Dienstag, 30. September 2014

Eckpunkte für Winterpaket ausgehandelt


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In einem trilateralen Dialog haben sich führende Vertreter der EU-Kommission, Russlands und der Ukraine weitgehend auf Maßnahmen verständigt, um die Versorgungsicherheit im kommenden Winter zu gewährleisten. „Wir haben heute einen tragfähigen Entwurf für ein Winterpaket erarbeitet. Ich bin zuversichtlich, dass dieses die Zustimmung der Regierungen finden kann“, sagte EU-Energiekommissar Günther Oettinger am 26. September nach mehrstündigen Verhandlungen in Berlin, an denen die Energieminister der Russischen Föderation und der Ukraine, Gazprom-Chef Alex Miller sowie weitere Experten teilgenommen hatten. Bei den Gesprächen ging es um die Schulden der Ukraine für unbezahlte Gaslieferungen aus Russland wie auch um den Preis für künftige Lieferungen. Oettinger sagte mit Verweis auf die vor dem Schiedsgericht in Stockholm anhängigen Klagen, man könne dessen Entscheidungen nicht abwarten, „uns geht es um die Versorgungssicherheit im Winter. Das Paket, das bis Ende März 2015 gelten soll, umfasst nach Angaben Oettingers folgende Punkte: Die Ukraine verpflichtet sich, für offene Rechnungen aus den Monaten bis spätestens Ende Oktober 2 Mrd. US-Dollar zu bezahlen. Weitere 1,1 Mrd. US-Dollar sollen bis zum Jahresende bezahlt werden. Die EU werde dafür eine Garantie beim Internationalen Währungsfonds (IWF) erwirken, so Oettinger.
Sollte sich die Ukraine mit ihrer Position durchsetzen, dass der Preis für die alten Lieferungen auf 268 US-Dollar/1 000 m3angesetzt wird, seien mit den insgesamt 3,1 Mrd. US-Dollar alle offenen Beträge gezahlt, verdeutlichte Oettinger. Sollte aber der Gaspreis mit dem von Russland geforderten Maximalbetrag von 485 US-Dollar/ 1 000 m3 veranschlagt werden, wäre es bei der dann 5,2 Mrd. US-Dollar betragenden Gesamtschuld „ein nennenswerter Teilbetrag“, so der Energiekommissar. Ferner soll Russland laut den Eckpunkten, sofern die Ukraine 2 Mrd. US-Dollar auf alte Rechnungen bezahlt hat, in den nächsten sechs Monaten gegen Vorkasse mindestens 5 Mrd. m3 Erdgas an die Ukraine liefern. Dafür wird ein Preis von 385 US-Dollar/1 000 m3 angesetzt. Zudem soll es eine Option für weitere Gaslieferungen bis Ende März 2015 zu diesem Preis geben. Russlands Energieminister Alexander Nowak sagte, es gebe „noch einige offene Fragen“, man sei aber in den Verhandlungen „sehr gut voran gekommen. Wenn diese in dem für kommende Woche vorgesehenen abschließenden trilateralen Gesprächen geklärt würden, werde er seiner Regierung empfehlen, das Paket anzunehmen, so Nowak. „Es ist unserer gemeinsame Aufgabe, die Gasversorgung für den Winter zu sichern“, betonte er.

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September 26, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Kabinett verabschiedet Elektromobilitätsgesetz



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Das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Umweltministerin Barbara Hendricks eingebrachte Elektromobilitätsgesetz sieht eine Sonderbehandlung von Elektroautos im Straßenverkehr aber keine finanzielle Förderung vor. Der am 24. September von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes definiert als zu privilegierende Elektromobile reine Batterie-Elektroautos, von außen per Kabel aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) und Brennstoffzellenwagen. Plug-In Hybride dürfen dabei höchstens 50 g CO2 pro km Fahrstrecke ausstoßen und müssen rein elektrische Mindestreichweiten von mehr als 30 km, beziehungsweise 40 km ab 2018 vorweisen. Im Inland zugelassene E-Fahrzeuge sollen eine Kennzeichnung auf dem Nummernschild erhalten. So sei sichergestellt, dass sie im Straßenverkehr für Polizei und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind. Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, für Elektrofahrzeuge Parkplätze an Ladesäulen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen anzuordnen oder einzelne Busspuren zu öffnen, wenn dies sinnvoll ist und den Nahverkehr nicht behindert. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der kommunalen Straßenverkehrsbehörden.
Der Gesetzentwurf kann im weiteren parlamentarischen Verfahren noch verändert werden. Verkehrs- und Umweltverbände kritisieren insbesondere die Öffnung von Busspuren für Elektro- und Hybridfahrzeuge. In der Freigabe von Busspuren für private Elektro- und Hybridfahrzeuge sehen die Städte keine geeignete Maßnahme zur Förderung der E-Mobilität, erklärte der Deutsche Städtetag. Weitere Fahrzeuge auf diesen Spuren zuzulassen, würde den Öffentlichen Nahverkehr wieder verlangsamen und damit viele Menschen betreffen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Kabinettsbeschluss. In einem nächsten Schritt seien aber auch Regelungen für den Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nötig. Neben baurechtlichen Fragestellungen und der Rechtsgrundlage in Eigentümergemeinschaften bedürfe es insbesondere verbindlicher und praktikabler Rechtsgrundlagen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum und einer klaren Beschreibung der technischen Anforderungen an diese. Nur so erhielten Investoren die notwendige verbindliche Grundlage für ihre Investitionsentscheidung.

