Seit Jahresanfang 2015 ersetzt die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) die bislang in Deutschland gültige Biokraftstoffquote. Die Biomethan-Branche dürfte davon zunächst nicht profitieren.Am 9. Oktober 2014 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Damit wurde ein Systemwechsel bei der Biosprit-Förderung vollzogen: Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs ist für die Quotenerfüllung relevant. Politisches Ziel des europaweit bislang einzigartigen Modells ist, Biokraftstoffe mit hohem THG-Minderungspotenzial zu fördern. „Momentan herrscht im Markt absolute Unsicherheit und Unwissenheit. Zum einen darüber wie künftig Konkurrenzprodukte bewertet werden und zum anderen über die konkrete Umsetzung des neuen Systems“, betont Volker Seebach, Geschäftsführer der bmp greengas GmbH. „Von Seiten der Branchenakteure wird auf Grund dieser Tatsache die Thematik Biomethan als Kraftstoff nicht aktiv angegangen und somit wird die Marktrelevanz dieses Produkts in 2015 ernüchternd gering ausfallen“, erläutert Seebach die Situation.
Stefanie Jacobi: „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“ Bild: bmp greengas |
Laut der seit Jahresanfang geltenden THG-Minderungsquote muss der THG-Anteil der gesamten Benzin- und Dieselmengen zuzüglich der Biospritanteile mit dem Inverkehrbringen von Biokraftstoffen um 3,5 % gesenkt werden. Ab 2017 gilt ein Satz von 4 %, der drei Jahre später auf 6 % steigt. „Mit den aktuell im Markt verfügbaren Biokraftstoffmengen können bereits jetzt höhere Treibhausgas-Minderungen erreicht werden, als gesetzlich vorgegeben“, betont Stefanie Jacobi von bmp greengas. Nach ihrer Einschätzung wird es „voraussichtlich erst ab 2017 zu einer erhöhten Nachfrage von Biokraftstoffen kommen, wenn durch die Anhebung der Treibhausgaswerte einige Biokraftstoffe aus der Förderung fallen“. Der Fachverband Biogas kritisierte bereits im Vorfeld des Systemwechsels die Höhe der gesetzlich festgelegten „Start“-Quote von 3,5 %. Dies bedeute „faktisch eine Reduzierung der THG-Einsparziele“. Denn der Fachverband beziffert die THG-Quote für 2012 auf rund 3,2 %. „Es ist davon auszugehen, dass bereits im Quotenjahr 2014 eine THG-Quote von etwa 4 % erreicht wird, da Marktteilnehmer im Hinblick auf die zukünftige THG-genaue Bilanzierung ihre Produktions- und Transportabläufe bezüglich der THG-Emissionen bereits optimiert haben“, heißt es weiter aus Freising.
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Energie & ManagementJanuar 05, 2015
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