundesregierung genehmigt worden. Der Energiekonzern RWE kann seine Tochtergesellschaft RWE Dea an die Investorengruppe LetterOne um den russischen Oligarchen Michail Fridman wie geplant für 5 Mrd. Euro verkaufen. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf Anfrage von E&M Powernews. Das BMWi habe den Erwerb der RWE Dea durch das Unternehmen LetterOne intensiv geprüft und keine Einwände erhoben, erklärte ein BMWi-Sprecher. Durch den Verkauf sei die Öl- und Gasversorgung in Deutschland nicht gefährdet. Als Explorations- und Produktionsunternehmen ist RWE Dea auf die Suche und Förderung von Erdgas und Erdöl spezialisiert. Der Anteil des Unternehmens an der Gesamtversorgung in Deutschland liege im geringen einstelligen Bereich von etwa 1 % beim Öl und 2 % beim Gas. Den Anteil bei den Gasspeichern bezifferte das BMWi auf 1,8 %.
Der Verkauf von RWE Dea an einen russischen Investor war angesichts der Ukraine-Krise und der Rolle Moskaus in dem Konflikt scharf kritisiert worden. Bei politisch sensiblen Außenhandelsgeschäften hat die Bundesregierung ein Mitspracherecht. Die Kartellbehörden der EU-Kommission hatten dem Verkauf zuvor bereits zugestimmt.

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August 22, 2014

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Mittwoch, 27. August 2014

CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 27.8.2014)

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Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen....CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 27.8.2014)

Sonntag, 24. August 2014

Gabriel: Info-Angebot zu EU-Russland-Sanktionen freigeschaltet

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute die Einrichtung einer Informationsseite zu aktuellen Aspekten der EU-Russland-Sanktionen bekanntgegeben, die ab sofort Unternehmen unter www.gtai.de/russland-sanktionen zur Verfügung steht....Gabriel: Info-Angebot zu EU-Russland-Sanktionen freigeschaltet

Freitag, 22. August 2014

Gabriel: Keine Rüstungsexporte aus beschäftigungspolitischen Gründen

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat am 19. August 2014 rund 20 Betriebsräte aus der Rüstungsindustrie im Bundeswirtschaftsministerium getroffen, um mit ihnen über die Perspektiven der Rüstungswirtschaft und Wege zur Sicherung der Arbeitsplätze zu sprechen....Gabriel: Keine Rüstungsexporte aus beschäftigungspolitischen Gründen

Donnerstag, 21. August 2014

Weitere Rostfässer in Brunsbüttel entdeckt


 Bild: MJGI, Schleswig-Holstein 
Im stillgelegten Kernkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe sind weitere stark verrostete Atommüllfässer gefunden worden. Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck fordert nun, dass der Bund bundesweit alle Fässer in den Lagerstätten der Kernkraftwerke überprüfen soll. In den unterirdischen Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel sind zehn weitere Fässer mit schwach- bis mittelradioaktivem Müll gefunden worden. Ihr Rostfraß sei so stark, dass die Fässer teilweise zerstört und ihr Inhalt ausgetreten sei, teilte das Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Auf einer Folie am Kavernenboden sei eine breiartige Masse mit dem radioaktiven Stoff Cäsium 137 festgestellt worden, erklärte Energieminister Robert Habeck. Der Grünen-Politiker versicherte allerdings, dass aufgrund der meterdicken Betonwände keine Gefahr für Mitarbeiter und Bevölkerung bestehe und auch ein Durchsickern der Stoffe ins Grundwasser ausgeschlossen sei.
Anfang 2012 hatte die Kieler Atomaufsicht nach dem Fund eines ersten verrosteten Atommüllfasses den Betreiber Vattenfall aufgefordert, alle sechs Kavernenräume mit den insgesamt 631 Fässern mit radioaktiven Abfällen zu inspizieren und ein Bergungskonzept zu entwickeln. Mittlerweile wurden zahlreiche Schäden an den Fässern festgestellt. Allein in Kaverne 4 waren 18 der 70 eingelagerten Fässer beschädigt. Bis Anfang 2015 sollen nun alle Kavernen überprüft werden und die Abfälle in endlagergerechte Behälter umgefüllt werden.
Das von Vattenfall entwickelte Konzept zur Bergung der Rostfässer in Brunsbüttel reiche nach Einschätzung von Habeck nun nicht mehr aus. Einige Fässer ließen sich wegen defekter Deckel überhaupt nicht mehr anheben, so der Minister. Er forderte Vattenfall auf, bis Ende September ein neues Konzept zur sicheren Bergung zu entwickeln. „Die Fässer müssen schnellstmöglich geborgen werden, damit sich ihr Zustand nicht noch weiter verschlechtert“, so Habeck am 20. August in Kiel. Zugleich forderte er Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, bundesweit den Zustand von Atommüllfässern in ihren vorläufigen Lagerstätten an den Kernkraftwerken kontrollieren zu lassen.