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September 24, 2014

Peter Focht

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Gabriel: Wir brauchen keinen Investitionsschutz bei TTIP und CETA

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de
Bundesminister Gabriel sprach am 25.09.2014 im Bundestag Über die Verhandlungen zu TTIP und CETA. Anlass war eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE....Gabriel: Wir brauchen keinen Investitionsschutz bei TTIP und CETA

Montag, 29. September 2014

Monopolkommission erregt die Gemüter



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Verbände der Energiewirtschaft bewerteten das aktuelle Hauptgutachten der Monopolkommission anlässlich der Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium unterschiedlich. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beanstanden Anmerkungen des Gutachtens der Monopolkommission zur wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen vor allem in der Energiewirtschaft. Das Beratergremium der Bundesregierung hatte die zunehmende Rekommunalisierung und Wirtschaftstätigkeit als nicht erforderlich angeprangert. Kommunen sollten ihre Wirtschaftstätigkeit auf Bereiche natürlicher Monopole beschränken, so die Forderung. Der BDEW hält dem entgegen, dass kommunale Unternehmen der Energiewirtschaft in den Bereichen Handel, Vertrieb und Erzeugung einen erheblichen Beitrag für den Wettbewerb leisten. In puncto niedriger Marktkonzentration im Stromerzeugungs- und Gasimportsegment belege Deutschland im europäischen Vergleich sehr gute Plätze. Im Vertriebssegment weise Deutschland die größte Diversifikation, am Strom- und Gashandelsmarkt die höchste Liquidität in Europa auf.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden, entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen generiert haben, so der VKU. Entscheidungen zur Rekommunalisierung müssten weiter vor Ort getroffen werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung müsse es Kommunen freigestellt sein, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte selbst wahrnehmen oder dafür Dritte beauftragen, heißt es in der Stellungnahme des Stadtwerkeverbandes. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) dagegen begrüßt, dass die Monopolkommission nicht dem allgemeinen Hype der Rekommunalisierung erliegt. Der bne teile die Kritik an der Ausweitung des energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen, heißt es in einer Mitteilung. Intransparente Verzerrungen zu Lasten der freien Wirtschaft durch günstigere Kredite für Kommunen, mäßiges Unbundling, vereinfachte Anreizregulierung und Quersubventionsmöglichkeiten behinderten nach wie vor transparente und effiziente Lösungen für die Energiewende. Die Rekommunalisierung führe dazu, dass die Struktur auf Verteilnetzebene weiter zersplittert, so der bne weiter

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September 25, 2014

Peter Focht

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Preiseinbruch im Emissionshandel


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Im EU-Emissionshandel sind die Preise am 23. September eingebrochen, nachdem Meldungen kursierten, das EU-Parlament wird erst Anfang kommenden Jahres über die Marktstabilitätsreserve abstimmen. Mit der Einführung der Marktstabilitätsreserve soll das EU-Emissionshandelssystem wiederbelebt und auf ein neues Preisniveau angehoben werden. Nun scheint der Zeitplan zu stehen und er gibt der Politik mehr Raum, als viele Marktteilnehmer erwartet hatten. Wie verschiedene Nachrichtendienste unter Berufung auf einen Sprecher des EU-Parlaments melden, soll der Termin für die Abstimmung über die Marktstabilitätsreserve auf den 23./24. Februar 2015 terminiert worden sein. Am 5. November soll es im EU-Parlament einen Experten-Workshop zu dem Thema geben.

Anfang Dezember wird dann der Berichtsentwurf in das EU-Parlament eingebracht und bis zum 11. Dezember können die Parlamentarier Änderungsanträge stellen. Bereits am 23. Oktober sollen die EU-Staats- und Regierungschefs über die Reform des EU-Emissionshandels und die Marktstabilitätsreserve diskutieren. Ziel der Marktstabilitätsreserve ist es, die Zertifikatsüberschüsse im EU-Emissionshandel, die inzwischen auf rund 2,1 Mrd. Emissionsrechte taxiert werden, abzubauen und das Budget der CO2-Zertifikate an die Konjunkturentwicklung anzupassen. Die Einführung der Reserve soll spätestens 2021 erfolgen.

Marktteilnehmer reagierten enttäuscht auf die Meldungen und hatten auf einen früheren Abstimmungstermin gehofft. Auch die Bundesregierung hatte im Vorfeld auf eine frühe Abstimmung gedrängt und würde die Marktstabilitätsreserve gerne bereits 2017 einführen, um die Emissionsreduktionsziele für 2020 erreichen zu können und der Wirtschaft ein Signal für Investitionssicherheit zu geben. „Der CO2-Markt ist sehr nervös und von der Politik getrieben. Die Meldungen jetzt wirken sehr bearish auf den Markt“, erklärte ein Händler.

In der Tat gaben die CO2-Preise am 23. September deutlich nach. An der Londoner ICE Futures verlor der Referenzkontrakt Dezember 2014 im Tagesverlauf von 6,01 auf 5,63 Euro/t und konnte sich erst am späten Nachmittag wieder etwas stabilieren. Kurz nach 17 Uhr lag der Kontrakt mit 5,68 Euro/t immer noch 32 Cent im Minus. Emissionsrechte für 2015 wurden zu diesem Zeitpunkt zu 5,80 Euro/t abgerechnet und lagen damit ebenfalls 32 Cent unter dem Vortageswert. Der Kontrakt Dezember 2016 gab um 30 Cent auf 5,96 Euro/t nach.

Wie Analysten anmerkten, hatte der Referenzkontrakt Dezember 2014 im Handelsverlauf wichtige charttechnische Marken gerissen und dabei weitere Verkaufsorders ausgelöst. Dies habe die Abwärtsbewegung in sich verstärkt.

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September 23, 2014

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Windkraft als Wirtschaftsmotor und weltweiter Impulsgeber


