Samstag, 28. März 2015

Fracking-Gesetz nicht im Kabinett

Bild: Fotolia.com, WoGi
Die Bundesregierung verschiebt nicht nur ihre Klausur zur Thema Energiemarktdesign, sondern auch die Behandlung des Entwurfs für ein Fracking-Gesetz.Das Fracking-Gesetz steht nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundeskabinetts am 26. März. Der von den Ministerien für Wirtschaft und Umwelt im Dezember 2014 vorgelegte Entwurf für ein Gesetz, das die künftige Anwendung des Fracking-Verfahrens bei der Gasförderung regeln soll, bleibt vorerst in Warteposition.
Der Entwurf sieht vor, Fracking unter relativ strengen Auflagen zu erlauben. Die Förderindustrie fürchtet aber, dass das Gesetz so scharf ausfällt, dass auch die konventionelle Gasförderung weiter stark beeinträchtigt wird. „Wir setzen darauf, dass die Politik die Konsequenzen berücksichtigt und das Gesetzgebungsverfahren zügig und mit Augenmaß zum Abschluss bringt, damit die Erdgasproduktion in Deutschland verantwortungsvoll fortgesetzt werden können“, forderte jüngst der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Deshalb gibt es aus den Reihen der Unionsfraktion offenbar Forderungen, die Auflagen zu lockern.
Teile der Opposition verlangen dagegen, Fracking grundsätzlich zu verbieten, obwohl das Bohrverfahren vor allem in Niedersachsen seit über 30 Jahren ohne große Proteste und ohne bekannte größere Schäden in der Gasförderung genutzt wird. Die Grünen und Umweltverbände sind der Ansicht, dass Erdgas aus deutscher Förderung nicht für die Energiewende gebraucht wird und stellen sich deshalb dagegen, den in Deutschland vor allem Niedersachsen aktiven Förderunternehmen durch Ausnahmen, die zumindest eine weitere Gasförderung aus konventionellen Lagerstätten ermöglicht, entgegenzukommen.

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März 24, 2015

Peter Focht

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