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August 20, 2014


Kai Eckert


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Mittwoch, 20. August 2014

Förderung für moderne Lichttechnik


 Bild: Fotolia.com, Photo-K  

 Noch bis Ende dieses Jahres fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Umrüstung auf moderne Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Modernisierung der Beleuchtungstechnik gehört zum Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien. Gefördert werden hier laut BAFA investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch am Markt verfügbare Techniken. Dabei gibt es zum einen Fördergelder für Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2 000 Euro bis zu maximal 30 000 Euro je Antragsteller. Solche förderwürdigen Techniken sind beispielsweise elektrische Motoren und Antriebe, ​Pumpen, ​Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung, ​Drucklufterzeuger und eben die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik; das Programm ist begrenzt bis zum 31. Dezember 2014.
Zudem fördert das BAFA auch die sogenannte systemische Optimierung. Dieses schließt neben der Modernisierung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30 000 Euro auch Techniken mit ein, die die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie durch Optimierung ihrer Systemanbindung verbessern. Für alle Fördermaßnahmen muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen werden.
Der Anbieter i-save energy GmbH, Berlin, der eine intelligente Lichtsteuerung für LED-Beleuchtungssysteme entwickelt hat, weist darauf hin, dass in diesem Rahmen auch die Neu-Installation von Lichtsteuerungssystemen mit bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionssumme unterstützt wird. Damit ergibt sich für Unternehmen die Möglichkeit, nicht nur durch den Austausch der Leuchtmittel, sondern darüber hinaus auch durch deren intelligente Steuerung Energie und Kosten zu sparen.

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August 19, 2014

Armin Müller

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Unternehmen sollen Hacker-Angriffe melden


 Bild: Fotolia.com, Dreaming Andy  
Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant ein neues IT-Sicherheitsgesetz. Unternehmen wie etwa Energieversorger sollen dazu verpflichtet werden, Angriffe aus dem Netz zu melden. Firmen, die Opfer von Hacker-Attacken wurden, sollen künftig die Angriffe dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Das hat die Süddeutsche Zeitung am 19. August gemeldet. Wie die SZ weiter schreibt, will de Maizière damit die deutsche IT-Infrastruktur besser schützen. Deshalb sollen auch die Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, ihre Nutzer bei einer Systemstörung zu informieren. Betroffen von dem neuen Gesetz sind nach Informationen der SZ Banken, Behörden, Betreiber von Telekommunikations- und Energienetzen sowie Krankenhäuser.

Unternehmen sollen Standards selbst festlegen

Wie dies in der Praxis umzusetzen ist, sollen die jeweiligen Branchen selbst festlegen. Nach den Plänen des Innenministers sollen die Unternehmen in den nächsten zwei Jahren selbst solche Mindeststandards entwickeln und diese anschließend vom BSI genehmigen lassen. Zukünftig sollen die Unternehmen dann alle zwei Jahre nachweisen müssen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Das BSI wiederum soll die Meldungen auswerten und Firmen gegebenenfalls warnen. Dafür sind laut der Tageszeitung 133 neue Stellen beim BSI vorgesehen. Ein Entwurf für dieses Gesetz soll in den nächsten Tagen in die Ressortabstimmung gehen.

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August 19, 2014

Heidi Roider

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Ukrainer sollen Energie sparen


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Die ukrainische Regierung hat eine Informationskampagne zum Energiesparen angekündigt. Das Land will außerdem sein Gastransportsystem neu aufstellen und signalisiert Entspannung im Hinblick auf den Gastransit nach Europa. Die Ukraine reagiert auf die nach wie vor ungeklärte Situation im Hinblick auf künftige Gaslieferungen aus Russland. Der deshalb gegründete Energiekrisenstab unter Leitung von Vize-Ministerpräsident Wladimir Grojsman werde am 20. August eine Informationskampagne zur Energieunabhängigkeit starten, teilte das Regierungsamt in Kiew mit.
Die Kampagne soll die Ukrainer über die Notwendigkeit des Energiesparens und über die Nutzung erneuerbarer Energien aufklären. „Wir müssen jedem Ukrainer die Idee nahebringen, dass jeder gesparte Kubikmeter Gas und jeder ungenutzte Liter heißen Wassers ein Schritt zur Energieunabhängigkeit der Ukraine ist", erklärte Grojsman. Der Energiesparaufruf richtet sich sowohl an Bürger als auch an Unternehmen, die veraltete Gasheizkessel durch moderne und sparsame Kessel ersetzen sowie Stroh, Holz oder Torf anstelle von Gas als Brennstoff verwenden sollen.
Das ukrainische Parlament verabschiedete zudem am 14. August in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Reform des Gastransportsystems. Er sieht vor, Unternehmen aus Europa und aus den USA mit bis zu 49 % am ukrainischen Gastransportnetz, das eine wichtige Rolle für den Transit russischen Gases nach Europa spielt, zu beteiligen. Laut Medienberichten vom 18. August hat der ukrainische Gasversorger Naftogaz bereits mit potenziellen Bewerbern Verhandlungen aufgenommen. Im Gespräch ist unter anderem die US-amerikanische Öl- und Gasgesellschaft Chevron.
Das Pipelinesystem der Ukraine gewährleiste auch seit dem Einstellen russischer Gaslieferungen an das Land den Gastransit nach Europa, bekräftigte indes der ukrainische Energieminister Juri Prodan bei einem Treffen mit dem slowakischen Wirtschaftsminister Pavol Pavlis am 19. August. Die Ukraine sei ein sicheres Transitland.
Die Sicherheit der Versorgung seiner europäischen Kunden hänge somit allein vom russischen Lieferanten Gazprom ab, so Prodan weiter. Die eigene Versorgung könne die Ukraine zu über 50 %
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August 18, 2014

Josephine Bollinger-Kanne

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durch Lieferungen aus Europa über Polen, Ungarn und die Slowakei abdecken.