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Bundeswirtschafts-und Energieminister Sigmar Gabriel sieht in der deutschen Windbranche einen Motor für die Wirtschaft und einen Impulsgeber auch für die weltweite Entwicklung der Technologie. Die Windenergie stelle nicht nur die Antwort auf die zentrale Herausforderung des Klimawandels dar, sondern „sie ist längst auch ein wirtschaftliches Erfolgsmodell geworden“, betonte der Bundeswirtschaftsminister beim Festakt zur Eröffnung der „WindEnergy“-Messe in Hamburg am 22. September im Rathaus der Hansestadt. Nach jahrzehntelangem Rückgang der Industrie im Norden „erleben wir mit der Windenergie eine Re-Industrialisierung bis hinein in die Werften“, konstatierte Gabriel. Die Windenergietechnik habe sich zu einem „Aushängeschild des deutschen Maschinenbaus“ entwickelt. „Das ist ein großer Erfolg und nicht zuletzt auch Ergebnis der fulminanten Windenergieentwicklung der vergangenen 20 Jahre, besonders in Deutschland“, so der Minister. Der deutsche Windenergiemarkt sei ein internationaler Leitmarkt, über den Prototypen den Weg in die Markteinführung schaffen, und das weltweit. Gabriel bekräftigte, mit dem im neuen EEG festgelegten jährlichen Ausbaupfad für die Windkraft an Land von 2 500 MW werde der Ausbau nicht reduziert, “sondern wir erhöhen ihn“. Denn dieses Volumen sei in den vergangenen zehn Jahren nur einmal erreicht worden. Im Prozess der Energiewende in Deutschland werde die Windkraft an Land noch für Jahrzehnte im Mittelpunkt stehen, verdeutlichte der Minister. „Sie ist der Lastesel der Energiewende“. Aber auch die Offshore-Windkraft werde ihren Beitrag dazu leisten. Für sie habe man mit dem Ausbaupfad und den Regeln zum Netzanschluss „ganz gute Leitplanken“ gesetzt, sagte Gabriel. Damit werde auch in diesem Bereich eine Industrialisierung möglich. Nun gelte es, mit den Regelungen ein, zwei Jahre lang Erfahrungen zu sammeln, um unter Umständen nachzusteuern. Dass bereits für die zweite Ausbaustufe Investoren Interesse an rund 3 000 MW angemeldet hätten, wertete Gabriel als positives Zeichen. Steve Sawyer, Präsident des Weltwindenergie-Councils (GWEC), rechnet damit, dass langfristig vor allem China ein „Wettbewerber“ bei Offshore wird. Auch Sawyer hob die „politische und technologische Führerschaft“ Deutschlands hervor. Die politische Führerschaft Deutschland beim Klimaschutz sei „fundamental“, um in Brüssel wie auch bei der UN-Klimaschutzkonferenz 2015 in Paris voran zu kommen. „Die Energiewende ist ein inspirierendes Signal für die Welt“, betonte Sawyer auf der Eröffnungspressekonferenz. Für Staaten wie China, Indien, Südafrika, Brasilien oder Mexiko sei die Windkraft aber nicht nur unter dem Klimaschutzaspekt wichtig, für sie gehe es bei der Entwicklung der Windenergie im eigenen Land vor allem auch um Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, verdeutlichte der  GWEC-Präsident.

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September 23, 2014

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Verbessertes Regelwerk für Regelenergie in Europa



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Nachdem die Vertretung der europäischen Regulierungsbehörden (Acer) im März dieses Jahres den Netzcode zur Regelenergie des europäischen Verbands der Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E) abgelehnt hatte, legten diese nun eine überarbeitete Version vor. Die Regulierer hatten die Unverbindlichkeit kritisiert, die in den Ausführungen der Übertragungsnetzbetreiber zum Ausdruck gekommen war. Nach Ansicht von Acer sind rechtlich verbindliche Maßnahmen notwendig, um eine Integration der Märkte für Regel- und Ausgleichsenergie zu erreichen. Auch ein Weg, wie mehr Wettbewerb in diesen Märkten erreicht werden könne, sei im Papier von Entso-E nicht zu erkennen. Schließlich sollte auch das Ziel sein, Anreize für die Bilanzkreisverantwortlichen zu schaffen, noch während des Intraday-Handels für Ausgleich zu sorgen. Die Übertragungsnetzbetreiber sollten dagegen nur nach dem Ende des Intraday-Handels eingreifen. Informationen zum Netzcode Electricity Balancing sind hier verfügbar.

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September 23, 2014

Fritz Wilhelm

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Samstag, 27. September 2014

CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 26.9.2014)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen....CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 26.9.2014)

Mittwoch, 24. September 2014

CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 23.9.2014)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen....CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 23.9.2014)

Sonntag, 21. September 2014

Überarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetz gefordert



Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann 

Bei dem derzeit zur Beratung vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht die Deutsche Energie-Agentur (dena) Gas aus Wind- und Solarstrom gegenüber anderen biogenen Kraftstoffen benachteiligt. Nach Angaben der dena sollten Wasserstoff und Methan, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, im neuen Bundes-Immissionsschutzgesetz als "vollwertige erneuerbare Kraftstoffe" anerkannt werden. Diese Anerkennung sei im Gesetzentwurf, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt, nicht vorgesehen, kritisierte die dena in einer Aussendung am 17. September. Im Zuge der Überarbeitung des entsprechenden Gesetzes soll eine Klimaschutzquote eingeführt werden, die den Kraftstoffherstellern bestimmte Emissionsgrenzen vorgibt. Diese können eingehalten werden, indem ein Mindestanteil erneuerbarer Kraftstoffe in den Verkehr gebracht wird. Damit sollen die im Verkehrssektor erzeugten Treibhausgasemissionen reduziert werden. Die dena hatte im vergangenen Jahr die Strategieplattform Power to Gas gegründet und will nun die Anerkennung von Wasserstoff und Methan, die aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, forcieren. Mit der Einbeziehung der beiden Kraftstoffe könne die Vielfalt der erneuerbaren Kraftstoffe deutlich erhöht werden, heißt es in der Mitteilung. Dies sei wichtig, da die Kapazitäten für biogene Kraftstoffe begrenzt seien. Darüber hinaus hätten Kraftstoffe aus Wind- und Sonnenenergie ein höheres Treibhausgasminderungspotenzial, argumentiert die dena. Der Einsatz der gleichen Menge von Wasserstoff und Methan führe im Vergleich zu biogenen Varianten zu weniger Treibhausgasemissionen.

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September 17, 2014

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Industrie fordert erneut sicheren Rahmen



Die energieintensive europäische Industrie drängt auf schnelle Vorgaben für die Energie- und Klimapolitik der EU.
Die Lobbyisten der mehr als 30 000 Firmen mit 4 Mio. Arbeitsplätzen appellierten am 16. September in Brüssel an die Staats- und Regierungschefs der EU, die Wettbewerbsfähigkeit der Stahl-, Zement- und anderer Industrien nicht durch überzogene Anforderungen zu beschädigen. Dazu gehöre insbesondere der Vorschlag der Kommission, die Zahl der Emissionsrechte zu verknappen und den energieintensiven Branchen nur noch ein Viertel ihrer bisherigen Emissionsrechte gratis zuzuteilen. Dadurch würden die Kosten der im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen nach 2020 dramatisch ansteigen. Es sei nicht ausreichend, erst zu einem späteren Zeitpunkt darüber nachzudenken, wie die Abwanderung solcher Firmen („carbon leakage“) verhindert werden könne.

