Donnerstag, 5. März 2015

10-H-Regelung im Kreuzfeuer der Kritik

Bild: Fotolia.com, DeVIce

Ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zeigt, dass bayerische Gemeinden über einen Bebauungsplan die 10-H-Regelung unterschreiten dürfen. Der Windkraft in Bayern wird dies aber trotzdem keinen Auftrieb geben.„Außer mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Kommunen hat die Änderung des Baurechts nicht gebracht“, resümiert Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl (SPD). Die Rede ist wieder von der umstrittenen und kontrovers diskutierten 10-H-Regelung in Bayern. Vor knapp drei Monaten hat die bayerische Landesregierung das 10-H-Gesetz verabschiedet. Nach den Worten des Ministerpräsidenten Horst Seehofers war damit klar: Der Abstand zwischen Windturbinen und der Wohnbebauung muss das Zehnfache der Gesamthöhe einer Anlage betragen, außer es herrscht zwischen den Gemeinden Konsens.

So klar ist das mit der Windkraft in Bayern aber dann doch nicht, wie das Schreiben „Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10-H-Regelung“ des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr nun zeigt. Dementsprechend groß ist mittlerweile der Ärger auf beiden Seiten – bei den Gegnern der bayerischen 10-H-Abstandregelung wie auch bei den Befürwortern. Nach den Erstinformationen des Ministeriums kann eine Gemeinde die 10-H-Regelung demnach unterschreiten, wenn sie dies in einem Bebauungsplan festsetzt. In diesem Fall hat die Nachbargemeine auch kein Vetorecht: „Ein Zustimmungserfordernis der Nachbargemeinden zu einem solchen Bebauungsplan („Vetorecht“) kann es wegen des diesbezüglichen Primats des Bundes(bau)rechts nicht geben“, so die Aussage eines Ministeriumssprechers. Damit kann eine Kommune in eigener Verantwortung einen Bebauungsplan aufstellen, der Standorte für Windräder ausweist, die unter 10-H liegen, ohne dass es die Nachbargemeinde verhindern kann. Die Windkraftbefürworter freuen sich trotzdem nicht. Denn ein echtes Vetorecht haben Nachbargemeinden sehr wohl bei den Flächennutzungsplänen, die Konzentrationsflächen in zu großer Nähe zur eigenen Wohnbebauung vorsehen, sagt Christoph Markl-Meider, Pressesprecher BWE-Bayern. Dieses Vetorecht gilt bis zum 21. Mai 2015.

Kommunen sind genervt und verunsichert

Ein Flächennutzungsplan, der auf diese Weise gekippt wird, könne jedoch wiederum ohne Zustimmung der Nachbargemeinde durch einen Bebauungsplan ersetzt werden, so der Rat des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in seinen Ersthinweisen. Vor dieser Frage − ob nun mit oder ohne Bebauungsplan − steht zum Beispiel die Gemeinde Fuchstal in Oberbayern. „Wir prüfen, ob es sich wirtschaftlich lohnt, die Windräder ein paar hundert Meter weiter weg zu planen“, sagt Gerhard Schmid von der Gemeinde Fuchstal. Damit würden die Windräder 10-H einhalten und könnten 2016 aufgestellt werden. Mit einem Bebauungsplan sieht Schmid die Gefahr, dass sie von der Nachbargemeinde beklagt werden. Denn auch gegen Bebauungspläne darf geklagt werden, wenn eine Gemeinde sich in ihren Rechten verletzt sieht. Damit würde sich die ganze Angelegenheit aber länger hinziehen. Schmid befürchtet, dass sich aufgrund des sinkenden Einspeisepreises von 2016 an der Bau von Windrädern für seine Gemeinde wirtschaftlich nicht mehr rechnet, wenn die Propeller erst 2017 oder gar 2018 gebaut werden könnten.

Unternehmen ziehen Konsequenzen Nach Auskunft von Raimund Kamm, Landesvorstandsmitglied BWE-Bayern, wage es derzeit sowieso kaum eine Gemeinde, einen solchen Bebauungsplan anzugehen. Die planungsrechtlichen Hürden seien inzwischen zu hoch, sagt der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell (Grüne). Der Grund liegt in der komplexen Rechtslage. Fell: „Die Kommunen können mit einer kommunalen Planung Vorrang und Ausschlussgebiete festlegen, wenn sie der Windkraft substanziell Raum geben. Die Kommunen können diese Planungen aber an die Regionalplanung abgeben, was der Normalfalls ist.“ Damit könnten sie eigene Wünsche und Vorstellungen aber nur noch über Beschlüsse der Regionalplanung durchsetzen. Stellen Kommunen dann einen Bebauungsplan auf, muss noch geprüft werden, ob diese Fläche überhaupt im Regionalplan ausgewiesen ist. „Wenn nicht, muss noch der Regionalplan geändert werden. Das dauert Jahre“, so Fell.

Das Regensburger Windprojektierungsbüro Ostwind zieht beispielweise die Konsequenz und plant neue Niederlassungen außerhalb Bayerns, teilte das Unternehmen am 25. Februar mit. „Seit der Diskussion um die 10-H-Regelung ist die Planung neuer Windkraftstandorte landesweit zum Erliegen gekommen“, sagen Gisela Wendling-Lenz und Ulrich Lenz, die Gründer des Projektentwicklungsbüros. Daher werde das Unternehmen einen zügigen Ausbau der personellen Kapazitäten im Norden Deutschlands vorantreiben.
Laut dem BWE wurden im vergangenen Jahr 154 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 410 MW in Bayern hinzu gebaut. Der Verband schätzt für dieses Jahr einen ähnlich hohen Zubau, jedoch nur aufgrund der vor der 10-H-Regelung erteilten Altgenehmigungen, die die Branche schlichtweg noch abarbeitet. BWE-Landesvorstand Kamm: „Spätestens ab Frühjahr 2016 droht aber ein jähes Ende des Ausbaus.“ Spätestens dann würde sich Bayern ohne einen weiteren Nennenswerten Zubau von erneuerbarer Kraftwerksleistung gänzlich aus der Energiewende verabschieden. DieErsthinweise zur bayerischen 10-H-Regelung des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sind online abrufbar.

Der vorstehende Beitrag zum Thema 10-H-Regelung  wurde bereitgestellt von:

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Februar 25, 2015

Heidi Roider

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