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NRW-Haushaltssperre trifft auch KWK-Förderung
Die verhängte Haushaltssperre des Landes Nordrhein-Westfalen Anfang Juli hat auch Auswirkungen auf Fördermittel. Derzeit werden
keine Anträge bewilligt.
Ein Teil der Beamten in Nordrhein-Westfalen sollte ursprünglich ohne
eine Gehaltserhöhung auskommen. NRW wollte damit etwa
700 Mio. Euro sparen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster sah dies
anders und stoppte die geplante Nullrunde. Sie sei nicht
verfassungskonform.
Daraufhin verhängte Finanzminister Norbert Walter-Borjans eine
Haushaltssperre. Damit können ab sofort nur dringend notwendige
Ausgaben getätigt werden, sagte Walter-Borjans dem WDR. Betroffen davon
sind auch Förderungen für die Gebäudesanierung.
Konkret von der Haushaltssperre vom 1. Juli des Landes NRW betroffen ist unter anderem das Förderprogramm „progres.nrw – Markteinführung“. Das teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit. Aufgrund der Sperre können keine Anträge abschließend bewilligt werden. Bereits gestellte Förderanträge für das Jahr 2014 bleiben zwar gültig, können aber erst bewilligt werden, wenn die Sperre wieder aufgehoben ist. Nicht davon betroffen sind nach Auskunft der Bezirksregierung bereits bewilligte Anträge.
Über dieses Programm werden unter anderem Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gefördert. Im vergangenen Jahr wurden 8 800 Anträge gestellt und insgesamt 19,1 Mio. Euro bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es rund 11 Mio. Euro.
Konkret von der Haushaltssperre vom 1. Juli des Landes NRW betroffen ist unter anderem das Förderprogramm „progres.nrw – Markteinführung“. Das teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit. Aufgrund der Sperre können keine Anträge abschließend bewilligt werden. Bereits gestellte Förderanträge für das Jahr 2014 bleiben zwar gültig, können aber erst bewilligt werden, wenn die Sperre wieder aufgehoben ist. Nicht davon betroffen sind nach Auskunft der Bezirksregierung bereits bewilligte Anträge.
Über dieses Programm werden unter anderem Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gefördert. Im vergangenen Jahr wurden 8 800 Anträge gestellt und insgesamt 19,1 Mio. Euro bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es rund 11 Mio. Euro.
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