Das Bündnis aus 15 Spitzenverbänden erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs solche Maßnahmen bereits im März verlangt hätten. Die von der Kommission vorgelegte Reform des Europäischen Emissionshandels (ETS) führen nach Ansicht der Verbände zu einem drastischen Anstieg des CO2-Preises und der Strompreise. Stahl könne dann in der EU nicht mehr mit Gewinn hergestellt werden, sagte der Sprecher von Eurofer, Axel Eggert. Die Pläne der Kommission widersprächen auch der Forderung des Europäischen Parlamentes, dass die Reform des ETS und anderer klimapolitischer Maßnahmen nicht zu Kostensteigerungen für die effizientesten Betriebe führen dürften.

Die Verbände verlangen, dass die nach den EU-Maßstäben („benchmarks“) besten Anlagen auch nach 2020 „alle Emissionsrechte“ gratis erhalten, einschließlich möglicher Produktionssteigerungen. Höhere Energiepreise, die durch klimapolitische Maßnahmen verursacht würden, müssten im vollen Umfang ausgeglichen werden. Die geplante „Stabilitätsreserve“, mit der die Kommission den CO2-Preis stärken will, dürfe nur mit Blick auf diese Maßnahmen eingesetzt werden. Das jedenfalls soll solange gelten, wie kein verbindliches, internationales Klimaabkommen vorliegt.

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September 16, 2014


Tom Weingärtner


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Weltbank legt neuen Klimafonds auf

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Die Bundesrepublik wird sich an einem neuen Weltbank-Fonds zur Finanzierung von wichtigen Klimaschutzprojekten in den Schwellen- und Entwicklungsländern beteiligen. Der am 15. September in Washington vorgestellte „Pilot Auctioning Facility“-Fonds soll Klimaschutzprojekte der Abfallwirtschaft in den Bereichen Deponieentgasung, organische Abfälle und Abwasserentsorgung finanziell unterstützen. Es sind klassische Projekte, die bislang unter dem Dach des Clean Development Mechanism (CDM) des Kioto-Protokolls realisiert und über den Verkauf von zertifizierten Emissionsminderungen (CER) finanziert wurden. Inzwischen ist aber die Nachfrage nach CER-Zertifikaten weggebrochen und die Finanzierung dieser wichtigen Klimaschutzprojekte nicht mehr gesichert. Die vom Fonds geförderten Projekte zielen zunächst vor allem auf die Vermeidung von Methanemissionen. Das Treibhausgas wirkt etwa 23-mal stärker als Kohlendioxid. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUB) stehen viele dieser Projekte vor dem Aus und benötigen dringend eine neue Finanzierung. Hier soll der Fonds nun einspringen, wenn aus dem Zertifikateverkauf nicht mehr genügend Geld eingenommen wird und damit die Zeit überbrücken, bis ein neues internationale Klimaschutzabkommen in Kraft tritt. Dann sei wieder mit einer höheren Nachfrage nach Klimaschutz-Zertifikaten zu rechnen, so das BMUB. Deutschland wird sich an dem neuen Weltbank-Fonds mit 15 Mio. Euro beteiligen, erklärte das BMUB.


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September 16, 2014

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Startschuss zur Gründung der Deutsch-Philippinischen Auslandshandelskammer

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer, und der philippinische Wirtschaftsminister, Gregory L. Domingo, haben heute bei einem Treffen in Berlin die Gründung der Deutsch-Philippinischen Auslandshandelskammer in Manila vereinbart....Startschuss zur Gründung der Deutsch-Philippinischen Auslandshandelskammer

Donnerstag, 18. September 2014

TTIP-Verhandlungen: Verbraucherschutzstandards stehen nicht zur Disposition

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de
Der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, gegründete TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, diskutierte in seiner heutigen 3. Sitzung das Thema Verbraucherschutz. ...TTIP-Verhandlungen: Verbraucherschutzstandards stehen nicht zur Disposition

Mittwoch, 17. September 2014

Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Der Rat der Europäische Union hat sich angesichts der Verschärfung der Situation in der Ukraine auf ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland verständigt, welches am 12. September 2014 in Kraft getreten ist. Wesentlicher Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und Zugang zum Kapitalmarkt. Darüber hinaus werden die Kriterien für die Verhängung von Einreisesperren und Finanzsanktionen (sog. Listungen) auf solche Personen und Unternehmen ausgedehnt, die mit den Separatisten in der Ostukraine in geschäftlicher Verbindung stehen. Schließlich wird eine Anzahl weiterer Einzelpersonen gelistet....Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft

