Dienstag, 27. Januar 2015

PV-Ausschreibung: Verordnungsentwurf senkt Volumen

 

 Bild: Fotolia.com, itestro  
Der Kabinettsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird in ersten Bewertungen als problematisch erachtet. Nach dem E&M powernews vorliegenden Verordnungs-Entwurf (VO) sollen für 2015 insgesamt 500 MW, für 2016 insgesamt 400 MW und für 2017 insgesamt 300 MW plus etwaigen Defiziten aus den Vorjahren, jeweils aufgeteilt in drei Chargen ausgeschrieben werden. Diese Volumina sind aus Sicht von Kritikern völlig unzureichend. „Die Große Koalition bremst durch dieses Pilotprojekt den Ausbau der Erneuerbaren weiter aus“, sagt Oliver Krischer, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion. Er verweist darauf, dass im Koalitionsvertrag noch 600 MW pro Jahr gestanden hätten, nun sei für 2017 nur noch die Hälfte vorgesehen. Im VO-Entwurf heißt es, jährlich solle man im Durchschnitt auf 400 MW kommen.
Im Entwurf selber wird darauf verwiesen, dass der Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit 2013 „stark rückläufig“ ist, weil die Modulpreise und die sonstigen Anlagen- und Installationskosten weitgehend stagnierten, die Vergütungssätze jedoch weiterhin ambitioniert gesunken seien. „Die Degression der Fördersätze für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit dem Instrument des atmenden Deckels hat dazu geführt, dass die Fördersätze für Freiflächenanlagen so stark abgesunken sind, dass Freiflächenanlagen in der Regel kaum noch wirtschaftlich betrieben werden können“, wird dazu festgestellt. Dies zeigten auch die Zubauzahlen: Der Zubau an Freiflächenanlagen betrug im Jahr 2013 rund 1 GW und lag damit um 66 % niedriger als im Jahr 2012. Im Jahr 2014 halbierte sich der Zubau weiter auf rund 500 MW. Der „Spiegel“ sieht in den gesenkten Volumina eine Niederlage für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. In der Bundesregierung hätte sich insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gewehrt, weil die Agrarlobby fürchte, dass zu viele landwirtschaftliche Flächen für Solarkraftwerke umgewidmet würden, heißt es dazu. Für 500 MW werden laut Expertenangaben etwa 1 000 ha Fläche benötigt. Anlagengrößen zwischen 100 kW und 10 MW Zwar sollen PV-Freiflächenanlagen vorwiegend auf Konversionsflächen wie zum Beispiel frühere Gewerbe- oder Militärgelände errichtet werden, doch ist dies in der Regel teurer und beschränkt die verfügbaren Flächen stark, so dass für die Ausschreibungen eine Ausweitung der sogenannten „Flächenkulisse“ notwendig ist. Dazu heißt es in der einleitenden Zielformulierung des VO-Entwurfes: „Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen dieser Pilot-Ausschreibung wie auch aller anderen Ausschreibungen ist das Vorliegen einer Knappheitssituation auf dem jeweiligen Markt, damit die Bieter untereinander um einen Zuschlag konkurrieren. Ohne eine solche Wettbewerbssituation kann eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe nicht erfolgreich funktionieren, da die Bieter in diesem Fall wissen, dass sie einen Zuschlag erhalten werden und daher nicht ihre wahren Kosten offenbaren, sondern strategisch hohe Gebote abgeben.“ Nur bei einer hohen Wettbewerbsintensität bestehe somit die Chance, dass die Ergebnisse der Ausschreibung die tatsächlichen Kosten der Technologie abbilden. Die Wettbewerbsintensität werde bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßgeblich durch die verfügbaren Flächen bestimmt. Daher werde die bestehende Flächenkulisse für Freiflächenanlagen, also Konversionsflächen, versiegelte Flächen und Seitenrandstreifen „maßvoll erweitert“. Der Bund stellt dafür über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zusätzlich insgesamt 1 000 ha in 2016/2017 bereit. Für maximal 10 Anlagen pro Jahr können demnach Ackerflächen in benachteiligten Gebieten in Anspruch genommen werden. Um eine räumliche Ballung von Freiflächenanlagen zu verhindern, enthält die Verordnung weitere Sonderregelungen. Bei der Evaluierung der Pilotausschreibungen soll ein agrarökonomisches Institut einbezogen werden.
Bei den Ausschreibungen dürfen „natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen“ Gebote abgeben. Mindestumfang für die Gebote ist eine installierte Leistung von mindestens 100 kW, Höchstumfang ist 10 MW. Dabei dürfen auch mehrere Gebote abgegeben werden. Strategisches Verhalten von „Multiprojektbietern“ solle jedoch minimiert werden, heißt es. In den Ausschreibungen sollen Höchstwerte definiert werden.

Keine Sonderregelungen für die Bürgerenergie

Sonderregelungen für die Bürgerenergie sind in dem VO-Entwurf nicht vorgesehen, da das Ausschreibungsdesign „transparent“ und „verständlich“ gestaltet worden sei, heißt es in der Einleitung zu den Bestimmungen. Da sind Verfechter der Bürgerenergie ganz anderer Ansicht. „Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät“, sagt Greenpeace-Experte Marcel Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften, die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet hätten, könnten künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. „Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt“, so Keiffenheim.
Krischer moniert auch den Umfang des VO-Entwurfes: „Ein Gesetzentwurf lediglich für Pilotprojekte bei PV-Freiflächenanlagen von 101 Seiten ist ein bürokratisches Monster und zerstört die Akteursvielfalt.“ Erneuerbaren-Verbände wie der Bundesverband Regenerative Mobilität (BRM) kritisieren daher auch die kurze Frist, die ihnen die Bundesregierung für ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf gesetzt hat: Bis zum 21. Januar sollen alle Stellungnahmen vorliegen, da der Kabinettsbeschluss bereits für den 28. Januar geplant ist.
Die Eile hat ihren Grund: Die erste Ausschreibung für dieses Jahr sollte bereits Anfang des Jahres erfolgen, verzögerte sich jedoch durch die Uneinigkeit in der Bundesregierung. Geplant ist nun der 15. April für zunächst 150 MW. Durchgeführt werden sollen die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur, die dafür auch Gebühren kassieren darf (für die Erteilung eines Zuschlags beispielsweise 700 Euro). Ihre jährlichen Kosten für die Ausschreibungen werden in dem Entwurf mit rund 450 000 Euro für Personal, knapp 99 000 Euro für Sachmittel und knapp 165 000 Euro „Gemeinkosten“ abgeschätzt.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Photovoltaik wurde bereitgestellt von:

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Januar 19, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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