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Singapur plant zweites LNG-Terminal

Pavilion will zudem ein Referenzpreissystem für LNG in Südostasien schaffen, das mehr Transparenz bringen soll. Bisher liegen die LNG-Preise in Asien sechs Mal so hoch wie in Nordamerika. Mit einem Referenzsystem lassen sich die Preise zwar nicht unbedingt schnell senken, Seah hofft aber, mittelfristig über mehr Wettbewerb fairere Konditionen zu erreichen.

Der asiatische Stadtstaat Singapur will zum Drehkreuz für die Belieferung Asiens mit verflüssigtem Erdgas werden. Für die Finanzmärkte ist Singapur längst einer der bedeutendsten Handelsplätze, eine Art Schweiz Südostasiens. Der Stadtstaat bietet ferner einen der größten Container-Häfen der Welt, wo der Ölhandel eine bedeutende Rolle spielt, und strebt nun auch im Handel mit verflüssigtem Erdgas (LNG − Liquified Natural Gas) nach einer Top-Position.
Ein paar Monate nachdem Premierminister Lee Hsieng Loong Ende Februar das erste große LNG-Terminal Singapurs auf der Insel Jurong eröffnet hatte, beginnt bereits die Planung für eine zweite, mindestens ebenso große Anlage zum Umschlag von LNG. Denn es lässt sich jetzt schon absehen, dass die heutige Kapazität von 6 Mio. t LNG im Jahr nicht lange ausreicht.
Zwar braucht Singapur für die Deckung seines eigenen Bedarfs nur ein gutes Drittel der Kapazität − obwohl der Stadtstaat mehr als 90 Prozent des benötigten Stroms aus Gas produziert. Der Plan ist aber, logistisches Drehkreuz für den LNG-Handel in Asien zu werden.

In Fernost fehlt es noch weitgehend an der Infrastruktur für Erdgas. Die in der Association of South East Asian Nations (ASEAN) zusammengeschlossenen acht Staaten Brunei, Indonesien, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam reden zwar schon seit langem über eine Trans-Asean-Gas-Pipeline (TAGP). Doch das Projekt, Gasreserven und großen Verbrauchszentren in Südostasien zu verbinden, steckt immer noch in den Anfängen und könnte Utopie bleiben − gescheitert am fehlenden politischen Willen und am akuten Geldmangel. Anderseits steigt der Gasbedarf in Asien steil an, nicht zuletzt nach dem Desaster im japanischen Kernkraftwerk Fukushima 2011. Japan ist inzwischen nach Südkorea der zweitgrößte LNG-Importeur in Asien.

Konzerne verlagern LNG-Aktivitäten

In dieser Marktlage trifft Singapur mit seinen Plänen für einen LNG-Umschlagplatz genau den Kern des Bedarfs. Mehr als 25 internationale LNG-Gesellschaften, teils reine Handelsunternehmen, teils große Konzerne wie Shell oder die britische BG-Gruppe, haben deshalb in dem Stadtstaat ihr LNG-Geschäft konzentriert. Steve Hill, Präsident der LNG-Sparte bei BG, begründet die Verlegung der LNG-Zentrale von Großbritannien nach Singapur mit dem Wunsch, in der Nähe der wichtigsten Kunden zu sein, dort, wo „das Herz des globalen LNG-Handels schlägt“. BG hat die ersten 3 Mio. t LNG an Singapur geliefert und noch einen Kontrakt über zehn Jahre, den Hill möglichst erweitern möchte.
Ein wichtige Rolle dabei spielt Pavilion Energy, die LNG-Tochter der staatlichen Investmentgruppe Temasek-Holdings. Pavilion-Vorstandschef Seah Moon Ming hat nicht nur die Logistik und den Handel mit LNG in Singapur im Visier, sondern auch die Sicherung von LNG-Ressourcen. Pavilion hat deshalb Anteile an der US-Schiefergasförderer Chesapeake Energy und an Kunlun Energy, der chinesischen Gas-Explorations- und Fördergesellschaft gekauft. Für Partnerschaften blickt Seah nach Japan, Südkorea und Taiwan.
Die Temasek-Tochter ist nicht der einzige lokale LNG-Champion. Keppel Industries, einer der weltweit führenden Spezialisten für Offshore-Öl-Plattformen und Fördergerät, hat begonnen, auf seiner Werft in Singapur einen LNG-Tanker zur schwimmenden Verflüssigungs-Anlage umzubauen. Gelingt das, ließen sich mindestens 25 Prozent der Kosten in der kompletten LNG-Produktionskette einsparen.

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August 18, 2014
Katharina Otzen
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Dienstag, 19. August 2014

AMTEX Oil & Gas Inc.: Könnte Fracking hierzulande genehmigt werden?

