Ein Teil der Beamten in Nordrhein-Westfalen sollte ursprünglich ohne eine Gehaltserhöhung auskommen. NRW wollte damit etwa 700 Mio. Euro sparen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster sah dies anders und stoppte die geplante Nullrunde. Sie sei nicht verfassungskonform. Daraufhin verhängte Finanzminister Norbert Walter-Borjans eine Haushaltssperre. Damit können ab sofort nur dringend notwendige Ausgaben getätigt werden, sagte Walter-Borjans dem WDR. Betroffen davon sind auch Förderungen für die Gebäudesanierung.

Konkret von der Haushaltssperre vom 1. Juli des Landes NRW betroffen ist unter anderem das Förderprogramm „progres.nrw – Markteinführung“. Das teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit. Aufgrund der Sperre können keine Anträge abschließend bewilligt werden. Bereits gestellte Förderanträge für das Jahr 2014 bleiben zwar gültig, können aber erst bewilligt werden, wenn die Sperre wieder aufgehoben ist. Nicht davon betroffen sind nach Auskunft der Bezirksregierung bereits bewilligte Anträge.

Über dieses Programm werden unter anderem Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gefördert. Im vergangenen Jahr wurden 8 800 Anträge gestellt und insgesamt 19,1 Mio. Euro bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es rund 11 Mio. Euro.