Donnerstag, 11. September 2014

Deutschland gewinnt Streit um Wasserrahmenrichtlinie

Bild: Fotolia.com, kreatik
Die Bundesrepublik muss die Richtlinien der europäischen Vorschriften zum Gewässerschutz nur beim Umgang mit Trink- und Abwasser beachten. Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sich Deutschland damit gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Nach der Wasserrahmenrichtlinie sollen die EU-Mitgliedsstaaten seit 2010 dafür sorgen, dass sparsam und umweltschonend mit Wasser umgegangen wird. Sie werden deswegen verpflichtet, durch Gebühren angemessene Anreize zum effizienten Umgang mit Wasser zu setzen. Private Haushalte, Industrie und Landwirtschaft sollen mindestens kostendeckende Preise für Wasserdienstleistungen bezahlen.
Deutschland hat jedoch Dienstleistungen, die die Wasserwirtschaft für
die Schifffahrt, die Elektrizitätswirtschaft oder im Zusammenhang mit
dem Hochwasserschutz erbringt, vom Anwendungsbereich der Richtlinie
ausgenommen. In diesen Fällen gehe es nicht darum, schonend mit Wasser
umzugehen, heißt es in Berlin. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt:
Deutschland müsse auch dafür kostendeckende Gebühren erheben. Die
obersten Richter der EU haben die Klage aus Brüssel jetzt abgewiesen.
Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verlangten nicht zwangsläufig,
Wasserkraftwerke oder den Hochwasserschutz dem Grundsatz der
Kostendeckung zu unterwerfen.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Gewässerschutz wurde bereitgestellt von:

Energie & Management

September 11, 2014

Tom Weingärtner

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