Pressemitteilungen zum Thema Energiepolitik:
Unter dem Eindruck der Krim-Krise will Kanzlerin Angela Merkel die Energiepolitik überdenken Dallas, 13.05.2014. In 2013 war Bundeskanzlerin Angela Merkel noch ein absoluter Gegner der Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus Schieferstein, indem ein Gemisch aus Wasser und Chemikalien in die Erde gepresst und die wertvollen Rohstoffe so gewonnen werden können. „Diese Meinung scheint sie derzeit zumindest zu überdenken“, meine die Verantwortlichen der AMTEX Oil & Gas Inc. Der Grund könnte die Erfahrungen mit der Krim-Krise sein. Auch Deutschland ist zu einem erheblichen Teil abhängig von den Zulieferungen aus Russland und wird es künftig noch mehr sein, schafft man nicht eigene Alternativen. Die Internationale Energieagentur (IEA) in Paris sieht dabei für Europa eindeutige Zahlen, die immer stärker in die Abhängigkeit führen. Derzeit werden in der EU schon 60 Prozent des Gasverbrauchs durch Importe gedeckt. Aufgrund der erwarteten Entwicklung - also Mehrverbrauch durch Wegfall anderer Energieträger – dürfte der Anteil bis 2035 auf 80 Prozent ansteigen. Rund ein Drittel davon kommt aus Russland. Zwar erwarten E...AMTEX Oil & Gas Inc.: Könnte Fracking hierzulande genehmigt werden?

Russland-Sanktionen: Informationen für Unternehmen

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Die Europäische Union (EU) hat sich am 29. Juli auf sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt (PDF: 58 KB)....Russland-Sanktionen: Informationen für Unternehmen

Montag, 18. August 2014

EEG-Umlage für Eigenerzeugung ausgesetzt



Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen 

Die zum 1. August in Kraft getretene teilweise Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage wird vorerst von den Übertragungsnetzbetreibern nicht umgesetzt.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage, die seit dem 1. August gemäß § 61 Absatz 1 EEG 2014 auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom zum Teil erhoben werden soll, zunächst ausgesetzt. Dies geht aus einer Mitteilung der ÜNB auf deren Informationsplattform netztransparenz.de hervor. Als Grund dafür wird ausgeführt, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger in einer separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 geregelt werden soll, die noch nicht vorliegt. Bis zu der Veröffentlichung dieser Verordnung werden den Eigenversorgern keine Abschlagsrechnungen gestellt, eine Meldung ist nicht erforderlich. Die Meldepflicht im Rahmen der Jahresabrechnung nach § 74 EEG 2014 bleibt davon unberührt.

Laut der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft, die auf die vorläufige Aussetzung der EEG-Umlage für Eigenerzeuger aufmerksam gemacht hat, erwartet, soll der Entwurf der Abwicklungsverordnung im Herbst vorliegen und spätestens Anfang 2015 in Kraft treten. 
 

August 14, 2014

Jan Mühlstein

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BNetzA diskutiert Erhebungsbogen



Bild: Fotolia.com, Mirko
 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Konsultationsverfahren zur Stromkennzeichnung gestartet und befragt die Marktteilnehmer derzeit zur Ausgestaltung des Fragebogens und des erforderlichen Erhebungsverfahrens.
Mit dem Konsultationsverfahren soll den Energieversorgern die Möglichkeit gegeben werden, die für die Stromkennzeichnung benötigten Datenübermittlungspflichten abzustimmen. Wie die BNetzA mitteilte, haben Stromversorger bis zum 26. September 2014 Zeit, sich an dem Konsultationsverfahren zu beteiligen und ihre Beiträge bei der Behörde einzureichen. Ab 2015 ist geplant, die Daten zur Stromkennzeichnung dann erstmals abzufragen, Energieversorger sind dann verpflichtet, ihre Daten jeweils zum 1. November zu aktualisieren.
Im Rahmen der Stromkennzeichnung soll die Energiewirtschaft mittels Herkunftsnachweisen verpflichtet werden, ihren Kunden einen genauen Überblick über die Zusammensetzung des gelieferten Strommixes geben und Angaben zur CO2-Intensität der Erzeugung ausweisen. Dazu sollen die Stromversorger die entsprechenden Daten an die Bundesnetzagentur übermitteln. Diese wird einige Daten an das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt weiterleiten. Gemeinsam mit dem Branchenverband BDEW soll der Erhebungsbogen nach Abschluss des Konsultationsverfahrens auch mit dem Stromkennzeichungs-Tool des BDEW gekoppelt werden.
Weitere Informationen dazu wurden unter www.bundesnetzagentur.de bereitgestellt. ntur.de bereitgestellt.

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August 14, 2014
Kai Eckert
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Gabriel: Beschlossene Verschärfung der Sanktionen gegen Russland dringend nötig

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Die Europäische Union (EU) hat sich am 29. Juli auf sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt (PDF: 58 KB). Die Sanktionen beinhalten ein Waffenembargo, MaÃ�nahmen im Bereich Kapitalmarkt sowie Verbote für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Ausrüstung für bestimmte Projekte im Energiebereich. Daneben umfassen die beschlossenen MaÃ�nahmen die Ausweitung von Kontensperrungen und Einreiseverboten und ein Investitions- und Lieferverbot für bestimmte Infrastrukturprojekte auf der Krim....Gabriel: Beschlossene Verschärfung der Sanktionen gegen Russland dringend nötig

Samstag, 16. August 2014

CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 8.8.2014)

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Auf dem EU-Kanada-Gipfel in Quebec im Oktober 2008 wurde vereinbart, die Verhandlungen über ein umfangreiches Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) mit Kanada aufzunehmen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen....CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 8.8.2014)

Freitag, 15. August 2014

Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit dem ZDF

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Russland - Ukraine...Sommerinterview von Bundesminister Sigmar Gabriel mit dem ZDF

Donnerstag, 14. August 2014

Schleswig-Holstein hält an Ausbauzielen fest



Bild: Fotolia.com, Rene Grycner 
Die im Rahmen der EEG-Novelle gekürzte Förderung erneuerbarer Energien gefährdet den Ökostrom-Ausbau in Schleswig-Holstein nicht.
Kiels Energiewendeminister Robert Habeck geht davon aus, dass Schleswig-Holstein seine ehrgeizigen Ausbauziele wie geplant umsetzen kann. Bis 2025 will das Land zwischen den Meeren seinen Strombedarf rechnerisch zu 300 % aus erneuerbaren Energien decken können. Dazu soll in dem nördlichsten Bundesland dreimal so viel Strom aus Wind, Sonne und Biomasse erzeugt werden, als im Land selbst verbraucht werden.

