Freitag, 27. Februar 2015

Weiter Tauziehen um Steuerförderung für Gebäudesanierung

Bild: Fotolia.com, Dario Sabljak

„Sie kommt, sie kommt nicht…“ – seit drei Jahren wird über die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung diskutiert. Sie ist von der Bundesregierung als Ziel in den aktuellen Aktionsplänen festgeschrieben, doch die Verhandlungen mit den Ländern stagnieren.In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verhandeln Vertreter von Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit den Abgesandten der Länder über die Modalitäten einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Diese war am 3. Dezember 2014 im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen worden. Zusätzlich zur Aufstockung des KfW-Programms auf 2 Mrd. Euro sollten durch die Steuerförderung mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro bis 2019 zusätzliche Sanierungsanreize beim Wohneigentum gesetzt werden.

Bis Ende Februar, so hatte das BMWi damals mitgeteilt, wollte man sich mit den Bundesländern geeinigt haben. Doch noch hakt es, ein für den 12. Februar anberaumter Gesprächstermin wurde abgesagt, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Anfrage bestätigte. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest, man halte aber daran fest, "so schnell wie möglich" zu einer Einigung zu kommen. Zu den Gründen für die Verzögerung will man sich auf Regierungsseite nicht äußern. „Zu Inhalten von laufenden Gesprächen oder internen Papieren nehmen wir keine Stellung“, heißt es aus dem BMWi.
Es geht, wie E&M powernews aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, um die Frage einer Kompensation der Steuerausfälle der Länder durch die steuerlichen Abschreibungen für die energetische Gebäudesanierung. Der Bund ist nicht bereit, alles alleine zu tragen. Fast alle Länder wollen, dass zumindest ein Teil ihrer Belastung gegenfinanziert wird. Dafür soll die Inanspruchnahme des Steuervorteils für allgemeine Handwerkerleistungen (der sogenannte "Handwerker-Bonus") eingeschränkt werden: durch einen Sockel von 300 Euro. Dagegen stemmt sich Bayern. „Ein großer Streitpunkt ist die Frage, braucht es eine Gegenfinanzierung oder nicht“, bestätigte ein Sprecher der bayerischen Staatskanzlei auf Anfrage von E&M powernews. „Wir Bayern bezweifeln, dass es eine Gegenfinanzierung braucht“, so der Sprecher. Denn durch die Steuerrückflüsse durch die mit der energetischen Sanierung ausgelösten Investitionen trage sich die Sache selbst. Zudem sei eine Einschränkung des Bonus' „ein völlig falsches Signal an das Handwerk“.
Auch Christian Noll, Geschäftsführer der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) betont: „Eigentlich braucht steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wegen der Rückflüsse durch die ausgelösten Investitionen keine Kompensation.“ Dies bestätigte auch ein von der Deneff beauftragtes Kurzgutachten, das insbesondere Vorteile für alle Bundesländer durch ein höheres Umsatzsteueraufkommen sieht. Die Deutsche Energieagentur hat ebenfalls immer wieder darauf verwiesen, dass durch jeden Euro Förderung das sechs- bis achtfache Volumen an Investitionen ausgelöst werde, was wiederum zu entsprechenden Steuereinnahmen der öfffentlichen Hand führe.
Noll hat Verständnis für einen Sockel, auch wenn dieser Einschränkungen bringt: „Einerseits nimmt man es denen weg, die nur kleinere Aufträge haben, andererseits ist der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den geringen Summen hoch“, meint er. Insgesamt hält die Deneff jedoch die steuerliche Förderung, auch wenn diese „einen wesentlichen Beitrag“ leiste, noch nicht für ausreichend, um die Sanierungsquote zu verdoppeln. Hierfür seien weitere Maßnahmen erforderlich, wie etwa verbesserte EnEV-Standards.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Steuerförderung für Gebäudesanierung  wurde bereitgestellt von:

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Februar 19, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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