Donnerstag, 25. Dezember 2014

Berlin und Gasag vereinbaren Zwischenlösung

Das Berliner Gasnetz wird auch 2015 nach den Regeln des 2013 ausgelaufenen Konzessionsvertrages von der Gasag geführt, weil über die Neuvergabe der Konzession noch nicht entschieden ist. Das Land Berlin und die Gasag haben eine Interimsvereinbarung über die Wegenutzung für das Berliner Gasnetz unterschrieben, teilte das Unternehmen mit. Damit gelten die Regelungen des alten Konzessionsvertrages fort. Die Konzessionsabgabe werde von der Gasag an das Land wie bisher bezahlt. Damit seien das Wegenutzungsrecht sowie die Fortzahlung der Konzessionsabgabe vertraglich abgesichert. Eine solche Interimsvereinbarung hatte die Gasag schon nach der Gerichtsentscheidung vom 9. Dezember, die die geplante Vergabe der Konzession an den Konkurrenten Berlin Energie untersagte, angekündigt. Sie regelt die Wegenutzung für 2015. Der bisherige Konzessionsvertrag zwischen der Gasag und dem Land Berlin war zum 31. Dezember 2013 abgelaufen. Am 31. Dezember 2014 endet das Karenzjahr, das das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorsieht, wenn die Konzession zum Ablauf eines Vertrages noch nicht neu vergeben ist. Für die Zeit nach Ablauf eines Karenzjahres sieht das EnWG keine Regelung vor. Auch beim Betrieb des Berliner Gasnetzes ändert sich zunächst nichts. Für den ist weiter die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg, ein Unternehmen der Gasag-Gruppe, zuständig.

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Dezember 18, 2014

Peter Focht

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