Habeck will sich dafür einsetzen, dass Bürgerenergie auch weiterhin eine entscheidende Rolle spielen kann. Klärungsbedarf sieht er hinsichtlich der Ankündigung im neuen EEG, dass im Zuge der nächsten Reform ab 2017 Ausschreibungen verpflichtend werden sollen. „Wir fordern, dass die in Schleswig-Holstein bewährten Bürgerbeteiligungsmodelle auch in Zukunft ihren Platz bei den erneuerbaren Energien haben“, betonte Habeck in einem Pressegespräch. Dies müsse sichergestellt sein, so der Energiewendeminister. Bei Ausschreibungsverfahren und der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sei der bürokratische Aufwand „derzeit nicht absehbar“, bekräftigte Habeck und sieht hier Grund zur Skepsis. Von der Bundesregierung forderte er nun eine schnelle Klarstellung, dass sie im Falle einer breiten Einführung von Ausschreibungsmodellen großzügige Übergangsfristen einräume.
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Kai Eckert

August 13, 2014
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Mittwoch, 13. August 2014

Niedersachsen plant Windenergie-Ausbau


Bild: Fotolia.com, DeVIce  
Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will die Windkraft kräftig ausbauen. Die Windkraftleistung soll bis 2050 von derzeit 7,6 GW auf 20 GW steigen. Um die Windausbaupläne realisieren zu können, plant die niedersächsische Landesregierung laut einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (OZ) vom 12. August mehr Flächen für Windräder zur Verfügung zu stellen. Der in Planung befindliche „Windenergieerlass“, der der OZ nach eigenen Angaben vorliegt, sieht unter anderem verbindliche Vorgaben für Kommunen vor, wie viel Fläche sie für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stellen sollen. „Ziel ist, dass die Landesregierung den Erlass noch bis zum Jahresende beschließt“, teilte nach Agenturinformationen das Umweltministerium am 12. August in Hannover dazu mit. Das Ministerium betonte jedoch, dass es sich dabei um keine verbindliche Vorgabe für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden handle. Außerdem sieht der Entwurf nach Darstellung der OZ vor, dass die kürzeste Entfernung zur Wohnbebauung in Niedersachsen das Zwei- bis Dreifache der Höhe des jeweiligen Windrads betragen soll. „Im Emsland könnte so der Mindestabstand von meist 1 000 auf rund 300 Meter schrumpfen“, schreibt die Zeitung weiter. Abstand nehme die Landesregierung hingegen vom Windpark-Bau in Wäldern. Der Wald komme aufgrund seiner „klima-ökologischen Bedeutung“ nicht infrage. Um das Ziel 20 GW zu erreichen, geht die Landesregierung von einem Bedarf von insgesamt 4 000 Windturbinen mit jeweils 5 MW Leistung aus.

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August 12, 2014 Heidi Roider Tel: +49 8152 9311-0 Fax: +49 8152 9311-22 info[ @]emvg.de© 2014 E&M GmbH Alle Rechte vorbehalten


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Dienstag, 12. August 2014

Russland-Sanktionen: Informationen für Unternehmen

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Die Europäische Union (EU) hat sich am 29. Juli auf sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt (PDF: 58 KB)....Russland-Sanktionen: Informationen für Unternehmen

Brüssel mahnt Deutschland ab

 
Bild: Fotolia.com, kreatik
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der nicht fristgemäßen Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie eingeleitet. Deutschland hat es verpasst, die 2012 in Kraft getretene Energieeffizienz-Richtlinie der EU in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Entsprechend hat die Brüsseler Behörde bereits am 22. Juli 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium der grünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden, berichtet der Tagesspiegel am 10. August. Laut der Richtlinie ist Deutschland verpflichtet, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 2008 zu senken. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hätte bis zum 5. Juni 2014 erfolgen sollen.
"Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Kommission der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat", zitiert der Tagesspiegel aus dem Mahnschreiben von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik. Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel habe nun zwei Monate Zeit, um auf den Blauen Brief aus Brüssel zu reagieren. "Mit ihrer Untätigkeit bei der Energieeffizienz zieht die Bundesregierung nicht nur den Ärger der EU-Kommission auf sich, sie vergibt auch eine entscheidende Chance für mehr Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten", sagte Verlinden dem Tagesspiegel.

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August  11, 2014

Andreas Kögler

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Montag, 11. August 2014

Das EEG 2014 durch die Biogas-Brille



Bild: Fotolia.com, Gerhard Seybert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 beinhaltet zahlreiche neue Ausführungen für Neu- und Bestandsanlagen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen für die Biogasbranche. 


