Dienstag, 24. Februar 2015

Bundesregierung klagt gegen EU-Kommission

Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch

Berlin will vom Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob es sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz wirklich um eine staatliche Beihilfe handelt. Die Entscheidung könnte vier Jahre auf sich warten lassen – dann aber enorme Folgen haben.Die Bundesregierung will mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von der Europäischen Kommission nicht mehr als Beihilfe behandelt werden darf. "Wir haben Anfang Februar Klage eingereicht", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von E&M powernews. Mit der Anrufung des Gerichts solle die Grundsatzfrage geklärt werden, ob das EEG eine staatliche Beihilfe sei oder nicht. "Damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt", sagte die Sprecherin: "Wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von voraussichtlich vier Jahren."

Bei der Formulierung der Klage hat das deutsche Ministerium alle Vorkehrungen getroffen, damit das Verfahren und die Entscheidung keine Auswirkungen auf die aktuell laufende Förderung der erneuerbaren Energien haben. Die Anrufung des Gerichts richtet sich ausdrücklich gegen die Bewertung des EEG 2012 durch die Kommission. Die europäische Behörde hatte am 18. Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen das EEG 2012 eröffnet, weil es sich ihrer Ansicht nach bei dem EEG-Mechanismus um eine staatliche Beihilfe handle. Diese Rechtsauffassung wurde im Abschlussbeschluss der Kommission vom 25. November 2014 bestätigt. Unter anderem wurden von Brüssel die staatlichen Regelungen, wer sich wie stark an der EEG-Umlage beteiligen muss, als Indiz für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe gewertet.

"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Klage die Rückforderungsanordnung für die energieintensive Industrie bewusst nicht angreift, ebenso wenig die Genehmigung des EEG ‎2014, um‎ Rechtsunsicherheiten zu vermeiden‎", sagte die Ministeriumssprecherin: "Dies bedeutet, dass sich für die Unternehmen nichts ändert." Es handele sich um die Klärung einer formalen Frage, die auf viele praktische Fragen keine Auswirkungen habe. Sollte der Europäische Gerichtshof am Ende des Verfahrens zu dem Urteil kommen, dass es sich nicht um eine Beihilfe handelt, könnte die Bundesregierung in Zukunft das EEG nach ihren eigenen Vorstellungen weiterentwickeln, ohne dies bei der EU-Kommission notifizieren zu müssen. Die weitreichenden Änderungen im EEG 2014 hatte die Große Koalition im Sommer 2014 sehr eng mit den Brüsseler Wettbewerbshütern bis in Detail abgestimmt. Unter anderem wurde die Grundsatzentscheidung, dass die Förderhöhe für erneuerbare Energien künftig per Ausschreibung ermittelt werden soll, von der Bundesregierung auch mit dem Druck aus Brüssel begründet. ="line-height:>

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Februar 17, 2014

Timm Krägenow

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