Energieeinsparrichtwerte werden übererfüllt
Der voraussichtliche Gesamtprimärenergieverbrauch in Deutschland wird auf Grundlage der „Energieszenarien 2011“ (erarbeitet von den Instituten Prognos/EWI/GWS) abgeschätzt. Damit ergibt sich für 2020 bei insgesamt 273,8 Mtoe Verbrauch ein Wert von 250,1 Mtoe energetischer Anteil am Primärenergieverbrauch. Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte wird auf 52,8 Mtoe beziffert, derjenige der Industrie auf 54,2 Mtoe. Für Gewerbe/Handel/Dienstleistungen sind für das Jahr 2020 27,2 Mtoe veranschlagt, für den Verkehrssektor 57,6 Mtoe. Auch diese Werte basieren jedoch auf Erwartungen (von 2011) hinsichtlich des BIP und des CO2-Zertifikatepreises, die von der Realität überholt sind. Dennoch werden laut den Aussagen die 2011 festgelegten Richtwerte zu den Energieeinsparungen „deutlich übertroffen“: Für 2016 war unter Berücksichtigung des Stromfaktors 1 der nachzuweisende Einsparrichtwert auf 748 Petajoule (PJ) festgelegt, bei Berücksichtigung der Umwandlungskette (Stromfaktor 2,5) auf 995 PJ. Auch eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Ergebnisse (Prognos/Fraunhofer ISI 2014) kommt laut den Angaben zu dem Ergebnis, Deutschland werde den Energieeinsparrichtwert aus der Endenergieffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie 2006 „deutlich übererfüllen“.Technologische Entwicklung trägt zu mehr Effizienz bei
Laut den aktualisierten „Top-Down“-Berechnungen können bis zum Jahr 2016 Energieeinsparungen von 2 246 PJ (knapp 624 TWh, mit Stromfaktor 1) beziehungsweise 2 688 PJ (rund 747 TWh, mit Stromfaktor 2,5) erreicht werden. Insgesamt seien die berechneten Einsparungen – unter Einschluss der Early Action-Periode von 1995 bis 2007 − etwa um den Faktor 3 höher als der indikative Einsparwert aus der Richtlinie, heißt es dazu. Die Bundesregierung räumt aber ein, dass es sich „um rechnerische Werte handelt, die relative Energieeinsparungen darstellen“ und nicht allein auf politikinduzierte Instrumente und Programme zurückzuführen seien, sondern auch auf Marktentwicklung und technischen Fortschritt. Rund ein Drittel der angegebenen Energieeinsparungen wird durch die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern (Standardsetzungen, Impulse durch Umlagen sowie direkte finanzielle Förderung) erreicht. „Grundsätzlich sieht die Bundesregierung diese positiven Befunde als Bestätigung ihrer bisherigen Effizienzpolitik“, lautet das Resümé. Sie sollten als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag will die Bundesregierung in einem gesonderten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz noch in diesem Jahr Ziele, Instrumente, Finanzierung und Verantwortung der einzelnen Akteure konkretisieren. Das ist aus Sicht von Kritikern wie auch der Effizienzbranche schon lange überfällig. So begrüßen die Grünen zwar, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene gemeinsam mit anderen europäischen Staaten für ein verbindliches und anspruchsvolles EU-Effizienzziel für das Jahr 2030 einsetzten „und sich damit gegen die Bremserhaltung von EU-Kommissar Oettinger stellen“, so Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Doch mangele es dem Einsatz deutscher Minister für mehr Energieeffizienz auf EU-Ebene an Glaubwürdigkeit. „Deutschland hat hierzulande bisher nicht einmal annähernd ausreichende Maßnahmen für die verbindlichen EU-Energiesparziele bis 2020 vorgelegt“, bemängelt sie. Der 3. Nationale Energieeffizienzaktionsplan findet sich unter www.bmwi.deDer vorstehende Beitrag wurde bereitgestellt von:
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Juni 20, 2014
Angelika Nikionok-Ehrlich
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