Freitag, 6. Februar 2015

Novelle soll EEG-Umlage entlasten

 

Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) am 29. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ziel der Novellierung der AusglMechAV ist laut der BNetzA, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung sicherzustellen. Mit der Änderungsverordnung werden insbesondere die Möglichkeiten zur Vermarktung des einspeisevergüteten Stroms aus erneuerbaren Energien an den Strombörsen erweitert.
Die Novelle ermögliche insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) nun auch die Nutzung von Handelsprodukten auf viertelstündlicher Basis. Bisher erfolgte die Vermarktung der prognostizierten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im vortägigen Börsenhandel lediglich für ganze Stunden. So ist es seit dem 3. September 2014 für das deutsch-österreichische Marktgebiet grundsätzlich möglich, an der Day-Ahead-Auktion der österreichischen Strombörse EXAA Viertelstundenprodukte zu handeln. Außerdem startete die Strombörse Epex Spot am 9. Dezember 2014 eine „Intraday-Eröffnungsauktion“ für 15-Minuten-Kontrakte.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit für ÜNB, in Ausnahmefällen preislimitierte Gebote für EEG-Strommengen bei stark negativen Preisen abzugeben, entfristet. Die AusglMechAV-Novelle soll außerdem für mehr Transparenz sorgen. Die ÜNB werden künftig spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist Anfang Mai 2015 die insgesamt über die übliche Day-Ahead-Auktion vermarkteten Strommengen aufgeschlüsselt nach Wind-, Photovoltaik- und sonstiger erneuerbarer Erzeugung veröffentlichen. Insgesamt soll so die Vermarktung flexibler und damit die EEG-Umlage entlastet werden. Das Bundeskabinett hatte am 3. Dezember 2014 die Novelle der AusglMechAV beschlossen.
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Januar 29, 2015

Heidi Roider

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