 „Wir stecken den Kopf jetzt ganz sicher nicht in den Sand, sondern blicken kämpferisch in die Zukunft“, sagte Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, zum Inkrafttreten der EEG-Novelle. In Freising ist von einem „Zeitenwechsel“ die Rede. Den Angaben zufolge versorgen die landesweit knapp 8 000 Biogasanlagen inzwischen etwa 7 Mio. Haushalte mit Strom und eine weitere Million mit Wärme. „Diese positive Entwicklung beim Biogas wird mit dem EEG 2014 bis auf weiteres jäh gekappt“, kommentierte da Costa Gomez die neuen Rahmenbedingungen.

Mit der Gesetzesnovellierung wurde für Bioenergieanlagen ein jährlicher Zubaudeckel in Höhe von 100 MW eingeführt. Bei neuen BHKW-Anlagen wird der in Eigenversorgung verbrauchte Strom seit Anfang August mit 30 % der EEG-Umlage belastet. Der Direktverbrauch, also die Versorgung von nahegelegenen Verbrauchern ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, wird nun vollständig belastet. In den technischen Vorgaben für 75-kW-Güllekleinanlagen wird weiterhin gefordert, dass die hydraulische Verweilzeit im gasdichten System mindestens 150 Tage beträgt und neu errichtete Lagerbehälter gasdicht auszuführen sind.

Schrittweise Pflicht zur Direktvermarktung


Für neue Biogasanlagen bringt das EEG 2014 laut Fachverband Biogas darüber hinaus folgende Änderungen mit sich: Die im EEG 2012 eingeführten Einsatzstoffvergütungsklassen I und II − für den Einsatz von Energiepflanzen oder für Substrate wie Landschaftspflegematerial und Gülle − wurden ersatzlos gestrichen. Das ehemalige Bonussystem ist damit beendet. Für Strom aus Bioabfallvergärungsanlagen ist weiterhin eine über die Grundvergütung hinausgehende Vergütung vorgesehen. Das gleiche gilt für Gülleanlagen bis 75 kW elektrischer Leistung. Unabhängig davon können BHKW im Rahmen des EEG 2014 nicht länger einen Gasaufbereitungsbonus für den Einsatz von Biomethan beanspruchen. Biomethan kann nun bilanziell in einsatzstoffbezogene Teilmengen aufgeteilt werden.

Für neue Biogasanlagen ab 100 kW elektrischer Leistung wird schrittweise die Pflicht zur Direktvermarktung im Rahmen des Marktprämienmodells eingeführt. Die EEG-Novelle sieht darüber hinaus vor, dass bei Neuanlagen ab 100 kW nur die Strommenge vergütet wird, die der Hälfte der installierten Leistung entspricht. Das kommt einer Pflicht zur Flexibilisierung gleich. Die Flexibilitätsprämie des EEG 2012 wurde für neue Biogasanlagen durch einen Flexibilitätszuschlag für Anlagen ab 100 kW ersetzt. Im Gegensatz zur Prämie wird der Zuschlag in Höhe von 40 Euro/kW für die volle installierte Leistung einer Anlage und für eine Laufzeit von 20 Jahren gewährt.

Flexibilitätsprämie auf 1 350 MW gedeckelt


Für Bestandsanlagen ist die Flexibilitätsprämie des EEG 2012 beibehalten worden. Die Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie wurde im Rahmen der Gesetzesänderung jedoch auf eine zusätzliche Kapazität von 1 350 MW gedeckelt. Darüber hinaus gelten folgende Änderungen für Bestandsanlagen: Diese erhalten für Kilowattstunden, die über eine Höchstbemessungsleistung hinausgehen, lediglich den Marktwert des Stroms. Die Höchstbemessungsleistung wird festgesetzt als wahlweise 95 % der installierten Leistung zum 31. Juli 2014 oder der bisher höchsten Bemessungsleistung in einem Kalenderjahr (wobei der jeweils höhere Wert gilt). Seit dem Inkrafttreten des neuen EEG gilt die Definition von Landschaftspflegematerial aus dem EEG 2012 auch für den Landschaftspflegebonus des EEG 2009. Anbaubiomasse wird damit nicht mehr als Landschaftspflegematerial im Rahmen des Landschaftspflegebonus berücksichtigt.

Bestehende BHKW, die künftig von Erdgas auf Biomethan umsteigen, erhalten nicht wie bisher die Vergütungssätze des EEG, das zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galt, sondern die niedrigeren Tarife des EEG 2014. Umgestellt werden können BHKW jedoch noch zu den Konditionen, die bei der Inbetriebnahme mit Erdgas in der jeweiligen EEG-Fassung galten, wenn das eingesetzte Biomethan ausschließlich aus bestehenden Gasaufbereitungsanlagen stammt. Dafür ist zudem nachzuweisen, dass vor dem erstmaligen Betrieb ein anderes BHKW endgültig stillgelegt worden ist, das vor dem 31. Dezember 2014 ausschließlich mit Biomethan betrieben wurde und mindestens dieselbe Leistung hatte.

Ausschreibungen ab 2017


Eine weitere Übergangsregelung sieht die Gesetzesnovelle für im Bau befindliche Biogasanlagen vor. Die Rahmenbedingungen des EEG 2012 gelten nämlich noch für Neuanlagen, die bis zum 23. Januar 2014 eine Genehmigung erhalten haben und bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden.
Des weiteren beinhaltet das EEG 2014 eine Verordnungsermächtigung für die Einrichtung eines Vermarktungsmodells, das eine wirtschaftliche, direkte Vermarktung von EEG-Strom an Endkunden ermöglichen soll. Schließlich wurde festgeschrieben, dass ab 2017 die Förderhöhe für neue Biogasanlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden soll.

