Ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zeigt, dass bayerische Gemeinden über einen Bebauungsplan die 10-H-Regelung unterschreiten dürfen. Der Windkraft in Bayern wird dies aber trotzdem keinen Auftrieb geben.„Außer mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Kommunen hat die Änderung des Baurechts nicht gebracht“, resümiert Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl (SPD). Die Rede ist wieder von der umstrittenen und kontrovers diskutierten 10-H-Regelung in Bayern. Vor knapp drei Monaten hat die bayerische Landesregierung das 10-H-Gesetz verabschiedet. Nach den Worten des Ministerpräsidenten Horst Seehofers war damit klar: Der Abstand zwischen Windturbinen und der Wohnbebauung muss das Zehnfache der Gesamthöhe einer Anlage betragen, außer es herrscht zwischen den Gemeinden Konsens.
Kommunen sind genervt und verunsichert
Ein Flächennutzungsplan, der auf diese Weise gekippt wird, könne jedoch wiederum ohne Zustimmung der Nachbargemeinde durch einen Bebauungsplan ersetzt werden, so der Rat des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in seinen Ersthinweisen. Vor dieser Frage − ob nun mit oder ohne Bebauungsplan − steht zum Beispiel die Gemeinde Fuchstal in Oberbayern. „Wir prüfen, ob es sich wirtschaftlich lohnt, die Windräder ein paar hundert Meter weiter weg zu planen“, sagt Gerhard Schmid von der Gemeinde Fuchstal. Damit würden die Windräder 10-H einhalten und könnten 2016 aufgestellt werden. Mit einem Bebauungsplan sieht Schmid die Gefahr, dass sie von der Nachbargemeinde beklagt werden. Denn auch gegen Bebauungspläne darf geklagt werden, wenn eine Gemeinde sich in ihren Rechten verletzt sieht. Damit würde sich die ganze Angelegenheit aber länger hinziehen. Schmid befürchtet, dass sich aufgrund des sinkenden Einspeisepreises von 2016 an der Bau von Windrädern für seine Gemeinde wirtschaftlich nicht mehr rechnet, wenn die Propeller erst 2017 oder gar 2018 gebaut werden könnten.Unternehmen ziehen Konsequenzen Nach Auskunft von Raimund Kamm, Landesvorstandsmitglied BWE-Bayern, wage es derzeit sowieso kaum eine Gemeinde, einen solchen Bebauungsplan anzugehen. Die planungsrechtlichen Hürden seien inzwischen zu hoch, sagt der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell (Grüne). Der Grund liegt in der komplexen Rechtslage. Fell: „Die Kommunen können mit einer kommunalen Planung Vorrang und Ausschlussgebiete festlegen, wenn sie der Windkraft substanziell Raum geben. Die Kommunen können diese Planungen aber an die Regionalplanung abgeben, was der Normalfalls ist.“ Damit könnten sie eigene Wünsche und Vorstellungen aber nur noch über Beschlüsse der Regionalplanung durchsetzen. Stellen Kommunen dann einen Bebauungsplan auf, muss noch geprüft werden, ob diese Fläche überhaupt im Regionalplan ausgewiesen ist. „Wenn nicht, muss noch der Regionalplan geändert werden. Das dauert Jahre“, so Fell.
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Februar 25, 2015
Heidi Roider
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