Dienstag, 16. September 2014

Schlafender Riese Wärmemarkt

Bild: Fotolia.com, Cmon 
Oliver Hill von der Verbundnetz Gas AG (VNG) spricht sich dafür aus, dass die Branche ihren Blick verstärkt auf den Wärmemarkt richten sollte. Denn hier würden hohe Effizienzpotenziale schlummern. Dabei spielen Erdgas und erneuerbare Energien laut dem Direktor für den VNG-Gasverkauf Deutschland bereits heute eine wichtige Rolle und werden dies auf dem Wärmmarkt künftig noch viel mehr tun, sagte Hill auf einem Energiekongress in München am 12. September. Hill plädiert deshalb vor allem für zwei Dinge: Zum einen sollte die Versorgungssicherheit in punkto Erdgas nicht schlechter geredet werden als sie ist. Vor allem im Hinblick auf den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine seien in der Öffentlichkeit auch sehr viele falsche Zahlen im Umlauf. Laut der VNG reichen die weltweiten Erdgas-Reserven – also die gesicherten Mengen, die gefördert werden können – derzeit umgerechnet 65 Jahre und die noch nicht erschlossenen Ressourcen über 175 Jahre. Allein Norwegen habe Reserven von 27 Jahren sowie Erdgas-Ressourcen von 47 Jahren. Hier ist seiner Ansicht nach eine Versachlichung der Debatte dringend angeraten. Zum anderen sollte die gesamte Branche überhaupt ihren Blick mehr auf den Wärmesektor richten. Denn wenn von Energiewende gesprochen werde, sei doch meist der Strommarkt gemeint. „Aufgrund des veralteten Heizungsbestandes ist das Potenzial im Wärmemarkt aber sehr hoch“, sagte Hill. Im deutschen Wärmesektor ist laut Hill ein klarer Trend hin zu Erdgas zu verzeichnen: „Eine starke Wanderung gibt es vor allem von Öl auf Gas.“ Demnach hätten sich bei den Neuinstallationen im Jahr 2013 rund 77 % der Bauherren für Erdgas entschieden. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 686 500 neue Heizungsanlagen in Deutschland eingebaut. Nichts desto trotz seien immer noch viele Heizungsanlagen älter als 20 Jahre. „Effizienzgewinne werden daher in den nächsten Jahren im Keller stattfinden“, sagte Hill. „Denn hier gibt es einen Modernisierungsstau.“

Lernen von der Lobbyarbeit der Dämmindustrie

Die Gründe für diesen Stau seien vielfältig: Zum einen würden viele Menschen heute andere Verbrauchsgewohnheiten haben wie früher. Sie würden eher zum kurzfristigen Konsum neigen und „man investiert lieber in sichtbare Dinge.“ Zum anderen würden die Vorschriften und der teilweise sehr hohe bürokratische Aufwand abschrecken. Hill sprach sich daher auch für mehr Lobbyarbeit aus. „Die Dämmindustrie hat eine sehr gute Lobbyarbeit gemacht“, sagte Hill. Dieser Zweig hätte es geschafft, dass viele bei den Stichworten Sanierung und Heizkosten zuerst einmal an die Dämmung denken und nicht an die ineffiziente Heizungsanlage im Keller. Dies könnte die Energiebranche durch neue Geschäftsmodelle auffangen, zum Beispiel würde die Kombination Erdgas und Solar heute bereits sehr gut funktionieren. Auch der Branchenverband BDEW forderte kürzlich von der Bundesregierung mehr Initiative für eine klimaverträglichere Wärmeversorgung. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2015 sehe vor, dass die Mittel für das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt gekürzt werden sollen. Im laufenden Jahr stehen aus dem Bundeshaushalt sowie aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) insgesamt 366 Mio. Euro für das MAP zu Verfügung, im nächsten Jahr sollen es nur noch 354 Mio. Euro sein. Die Kürzung sei vollkommen kontraproduktiv, wenn mehr CO2 vermieden werden soll, kritisiert der BDEW.

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RWE will 235 Mio. Euro für Biblis-Stopp



Bild: Fotolia.com, Thorsten Schier

Der Essener Energiekonzern RWE hat den Bund sowie das Land Hessen wegen der Abschaltung der beiden Blöcke des Atomkraftwerks Biblis auf insgesamt 235 Mio. Euro Schadenersatz verklagt. Die Betreiber von Biblis, die RWE Power AG, hatte bereits Ende August die Klage vor dem Landgericht gegen den Bund und das Land Hessen eingereicht. Über die geforderte Höhe des Schadenersatzes wurden aber zunächst keine Angaben gemacht. Die umfangreiche Klageschrift sei nun im Umweltministerium eingegangen und werde von Fachjuristen der Landesregierung geprüft, teilte laut Agenturberichten ein Ministeriumssprecher in Wiesbaden am 15. September mit.
Im März 2011 hatte nach der Reaktorkatastrophe in Japan die damalige
Landesregierung Hessens die vorübergehende Stilllegung der beiden
Biblis-Reaktoren angeordnet. Drei Monate später beschloss die
Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg – Biblis wurde dauerhaft
vom Netz genommen. Anfang 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig dieses Vorgehen als rechtswidrig erklärt. Hessen hatte damals
bewusst auf eine Anhörung von RWE verzichtet.
An der Haltung Hessens, dass die Klage unbegründet sei, habe sich nichts geändert,
erklärte das Umweltministerium nach Agenturinformationen. Das Land werde
nun eine sogenannte Klageerwiderung an das Landgericht Essen schicken.
Das Umweltministerium betonte jedoch bereits im August, dass Hessen
lediglich die Vorgabe des Bundes umgesetzt habe. Daher müsse auch der
Bund für mögliche Schadenersatzansprüche aufkommen.


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September 15, 2014

Heidi Roider

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Hoffnungen auf Gasentspannung



