Sonntag, 22. Februar 2015

BDEW kritisiert Ladesäulenverordnung

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Die Energiewirtschaft fordert Änderungen an dem im Januar vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Ladesäulenverordnung, die zur Standardisierung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos führen soll.„Der vorliegende Entwurf für die Ladesäulenverordnung weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf“, kritisiert Hildegard Müller. „Er muss aus Sicht der Energiewirtschaft dringend überarbeitet werden“, so die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Energieversorger, die sich für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität engagieren, sehen sich vor dem Problem, dass sich dieses Geschäft wegen der geringen Zahl von Elektrofahrzeugen noch nicht rentiert und fordern Investitionsanreize durch die Politik. Für viele Unternehmen stelle sich die Frage, ob weitere Investitionen wirtschaftlich vertretbar sind, heißt es in einer BDEW-Mitteilung vom 16. Februar. ="line-height:>

Der Verordnungsentwurf greife aber nicht einmal den Vorschlag der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) für eine partnerschaftliche Finanzierung der Ladeinfrastruktur zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand auf. Zudem fehlten Hinweise zur Vernetzung verschiedener Bezahl- und Zugangssysteme.

Der BDEW kritisiert ferner die geplante Registrierungsstelle für Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur. Diesen weiteren Ansatz zur Bürokratisierung und Regulierung bemängelt auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Bundesregierung will erreichen, dass 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen rollen. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein Netz öffentlich zugänglicher Ladestationen. Nach Abschätzung der Nationalen Plattform Elektromobilität wären 70 000 Wechselstrom- und 7 100 schneller ladende Gleichstrom-Ladepunkte erforderlich, was bis zu 550 Mio. Euro Investitionen bedeuten könnte. Mitte 2014 gab es in Deutschland 24 000 Elektrofahrzeuge, die an rund 4 800 Wechselstrom- und 100 Gleichstrom-Ladepunkten „betankt“ werden konnten.

Der vorstehende Beitrag zum Thema Ladesäulenverordnung wurde bereitgestellt von:

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Februar 09, 2015

Peter Focht

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