Nach dem Wegfall des Grünstrompriviliegs gewinnt das
Grünstrommarktmodell zunehmend an Zuspruch. Derzeit wird hinter den
Kulissen
über eine neue Verordnung zur Grünstrom-Direktvermarktung beraten. Im
Frühjahr nächsten Jahres könnte eine tragfähige Lösung
in Kraft treten.
Zum 1. April kommenden Jahres könnte nach Einschätzung von Daniel
Hölder, der bei Clean Energy Sourcing (Clens) die Politikabteilung
leitet, die Verordnung in Kraft treten, mit der Endkunden direkt mit
Ökostrom beliefert werden könnten: „Hinter den Kulissen
ist derzeit viel Bewegung“, berichtet Hölder. Eine entsprechende
Verordnungsermächtigung konnten die Regierungsfraktionen
bei den Beratungen um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
in letzter Minute gegen den Widerstand des
Bundeswirtschaftsministeriums
durchsetzen. Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs zum 1. August ist
seitdem eine direkte Ökostromlieferung von Grünstrom
aus deutschen Landen an Privat- und Gewerbekunden nicht möglich. „Wir
spüren den Frust bei einem Teil unserer Kundschaft,
die sich statt auf eine Zertfikate-Lösung zu setzen lieber mit Graustrom
beliefern lassen“, beschreibt Hölder die Stimmung
im Markt.
Nach Einschätzung von Hölder gewinnt derzeit das von Clens zusammen mit Greenpeace Energy, Naturstrom und den Elektrizitätswerken Schönau entwickelte „Grünstrommarktmodell“ zunehmend an Zuspruch. „Dadurch bleiben nicht nur die für viele Verbraucher wichtigen Grünstromeigenschaften erhalten, der Ökostrom wird auch in die richtigen Vertriebsportfolien integriert, womit wir vom Sportmarkt wegkommen“, so Hölder. Unterstützung für das Grünstrommarktmodell sieht der Clens-Mann nicht nur in Reihen des Lobbyverbandes BDEW, sondern auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Verbänden der erneuerbaren Energien. Dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an der Verordnung für die direkte Grünstromlieferung arbeitet, berichtete Guido Wustlich vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Windenergie in Berlin. Wichtig sei, so der Leiter des Referates Übergreifendes Energierecht, dass diese Verordnung den Segen der EU-Kommission erhalte.
Daran hat Daniel Hölder keine Zweifel: „Mit der Verordnung wird kein neuer Subventionstatbestand geschaffen“, betont er. Hölder setzt darauf, dass das Bundeswirtschaftministerium mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission zum 1. Dezember schnell die notwendigen Gespräche führt: „Wer das komplexe EEG in weniger als vier Monaten unter Dach und Fach bringt, sollte auch Grünes Licht für diese einzelne Verordnung bekommen.“ Sollte Hölders Prognose in Erfüllung gehen, könnte die Verordnung für die direkte Grünstromlieferung in der Tat zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten.
Nach dem Wegfall des Grünstrompriviliegs gewinnt das Grünstrommarktmodell zunehmend an Zuspruch. Derzeit wird hinter den Kulissen über eine neue Verordnung zur Grünstrom-Direktvermarktung beraten. Im Frühjahr nächsten Jahres könnte eine tragfähige Lösung
in Kraft treten.
Zum 1. April kommenden Jahres könnte nach Einschätzung von Daniel Hölder, der bei Clean Energy Sourcing (Clens) die Politikabteilung leitet, die Verordnung in Kraft treten, mit der Endkunden direkt mit Ökostrom beliefert werden könnten: „Hinter den Kulissen ist derzeit viel Bewegung“, berichtet Hölder. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung konnten die Regierungsfraktionen
bei den Beratungen um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
in letzter Minute gegen den Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums
durchsetzen. Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs zum 1. August ist seitdem eine direkte Ökostromlieferung von Grünstrom aus deutschen Landen an Privat- und Gewerbekunden nicht möglich. „Wir spüren den Frust bei einem Teil unserer Kundschaft, die sich statt auf eine Zertfikate-Lösung zu setzen lieber mit Graustrom beliefern lassen“, beschreibt Hölder die Stimmung
im Markt. Nach Einschätzung von Hölder gewinnt derzeit das von Clens zusammen mit Greenpeace Energy, Naturstrom und den Elektrizitätswerken Schönau entwickelte „Grünstrommarktmodell“ zunehmend an Zuspruch.
„Dadurch bleiben nicht nur die für viele Verbraucher wichtigen Grünstromeigenschaften erhalten, der Ökostrom wird auch in die richtigen Vertriebsportfolien integriert, womit wir vom Sportmarkt
wegkommen“, so Hölder. Unterstützung für das Grünstrommarktmodell sieht der Clens-Mann nicht nur in Reihen des Lobbyverbandes BDEW, sondern auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Verbänden der erneuerbaren Energien. Dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an der Verordnung für die direkte Grünstromlieferung arbeitet, berichtete Guido Wustlich vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Windenergie in Berlin. Wichtig sei, so der Leiter des Referates Übergreifendes Energierecht, dass diese Verordnung den Segen der EU-Kommission erhalte.
Daran hat Daniel Hölder keine Zweifel: „Mit der Verordnung wird kein neuer Subventionstatbestand geschaffen“, betont er. Hölder setzt darauf, dass das Bundeswirtschaftministerium mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission zum 1. Dezember schnell die notwendigen Gespräche führt: „Wer das komplexe EEG in weniger als vier Monaten unter Dach und Fach bringt, sollte auch Grünes Licht für
diese einzelne Verordnung bekommen.“ Sollte Hölders Prognose in Erfüllung gehen, könnte die Verordnung für die direkte Grünstromlieferungin der Tat zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten.
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Energie & Management
Nach Einschätzung von Hölder gewinnt derzeit das von Clens zusammen mit Greenpeace Energy, Naturstrom und den Elektrizitätswerken Schönau entwickelte „Grünstrommarktmodell“ zunehmend an Zuspruch. „Dadurch bleiben nicht nur die für viele Verbraucher wichtigen Grünstromeigenschaften erhalten, der Ökostrom wird auch in die richtigen Vertriebsportfolien integriert, womit wir vom Sportmarkt wegkommen“, so Hölder. Unterstützung für das Grünstrommarktmodell sieht der Clens-Mann nicht nur in Reihen des Lobbyverbandes BDEW, sondern auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Verbänden der erneuerbaren Energien. Dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an der Verordnung für die direkte Grünstromlieferung arbeitet, berichtete Guido Wustlich vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Windenergie in Berlin. Wichtig sei, so der Leiter des Referates Übergreifendes Energierecht, dass diese Verordnung den Segen der EU-Kommission erhalte.
Daran hat Daniel Hölder keine Zweifel: „Mit der Verordnung wird kein neuer Subventionstatbestand geschaffen“, betont er. Hölder setzt darauf, dass das Bundeswirtschaftministerium mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission zum 1. Dezember schnell die notwendigen Gespräche führt: „Wer das komplexe EEG in weniger als vier Monaten unter Dach und Fach bringt, sollte auch Grünes Licht für diese einzelne Verordnung bekommen.“ Sollte Hölders Prognose in Erfüllung gehen, könnte die Verordnung für die direkte Grünstromlieferung in der Tat zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten.
Nach dem Wegfall des Grünstrompriviliegs gewinnt das Grünstrommarktmodell zunehmend an Zuspruch. Derzeit wird hinter den Kulissen über eine neue Verordnung zur Grünstrom-Direktvermarktung beraten. Im Frühjahr nächsten Jahres könnte eine tragfähige Lösung
in Kraft treten.
Zum 1. April kommenden Jahres könnte nach Einschätzung von Daniel Hölder, der bei Clean Energy Sourcing (Clens) die Politikabteilung leitet, die Verordnung in Kraft treten, mit der Endkunden direkt mit Ökostrom beliefert werden könnten: „Hinter den Kulissen ist derzeit viel Bewegung“, berichtet Hölder. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung konnten die Regierungsfraktionen
bei den Beratungen um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
in letzter Minute gegen den Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums
durchsetzen. Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs zum 1. August ist seitdem eine direkte Ökostromlieferung von Grünstrom aus deutschen Landen an Privat- und Gewerbekunden nicht möglich. „Wir spüren den Frust bei einem Teil unserer Kundschaft, die sich statt auf eine Zertfikate-Lösung zu setzen lieber mit Graustrom beliefern lassen“, beschreibt Hölder die Stimmung
im Markt. Nach Einschätzung von Hölder gewinnt derzeit das von Clens zusammen mit Greenpeace Energy, Naturstrom und den Elektrizitätswerken Schönau entwickelte „Grünstrommarktmodell“ zunehmend an Zuspruch.
„Dadurch bleiben nicht nur die für viele Verbraucher wichtigen Grünstromeigenschaften erhalten, der Ökostrom wird auch in die richtigen Vertriebsportfolien integriert, womit wir vom Sportmarkt
wegkommen“, so Hölder. Unterstützung für das Grünstrommarktmodell sieht der Clens-Mann nicht nur in Reihen des Lobbyverbandes BDEW, sondern auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Verbänden der erneuerbaren Energien. Dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an der Verordnung für die direkte Grünstromlieferung arbeitet, berichtete Guido Wustlich vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Windenergie in Berlin. Wichtig sei, so der Leiter des Referates Übergreifendes Energierecht, dass diese Verordnung den Segen der EU-Kommission erhalte.
Daran hat Daniel Hölder keine Zweifel: „Mit der Verordnung wird kein neuer Subventionstatbestand geschaffen“, betont er. Hölder setzt darauf, dass das Bundeswirtschaftministerium mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission zum 1. Dezember schnell die notwendigen Gespräche führt: „Wer das komplexe EEG in weniger als vier Monaten unter Dach und Fach bringt, sollte auch Grünes Licht für
diese einzelne Verordnung bekommen.“ Sollte Hölders Prognose in Erfüllung gehen, könnte die Verordnung für die direkte Grünstromlieferungin der Tat zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten.
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