Donnerstag, 10. Juli 2014

Monopolkommission plädiert erneut für Quotenmodell

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Die Monopolkommission der Bundesregierung wirbt in ihrem aktuellen
Hauptgutachten erneut für die Weiterentwicklung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) im Sinne des von ihr vorgeschlagenen Quotenmodells.


„Aus volkswirtschaftlicher Sicht würdigt die Monopolkommission die
Reform des EEG als einen Schritt in die richtige Richtung
und fordert eine zügige Umstellung auf den – im Gesetzentwurf lediglich
angekündigten – Fördermechanismus des Ausschreibungsmodells“,
heißt es in dem 20. Hauptgutachten 2012/2013 mit dem Titel „Eine
Wettbewerbsordnung für Finanzmärkte“, das am 9. Juli dem
Bundeswirtschaftsministerium übergeben wurde. Die Monopolkommission
bedauert in dem Papier, dass das von ihr präferierte
Quotenmodell von der Bundesregierung verworfen worden ist, „denn um die
Energiewende bezahlbar und damit möglicherweise zu
einem Vorbildprojekt für andere Länder zu machen, braucht es Wettbewerb
um die günstigsten und effizientesten grünen Technologien“.
Das Ausschreibungsmodell stelle gegenüber dem derzeitig dominierenden
Fördersystem fixer Einspeisetarife eine deutliche Verbesserung
dar. Die geplante Deckelung des Zubaus von Onshore-Windenergie
sei ebenso kritisch zu sehen wie die Begrenzung der künftigen
Direktvermarktungspflicht
auf große Anlagen, heißt es weiter in dem Papier. Grundsätzlich positiv
würdigt die Monopolkommission, „dass die Bundesregierung
eine zukünftig stärker in den europäischen Kontext eingebettete
Energiepolitik anstrebt“. „Die Einschätzungen der
Monopolkommission unterstützen den von der Bundesregierung
eingeschlagenen Weg bei der Reform des
EEG“, sagte Rainer Sontowski, Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium. Die weitergehenden Vorschläge der
Monopolkommission
für mehr Wettbewerb im Energiebereich werde die Bundesregierung seinen
Aussagen zufolge einer näheren Betrachtung unterziehen. Der
Behauptung der Monopolkommission, dass die Ausweitung des
energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen insbesondere
im Wettbewerb zu privaten Unternehmen nachteilig für die Bürger ist,
widerspricht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
entschieden. Der Wettbewerb im Energiebereich zeichnet sich laut VKU
durch eine große Angebotsvielfalt aus – und daran hätten
auch die deutschen Stadtwerke einen großen Anteil. Für gesellschaftliche
Großprojekte wie die Energiewende sei die Akzeptanzförderung
eine zentrale Voraussetzung, um energiepolitische Ziele umzusetzen.
Neben einer verbesserten und frühzeitigen Kommunen und
ihren Unternehmen komme im Rahmen der Akzeptanzförderung eine zentrale
Rolle zu, heißt es beim VKU.

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Juli 09, 2014


Michael
Pecka


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