Trotz der zahlreichen Veränderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen verbreitet da Costa Gomez Zweckoptimismus: „Wir sind uns sehr sicher, dass die Bioenergie eine zentrale Rolle im Energiemix der Zukunft spielt.“ Die Branche sei hochmotiviert, „durch eine bedarfsgerechte Strombereitstellung als Rückgrat der erneuerbaren Energiewende zu fungieren“, heißt es aus Freising. 
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August 8, 2014

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Systemwechsel für Biokraftstoffe



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Zum Jahresanfang 2015 wird in Deutschland die Biokraftstoffquote durch die Treibhausgas-Minderungsquote ersetzt. Wie sich das bisherige vom neuen System unterscheidet, erklärt Stefanie Jacobi*. 


 Seit der Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Juli steht fest, dass der bereits 2007 beschlossene Systemwechsel vollzogen wird. Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs ist für die Quotenerfüllung relevant. Das erklärte politische Ziel ist, künftig Biokraftstoffe mit hohem Treibhausgas (THG)-Minderungspotenzial zu fördern. Ein in Europa bislang einzigartiges Modell.

Der Einsatz von Biokraftstoffen wurde bisher im Rahmen des Quotenmodells geregelt. Das im BImSchG festgeschriebene System verpflichtet Mineralölunternehmen, in jedem Kalenderjahr einen Mindestanteil an Biokraftstoff in Verkehr zu bringen. Dabei werden Einzelquoten für Diesel und Benzin unterschieden. Aber auch eine Gesamtquote muss erfüllt werden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, dürfen Biokraftstoffmengen, die auf die Quotenpflicht angerechnet werden, nicht steuerentlastet sein. Die erforderlichen Mengen können mit Beimischung, durch reinen Biokraftstoff oder Biomethan (als Erdgaskraftstoff) erreicht werden.
 
Stefanie Jacobi: „Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs sind für die Quotenerfüllung relevant, sondern die Treibhausgas-Minderung“
Bild: bmp greengas

In Verkehr gebrachte Biokraftstoffe, mit denen die Verpflichtungen erfüllt werden sollen, müssen bis zum 15. April des Folgejahres der im Hauptzollamt angesiedelten Biokraftstoff-Quotenstelle gemeldet werden. Erfolgt die Mitteilung zu spät oder unterschreitet die gemeldete Menge den Mindestanteil, werden Strafzahlungen fällig. Wird der Mindestanteil überschritten, kann diese Menge auf das Folgejahr übertragen werden. Dies gilt nicht für die Mengen von Dritten, die Teile der Quotenverpflichtung übernommen haben.

Vermarkter von fossilen Kraftstoffen, die ihre Quote nicht erfüllen können, haben die Möglichkeit, ihre Verpflichtung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Da Erdgas als Kraftstoff nicht unter die Quotenpflicht fällt, können zusätzliche Biokraftstoff-Mengenanteile durch die Vermarktung von Biomethan erreicht werden. Für Mineralölkonzerne bieten die durch Biomethan generierten Quoten daher eine zusätzliche Möglichkeit, Strafzahlungen durch fehlende Biokraftstoffmengen zu umgehen. Erdgastankstellen bietet die Übernahme der Quotenverpflichtung eine zusätzliche Erlösquelle mit Biomethan. Die Möglichkeit des Quotenhandels gestaltete den Kraftstoffmarkt mit seinen verpflichtenden Biokraftstoffanteilen also sehr flexibel.

Mit der ab 2015 geltenden THG-Minderungsquote wird der prozentuale Mindestanteil an Biokraftstoff nicht mehr auf die Menge, sondern auf die THG-Minderung bezogen. Der THG-Anteil der gesamten Benzin- und Dieselmengen zuzüglich der Biospritanteile muss dann mit dem Inverkehrbringen von Biokraftstoffen voraussichtlich um 3,5 % gesenkt werden. Ab 2017 gilt ein Satz von 4 %, der drei Jahre später auf 6 % steigen soll. Wie beim Quotenmodell können Biokraftstoffe dem fossilen Diesel oder Benzin zur THG-Reduzierung beigemischt oder als reine Biokraftstoffe in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus ändern sich die Anforderungen an die alternativen Kraftstoffe. Ab Jahresanfang 2017 ist ein THG-Minderungspotenzial von 50 % nötig, um die Quotenpflicht zu erfüllen. Bis dahin soll an dem bisherigen Wert von 35 % festgehalten werden.

Biomethan weist ein hohes Einsparungspotenzial auf


Die THG-Emissionen eines Biokraftstoffes werden einsatzstoffspezifisch über die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette erfasst und addiert. Alternativ können zur Berechnung auch Standardwerte herangezogen werden. Für die bereits aktiven Hersteller von Biokraftstoffen verursacht die Systemumstellung zur THG-Minderungsquote dabei keinen Mehraufwand, weil sie schon beim Quotenhandel die Nachhaltigkeit ihrer Produktion (unter anderem mit einem THG-Minderungspotenzial von mindestens 35 %) nachweisen mussten.

