Freitag, 1. August 2014

Brüssel genehmigt britischen Kapazitätsmarkt und Erneuerbaren-Förderung

Bild: Fotolia.com, kreatik 

Die EU-Kommission hat den in Großbritannien geplanten Kapazitätsmarkt
für die Stromerzeugung wie auch die Förderung für erneuerbare
Energien für mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar erklärt.


„Der Kapazitätsmarkt ist technologieneutral und funktioniert auf der
Grundlage von Preiswettbewerb, so dass eine angemessene
Stromerzeugung die Verbraucher so wenig wie möglich kostet. Damit
entspricht die Regelung voll und ganz den EU-Beihilfevorschriften“,
sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Regelung werde dazu
beitragen, die Versorgungssicherheit im Vereinigten
Königreich zu gewährleisten, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen im
Binnenmarkt komme. Die Kommission hatte in diesem
Verfahren erstmalig ein Vorhaben anhand der neuen Bestimmungen zu
Kapazitätsmärkten in den neuen Leitlinien für staatliche
Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft. In der Mitteilung der
Kommission wird betont, dass das Vereinigte Königreich, wie in den
Leitlinien gefordert, den Kapazitätsmarkt
erst eingeführt habe, „nachdem sich die Maßnahme in einer gründlichen
Prüfung als notwendig und gegenüber alternativen Maßnahmen
zur Gewährleistung des Versorgungssicherheits-Ziels besser geeignet
erwiesen hatte.“ Darüber hinaus werde die Regelung vielfältige
technische Lösungen ermöglichen, darunter auch nachfrageseitige
Maßnahmen und Verbundlösungen. „Mit dem Auktionsverfahren
ist gewährleistet, dass die gewährten Beihilfen auf das erforderliche
Minimum beschränkt bleiben“, heißt es weiter.

Erste Ausschreibung von 50,8 GW Kapazität im Dezember 2014

Um
die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Stromkapazitäten zu beschaffen,
soll es in Großbritannien jährlich landesweite Auktionen
geben, an denen sowohl existierende als auch neue Stromerzeuger sowie
Laststeuerungs- und Stromspeicher-Betreiber teilnehmen
können. Ab 2015 werden auch Betreiber von Verbindungsleitungen
zugelassen. Für das erste Lieferjahr (2018/2019) sollen nach britischen Angaben Kapazitäten von insgesamt 53,3 GW ersteigert werden, davon
bereits 50,8 GW in einer Auktion im Dezember 2014. Der Restbedarf wird dann in einer Auktion ein Jahr vor Lieferfrist, das
heißt in 2017, akquiriert. Die zukünftigen Auktionsmengen werden von der Regierung nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber
beschlossen. Die Laufzeit der Kapazitätsmarkt-Regelung beträgt zehn Jahre. Die Höhe der Vergütungen, die durch eine Abgabe
der Stromversorger finanziert werden, richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Kapazitätsmenge.

Prüfung für KKW-Beihilfen läuft noch

Der
Kapazitätsmarkt, der eine von der britischen Regierung wegen
Nachfragesteigerungen und gleichzeitigen Schließungen von
Altkraftwerken erwartete Lücke schließen soll, ist Bestandteil einer
umfassenden Reform des britischen Strommarkts. Dazu zählen
weitere Fördermaßnahmen wie der Ausgleich für indirekte Kosten der
CO2-Preisuntergrenze, die sogenannte Differenzkontrakt-Regelung
(„Contract for Difference“) für die Förderung durch Ausschreibungen
sowie die geplante Unterstützung für den Bau und Betrieb
eines neuen Kernkraftwerks in Hinkley Point in Somerset. Die „eingehende
Prüfung“ der Beihilfe für das KKW durch die EU-Kommission
ist noch nicht abgeschlossen und werde fortgesetzt, hieß es aus Brüssel. Abgeschlossen ist dagegen die Prüfung der Regelung zu den „Contracts for Difference“, mit dem Ergebnis, dass diese im Einklang
mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Die Regelung sieht einen Basispreis vor, auf den es, wie bei der gleitenden Marktprämie,
Auf- oder Abschläge je nach Großhandelspreis gibt. Sie soll im April 2015 in Kraft treten und eine Laufzeit von zehn Jahren
haben. Das Fördervolumen umfasst insgesamt 15 Mrd. Pfund (rund 19 Mrd. Euro). Finanziert
wird die Förderung aus einer Abgabe der Energieversorger. Importierter
Erneuerbaren-Strom ist von der Abgabe befreit.
Langfristig solle erreicht werden, dass ausländische Stromerzeuger zu
denselben Bedingungen an den Ausschreibungen für Differenzverträge
teilnehmen können wie inländische Stromerzeuger, heißt es weiter.

Technologieneutrale Ausschreibungen für etablierte Erneuerbaren-Technologien

Bei
den vorgesehenen Ausschreibungen für die Contracts wird zunächst nach
Technologien differenziert. „Etablierte" Technologien
(wie Onshore-Windparks, Solarstromanlagen, Anlagen zur Energiegewinnung
aus Abfällen mit Kraft-Wärme-Kopplung, kleine Wasserkraftanlagen
und Anlagen zur Energiegewinnung aus Deponie- und Klärgas) sollen laut
den Angaben im Rahmen von technologieneutralen Auktionen
miteinander um Fördermittel konkurrieren. „Mit den
Differenzverträgen hält das Vereinigte Königreich alle Technologien zur
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
dazu an, sich dem Wettbewerb um Fördermittel über das Jahr 2016 hinaus
zu stellen. Die Regelung ist ein ausgezeichnetes Beispiel
dafür, wie marktbasierte Fördermechanismen eingesetzt werden können, um
die Umstellung auf eine CO2‑arme Wirtschaft zu geringstmöglichen
Kosten für die Verbraucher zu vollziehen“, meint Almunia. Die
EU-Kommission hat darüber hinaus im Rahmen separater Prüfverfahren
Beihilfen in Höhe von 9,7 Mrd. Pfund (rund 12,3 Mrd.
Euro) für fünf Offshore-Windparks genehmigt, die 3,3 % der britischen
Stromerzeugungskapazität ausmachen werden. Diese Einzelprojekte
können während eines Zeitraums von bis zu 15 Jahren gefördert werden. Alle
Projekte dienten gemeinsamen EU‑Zielen wie der Förderung erneuerbarer
Energien und dem Umweltschutz und verzerrten gleichzeitig
den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig, hieß es dazu.


Energie & Management

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