Montag, 30. Juni 2014

EU und Bundesregierung ringen weiter um EEG

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission das neue EEG zugeleitet. Der Streit um die deutsche Ökostromförderung geht indes weiter.Nach der Übermittlung des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werde dieses jetzt anhand der im April beschlossenen Leitlinien der Kommission über die Beihilfen für Energie und Umwelt geprüft. Das erklärte ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber E&M Powernews. Ein abschließendes Urteil sei noch nicht möglich, heißt es in Brüssel. Unterdessen haben die Bundesregierung und die Kommission ihren Streit über die Ökostromförderung fortgesetzt. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel warf „Teilen der Kommission“ im Deutschen Bundestag vor, sie wollten „nationale Fördersysteme wie das deutsche EEG zerstören“. Es sei deswegen richtig, dass sich die Bundesregierung weigere, importierten Ökostrom im Rahmen des EEG zu fördern. Die Bundesregierung werde darüber auch nicht mit der Kommission verhandeln. Ihre Forderung, importierten Ökostrom von der EEG-Umlage zu befreien, bezeichnete Gabriel als „rechtswidrig“. Darauf reagierte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia mit einer in Brüssel verbreiteten Erklärung. Er weist den Vorwurf zurück, die Kommission habe kurzfristige Änderungen an der EEG-Novelle verlangt. Die Kommission sei schon lange mit der Bundesregierung im Gespräch, sowohl über das EEG als auch über die im April verabschiedeten Leitlinien. Es sei deswegen nicht neu, dass importierter Strom nicht schlechter behandelt werden dürfe als in Deutschland erzeugter. Das sei durch das Umlageverfahren nach dem EEG aber nicht sichergestellt. Die Kommission vertrete diesen Standpunkt bereits seit Ende letzten Jahres gegenüber der Bundesregierung. Das gelte auch für den Umgang mit selbst erzeugtem Strom. Nach einem Gutachten des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof dürfen die EU-Mitgliedsstaaten die Förderung von Ökostrom nicht auf die nationalen Anbieter beschränken. Eine Beschränkung der Förderung auf einen Mitgliedsstaat sei zwar nach der Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (EERL) möglich, mit dem „unionsrechtlich garantierten freien Warenverkehr“ aber unvereinbar. Die EERL sei „daher teilweise für ungültig zu erklären, wenn auch aus Gründen der Rechtssicherheit nicht mit sofortiger Wirkung“. Sollten sich die höchsten Richter der EU diesem Votum in der nächsten Woche anschließen, müsste Deutschland in spätestens zwei Jahren Strom aus Wind oder Sonne, der in anderen EU-Staaten erzeugt und nach Deutschland geliefert wird, genauso behandeln wie in Deutschland erzeugte Strommengen.

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E&M powernews

Juni 26, 2014

Tom Weingärtner
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