Montag, 18. August 2014

BNetzA diskutiert Erhebungsbogen



Bild: Fotolia.com, Mirko
 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Konsultationsverfahren zur Stromkennzeichnung gestartet und befragt die Marktteilnehmer derzeit zur Ausgestaltung des Fragebogens und des erforderlichen Erhebungsverfahrens.
Mit dem Konsultationsverfahren soll den Energieversorgern die Möglichkeit gegeben werden, die für die Stromkennzeichnung benötigten Datenübermittlungspflichten abzustimmen. Wie die BNetzA mitteilte, haben Stromversorger bis zum 26. September 2014 Zeit, sich an dem Konsultationsverfahren zu beteiligen und ihre Beiträge bei der Behörde einzureichen. Ab 2015 ist geplant, die Daten zur Stromkennzeichnung dann erstmals abzufragen, Energieversorger sind dann verpflichtet, ihre Daten jeweils zum 1. November zu aktualisieren.
Im Rahmen der Stromkennzeichnung soll die Energiewirtschaft mittels Herkunftsnachweisen verpflichtet werden, ihren Kunden einen genauen Überblick über die Zusammensetzung des gelieferten Strommixes geben und Angaben zur CO2-Intensität der Erzeugung ausweisen. Dazu sollen die Stromversorger die entsprechenden Daten an die Bundesnetzagentur übermitteln. Diese wird einige Daten an das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt weiterleiten. Gemeinsam mit dem Branchenverband BDEW soll der Erhebungsbogen nach Abschluss des Konsultationsverfahrens auch mit dem Stromkennzeichungs-Tool des BDEW gekoppelt werden.
Weitere Informationen dazu wurden unter www.bundesnetzagentur.de bereitgestellt. ntur.de bereitgestellt.

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E&M powernews
August 14, 2014
Kai Eckert
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