Berlin will vom Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob es sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz wirklich um eine staatliche Beihilfe handelt. Die Entscheidung könnte vier Jahre auf sich warten lassen – dann aber enorme Folgen haben.Die Bundesregierung will mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von der Europäischen Kommission nicht mehr als Beihilfe behandelt werden darf. "Wir haben Anfang Februar Klage eingereicht", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von E&M powernews. Mit der Anrufung des Gerichts solle die Grundsatzfrage geklärt werden, ob das EEG eine staatliche Beihilfe sei oder nicht. "Damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt", sagte die Sprecherin: "Wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von voraussichtlich vier Jahren."
Bei der Formulierung der Klage hat das deutsche Ministerium alle Vorkehrungen getroffen, damit das Verfahren und die Entscheidung keine Auswirkungen auf die aktuell laufende Förderung der erneuerbaren Energien haben. Die Anrufung des Gerichts richtet sich ausdrücklich gegen die Bewertung des EEG 2012 durch die Kommission. Die europäische Behörde hatte am 18. Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen das EEG 2012 eröffnet, weil es sich ihrer Ansicht nach bei dem EEG-Mechanismus um eine staatliche Beihilfe handle. Diese Rechtsauffassung wurde im Abschlussbeschluss der Kommission vom 25. November 2014 bestätigt. Unter anderem wurden von Brüssel die staatlichen Regelungen, wer sich wie stark an der EEG-Umlage beteiligen muss, als Indiz für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe gewertet.
Der vorstehende Beitrag zum Thema EU-Kommission wurde bereitgestellt von:
Februar 17, 2014
Tel: +49 8152 9311-0 Fax: +49 8152 9311-22 info[@]emvg.de© 2014
E&M GmbH Alle Rechte vorbehalten
Energie & Management
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen