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Der Photovoltaikzubau im Juli betrug 344,7 MWp und legte damit im
Vergleich zum Vormonat Juni deutlich zu. Der Anstieg ist nach Meinung
von Branchenbeobachtern auch
auf die am 1. August in Kraft getretene EEG-Novelle zurückzuführen.
Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind im Juli insgesamt 10 720
neue Anlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von 344,7 MWp
gemeldet worden. Im Juni waren es lediglich 188,6 MWp. Damit erhöht sich
die installierte Leistung in diesem Jahr bundesweit auf insgesamt
1 359,97 MWp.
Mit der am 1. August in Kraft getretenen EEG-Novelle hat sich laut Informationen der Bundesnetzagentur auch die Basisdegression auf 0,5 % geändert. Im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Juli 2014 lag die Degression − also eine kontinuierliche Kürzung der Einspeisevergütung − für Photovoltaikanlagen bei einem Prozent. Die Förderung wird damit nun langsamer gekürzt als in der Vergangenheit. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) begrüßte dies: „Es ist gut, dass die Degressionsschraube gelockert wurde. Wir hoffen, dass dies reicht, um die Nachfrage jetzt zumindest zu stabilisieren.“
Mit der EEG-Reform wurde zudem nicht nur eine EEG-Umlage eingeführt, sondern für gewerbliche Anlagen von mindestens 500 kWp auch eine verpflichtende Direktvermarktung. Dafür veröffentlicht die Bundesnetzagentur mittlerweile Erlösobergrenzen für das Marktprämienmodell. Sie betragen im September für Solarparks bis 10 MW Leistung 9,18 Ct/kWh. Für Dachanlagen liegen die Werte zwischen 11,43 und 13,08 Ct/kWh. Die Erlösobergrenzen variieren je nach den „anzulegenden Werten“, die im neuen EEG 2014 § 51 Abs. 2 festgelegt wurden, und der Degression.
Der Begriff anzulegender Wert wurde mit der Novelle als neuer Begriff eingeführt: Die Marktprämie wird nun berechnet, indem vom anzulegenden Wert der durchschnittliche Börsenpreis des gelieferten Stroms abgezogen wird.
Die Tabelle EEG-Vergütungssätze finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Der vorstehende Beitrag zum Thema Photovoltaik wurde bereitgestellt von Mit der am 1. August in Kraft getretenen EEG-Novelle hat sich laut Informationen der Bundesnetzagentur auch die Basisdegression auf 0,5 % geändert. Im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Juli 2014 lag die Degression − also eine kontinuierliche Kürzung der Einspeisevergütung − für Photovoltaikanlagen bei einem Prozent. Die Förderung wird damit nun langsamer gekürzt als in der Vergangenheit. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) begrüßte dies: „Es ist gut, dass die Degressionsschraube gelockert wurde. Wir hoffen, dass dies reicht, um die Nachfrage jetzt zumindest zu stabilisieren.“
Mit der EEG-Reform wurde zudem nicht nur eine EEG-Umlage eingeführt, sondern für gewerbliche Anlagen von mindestens 500 kWp auch eine verpflichtende Direktvermarktung. Dafür veröffentlicht die Bundesnetzagentur mittlerweile Erlösobergrenzen für das Marktprämienmodell. Sie betragen im September für Solarparks bis 10 MW Leistung 9,18 Ct/kWh. Für Dachanlagen liegen die Werte zwischen 11,43 und 13,08 Ct/kWh. Die Erlösobergrenzen variieren je nach den „anzulegenden Werten“, die im neuen EEG 2014 § 51 Abs. 2 festgelegt wurden, und der Degression.
Der Begriff anzulegender Wert wurde mit der Novelle als neuer Begriff eingeführt: Die Marktprämie wird nun berechnet, indem vom anzulegenden Wert der durchschnittliche Börsenpreis des gelieferten Stroms abgezogen wird.
Die Tabelle EEG-Vergütungssätze finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
September 01, 2014
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