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Der Gasversorgung steht ein spannender Winter bevor. Anfang September gab es im Ukrainekonflikt allenfalls erste Anzeichen für eine Waffenruhe – im daraus entstandenen Sanktions-Schlagabtausch driften die EU und Russland als wichtigster Gaslieferant immer weiter auseinander. Befürchtungen für den nächsten Winter sind kein Hirngespinst – sie haben einen realen Hintergrund: Im Februar 2012 war bei tiefem Frost, der den Energieverbrauch von Mitteleuropa bis nach Russland anheizte, nur relativ wenig russisches Gas durch die Importpipelines nach Europa gekommen. Die Lieferverträge sehen solche Einschränkungen vor, doch in Süddeutschland wurde der Brennstoff so knapp, dass Gaskraftwerke nicht mehr hätten hochgefahren werden können, wenn man sie gebraucht hätte. Und das sorgte für Alarmstimmung.
Im bevorstehenden Winter wird der Frost vermutlich nicht der
einzige Unsicherheitsfaktor für die Gasversorgung sein. Kurz vor Beginn
des neuen Gaswirtschaftsjahres schwelt weiter der Ukrainekonflikt. Die
EU und Russland haben sich gegenseitig mit Wirtschaftssanktionen
überzogen – die Versorgung Europas mit russischem Gas war davon
allerdings bislang nicht betroffen. Russland ist der wichtigste
Gaslieferant – 2013 kamen 38 Prozent des in Deutschland verbrauchten
Gases von dort.
Doch wie lange wird das so bleiben? Schon seit
Juni beliefert der russische Gazprom-Konzern die Ukraine nicht mehr mit
Gas, weil das Land Rechnungen nicht bezahlt hat und weil sich beide
Seiten bislang trotz Vermittlung der EU-Kommission nicht auf einen
Gaspreis für künftige Lieferungen einigen konnten.
Dieser Konflikt weckt bei der Gaswirtschaft Erinnerungen an den Januar 2009.
Damals hatte Gazprom der Ukraine im Streit über den Gaspreis den Gashahn
zugedreht. Die Ukrainer bedienten sich danach aus Transitmengen, die
für Europa bestimmt waren. Auch in Deutschland kam weniger Gas an als
vertraglich vereinbart – die Versorger mussten auf Speicher
zurückgreifen.
Ein solches Szenario wird auch für den kommenden
Winter nicht für unmöglich gehalten. Das Transitland Ukraine gilt unter
den deutschen Importeuren russischen Gases – Eon, Wingas, RWE und VNG −
als Risikofaktor. „Wir beobachten mit großer Aufmerksamkeit und einiger
Sorge die Vorgänge in der Ukraine und ihre Folgen“, hieß es Ende August
bei Eon. „Wir haben in der jüngsten Vergangenheit bereits zwei
Transitkrisen erlebt, weil die Ukraine Gasmengen, die für den
europäischen Markt bestimmt waren, unrechtmäßig aus dem Transitsystem
entnommen hat“, erklärte Wingas. Auch Karsten Heuchert, Vorstandschef
der ostdeutschen Verbundnetz Gas (VNG) sieht das größte Fragezeichen im
Hinblick auf die Belieferung mit russischem Gas im kommenden Winter bei
der Ukraine.

Ukraine-Transportroute verliert an Bedeutung

DieVNG selbst wäre indes von Einschränkungen auf der Lieferroute durch das
osteuropäische Land gar nicht betroffen. Das Unternehmen bezieht sein
Gas aus Russland inzwischen vollständig über die Pipelines Jamal, die
durch Weißrussland und Polen nach Deutschland führt, und Nord Stream
durch die Ostsee. Auch Wingas erhält weniger als zehn Prozent seiner
Lieferungen aus Russland über die Transitroute durch die Ukraine, RWE
dagegen den größten Teil. Insgesamt seien die Transportmengen über die
Ukraineroute seit letztem Jahr signifikant zurückgegangen, heißt es aus
der Gaswirtschaft.
Dass Russland selbst die Gaslieferungen nach Europa einschränken könnte, wird als extrem unwahrscheinlich bewertet.
Die Gasbranche verweist in diesem Zusammenhang gern auf die selbst in
Zeiten des Kalten Krieges sichere Belieferung. „Wir haben seit 40 Jahren
Verträge mit Gazprom und die sind stets erfüllt worden“, bekräftigt
VNG-Chef Karsten Heuchert. „Wir haben Russland als zuverlässigen Partner
und Lieferanten kennengelernt“, ist man sich auch bei Wingas sicher.
„Es müsste Dramatisches passieren, damit im Zusammenhang mit dem
Ukraine-Konflikt auch Gas betroffen wäre“, meinte im August auch Liana
Fix, Osteuropa-Expertin der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige
Politik (DGAP). Sie halte die Gaslieferungen von Russland nach Europa im
Moment „für gar nicht gefährdet“. Russland sei von Gasexporten nach
Europa fast noch abhängiger als Europa vom russischen Gas. Deshalb werde
das Land seine Lieferverpflichtungen auf jeden Fall zu erfüllen
versuchen.
Den ukrainischen Vorschlag, europäische Kunden sollten
das russische Gas künftig nicht wie bisher erst im Westen sondern
bereits an der Ostgrenze der Ukraine übernehmen und selbst die nötigen
Transitvereinbarungen mit dem Land schließen, betrachtet Fix als gute
Möglichkeit, weiteren Konflikten um Transitlieferungen in Richtung
Westen aus dem Weg zu gehen. Dazu müssten jedoch zahlreiche Verträge
geändert werden. Deshalb sei diese Lösung nicht von heute auf morgen
durchzusetzen. „Auch für die russische Seite wäre das kein schlechter
Deal“, so die Expertin.
Sollte es im nächsten Winter zu Liefereinschränkungen kommen, können die Gasversorger wieder auf ihre unterirdischen Gasspeicher bauen. Die mittlerweile 51 deutschen Gaslager
können knapp 23 Mrd. m3 nutzbares Gas aufnehmen. „Das entspricht mehr
als einem Viertel der in Deutschland im Jahr 2012 verbrauchten
Erdgasmenge“, rechnet der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) vor.

