Mittwoch, 7. Januar 2015

Zu niedrig angesetzte THG-Quote

Bild: Fotolia.com, Stephan Leyk

Seit Jahresanfang 2015 ersetzt die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) die bislang in Deutschland gültige Biokraftstoffquote. Die Biomethan-Branche dürfte davon zunächst nicht profitieren.Am 9. Oktober 2014 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Damit wurde ein Systemwechsel bei der Biosprit-Förderung vollzogen: Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs ist für die Quotenerfüllung relevant. Politisches Ziel des europaweit bislang einzigartigen Modells ist, Biokraftstoffe mit hohem THG-Minderungspotenzial zu fördern. „Momentan herrscht im Markt absolute Unsicherheit und Unwissenheit. Zum einen darüber wie künftig Konkurrenzprodukte bewertet werden und zum anderen über die konkrete Umsetzung des neuen Systems“, betont Volker Seebach, Geschäftsführer der bmp greengas GmbH. „Von Seiten der Branchenakteure wird auf Grund dieser Tatsache die Thematik Biomethan als Kraftstoff nicht aktiv angegangen und somit wird die Marktrelevanz dieses Produkts in 2015 ernüchternd gering ausfallen“, erläutert Seebach die Situation.

Stefanie Jacobi: „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“ Bild: bmp greengas

Laut der seit Jahresanfang geltenden THG-Minderungsquote muss der THG-Anteil der gesamten Benzin- und Dieselmengen zuzüglich der Biospritanteile mit dem Inverkehrbringen von Biokraftstoffen um 3,5 % gesenkt werden. Ab 2017 gilt ein Satz von 4 %, der drei Jahre später auf 6 % steigt. „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“, betont Stefanie Jacobi von bmp greengas. Nach ihrer Einschätzung wird es „voraussichtlich erst ab 2017 zu einer erhöhten Nachfrage von Biokraftstoffen kommen, wenn durch die Anhebung der Treibhausgaswerte einige Biokraftstoffe aus der Förderung fallen“. Der Fachverband Biogas kritisierte bereits im Vorfeld des Systemwechsels die Höhe der gesetzlich festgelegten „Start“-Quote von 3,5 %. Dies bedeute „faktisch eine Reduzierung der THG-Einsparziele“. Denn der Fachverband beziffert die THG-Quote für 2012 auf rund 3,2 %. „Es ist davon auszugehen, dass bereits im Quotenjahr 2014 eine THG-Quote von etwa 4 % erreicht wird, da Marktteilnehmer im Hinblick auf die zukünftige THG-genaue Bilanzierung ihre Produktions- und Transportabläufe bezüglich der THG-Emissionen bereits optimiert haben“, heißt es weiter aus Freising.

Für das neue System müssen die THG-Emissionen eines Biokraftstoffes einsatzstoffspezifisch über die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette erfasst und addiert werden. Alternativ können zur Berechnung auch Standardwerte herangezogen werden. Für die bereits aktiven Hersteller von Biokraftstoffen verursacht das THG-Minderungsquote nach Angaben von Jacobi „keinen Mehraufwand, weil sie schon beim Quotenhandel die Nachhaltigkeit ihrer Produktion − unter anderem mit einem THG-Minderungspotenzial von mindestens 35 Prozent − nachweisen mussten“.
Das THG-Minderungspotenzial fällt je nach Kraftstoff unterschiedlich aus. Je höher das Einsparungspotenzial eines Biokraftstoffes ist, desto geringere Mengen sind für die Einhaltung der Quote notwendig. „Biomethan aus Rest- und Abfallstoffen erzielt zwar die höchsten THG-Minderungswerte, allerdings haben diese in Verkehr gebrachten Mengen zum Jahreswechsel ihren Anspruch auf Doppelquotenfähigkeit verloren“, erläutert Jacobi. Die THG-Berechnung könnten zwar gerade bei Biomethan sehr komplex werden, heißt es bei bmp greengas. „Doch für zahlreiche Anlagenbetreiber dürfte es sich lohnen, Optimierungsmöglichkeiten bei der Biomethanproduktion mit Blick auf die THG-Berechnung zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen im Herstellungsprozess und der Anlagentechnik in Erwägung zu ziehen“, lautet die Einschätzung des Münchner Biomethan-Handelshauses.
Laut Jacobi wurde mit der Novelle des BImSchG zudem der Rahmen geschaffen, mit einer weiteren Verordnung auch Elektrofahrzeuge in das System einzubeziehen: „Auf EU-Ebene ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen für Elektrofahrzeuge zur Erfüllung der Treibhausgas-Einsparungsziele ein aktuelles Thema.“ Daraus könnte sich eine zusätzliche Förderbarkeit auf nationaler Ebenen ergeben. Jacobi geht davon aus, „dass Deutschland diese Möglichkeit nutzt, um die Elektromobilität weiter auszubauen“.

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Januar 05, 2015

Michael Pecka

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