Montag, 2. Februar 2015

Wintershall hofft auf zügiges Frackinggesetz

 

Bild: Fotolia.com, WoGi  
Das von der Bundesregierung vorbereitete „Frackinggesetz“ könnte die seit etwa drei Jahren stark blockierte konventionelle Gasförderung wieder in Gang bringen, hofft der Öl- und Gasproduzent Wintershall. „Wir haben seit drei Jahren einen Stillstand bei der Genehmigung von Bohrungen für die konventionelle Gasförderung, bei der Hydraulic Fracturing eingesetzt werden muss“, klagt Andreas Scheck, Leiter der Wintershall-Aktivitäten in Deutschland. Der Grund dafür sei die kontroverse öffentliche Schiefergas- und Frackingdiskussion.
Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck durch eine Bohrung in den Untergrund gepresst. Es sprengt das dichte Lagergestein auf, das Gas kann entweichen und gefördert werden. Das Verfahren ist vor allem umstritten, weil befürchtet wird, dass die Chemikalien das Grundwasser schädigen.
Das deshalb von der Politik vereinbarte faktische „Genehmigungsmoratorium“ blockiere auch die konventionelle Erdgasförderung in Deutschland kritisiert Scheck. So könne Wintershall beispielsweise sein konventionelles Tightgasvorkommen Düste Z10 in Niedersachsen nicht ausbeuten, weil das Unternehmen keine Genehmigung für die dafür nötigen Fracking-Bohrungen erhalte.
Etwa 1 Mrd. Euro von der deutschen Förderindustrie vorgesehene Investitionen hingen durch den Genehmigungsstau derzeit in der Warteschleife. Bei weiteren Verzögerungen bei Bohrgenehmigungen seien auch Arbeitsplätze in Gefahr.„Wir brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen, Zeitrahmen und Planungssicherheit für den künftigen Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland“, fordert der Wintershall-Manager. Dabei müssten die etablierte Förderung aus konventionellen Lagerstätten und die Förderung aus Schiefergaslagerstätten getrennt betrachtet werden.

Konventionelle Förderung braucht klaren Rahmen

Dazu soll auch das Frackinggesetz beitragen, dessen Entwurf Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium Ende 2014 vorgelegt haben. Es sieht vor, Fracking in konventionellen Gasvorkommen weiter unter verschärften Bedingungen und Frackingvorhaben in Schiefergasvorkommen zu Forschungszwecken zuzulassen.
Der zu erwartende Zeitaufwand für die Genehmigung einer Fracking-Bohrung in einem konventionellen Gasvorkommen ist derzeit schwer einzuschätzen. Er werde sich auf jeden Fall dadurch erhöhen, dass künftig für jeden Frac eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden soll, meint Scheck. Ob das Gesetz 2015 tatsächlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, gilt indes noch nicht als gesichert. Scheck ist aber „guter Hoffnung für dieses Jahr“. Beim konventionellen Tight-Gas, das nur mit Fracking gefördert werden könne, lägen viele Erfahrungen vor. Die Förderung werde zudem immer mit den neuesten technischen Standards und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickelt. „Sie ist schon heute sicher anwendbar. Dies haben allein in Deutschland über 300 Fracs in den letzten 50 Jahren bewiesen“, sagt Scheck.
Die Förderung von Schiefergas dagegen müsse in Deutschland zunächst wissenschaftlich begleitet erprobt werden. Theoretisch könnte durch die Nutzung möglicher Schiefergasvorkommen das derzeitige Gasförderniveau in Deutschland für mindestens weitere 100 Jahre gehalten werden. Zunächst sei es aber wichtig, überhaupt herauszufinden, wie groß das Potential wirklich sei.
Im letzten Jahr wurden etwa 11 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs aus heimischen Quellen gedeckt – vor 15 Jahren waren es noch 22 Prozent. Rund 95 Prozent des deutschen Erdgases wird in Niedersachsen produziert. Das Bundesland konnte dafür zuletzt rund 600 Mio. Euro jährlich als Förderabgaben einstreichen.
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Januar 20, 2015

Peter Focht

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