Mehr LNG und andere Lieferanten

Der aktuelle Füllstand wird von der Branche als „sehr komfortabel“
bewertet. Auch die Speicher in Frankreich und Italien waren bereits im
Sommer gut befüllt. „In den vergangenen Jahren haben die deutschen
Gasspeicher auch bei kalten Perioden ihre hohe Leistungsfähigkeit
jederzeit unter Beweis gestellt und maßgeblich zum hohen Grad der
Versorgungssicherheit beigetragen“, ist man bei Eon überzeugt.
Der BDEW verweist außerdem darauf, dass Deutschland Erdgas „kontinuierlich
aus zahlreichen unterschiedlichen Lieferländern und aus eigener
deutscher Förderung“ beziehe. Zum Teil könnten solche Lieferungen im
Rahmen bestehender Verträge im Bedarfsfall erhöht werden. Als Option
gilt verflüssigtes Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG), das aktuell auf
dem Gasmarkt ausreichend verfügbar ist. Einzelne Händler hätten bereits
damit begonnen, LNG-Schiffe als schwimmende Speicher und Sicherheit
gegen Lieferausfälle im Winter anzumieten, ist von Gasversorgern zu
hören. „Erdgas ist und bleibt ein sicherer Energieträger“, so der
Branchenverband.
Davon waren in den letzten Jahren wohl auch immer mehr Energieversorger und Industrieunternehmen überzeugt und haben ihre Tankanlagen für leichtes Heizöl, das in geeigneten
Zweistoffbrennern für Kessel und Gasturbinen oder auch in Motoren als
alternativer Brennstoff eingesetzt werden kann, abgebaut. Abschaltbare
Verträge mit Gaslieferanten und eine Absicherung der Energieversorgung
durch Heizöl seien mit der Liberalisierung außer Mode gekommen,
berichtet der VIK, die Interessenvertretung der energieintensiven
Industrie. Unternehmen wie die Stadtwerke Schwäbisch Hall, die Heizöl
als Zweitbrennstoff für ihre BHKW für drei Tage bereithalten, geben
jedoch zu bedenken, dass die Verwendung von Öl über einen längeren
Zeitraum schwierig wäre, weil die Belieferung logistische Probleme
aufwirft.
Auch wenn sich die deutsche Gaswirtschaft sicher ist,
Importeinschränkungen aus Russland im nächsten Winter verkraften zu
können – ewig lange dürften sie nicht dauern. Ein Stopp russischer
Erdgaslieferungen nach Westeuropa ab November würde nach spätestens
sechs Monaten zu erheblichen Versorgungsstörungen in Deutschland führen.
Das ergibt sich aus einer Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts
an der Universität zu Köln (EWI). Um den Ausfall russischer Lieferungen
innerhalb dieses Zeitraums kompensieren zu können, müsste in Europa
allerdings erheblich mehr Flüssiggas als im Jahr 2013 importiert werden,
so die Untersuchung. Der Winter könnte tatsächlich spannend werden.


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Energie & Management

September 15, 2014

Peter Focht

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Montag, 15. September 2014

CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 12.9.2014)

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de

Ziel eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen....CETA - Comprehensive Economic and Trade Agreement (aktualisiert am 12.9.2014)

Freitag, 12. September 2014

STATISTA: Höhe der EEG-Umlage für Haushaltsstromkunden in Deutschland in den Jahren 2003 bis 2014 (in Euro-Cent pro Kilowattstunde)




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Strom tanken per Smartphone



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Belectric

Servicefreundliche Systeme für den Aufbau städtischer Ladenetze für Elektroautos bietet der Entwickler Belectric Drive an.

„Wir müssen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos darauf
achten, keine Inseln mit inkompatiblen Systemen zu schaffen“, mahnt
Sebastian Bachmann. Der Geschäftsführer des Ladeboxen- und
Ladesystementwicklers Belectric Drive im nordbayerischen Kitzingen
spricht damit ein akutes Problem an: Viele Ladenetze für Elektroautos
sind nur mit speziellen Ladekarten und damit nicht für alle Autofahrer
zugänglich. Belectric Drive hat deshalb ihre Systeme so
entwickelt, dass sie nicht nur mit Ladekarten, sondern mit jedem
Smartphone genutzt werden können. Die Freischaltung erfolgt dann über
QR-Code oder SMS. Das Softwaremodul (sms&charge) erlaube eine
Abrechnung des getankten Stroms über die Mobilfunkrechnung des
E-Mobil-Fahrers oder per Prepaid-Guthaben – und das europaweit, wie
Bachmann betont. Weder eine Registrierung beim Ladeboxenbetreiber noch
ein Vertrag sind nötig. Die Software erspare den Betreibern Verwaltungs-
und Abrechnungsaufwand. Wichtig ist dem Geschäftsführer noch
etwas: Die Ladeboxen von Belectric Drive seien wartungs- und
servicefreundlich. Der patentierte Plug-and-Play-Mechanismus ermögliche
einen Austausch innerhalb weniger Minuten, so Bachmann. Dank
Online-Updates entfalle eine Wartung vor Ort. Als weiteren
Pluspunkt nennt Bachmann den Ladebox-Controller. Diese
Steuerungselektronik soll Ladestationen intelligent machen. Der
Lastmanagement-Controller ermögliche die Verschiebung von Ladezeiten und
Lastspitzen im Netz, maximiere die Nutzung von Solarstrom aus lokale
Photovoltaikanlagen und steuere Batteriespeicher im System. Die
Online-Funktion der Stationen erlaube nicht nur das Lastmanagement,
sondern auch Abrechnung per SMS und Übermittlung von
Echtzeit-Ladeinformationen an Navigationssysteme.

Stadtwerke als wichtige Partner

Der Hersteller aus Kitzingen hat bereits über 250 onlinefähige Ladepunkte
für Elektroautos in Deutschland und Frankreich installiert. Kommunale
Versorger wie N-Ergie in Nürnberg oder Stadtwerke Uelzen sind wichtige
Partner. „Der Anteil unserer mit Stadtwerken durchgeführten Projekte
liegt bei 70 bis 80 Prozent“, berichtet Bachmann. Fahrer von
BMW-Elektroautos, die dem BMW i ChargeNow Netzwerk angehören, können an
Belectric-Drive-Ladesäulen mit ihrer Karte Strom tanken. Außerdem
kooperiert Belectric Drive mit dem Ökostromversorger Naturstrom. Als
zunehmend interessante Kunden sieht der Geschäftsführer Unternehmen,
die erneuerbaren Strom erzeugen und als Eigenstrom in ihren Flotten
nutzen oder Mitarbeitern anbieten wollen sowie Supermärkte und
Einkaufszentren, die auf Parkplätzen Lademöglichkeiten einrichten
wollen. Der halböffentliche Raum biete bessere Möglichkeiten zum Aufbau
von Ladenetzen als öffentlicher Grund, wo komplizierte
Genehmigungsverfahren zu durchlaufen seien. „Das
Preis-Leistungs-Verhältnis der Fahrzeuge wird immer besser. Wir glauben,
dass sich heutige Investitionen in Geschäftsmodelle mit Elektroautos
und Ladenetzen ab 2017 auszahlen“, meint Bachmann. Wenn die Zahl der neu
zugelassenen Elektroautos weiter so stark wachse wie im ersten Halbjahr
2014, sei die von der Bundesregierung angestrebte eine Million E-Mobile
bis 2020 sogar noch zu schaffen, zeigt er sich zuversichtlich.


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Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft

Neues zum Thema Außenwirtschaft vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter http://www.bmwi.de
Der Rat der Europäischen Union hat sich angesichts der Verschärrfung der Situation in der Ukraine auf ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland verständigt, welches am 12. September 2014 in Kraft getreten ist. Wesentlicher Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und Zugang...Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft

Belgische Regierung einigt sich auf neue Kernkraft-Laufzeit

Angesichts der Probleme in belgischen Kernkraftwerken will die Regierung nun die funktionstüchtigen Atomreaktoren länger als geplant nutzen.

Die neue Regierungskoalition aus Liberalen und Konservativen hat
sich im Grundsatz darauf verständigt, die beiden Reaktoren Doel 1 und 2
in der Nähe von Antwerpen, die im nächsten Jahr vom Netz gehen sollten,
bis 2025 weiter zu betreiben. Sie werden dann 50 Jahre alt sein. Der
Betreiber Electrabel muss allerdings eine Reihe von Investitionen
vornehmen, um die Sicherheit der beiden Anlagen zu verbessern.

Die Entscheidung kommt nur wenige Tage, nachdem die belgische
Regierung einen Plan zur Verbrauchssteuerung vorgelegt hat. Damit soll
möglichen Engpässe bei der Stromversorgung im kommenden Winter begegnet
werden. Von den sieben Atomreaktoren des Landes mussten 2012 zwei vom
Netz genommen werden, weil in den Reaktorbehältern Haarrisse entdeckt
worden waren. Sie konnten bislang nicht wieder angefahren werden. Der
Atomreaktor Doel 4 kann seit August nicht mehr betrieben werden, weil
die Turbine beschädigt ist. Sie kann nur mittelfristig repariert werden.
Seitdem reicht die belgische Stromproduktion für die Spitzenlast des
Landes nicht mehr aus.

Mit der Entscheidung der Koalition wird
der belgische Atomausstieg allerdings nicht grundsätzlich aufgeschoben.
Bislang war allerdings geplant, nach 2015 nur noch die modernsten
Reaktoren Doel 4 und Tihange 3 bis 2025 weiter zu betreiben. Doel 3, der
wegen der Risse im Reaktorbehälter zur Zeit nicht betrieben wird,
sollte bis 2022 laufen. Der älteste Reaktor des Landes Tihange 1, der
2015 vom Netz genommen werden sollte, soll ebenfalls bis 2025 weiter
betrieben werden. Dort muss Electrabel weitere 600 Mio. Euro für den
Erhalt der Betriebserlaubnis investieren.




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Donnerstag, 11. September 2014

Deutschland gewinnt Streit um Wasserrahmenrichtlinie

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Die Bundesrepublik muss die Richtlinien der europäischen Vorschriften zum Gewässerschutz nur beim Umgang mit Trink- und Abwasser beachten. Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sich Deutschland damit gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Nach der Wasserrahmenrichtlinie sollen die EU-Mitgliedsstaaten seit 2010 dafür sorgen, dass sparsam und umweltschonend mit Wasser umgegangen wird. Sie werden deswegen verpflichtet, durch Gebühren angemessene Anreize zum effizienten Umgang mit Wasser zu setzen. Private Haushalte, Industrie und Landwirtschaft sollen mindestens kostendeckende Preise für Wasserdienstleistungen bezahlen.
Deutschland hat jedoch Dienstleistungen, die die Wasserwirtschaft für
die Schifffahrt, die Elektrizitätswirtschaft oder im Zusammenhang mit
dem Hochwasserschutz erbringt, vom Anwendungsbereich der Richtlinie
ausgenommen. In diesen Fällen gehe es nicht darum, schonend mit Wasser
umzugehen, heißt es in Berlin. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt:
Deutschland müsse auch dafür kostendeckende Gebühren erheben. Die
obersten Richter der EU haben die Klage aus Brüssel jetzt abgewiesen.
Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verlangten nicht zwangsläufig,
Wasserkraftwerke oder den Hochwasserschutz dem Grundsatz der
Kostendeckung zu unterwerfen.

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September 11, 2014

Tom Weingärtner

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Merkel spricht sich für Braunkohle aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich in einem Interview für eine Weiternutzung der Braunkohle ausgesprochen. Deutschland sei als Industrieland auf eine sichere Stromversorgung rund um die Uhr angewiesen. Die Braunkohle leiste dazu auch wegen ihrer Verfügbarkeit einen wichtigen Beitrag, sagte Merkel in einem Interview mit der Lausitzer Zeitung vom 11. September. Die Bundesregierung habe sich in ihrem Energiekonzept das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2050 auf mindestens 80 % zu steigern. Bis jedoch die Stromversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt sei, werde Deutschland auf Kohle und Erdgas nicht verzichten können.


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September 11, 2014

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Mittwoch, 10. September 2014

Oettinger fordert Kompromissbereitschaft der EU-Länder


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 Der scheidende EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat, auch mit Blick auf Russland, nochmals eine gemeinsame Energieaußenpolitik der EU-Länder angemahnt.
„Putin hat ein Spiel im Sinn: divide et impera (teile und herrsche)“, sagte Oettinger am 9. September beim EnBW-Sommerfest in Brüssel. „Wir sollten alles tun, damit nicht Gaslieferungen Teil der Politik werden.“ Nur durch eine gemeinsame Position auf europäischer Ebene könnten die EU-Länder ihre Interessen wirksam vertreten – die kleineren Mitgliedstaaten wüssten das, „die größeren glauben es noch nicht“, bemängelt Oettinger.

Ein gemeinsames Auftreten sei auch beim Klimaschutz notwendig, sagte der scheidende EU-Energiekommissar. Die EU lege neue Ziele für 2030 fest, die „ambitioniert“ und „machbar“ sein sollten. „Da muss jeder kompromissbereit sein“, mahnte Oettinger. Um bei der UN-Klimakonferenz Ende 2015 in Paris Einfluss zu haben, müsse die EU eine gemeinsame Position vertreten.Gegen das anvisierte Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 40 % zu senken, gibt es bei einigen Staaten, unter anderem Polen, Widerstand. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte sich trotzdem kürzlich optimistisch gezeigt, diese Länder mit ins Boot zu holen, indem man ihnen Kompensationen anbiete.


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September 10, 2014

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