Samstag, 29. November 2014

Fracking-Erlaubnis unter Auflagen

Bild: Fotolia.com, WoGi 

Das Bundesumweltministerium will das umstrittene Fracking-Bohrverfahren zur Erdgasgewinnung nicht generell verbieten und unter sehr strengen Auflagen auch in Tiefen oberhalb 3 000 m zulassen. Unkonventionelle Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen, die in der Regel in Tiefen oberhalb von 3 000 m anzutreffen sind, können künftig mit Hilfe des Fracking-Verfahrens unter strengen Auflagen erkundet werden. Mit solchen Probebohrungen sollen Auswirkungen von Fracking auf die Umwelt erforscht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Diese Regelungen sieht der Entwurf für ein Fracking-Gesetz vor, den das Bundesumweltministerium am 18. November in die Ressortabstimmung einbrachte. Er regelt alle wasser- und umweltrechtlichen Belange, für die bergbaurechtlichen Anpassungen ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck durch eine Bohrung in den Untergrund gepresst. Es sprengt das dichte Schiefergestein auf, das Gas kann entweichen und gefördert werden. Das Verfahren ist vor allem umstritten, weil befürchtet wird, dass die Chemikalien das Grundwasser schädigen. Um das auszuschließen, soll jetzt erstmalig die Anwendung von Fracking gesetzlich geregelt werden. Aus der vorgesehenen Zulassung von Probebohrungen lassen sich laut Umweltministerium keine zwingenden Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit kommerziellen Frackings, also der Gasförderung mit Hilfe des Verfahrens, ziehen. Fracking kann aber in Tiefen oberhalb von 3 000 m zugelassen werden, wenn die unabhängige Expertenkommission, die nach dem Gesetzentwurf die Fracking-Erprobung wissenschaftlich begleiten und auswerten soll, grünes Licht gibt und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder eine Genehmigung erteilen. Das Votum der Kommission ist für die Genehmigungsbehörden der Länder allerdings nicht bindend. Das im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzliche Fracking-Verbot in Tiefen oberhalb von 3 000 m bedeutet laut Ministerium nur, dass Gasunternehmen keinen automatischen Anspruch darauf haben, in diesem Bereich fracken zu dürfen.

Kein kommerzielles Schiefergas-Fracking vor 2018

Vor Ende 2018 soll es nach den Plänen des Umweltministeriums kein kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen geben, weil die Erfahrungsberichte der Expertenkommission, der unter anderem Fachleute des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe angehören sollen, nicht vor Mitte 2018 zu erwarten seien. Für die Gasförderung in konventionellen Lagerstätten in Tiefen unterhalb von 3 000 m, wo in der Regel keine nutzbaren Grundwasservorkommen mehr anzutreffen sind, soll Fracking unter ebenfalls strengen Vorschriften erlaubt bleiben. Fracking-Vorhaben für so genanntes Tightgas blieben grundsätzlich möglich, heißt es. Für Bohrungen in solchen Vorkommen dürfen nach dem Vorschlag des Umweltministeriums auch schwach wassergefährdende Fracking-Chemikalien eingesetzt werden. Der aus den Bohrungen wieder an die Oberfläche tretende Rückfluss von Fracking-Chemikalien und das Wasser aus der Lagerstätte müssen nach den vorgesehenen Neuregelungen voneinander getrennt und in geschlossenen Behältnissen aufgefangen werden. Für alle Fracking-Maßnahmen wird zudem eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. In Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, soll Fracking jeglicher Art untersagt werden. Dieses Verbot könne durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden, so das Umweltministerium. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers habe absolute Priorität.

Wintershall begrüßt Ausrichtung des Gesetzentwurfs

„Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf geht offenbar in die richtige Richtung“, erklärte das Erdgasförderunternehmen Wintershall in einer ersten Stellungnahme. Es sei wichtig, das Thema Erdgasförderung mit Fracking „technologieoffener und differenzierter“ zu betrachten. Das Unternehmen fördert deutsches Erdgas und sieht sich aktuell bei der Entwicklung eines großen konventionellen Tightgas-Projekts in Niedersachsen durch die unklare Gesetzeslage behindert. „Mit den geplanten Regelungen setzt die Regierung zwar einige gute Zeichen, aber machen wir uns nichts vor: Bei den Hürden wird man nur schwer Investoren hinter dem Ofen hervorlocken können“, erklärte dagegen Gernot Kalkoffen, Vorstandsvorsitzender der ExxonMobil Central Europe Holding. Auch der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG), in dem die deutschen Gasförderunternehmen organisiert sind, kritisierte, dass der Gesetzentwurf große Bereiche für die Erdgasproduktion versperre. Die Erdgasindustrie in Deutschland werde dadurch unzumutbar belastet und in Frage gestellt. Im Gegensatz dazu kritisiert die Bundestagsfraktion der Grünen, dass aus dem ursprünglich angekündigten Fracking-Verbot nun ein Fracking-Erlaubnisgesetz geworden sei. „Die Bundesregierung beugt sich damit dem Druck der Erdgasindustrie und stellt einmal mehr Klima- und Umweltschutz hintan“, so die Stellungnahme weiter. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo größere Schiefergas- und Kohleflözgasvorkommen vermutet werden, hat sich eine breite Widerstandsbewegung gegen Fracking gebildet. Befürchtet werden neben der Verunreinigung des Grundwassers durch die Chemikalien auch Erdbeben, die durch das Verfahren ausgelöst werden könnten.

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November 20, 2014

Peter Focht

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