Mittwoch, 4. Februar 2015

Geteilte Reaktionen zur Pilot-Ausschreibung


Bild: Fotolia.com, DeVIce


Die Windenergiebranche warnt vor drastischen Folgen des geplanten Übergangs zu Ausschreibungen. Der BDEW begrüßt die Pilot-Verordnung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Schritt zur Marktintegration der erneuerbaren Energien. Der Kabinettsbeschluss zur Photovoltaik-Pilotausschreibung steht. Wenig Freude gibt es darüber nicht nur beim Solarverband, sondern auch bei den Windmüllern. „Für uns steht fest, dass es keine 1:1 Übertragung auf andere Energieerzeugungsarten geben kann“, betont Jan Hinrich Glahr, Vizepräsident des Bundesverbands Windenergie. „Bei Wind an Land gibt es Erfahrungen in mehreren Ländern, die zeigen, dass die Ziele der Bundesregierung − Kosteneffizienz, Zielerreichung, Akteursvielfalt − kaum zu erreichen sind.“ Dies belege auch sehr deutlich die vom BWE beauftragte Studie „Ausschreibungsmodelle für Wind Onshore: Erfahrungen im Ausland“.

In der Windbranche herrscht große Beunruhigung über die Zukunft, Planungs- und Investitionssicherheit seien in Gefahr: „Die Beschäftigten der Branche und die in den vielen Bürgerwindparkprojekten engagierten Menschen sehen mit großer Skepsis einen völligen Systemwechsel am Horizont“, so Glahr. „Es droht ein Experiment mit ungewissem Ausgang“, warnt er. So sei noch nicht erkennbar, wie sich Ausschreibungen angesichts immer längerer und komplexer Planungsverfahren bewerkstelligen ließen. Der BWE will sich aktiv in die Debatte einbringen, um eine drohende Fehlsteuerung zu verhindern.
Beim Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht man die Ausschreibungen grundsätzlich positiv. „Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung. Dem Hauptziel des Übergangs zu Ausschreibungen, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern, komme man mit der beschlossenen Verordnung nun näher. Was andere kritisieren, nämlich dass in der Verordnung auf Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegenossenschaften verzichtet wird, findet beim BDEW Zustimmung. Dies ermögliche einen starken Wettbewerb, heißt es dazu. Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, unter denen die Akteure wählen könnten, um am Auktionsverfahren teilnehmen zu können.

Der BDEW bekräftigt aber seine Forderung nach einer Erweiterung der Flächenkulisse. Diese wurde im EEG für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Konversionsflächen sowie auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenbahnen beschränkt. „Mit der jetzigen Verordnung erfolgt jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die für die Auktion zur Verfügung stehen“, kritisiert der BDEW. Sie komme zudem im Jahr 2016 zu spät und sei auch inhaltlich nicht ausreichend, um nachhaltig die für eine erfolgreiche Auktion erforderliche Wettbewerbsintensität zu gewährleisten. „Daher sollten weitere Möglichkeiten für eine Ausweitung der Flächenkulisse diskutiert werden.“


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Energie & Management
Januar 28, 2015
Angelika Nikionok-Ehrlich
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