Donnerstag, 19. Februar 2015

Windenergieverband unterstützt Klage in Bayern

Für die bayerische Windenergiebranche geht der Energiedialog weiter – und zwar vor Gericht. Der Bundesverband Windenergie, Landesverband Bayern (BWE), hat sich der Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ als offizieller Unterstützer angeschlossen. Der BWE zieht damit juristische Konsequenzen aus dem kürzlich von Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner für beendet erklärten Energiedialog in Bayern, teilte der Landesverband am 6. Februar in München mit. „Wir sind enttäuscht, dass der Energiedialog nicht zu einer Wiederbelebung der Energiewende in Bayern geführt hat“, sagte Raimund Kamm, stellvertretender Landesvorstand des BWE-Bayern. Statt den 2011 mit „Energie innovativ“ eingeschlagenen Weg in die erneuerbare Energiewelt fortzusetzen, plane die Staatsregierung ein Zurück in die fossile und nukleare Stromwelt. Zugleich kündigte Kamm in München an, dass der Verband nun zur Unterstützung der Popularklage gegen die 10-H-Regelung offiziell der Klagegemeinschaft beitritt. Ende November 2014 haben unter anderem der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell und der Würzburger Stadtrat Patrick Friedl von der Klagegemeinschaft „pro Windkraft“ eine Popularklage gegen das 10H-Gesetz eingereicht. Fell: „Wer wie die bayerische Staatsregierung den Ausbau der Erneuerbaren massiv drosselt und gleichzeitig keine neue Leitungen will, kann nur eine erneute Laufzeitverlängerung der Atomenergie im Hinterkopf haben, denn so lässt sich der Atomstrom bis 2022 nicht ersetzen.“ Immerhin habe Bayern immer noch rund 47 Prozent Atomstrom im Netz. Damit sei dies nun auch eine Klage für den Atomausstieg.

Initiative "Pro Windkraft" sieht gute Chancen ihrer Klage

Fell kritisierte zudem, dass die Landesregierung häufig herausstelle, dass der große Abstand 10-H durch eine eigene Entscheidung der Kommunen verkürzt werden könnte, wenn die Nachbargemeinde mitmacht. „Das steht zwar im Gesetz, erwirkt in der Realität aber keine Wirkung“, sagte Fell in München. „Denn die Kommunen haben gar keine Planungshoheit, zumindest dort wo es Regionalpläne gibt und die gibt es in Bayern fast überall“. Für eine Verkürzung müssten Kommunen derzeit erst den Regionalplan verändern, aber da sei eben nicht mehr die Kommune zuständig, hier müsste das gesamte Regionalplanungsgremium zustimmen „und dort bekommen sie erfahrungsgemäß nicht diese Möglichkeit“, so Fell. Rechtsanwalt Helmut Loibl, der die Initiative juristisch vertritt, sieht aber gute Chancen für die Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Eine vorausschauende Landespolitik müsse dies erkennen, statt auf ein Urteil zu warten. „Stattdessen wird in Kauf genommen, dass seit der Geltung der 10-H-Regelung letztlich keine neuen Windenergieanlagen mehr beantragt oder genehmigt werden und damit ein faktischer Ausbaustopp vorliegt.“ Loibl hofft daher, dass möglichst noch in diesem Jahr eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergeht. Wie der BWE außerdem mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 154 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 410 MW in Bayern hinzu gebaut. Der Verband schätzt für dieses Jahr einen ähnlich hohen Zubau, jedoch nur aufgrund der vor der 10-H-Regelung erteilten Altgenehmigungen, die die Branche schlichtweg noch abarbeitet. BWE-Landesvorstand Kamm: „Spätestens ab Frühjahr 2016 droht aber ein jähes Ende des Ausbaus.“ Spätestens dann würde sich Bayern ohne einen weiteren Nennenswerten Zubau von erneuerbarer Kraftwerksleistung gänzlich aus der Energiewende verabschieden.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Windenergieverband wurde bereitgestellt von:

Energie & Management

Februar 06, 2015

Heidi Roider

Tel: +49 8152 9311-0

Fax: +49 8152 9311-22

info[ @]emvg.de© 2014




Energie & Management

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen