Donnerstag, 19. März 2015

Neues Konzept für Windausbau

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in Schleswig-HolsteinDer Bundesverband Windenergie hat ein neues Konzept für einen zügigen und möglichst rechtssicheren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein vorgestellt.Nach den Vorstellungen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sollen die Gemeinden im Norden Vorranggebiete ausweisen und die Kommunen nach Sachkriterien selbst über den Bau von Windkraftanlagen entscheiden dürfen. Das Modell wäre in wenigen Wochen durchsetzbar und habe sich auch in anderen Bundesländern bewährt, erklärte Reinhard Christiansen, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes am 12. März in Kiel. Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig zwei Regionalpläne für den Windkraft-Ausbau im mittleren und südlichen Schleswig-Holstein aufgehoben. Zwei Jahren zuvor hatte die Kieler Landesregierung auf Basis von Regionalplänen festgelegt, wo im Land neue Windkraftanlagen aufgestellt werden dürfen. Ende 2012 hatte Schleswig-Holstein die Windnutzungsflächen im Land auf 1,7 % der Landesfläche oder 28 861 ha verdoppelt. Nach Einschätzung des OVG Schleswig seien die Regionalpläne wegen „schwerwiegender Planungsfehler“ teilweise unwirksam. Von den Urteilen betroffen sind die Kreise Segeberg, Stormarn, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Plön und Rendsburg-Eckernförde sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster. Mit der Gerichtsentscheidung vom 20. Januar war die planerische Grundlage für den Windausbau in diesen Teilen Schleswig-Holstein entzogen worden. Bisher konnten Gemeinden nach Bürgerabstimmungen den Bau von Windkraftanlagen ohne Sachbegründung ablehnen. In der Praxis waren damit Kommunen von der Ausweisung von Wind-Eignungsflächen ausgeschlossen worden, wenn sie sich gegen die Windkraftnutzung ausgesprochen hatten. Diesen Ausschluss von Flächen „allein aufgrund des Gemeindewillens“ hatte OVG-Vizepräsident Achim Theis als unreflektiert kritisiert. Nach den Urteilen war ein Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land befürchtet worden. Prinzipiell hätte fast überall der Bau von Windkraftanlagen beantragt werden können.
Mit dem von BWE vorgelegten Konzept kommt es nun zu einem Systemwechsel. Dieser ermögliche einen zügigen und möglichst rechtssicheren Ausbau der Windenergie bei „größtmöglicher Akzeptanz“ der Bevölkerung, betonte Christiansen. Die Landesregierung, Kommunen und die Windbranche betonten das gemeinsame Festhalten an einer Planungssteuerung des Windkraftausbaus. Der Leiter der Abteilung Landesplanung, Ernst Hansen, signalisierte Zustimmung zu dem vom BWE vorgelegten Konzept, sprach sich zugleich aber für eine Kombination von Vorranggebieten und ausgewiesenen Eignungsflächen aus. Damit könne das Land die Gesamtplanung steuern. Hansen unterstrich, dass die alte Regelung mit Eignungsflächen zunächst weiterhin gelte, bis die Urteile Rechtskraft erlangen. Gegenwärtig prüfe das Land eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des OVG Schleswig. Im Falle einer solchen Beschwerde würde die bisherige Regelung voraussichtlich bis August in Kraft bleiben.
Detlef Matthiessen, energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte: „Der Vorschlag des BWE muss ernsthaft diskutiert werden. Bislang bevorzugen wir die Ausweisung der Eignungsflächen gegenüber Vorranggebieten wegen der ausschließenden Wirkung auf nicht ausgewiesene Gebiete“. Angesichts der schwierigen Rechtslage nach dem Urteil koste eine rechtskonforme landesplanerische Neuaufstellung Zeit und Geld. Matthiessen sprach sich dafür aus, bis dahin insbesondere sensible Räume, wie Inseln und Halligen vor Wildwuchs zu schützen. Dazu seien besondere gesetzgeberische Maßnahmen zeitnah erforderlich. Aus rechtsstaatlichen Gründen verbiete sich eine Nichtzuöassungsbeschwerde der Landesregierung allein aus taktischen Gründen um Zeit zu gewinnen. „Die höchstrichterliche Überprüfung bestimmter Teile der Urteilsbegründung könnte im Hinblick auf die zukunftsfähige Landesplanung allerdings geboten sein“, so Matthiessen.
Nach Angaben des BWE geht der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein unterdessen weiter voran. Das Rekordniveau vom Vorjahr könne aber nicht mehr gehalten werden. 2014 hatten viele Investoren im Vorfeld der gekürzten EEG-Förderung noch Genehmigungsanträge gestellt und ihre Anlagen bauen wollen. 431 Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen mit 1,2 GW Leistung müssten die Behörden im Norden noch abarbeiten, teilte der BWE mit. Insgesamt drehen sich im nördlichsten Bundesland derzeit mehr als 2 900 Windräder mit einer Leistung von rund 3,9 GW. Damit kann Schleswig-Holstein heute schon so viel Strom erzeugen, wie im Land verbraucht wird. Bis 2018 soll die Windkapazität zwischen Nord- und Ostsee mehr als verdreifacht werden.

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März 12, 2014

Kai Eckert

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