Samstag, 10. Januar 2015

Bundesmittel für Klimafonds

 

Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen  
Die Mitfinanzierung des Energie- und Klimafonds aus dem Bundeshaushalt ist nun Gesetz. Der Energie- und Klimafonds des Bundes, aus dem diverse Förderprogramme finanziert werden, ist nicht mehr nur auf die unzureichenden Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate angewiesen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember, bei seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit die vom Bundestag am 27. November 2014 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds passieren lassen. Die neue Regelung, wonach der Bund dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds jährlich einen Haushaltszuschuss nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes gewähren kann, ist in einem vom Bundespräsidenten am 22. Dezember 2014 ausgefertigten und am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz enthalten.
Die Festlegung des Bundeszuschusses erfolgt im jährlichen Haushaltsgesetz. Für das Jahr 2015 weist der Bundeshaushalt für den Energie- und Klimafonds 781 Mio. Euro an maximalen Mehrausgaben aus, für 2016 sind Maximalmehrausgaben von 848,5 Mio. Euro, für 2017 von 826 Mio. Euro und für 2018 von 836 Mio. Euro eingeplant.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Bundesmittel für Klimafonds wurde bereitgestellt von:

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Januar 07, 2015

Jan Mühlstein

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