Je nach Kraftstoff fällt das jeweilige THG-Minderungspotenzial unterschiedlich aus. Je höher das Einsparungspotenzial eines Biokraftstoffes ist, desto geringere Mengen sind für die Einhaltung der Quote notwendig. Biogas aus Rest- und Abfallstoffen, das auf Erdgasqualität aufbereitet wurde, weist eines der höchsten Einsparungspotenziale auf. Aber auch Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen kann mit emissionsarmer Anlagentechnik eine hohe Einsparung ermöglichen. Zwar kann die THG-Berechnung gerade bei Biomethan sehr komplex werden. Doch für zahlreiche Anlagenbetreiber dürfte es sich lohnen, Optimierungsmöglichkeiten bei der Biomethanproduktion mit Blick auf die THG-Berechnung zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen im Herstellungsprozess und der Anlagentechnik in Erwägung zu ziehen.
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August 8, 2014

*Stefanie Jacobi, bmp greengas GmbH, München

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Konzessionsverfahren in Berlin hakt




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Die Verschiebung eines Gesprächstermins mit Bewerbern für die Stromnetzkonzession in Berlin haben zu Spekulationen über einen möglichen Abbruch des Verfahrens geführt. 


 „Das Konzessionierungsverfahren Strom läuft. Die für Anfang September vorgesehenen Bietergespräche werden lediglich zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, nachdem verfahrensleitende Fragen geklärt sind“, erklärte am 8. August gegenüber E&M ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen, die das Konzessionsverfahren führt.

Mit der Terminverschiebung solle vermieden werden, dass Gespräche doppelt geführt werden müssen und dadurch ein höherer Verfahrensaufwand für Kommune und Bieter entstehen könnte.

Die „Berliner Morgenpost“ hatte gemeldet, Finanzsenator Ulrich Nußbaum habe das Verfahren gestoppt. Das Blatt nennt die Prüfung des Konzessionsverfahrens durch das Kartellamt als einen möglichen Grund.

Noch im Verfahren sind der Konzessionsinhaber, die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin, die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin und die kommunale Gesellschaft BerlinEnergie, die zwar noch keinerlei Erfahrung im Netzbetrieb vorweisen kann, aber von Nußbaum bereits zum Sieger im parallel laufenden Vergabeverfahren für das Gasnetz erklärt wurde. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin bietet nur für ein Partnerschaftsmodell mit der Kommune, Stromnetz Berlin bietet auch ein solches Partnerschaftsmodell an.

Die Stromkonzession läuft Ende des Jahres aus. Der Zeitplan der Senatsverwaltung sieht vor, bis Mitte nächsten Jahres über die Vergabe zu entscheiden. 
 
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August 8, 2014

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EnBW bringt Brennstoffzellen-Heizungen in den Markt





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Der Karlsruher Energiekonzern EnBW bietet mit einem neuen Contracting-Modell Komplettpakete mit innovativer Heiztechnik für Kleinverbraucher zur CO2-armen Versorgung mit Strom und Wärme an. 


 BrennstoffzellePlus nennt die EnBW ihr auf zehn Jahre angelegtes Contracting-Programm. Das Vertriebsmodell für Brennstoffzellen-Heizgeräte soll Besitzer von Einfamilienhäusern, Kleingewerbetreibende und kleinere öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten ansprechen. „Der Kunde macht eine einmalige Anzahlung und bezahlt anschließend eine monatliche Rate sowie die Energiekosten“, erklärt Vertriebsleiter Uwe Fritz. Als eigenständiger Wärme- und Stromproduzent könne der Kunde dann den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, damit zusätzliche Einnahmen erzielen und seine Investitionskosten teilweise refinanzieren.

Im Rahmen des Callux-Praxistests hatte EnBW in den vergangenen Jahren rund 180 Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erforschung und Entwicklung der Technologie installiert. Damit verfügt der Energiekonzern bereits über die nötige Kompetenz und das Know-how und kann geeignete Standorte schnell identifizieren. Auch in der Zusammenarbeit mit den Handwerkspartnern hat das Unternehmen dadurch bereits seine Prozessabläufe optimieren können.

Wie EnBW auf Nachfrage mitteilte, sollen im Rahmen des Contracting-Programms nun Heizgeräte der Hersteller Viessmann, Hexis und CFC im Leistungsbereich von 0,75 bis 1,5 kWel bei den Kunden installiert werden. Zu den Absatzzielen wollte das Unternehmen auf Nachfrage keine Angaben machen. „Aktuell lässt sich schwer sagen, wie die Technik unter den neuen Rahmenbedingungen am Markt angenommen wird“, so ein Unternehmenssprecher gegenüber E&M powernews.

Das Umweltministerium in Baden-Württemberg hat für die aktuelle Gerätegeneration der Brennstoffzellen-Heizgeräte ein Förderprogramm aufgelegt. Unter dem Titel „Wärmewende im Heizungskeller“ erhalten private, gewerbliche und kommunale Nutzer einen einmaligen Zuschuss von 9 250 Euro auf die im Rahmen des EnBW-Contractings angebotenen Anlagen. Interessenten müssen sich aber beeilen. Bis Ende September müssen die Förderanträge beim Umweltministerium eingegangen sein. Die Installation der neuen, geförderten Geräte soll noch vor der Heizperiode 2014/2015 abgeschlossen werden. EnBW wies aber darauf hin, dass das Contracting-Modell auch unabhängig von dem Förderprogramm und zeitlich unbegrenzt angeboten wird. 
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August 08, 2014

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