Donnerstag, 26. Juni 2014

Kabinett beschließt Energieeffizienz-Aktionsplan

Die Bundesregierung hat am 18. Juni zur Erfüllung der Berichtspflicht aus der EU-Effizienzrichtlinie den 3. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan verabschiedet. Eigentlich sollte der Plan bereits bis zum 5. Juni bei der EU-Kommission eingereicht werden. Dabei täuscht der Name: Es handelt sich eher um einen Bericht als um einen Plan. Er enthält neben der Beschreibung der bereits existierenden Instrumente und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland eine Abschätzung der Entwicklung des Energieverbrauchs in Deutschland bis 2020 mit Blick auf die anvisierten Einsparziele sowie einen Überblick über den wachsenden Markt für Energiedienstleistungen (z. B. Energieaudits und Gebäudesanierungen) in Deutschland und der hier zu erwartenden zukünftigen Entwicklung. Überraschendes Ergebnis: Statistisch betrachtet sieht sich die Bundesregierung hinsichtlich der Energieeinsparziele nicht nur im Plan, sie geht sogar von einer Überfüllung aus. Ende Oktober 2010 hatte sie der EU-Kommission gemeldet, dass sie in den Jahren 2008 bis 2020 von einer jährlichen Steigerung der Energieproduktivität von 2,1 % ausgehe. Bei einem BIP-Wachstum von 1,1% ergebe sich daraus für diesen Zeitraum eine Verminderung des „energetischen Anteils des Primärenergieverbrauchs“ von 314,3 Mio. t Rohöläquivalent (Mtoe) auf 276,6 Mtoe. Das entspreche einer Senkung des Endenergieverbrauch von 220,7 Mtoe in 2008 auf 194,3 Mtoe in 2020. Diese Zahlen bestätigte die Bundesregierung nochmals am 11. Juni 2020. Allerdings hatte sie bereits darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit der Einsparungen auch von externen Faktoren wie der Wirtschaftsentwicklung, der Witterung und der Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks abhänge.

Energieeinsparrichtwerte werden übererfüllt

Der voraussichtliche Gesamtprimärenergieverbrauch in Deutschland wird auf Grundlage der „Energieszenarien 2011“ (erarbeitet von den Instituten Prognos/EWI/GWS) abgeschätzt. Damit ergibt sich für 2020 bei insgesamt 273,8 Mtoe Verbrauch ein Wert von 250,1 Mtoe energetischer Anteil am Primärenergieverbrauch. Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte wird auf 52,8 Mtoe beziffert, derjenige der Industrie auf 54,2 Mtoe. Für Gewerbe/Handel/Dienstleistungen sind für das Jahr 2020 27,2 Mtoe veranschlagt, für den Verkehrssektor 57,6 Mtoe. Auch diese Werte basieren jedoch auf Erwartungen (von 2011) hinsichtlich des BIP und des CO2-Zertifikatepreises, die von der Realität überholt sind. Dennoch werden laut den Aussagen die 2011 festgelegten Richtwerte zu den Energieeinsparungen „deutlich übertroffen“: Für 2016 war unter Berücksichtigung des Stromfaktors 1 der nachzuweisende Einsparrichtwert auf 748 Petajoule (PJ) festgelegt, bei Berücksichtigung der Umwandlungskette (Stromfaktor 2,5) auf 995 PJ. Auch eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Ergebnisse (Prognos/Fraunhofer ISI 2014) kommt laut den Angaben zu dem Ergebnis, Deutschland werde den Energieeinsparrichtwert aus der Endenergieffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie 2006 „deutlich übererfüllen“.

Technologische Entwicklung trägt zu mehr Effizienz bei

Laut den aktualisierten „Top-Down“-Berechnungen können bis zum Jahr 2016 Energieeinsparungen von 2 246 PJ (knapp 624 TWh, mit Stromfaktor 1) beziehungsweise 2 688 PJ (rund 747 TWh, mit Stromfaktor 2,5) erreicht werden. Insgesamt seien die berechneten Einsparungen – unter Einschluss der Early Action-Periode von 1995 bis 2007 − etwa um den Faktor 3 höher als der indikative Einsparwert aus der Richtlinie, heißt es dazu. Die Bundesregierung räumt aber ein, dass es sich „um rechnerische Werte handelt, die relative Energieeinsparungen darstellen“ und nicht allein auf politikinduzierte Instrumente und Programme zurückzuführen seien, sondern auch auf Marktentwicklung und technischen Fortschritt. Rund ein Drittel der angegebenen Energieeinsparungen wird durch die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern (Standardsetzungen, Impulse durch Umlagen sowie direkte finanzielle Förderung) erreicht. „Grundsätzlich sieht die Bundesregierung diese positiven Befunde als Bestätigung ihrer bisherigen Effizienzpolitik“, lautet das Resümé. Sie sollten als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag will die Bundesregierung in einem gesonderten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz noch in diesem Jahr Ziele, Instrumente, Finanzierung und Verantwortung der einzelnen Akteure konkretisieren. Das ist aus Sicht von Kritikern wie auch der Effizienzbranche schon lange überfällig. So begrüßen die Grünen zwar, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene gemeinsam mit anderen europäischen Staaten für ein verbindliches und anspruchsvolles EU-Effizienzziel für das Jahr 2030 einsetzten „und sich damit gegen die Bremserhaltung von EU-Kommissar Oettinger stellen“, so Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Doch mangele es dem Einsatz deutscher Minister für mehr Energieeffizienz auf EU-Ebene an Glaubwürdigkeit. „Deutschland hat hierzulande bisher nicht einmal annähernd ausreichende Maßnahmen für die verbindlichen EU-Energiesparziele bis 2020 vorgelegt“, bemängelt sie. Der 3. Nationale Energieeffizienzaktionsplan findet sich unter www.bmwi.de
 
Der vorstehende Beitrag wurde bereitgestellt von:
E&M powernews
Juni 20, 2014
Angelika Nikionok-Ehrlich
Tel: +49 8152 9311-0
Fax: +49 8152 9311-22
info[ @]emvg.de© 2014



Energie & Management

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen