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Verschiedene Industrieverbände wollen sich gegen die EEG-Umlage und die EU-Beihilfeleitlinien wehren.
Das Textilveredelungsunternehmen Drechsel hat am 7. August
Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Eneregien-Gesetz (EEG)
in Karlsruhe eingelegt und erhält dabei Rückendeckung vom Gesamtverband
der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m). "Wir
halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig.
Erneuerbare-Energie-Anlagen werden darin ausschließlich
über den Strompreis finanziert. Der heutige Strompreis ist deswegen
sowohl für den größten Teil der Industrie als auch für
die Verbraucher viel zu hoch. Für viele im internationalen Wettbewerb
stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland
ein riesiger Wettbewerbsnachteil", sagte t+m-Präsidentin Ingeborg
Neumann laut einer Mitteilung des Verbandes. Ihrer Ansicht
nach sei die Art der Erneuerbaren-Förderung "in der Sache falsch und
ungerecht", da sie ausschließlich über die Belastung
des Stromverbrauchs gehe. Der Verband schlägt daher eine kombinierte
Finanzierung vor, die unter anderem über einen Nachhaltigkeitsfonds
funktioniert und die Kosten gerechter verteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Klage des Unternehmens Drechsel gegen die Zahlung der EEG-Umlage im vergangenen Juli in dritter Instanz zurückgewiesen. Entsprechend wurde nun die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Seine Ablehnung hatte der BGH damit begründet, dass es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handele, da die Einnahmen nicht dem Staat zugute kämen, sondern den Energieunternehmen. Genau dies hält die Textil- und Modebranche aber nicht für stichhaltig: Die EEG-Umlage wirke genau wie eine Abgabe, denn ihre Höhe wird gesetzlich festgelegt und die Energieversorger müssen diese Umlage letztlich von ihren Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit haben, diese Kosten anders zu refinanzieren. Dem Verband nach werde der BGH frühestens im kommenden Jahre über die Beschwerde entscheiden.
Unterdessen wurde bekannt, dass auch weitere Verbände juristisch gegen das EEG und Vorgaben aus Brüssel vorgehen wollen. Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) wenden sich mit einer Klage vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Beihilfeleitlinien. Die Verbände befürchten im Zuge der EEG-Novelle bei unveränderten EU-Leitlinien unverhältnismäßige Zusatzkosten für energie- und handelsintensive Molkereien. Die Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche Kostenentlastungen von Branchen und Unternehmen zur Erneuerbaren-Förderung vor. Die Eingruppierung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Handels- und Stromkostenintensität. Dabei wurde die Milchindustrie nach Auffassung von MIV und DRV ungünstiger eingestuft. Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die EU-Kommission ist bislang ausgeblieben. MIV und DRV haben sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) vorzubereiten. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen soll die Rechtmäßigkeit der Zuordnung überprüft und deren Rechte bestmöglich gewahrt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Klage des Unternehmens Drechsel gegen die Zahlung der EEG-Umlage im vergangenen Juli in dritter Instanz zurückgewiesen. Entsprechend wurde nun die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Seine Ablehnung hatte der BGH damit begründet, dass es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handele, da die Einnahmen nicht dem Staat zugute kämen, sondern den Energieunternehmen. Genau dies hält die Textil- und Modebranche aber nicht für stichhaltig: Die EEG-Umlage wirke genau wie eine Abgabe, denn ihre Höhe wird gesetzlich festgelegt und die Energieversorger müssen diese Umlage letztlich von ihren Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit haben, diese Kosten anders zu refinanzieren. Dem Verband nach werde der BGH frühestens im kommenden Jahre über die Beschwerde entscheiden.
Klagen auch auf europäischer Ebene
Unterdessen wurde bekannt, dass auch weitere Verbände juristisch gegen das EEG und Vorgaben aus Brüssel vorgehen wollen. Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) wenden sich mit einer Klage vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Beihilfeleitlinien. Die Verbände befürchten im Zuge der EEG-Novelle bei unveränderten EU-Leitlinien unverhältnismäßige Zusatzkosten für energie- und handelsintensive Molkereien. Die Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche Kostenentlastungen von Branchen und Unternehmen zur Erneuerbaren-Förderung vor. Die Eingruppierung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Handels- und Stromkostenintensität. Dabei wurde die Milchindustrie nach Auffassung von MIV und DRV ungünstiger eingestuft. Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die EU-Kommission ist bislang ausgeblieben. MIV und DRV haben sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) vorzubereiten. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen soll die Rechtmäßigkeit der Zuordnung überprüft und deren Rechte bestmöglich gewahrt werden.
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